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Alkohol und Unfall! Wie gehe ich als Geschädigter vor?

Themenstarteram 11. September 2016 um 21:13

Hallo Leute,

heute ist leider jemand auf unserem Parkplatz beim abbiegen in den Golf gefahren.(Fahrzeug stand)

Es stellte sich heraus, das dieser betrunken war. Nachbarn hielten Ihn auf, gab dann noch ne Prügellei und der Unfallverursacher brauchte dann einen Krankenwagen. Die Polizei wurde gerufen und hat auch alles notwendige veranlasst. Da ich bisher keinen Unfall hatte, würde ich gerne wissen wie ich nun vorgehen soll.

Bisher liegt mir nur das Kennzeichen vor! Die Polizei wollte es morgen schriftlich aufnehmen.

Ich möchte den Schaden an meinem parkenden Auto reparieren lassen. Das muss jedoch nicht zwingend bei VW passieren. Bisher war das Fahrzeug immer dort zur Wartung.

Defekt wird wohl Kotflügel, Stosstange, Scheinwerfer, Tür, ggf. Reifen, Wischwasserkühler ist ausgelaufen.

Reingesehen habe ich noch nicht, da es zu dunkel draußen war.

Wie würdet Ihr vorgehen? Soll ich das Fahrzeug lieber stehen lassen oder zu einer Werkstatt bringen?

Soll ich direkt einen Gutachter einschalten oder reicht ein Kostenvoranschlag aus?

Das Fahrzeug wird nicht zwingend benötigt, kann auch 2 Wochen stehen.

Danke Euch.

Bernd

Beste Antwort im Thema

@TE

In dem von Dir geschilderten Hergang hat die gegnerische Versicherung sämtliche Schäden zu tragen. Da gehören die SV- und die Anwaltskosten natürlich auch dazu. Was konkret geht und was nicht, das hängt von vielen Dingen ab, die Du hier nicht ausbreiten kannst. Auf Seiten der Versicherung sitzen Schadensregulierer. Deren Job ist es, die Ausgaben klein zu halten. Es ist nicht deren Job, Dir alle Deine Ansprüche aufzuzeigen und die für Dich beste Variante des Herangehens darzustellen. Was Dir konkret alles zusteht, solltest Du mit deinem Anwalt besprechen, wenn Du es nicht selbst professionell abwickeln kannst. Und das Du hier fragst, spricht eben für eine gewisse Unsicherheit im Umgang mit solchen Dingen. Das macht auch nichts, denn schließlich kann niemand alles wissen. Im Forum wirst Du viele Ansichten hören. Auch eine Menge Unfug. Du musst für Dich entscheiden, worauf Du dann bauen willst ;).

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Du hast das Ganze ja ganz gut wegstecken können,

aber der Gedanke das die das gleiche Spiel bei einer

alleinerziehenden Mutter mit Mindestlohn abziehen,

stößt mir verdammt sauer auf.

Themenstarteram 1. November 2016 um 13:08

Ja, habe Rücklagen und noch weitere Autos, aber es ist schon ärgerlich. Ich wäre zufrieden und würde auch auf weiteres Geld verzichten. Ich habe nun für knapp 400 Euro teile gekauft. Davon könnte ich eigentlich noch die MWST kassieren. Alle anderen Teile aus dem Gutachten müssen nicht gekauft werden oder sind überflüssig. ( Match Embleme, Radkästeninnenverkleidung etc.)

Ich denke die Versicherung hat Bewusst 3200 ausbezahlt und keine 2800. Wahrscheinlich zeigt die Erfahrung, das die meisten Geschädigten dann zufrieden sind. Die Versicherung spart 200 Euro und die MWST!

Joa, so ist das im Leben nunmal. Mal verliert man und mal gewinnen die anderen.

 

Man kann ja klagen. Nur leider besteht dann ein eklatantes Risiko mehr zu verlieren als potentiell zu gewinnen. Also PKW reparieren lassen und gut ist. Somit geht auch die Alleinerziehende Mutter zumindest ohne Verluste aus der Sache raus

Themenstarteram 1. November 2016 um 13:14

Sehe ich auch so. Ich habe einen großen Gewinn aus der Sache gezogen! Daher reichen mir auch 90% und ich spare mir den ganzen weiteren Schriftkrams. Dem Gutachter kann auch keine Schuld zukommen. Ist doch normal, das immer wer an was zweifelt. Der Kapitalismus lebt nun mal, Gewinnmaximierung ist HIP!

 

Ist wie auf dem Basar. 400 werden gefordert, 250 werden es. Auch ein Gutachter kann mal um ein paar Euros abweichen, genau wie die Stundenlöhne. Alles okay.

Themenstarteram 2. November 2016 um 9:07

Hi, mal ne Frage an Euch:

Der Gutachter hatte mich angerufen und hat mir erklärt, was die von der Versicherung kürzen wollen.Er sagte außerdem, das wir mit seiner Reparatur Bescheinigung und Fotos auch den Rest bekommen können, OHNE Rechnung!

Kann das wer bestätigen? (Brutto)

Ohne Rechnung dürfte das meines Erachtens nach zumindest schwierig werden. Ich hatte jetzt ein ähnliches "Problem" Versicherung hatte gekürzt. Lt. Anwalt ist die Argumentation, dass gekürzt werden kann, da erst bei er Reparatur klar wird, ob gewisse Arbeiten welche im Gutachten stehen überhaupt notwendig sind. Dieser Nachweis könnte einem 'Laien' eben schwerfallen

Themenstarteram 2. November 2016 um 10:42

Zitat:

@guruhu schrieb am 2. November 2016 um 11:38:27 Uhr:

Ohne Rechnung dürfte das meines Erachtens nach zumindest schwierig werden. Ich hatte jetzt ein ähnliches "Problem" Versicherung hatte gekürzt. Lt. Anwalt ist die Argumentation, dass gekürzt werden kann, da erst bei er Reparatur klar wird, ob gewisse Arbeiten welche im Gutachten stehen überhaupt notwendig sind. Dieser Nachweis könnte einem 'Laien' eben schwerfallen

Das habe ich auch gedacht! Mein Gutachter sagte auch, das wenn ich Ihm das Fahrzeug fertig hinstelle, er natürlich den inneren Zustand nicht beurteilen kann. Ich würde es auch komisch finden, das mit einer Reparaturbescheinigung die MWSt ausbezahlt wird. Naja, versuchen kann man es.

Eine Reparaturbescheinigung nützt in Bezug auf die MwSt. gar nichts.

§ 249 (2)

"Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist."

Und dies kann nur mit entsprechenden Rechnungen belegt werden.

Im Übrigen hat das mit irgendwelchen Kürzungen nichts zu tun.

Themenstarteram 2. November 2016 um 11:32

Ja komisch.... Das habe ich halt auch gedacht. Ohne Vorlage der Rechnung keine MWST. Schauen wir mal...

Ich glaube nicht, dass der Vutachter damit meinte, dass die MWSt ohne Rechnung erstattet werden kann, sondern nur die Beträge, die die Versicherung gekürzt hat.

Wenn man es darauf anlegt, reicht ein Foto von den reparierten Stellen mit aktueller Tageszeitung.

...Aber nicht um nachzuweisen, dass gewisse Kürzungen ungerechtfertigt waren.

Themenstarteram 3. November 2016 um 8:26

Wozu ist denn dann ein Foto gut? Wenn man netto abrechnet, kann man doch selber entscheiden, ob man reparieren lässt oder nicht?

Themenstarteram 16. November 2016 um 5:19

So, Auto repariert! Anwalt fordert nun Nutzungsaufall, für viele Teile die MWST ein. Dazu gab es ein Statement vom Gutachter zu den gekürzten Positionen. Soll noch 650 Euro in die Unfallkasse spülen. Bin gespannt.

Ist aber echt ein Kampf. Ohne Anwalt wohl nicht zu regeln.

Mein Fototipp bezog sich auf die Geltendmachung der MwSt z.B. bei Eigenreparatur.

Rechtsprechung:

Genügt der Nachweis via Lichtbild nicht und kommt eine Reparaturrechnung nicht in Betracht, dann kann der Geschädigte einen sachverständigen Reparaturnachweis einholen. Die Kosten hierfür hat die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung zu erstatten.

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