Alle unschuldig?
Ist es Euch schonmal aufgefallen? Hier sind alle unschuldig! Egal, wer repressive Erfahrungen macht - alle unschuldig! Sind wir denn als Polizei (oder Kommune) so doof, dass wir stets und ständig nur unschuldige Bürger verfolgen? Ich zweifle an meinem Job! Hilfe!
128 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ThePilot
aber von Einsicht keine Spur!
warum denn einsicht?
es steht doch zweifelsfrei fest, dass das reh die alleinige schuld an dem unfall trägt... 🙄
Naja und wieso soll er nicht die Möglichkeit haben das Verschulden gerichtlich geklärt zu bekommen, wenn er denkt er habe nur eine Teilschuld? Wobei in diesem Fall die Aussichten sicher eher gering stehen ;-)
Genau@pilot.........so einen meinte ich. Wundert mich nur noch, dass der Vordermann keinem Weihnachtsmann ausweichen musste
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Zitat:
Original geschrieben von DanielW29
Naja und wieso soll er nicht die Möglichkeit haben das Verschulden gerichtlich geklärt zu bekommen, wenn er denkt er habe nur eine Teilschuld? Wobei in diesem Fall die Aussichten sicher eher gering stehen ;-)
Weil das scheisse ist.
Abstand nicht eingehalten, dazu stehen, und Schaden begleichen. Ende, Aus, Basta, Punkt.
Wieso soll ein rechtsstaatliches Mittel "Scheisse" sein... ?
Denn mit dem Rufen der Polizei hat er bereits das gemacht was wichtig ist - wäre er einfach weggefahren, dann wäre das etwas anderes - so von nicht von Verantwortung zeigen zu reden ist einfach nur Blödsinn.
Mit der Anzeige des Unfalls bei den Behörden und bei der Versicherung ist in diesem Fall ALLES getan was notwendig und Voraussetzung für die Schadensregulierung ist.
Wer mal einen Blick in seine Versicherungsbedingungen wirft, wird auch finden dass ein Schuldeingeständnis (egal ob schriftlich oder mündlich) den Versicherungsschutz - zumindest bis zur Regreßobergrenze - kosten kann - in (praktisch) allen Verträgen ist ein Schuldeingeständnis nämlich eine Verletzung der Obliegenheitspflichten des Versicherungsnehmers.
Wer ohne Rücksprache mit der Versicherung dies macht, ist einfach dumm - spätestens hinterher.
Naja, du benutzt staatliche Mittel, um im Endeffekt jemanden zu schaden, der eigentlich im Recht ist, nur kann das evtl. anders ausgelegt werden.
Moralisch finde ich sowas unter aller Sau.
Zitat:
Original geschrieben von DanielW29
Naja und wieso soll er nicht die Möglichkeit haben das Verschulden gerichtlich geklärt zu bekommen, wenn er denkt er habe nur eine Teilschuld? Wobei in diesem Fall die Aussichten sicher eher gering stehen ;-)
Die Möglichkeit hat er.
Aber stell dir mal vor: Du fährst abends auf einer Landstraße, mußt bremsen, weil etwas im Weg steht, und - Bumms - ist dir einer hinten drauf geschossen.
Später fällt dem Typen ein, daß er mit Glück vielleicht nur ne Teilschuld bekommt, und will vor Gericht. Wie lange willst du auf deine Kohle warten? So was kann dauern.
Und ja, ich habe leider selbst erlebt, welchen Schaden so ein kleines Reh anrichten kann.
War vor rund 30 Jahren mit nem VW Käfer.
Nacht.
Leere Landstraße.
Tempo 80.
Ein Schatten im Scheinwerferlicht und Bumm in derselben Sekunde.
Schaden: Stoßstange halb abgerissen und verbogen, Scheinwerfer eingeschlagen, Kotflügel verbeult, Trittbrett abgerissen, Fahrertür großflächig eingebeult.
Mein Glück im Unglück - ich hatte das Tier "nur" mit der linken Fahrzeugecke erwischt, so das es herumgewirbelt wurde. Wohl überflüssig darauf hinzuweisen, das es für das Tier weniger gut ausgegangen war.
Natürlich ist es sein gutes Recht vor gericht zu ziehen und einen Urteilsspruch zu erreichen, allerdings ob es in diesem Fall zielführend ist? Vielleicht sollte man manchmal auch abwägen ob man sich nicht ins eigene Fleisch schneidet. In diesem Fall wird der Richter evtl. noch ein Bußgeld und Punkte auferlegen, die kann man sich auch sparen. Mich stört an sich auch nicht das Verhalten des Unfallverursachers/Unfallopfers (je nach Sichtweise) sondern die Bestärkung im Forum mit hanebüchen Vergleichen zwischen Reh, Eihhörnchen und Hase.
Da schrieb ein User das man nie bremsen solle bei Wild auf der Straße, sowas treibt einem schon ganz schön den Hut. Warum posten immer Leute mit nicht einmal halbwissen in solchen Beiträgen?
Das ist Blödsinn, hier geht es um Haftpflichtschäden bei der Schadensregulierung. Hier klagt (wenn überhaupt) nicht der Versicherungsnehmer selbst, sondern die zur Zahlung verpflichtete Partei - also die KFZ-Haftpflicht-Versicherung.
Diese wird diese sowieso nur tun, wenn sie Klärungsbedarf sieht....
Wo soll bitte der Schaden sein/entstehen? Entweder bekommt der Unfallgegner zu Recht seinen vollen Schaden ersetzt oder eben wenn das Gericht feststellt, dass hier doch ein Mitverschulden vorliegt, gekürzt um das Eigenverschulden - der Unfallgegner bekommt immer das was im zusteht.
Der Versicherungsnehmer kann nur dann gegen seine eigene Versicherung klagen, um z.B. eine ungerechtfertigte geleistete Zahlung feststellen zu lassen, da ihm dadurch ja ein Schaden durch die Prämienerhöhung entstanden ist - das freut aber zu 99.9999% nur den Rechtsanwalt, der den VN vertritt 😁
Zitat:
Original geschrieben von ThePilot
Da schrieb ein User das man nie bremsen solle bei Wild auf der Straße, sowas treibt einem schon ganz schön den Hut. Warum posten immer Leute mit nicht einmal halbwissen in solchen Beiträgen?
Lol, ich glaube da weiss jemand nicht, was so ein 150kg Wildschwein anrichtet, wenn man mit 100 gegenfährt.
Noch besser sollen Elche sein, da die Motorhaube meist zwischen den Beinen verschwindet, und man den Bauch mit der Windschutzscheibe erwischt, während sich die gesamte Knautschzone unter dem Elch befindet.
Es geht hier um den Zeitpunkt des Schadeneintritts bis zum Zeitpunkt der Schadensregulierung, diese Zeitspanne verlängert sich u.U. extrem durch eine Klage vor Gericht!
@Toni: Das habe ich auch gedacht, aber solchen Leuten brauchst du nicht mit Argumenten kommen... Entweder sie machen die Erfahrung selbst und überleben es hoffentlich halbwegs sinnvoll oder eben nicht. Leider!
Tut sie nicht, die Zeitspanne zwischen Regulierung und Schadensereignis ist gesetzlich bestimmt - in einfachen Fällen auf unter 3 Wochen - das wurde inzwischen von unterschiedlichen OLGs quer durch die Republik so festgesetzt.
Das Gerichtsverfahren ist dann dazu da unberechtigte Zahlungen zurückzufordern, nicht um ungeklärte einzubehalten.
Eine Versicherung wird auch nur dann klagen wenn berechtigte Erfolgsaussichten bestehen - denn am verlorenen Rechtsstreit verdient die Versicherung nicht (und nur die kann hier klagen siehe obiger Post )
Mir ging es nur darauf hinzuweisen, dass wenn man am Unfallort zugibt, dass man Schuld hat, das zu großen Problemen führen kann - hier muss unbedingt vorher mit der Versicherung Rücksprache gehalten werden, bevor man sich auf so eine Aussage einlässt.
Wer nicht abhaut sondern das am Unfallort macht was nötig ist, absichern, Verletzten helfen, Polizei und Versicherung verständigt, dem finde ich kann man nichts hinsichtlich seines Handelns dort vorwerfen. Dass man nun verlangt er müsse durch Aussagen unüberlegt seinen Versicherungsschutz gefährden, finde ich nicht sehr "Forums kollegial" - später macht das einer wirklich und hat hinterher ein ganz böses Erwachen ob seiner "moralischen Heldentat"
Ob jemand einsichtig ist oder nicht kann man sicher nicht von hier aus beurteilen.
Zitat:
Original geschrieben von DanielW29
Mir ging es nur darauf hinzuweisen, dass wenn man am Unfallort zugibt, dass man Schuld hat, das zu großen Problemen führen kann - hier muss unbedingt vorher mit der Versicherung Rücksprache gehalten werden, bevor man sich auf so eine Aussage einlässt.
Wer nicht abhaut sondern das am Unfallort macht was nötig ist, absichern, Verletzten helfen, Polizei und Versicherung verständigt, dem finde ich kann man nichts hinsichtlich seines Handelns dort vorwerfen. Dass man nun verlangt er müsse durch Aussagen unüberlegt seinen Versicherungsschutz gefährden, finde ich nicht sehr "Forums kollegial" - später macht das einer wirklich und hat hinterher ein ganz böses Erwachen ob seiner "moralischen Heldentat"Ob jemand einsichtig ist oder nicht kann man sicher nicht von hier aus beurteilen.
Wenn du besagten Thread liest, wirst du feststellen, daß er seine Schuld nicht zugegeben hat. Im Gegenteil. Obwohl der unfallaufnehmende Polizist ihm die Schuld zuweist, will er das nicht einsehen.
Der Abstand sei groß genug gewesen, aber die Straße rutschig. - Dann war der Abstand eben nicht groß genug.
Die Frau sei hin und her gefahren. Ob sie ausweichen wollte, oder vor Schreck das Steuer verrissen hat, wäre nur relevant, wenn er ihr entgegengekommen wäre, ist er aber nicht.
Niemand hat von ihm verlangt, seine Schuld öffentlich zuzugeben. Nur haben einige Probleme damit, daß er sein eigenes Fehlverhalten (unzureichenden Abstand) nicht einsehen will.
Dass in diesem konkreten Fall der Auffahrende vermutlich die Hauptschuld hat ist anzunehmen - aber so gute Arbeit die Polizei auch leistet, sie sind nun mal weder ausgebildete Unfallgutachter noch wirklich gut ausgebildete Juristen.
Was die Polizei sagt kann richtig sein, muss es aber nicht sie war nunmal nicht dabei und kann sich auch nur einen möglichen Hergang zusammenreimen - wie wäre der Fall zu beurteilen, hätte die Frau eigentlich nur leicht gebremst und aufgrund schlechter Wartung hätte ihr Fahrzeug blockiert , könnte man dann nicht von 5% Eigenschuld ausgehen? hätte sie telefoniert und deshalb zu spät und zu heftig reagiert.... Vor Ort können nur offensichtliche Fakten berücksichtigt werden - diese können alle relevanten Faktoren sein - müssen es aber nicht.
Dass der zu dicht aufgefahrene de Hauptschuld hat sehe ich sicher auch so - aber ob er die ganz alleinige trägt ist eben zu klären.
Man muss nunmal die Möglichkeit haben auch auf den ersten Blick einfachen Fall untersuchen zu können - die Polizei als endgültige Instanz vor Ort wäre mir auf jeden Fall zu wenig.
Wie gesagt sieht die Versicherung nicht wirkliche Erfolgsaussichten wird sie ja auch nicht Klage erheben.