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Alkohol und Unfall! Wie gehe ich als Geschädigter vor?

Themenstarteram 11. September 2016 um 21:13

Hallo Leute,

heute ist leider jemand auf unserem Parkplatz beim abbiegen in den Golf gefahren.(Fahrzeug stand)

Es stellte sich heraus, das dieser betrunken war. Nachbarn hielten Ihn auf, gab dann noch ne Prügellei und der Unfallverursacher brauchte dann einen Krankenwagen. Die Polizei wurde gerufen und hat auch alles notwendige veranlasst. Da ich bisher keinen Unfall hatte, würde ich gerne wissen wie ich nun vorgehen soll.

Bisher liegt mir nur das Kennzeichen vor! Die Polizei wollte es morgen schriftlich aufnehmen.

Ich möchte den Schaden an meinem parkenden Auto reparieren lassen. Das muss jedoch nicht zwingend bei VW passieren. Bisher war das Fahrzeug immer dort zur Wartung.

Defekt wird wohl Kotflügel, Stosstange, Scheinwerfer, Tür, ggf. Reifen, Wischwasserkühler ist ausgelaufen.

Reingesehen habe ich noch nicht, da es zu dunkel draußen war.

Wie würdet Ihr vorgehen? Soll ich das Fahrzeug lieber stehen lassen oder zu einer Werkstatt bringen?

Soll ich direkt einen Gutachter einschalten oder reicht ein Kostenvoranschlag aus?

Das Fahrzeug wird nicht zwingend benötigt, kann auch 2 Wochen stehen.

Danke Euch.

Bernd

Beste Antwort im Thema

@TE

In dem von Dir geschilderten Hergang hat die gegnerische Versicherung sämtliche Schäden zu tragen. Da gehören die SV- und die Anwaltskosten natürlich auch dazu. Was konkret geht und was nicht, das hängt von vielen Dingen ab, die Du hier nicht ausbreiten kannst. Auf Seiten der Versicherung sitzen Schadensregulierer. Deren Job ist es, die Ausgaben klein zu halten. Es ist nicht deren Job, Dir alle Deine Ansprüche aufzuzeigen und die für Dich beste Variante des Herangehens darzustellen. Was Dir konkret alles zusteht, solltest Du mit deinem Anwalt besprechen, wenn Du es nicht selbst professionell abwickeln kannst. Und das Du hier fragst, spricht eben für eine gewisse Unsicherheit im Umgang mit solchen Dingen. Das macht auch nichts, denn schließlich kann niemand alles wissen. Im Forum wirst Du viele Ansichten hören. Auch eine Menge Unfug. Du musst für Dich entscheiden, worauf Du dann bauen willst ;).

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Jeder Schaden wird in der HIS gespeichert, allerdings haben die Kunden da kein Zugang.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 14. September 2016 um 15:00:29 Uhr:

Jeder Schaden wird in der HIS gespeichert,

Sicher? Das wäre mir neu. Wie kommst Du zu dieser Angabe?

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 14. September 2016 um 15:00:29 Uhr:

... allerdings haben die Kunden da kein Zugang.

Jain.

Jeder kann - so mein Kenntnisstand - über die HIS GmbH/Wiesbaden eine Selbstauskunft einholen.

 

HIS Selbstauskunft

Wär mal interessant ob die Auskunft über das Fahrzeug den eigenen Besitzzeitraum abdeckt oder auch die Zeit der Vorbesitzer?

Wenn ich mal große Langeweile habe, nehme ich mein Recht mal war.:D

"Seit dem 01.04.2010 ist gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eine Auskunft pro Jahr kostenlos. Wie im Gesetz vorgesehen kann für weitere jährliche Selbstauskünfte ein Entgelt erhoben werden, wenn die in § 34 Abs. 8 BDSG definierten Voraussetzungen erfüllt sind."

Themenstarteram 15. September 2016 um 15:17

Zitat:

@tartra schrieb am 15. September 2016 um 09:28:12 Uhr:

HIS Selbstauskunft

Wär mal interessant ob die Auskunft über das Fahrzeug den eigenen Besitzzeitraum abdeckt oder auch die Zeit der Vorbesitzer?

Wenn ich mal große Langeweile habe, nehme ich mein Recht mal war.:D

"Seit dem 01.04.2010 ist gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eine Auskunft pro Jahr kostenlos. Wie im Gesetz vorgesehen kann für weitere jährliche Selbstauskünfte ein Entgelt erhoben werden, wenn die in § 34 Abs. 8 BDSG definierten Voraussetzungen erfüllt sind."

Wusste nicht mal, das es sowas gibt! Interessant!

Das mit der privaten Auskunft wußte ich auch nicht.

Themenstarteram 14. Oktober 2016 um 18:29

So kurzes Feedback. Seitens der Gegnerischen Versicherungen keinerlei Reaktion. Anwalt hat jetzt 4 Wochen Zeit gelassen, Montag wird die Klage bei Gericht eingereicht, Rohfassung wurde heute der Versicherung übermittelt.

Sachen gibts..., melden sich einfach nicht.

Es ist eine Selbstauskunft. Also immer personenbezogen.

Themenstarteram 21. Oktober 2016 um 17:45

Tja, wieder eine Woche rum. Keine Reaktion der Versicherung! Ist doch echt ein Witz. Ne Klage kostet doch bestimmt 500-800 Euro.

Themenstarteram 23. Oktober 2016 um 20:02

So, einen Tag zu spät kam dann Post! Sie überweisen die Summe in den nächsten Tagen. Abrechnung bekommt mein Anwalt. Es fehlen in etwa 200 Euro! Mal schauen, wo Sie was gestrichen haben.

Wie geht denn die Versicherung gegen den Unfallgegner vor? Er hat den Unfall ja unter Alkoholeinfluss verursacht!? (2,7 Promille)

Bis zu 5000,- wird der Verursacher in Regress genommen.

Und Hochgstuft wird er auch noch.

Themenstarteram 23. Oktober 2016 um 21:17

Danke für die Info. Na bei meinem Schaden wird er dann alles zahlen. (4500 Euro + Spesen wie Anwalt & Gutachter) Dann die Strafrechtliche Seite dazu, Lappen weg, etc. kein Schnapper!

Der Regressanspruch bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schaden, die Anwalts- und Gutachterkosten werden da rausgerechnet, da dieses Schadenermittlungskosten sind.

Wenn er Glück hat, kann er die Kosten abstottern, so was geht in bestimmten Fällen.

Themenstarteram 24. Oktober 2016 um 7:31

Dann hat er nochmal Glück..... ich werde mir jetzt ne kleine Werkstatt suchen und den Schaden reparieren lassen. Er ist nicht riesig, muss also nicht bei VW & Co. sein. Die MWST bekomme ich ja nicht ausgezahlt.

Wie ist das, wenn ich Teile kaufe und eine Rechnung darauf vorlegen kann. Bekomme ich die gezahlte MWST.?

ja

Themenstarteram 1. November 2016 um 8:49

So, nun habe ich eine Aufstellung bekommen. Sie haben das Gutachten überprüfen lassen von "CLAIMS Controlling".

Die waren mit ein paar Posten nicht einverstanden. Es geht hier um einen Tag Leihwagen (50 Euro) paar Euros bei der Standheizung, (20 Euro), Fahrzeugvermessung (50 Euro) und Lohnkosten. Alles in allem von netto 28XX - 34XX Euro schwankt es. 3200 wurden erstmal ausbezahlt. Alles in allem bin ich zufrieden mit den ausgezahlten Kosten.

Mein Anwalt hat der Gutachter schriftlich um Stellungnahme gebeten.

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