- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Alkoholverbot für alle Fahranfänger unter 21 Jahre
Alkoholverbot für alle Fahranfänger unter 21 Jahre
Alkoholverbot für alle Fahranfänger unter 21 Jahre heute gebilligt
Heute hat der Bundesrat das Gesetz endgültig gebilligt, das ab August 2007 ein absolutes Alkoholverbot für alle Fahranfänger unter 21 Jahren einführt. Es tritt nun am 01.08.07 in Kraft!!
Finde ich ehrlich gesagt gut, die 0 Promillegrenze für alle unter 21. Man sollte sowieso generell nichts trinken, wenn man fährt, auch wenn man über 21 ist! (Gut ein Bier vielleicht ^^)
Zitat:
Alkoholverbot für Fahranfänger
Der Bundesrat hat heute ein Gesetz gebilligt, das ab August 2007 ein absolutes Alkoholverbot für alle Fahranfänger unter 21 Jahren einführt. Bereits 2005 hatte er die Bundesregierung zu einer entsprechenden Regelung aufgefordert.
Zukünftig handelt ordnungswidrig, wer in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht. Mit der Kopplung an die Altersgrenze von 21 Jahren setzt der Bundestag eine Forderung des Bundesrates aus dessen Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung um. Die Regelung verhindert, dass Jugendliche, die bereits mit 16 oder 17 Jahren einen Führerschein machen, nach einer zweijährigen Probezeit aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, obwohl sie zur besonders gefährdeten Altersgruppe gehören.
Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
Drucksache 391/07 (Beschluss)
1049 Zeichen
Quelle: http://www.bundesrat.de/.../085-2007.html?__nnn=true
Hier das Gesetz: http://dip.bundestag.de/btd/16/050/1605047.pdf
Ähnliche Themen
47 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Auch wenn es keiner lesen will:
Für Medikamente gilt das gleiche wie für Alkohol.
Wenn ich mir 20 Tropfen Tramal gönne und am Steuer erwischt werde, ist der Lappen weg.
Gruß,
Joschi
Tramal fällt dann unter die Kategorie: Fahrzug geführt unter Medikamenteneinfluss. Das geht dann schon in den Straftatenbereich (§§ 315c und 316).
Der neue § 24c StVG sagt aber deutlich, dass der Genuss von alkoholischen GETRÄNKEN unter 21 oder innerhalb der Probezeit nicht erlaubt ist. Also alkoholhaltige Lebensmittel und/oder Medikamente fallen NICHT darunter. Ansonsten verweis ich auf meine kleine Aufstellung von mir aus einem anderen Thread.
"Es besteht sogesehen kein 100%iges Alkoholverbot.
Wenn durch Zeugen, oder einem Polizeibeamten ein Fahrer (bis 20 Jahre ODER in der Probezeit) gesehen wird, dass er z. B. einen Schluck aus 'ner Flasche Bier trinkt, dann sind 125 EUR und 2 Punkte fällig.
Die andere Möglichkeit ist, dass er bei einer Kontrolle 0,2 Promille (0,1 mg/l Atemalkoholkonzentration) oder mehr Alkohol im Blut hat. Dann sind auch 125 EUR Bußgeld und 2 Punkte in Flensburg möglich. Darunter wird von einer Ordnungswidrigkeit abgesehen.
Die üblichen Grenzen (0,5 und 1,1 Promille) bleiben natürlich bestehen."
egal, was hier geschrieben wurde:
bin jetzt 22 und 4 jähriger fahrer. finde das alkverbot für anfänger total richtig. ich war so dumm und bin selber gerne angetrunken bis besoffen gefahren. wie das halt so ist: man trinkt ein, zwei bier und denkt sich ein drittes geht doch auch noch. und mit 18 kann man das gar nicht richtig einschätzen.
ich bin mir sicher, dass wenn diie null gestanden hätte, wäre mir das nicht passiert. dann hieße es kein bier oder trinken und auto stehen lassen.
vielen dank!
Zitat:
Original geschrieben von la merde
egal, was hier geschrieben wurde:
bin jetzt 22 und 4 jähriger fahrer. finde das alkverbot für anfänger total richtig. ich war so dumm und bin selber gerne angetrunken bis besoffen gefahren. wie das halt so ist: man trinkt ein, zwei bier und denkt sich ein drittes geht doch auch noch. und mit 18 kann man das gar nicht richtig einschätzen.
ich bin mir sicher, dass wenn diie null gestanden hätte, wäre mir das nicht passiert. dann hieße es kein bier oder trinken und auto stehen lassen.
vielen dank!
Ob 18, 28 oder 48 , kaum einer kann abschätzen ob 3 Bier eins zu viel ist, oder ob das zweite schon zuviel war.
Gruß,
Joschi