ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Risiko-Einschätzung,deutsches Leasing-KFZ in Schweiz dauerhaft zu fahren aber nicht anzumelden

Risiko-Einschätzung,deutsches Leasing-KFZ in Schweiz dauerhaft zu fahren aber nicht anzumelden

Themenstarteram 26. August 2016 um 10:56

Liebe Motor-talk Leser,

Ich suche dringend eine Einschätzung bezüglich des Risikos, ein auf meinen deutsche Wohnsitz angemeldetea Leasing-Fahrzeug an meinen schweizer Wohnsitz mitzunehmen und dort dauerhaft zu fahren, ohne die Abmeldung/Ummeldung vorzunehmen. Hintergrund ist dass ich einen sehr sehr attraktiven leasing Vertrag angeboten bekommen habe (VIP Programm eines grossen Herstellers; pauschal monatlich 1,3% des Kaufpreis es, Laufzeit 1 jahr, danach neues Auto zusammenstellen und gleicher deal) , der allerdings nur für ein in Deutschland angemeldetea Fahrzeug gilt. Meine Fragen im speziellen sind:

- wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass mich überhaupt je einer nach meinem kennzeichen fragt in der Schweiz?

- kann man nicht immer sagen "ich habe das Auto nur 3 Tage hier und bringe es danach wieder zurück nach Deutschland?

- wie hoch ist das Risiko und die nachträgliche Versteuerung wenn ich einfach mit dem Fahrzeug über sie Grenze fahre?

- wie hoch sind die Geldstrafe die ich durch so eine Aktion riskieren. Sowohl in de als auch ch?

- generell: haltet ihr das Risiko für vertretbar?

Viele Grüsse,

Jonathan Gabler

Beste Antwort im Thema

Wenn du in Frankreich wohnst, musst du wohl besser Franzosen und/oder Schweizer fragen. Denn dem deutschen Fiskus/Zoll ist das alles wurscht.

 

Grüße vom Ostelch

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Als Deutscher ein Auto in der Schweiz kaufen und dort zulassen' überführt.]

26 weitere Antworten
Ähnliche Themen
26 Antworten

https://www.adac.de/.../default.aspx?... Abschnitt "Wohnsitzverlegung".

Mangels Ahnung von Leasing: Ist das Fahrzeug auf dich oder die Leasing-Firma angemeldet? Wenn es auf die Leasing-Firma läuft, müsste es doch ein Firmenfahrzeug sein?

HTH

notting

PS: Ich bimmel mal, weil der Thread IMHO nicht hier her gehört, sondern entweder Leasing/Fahrzeugfinanzierung oder Verkehr & Sicherheit.

Das Leasing dürfte für die Frage, wo das Auto zu melden ist, eher nebensächlich sein. Entscheidend ist, wo der Halter wohnt. Und Halter ist auch bei Leasingfahrzeugen der Leasingnehmer (= Kunde) und nicht die Leasingfirma (die ist "nur" Eigentümer).

Gegenfrage an den TE: Behältst Du denn noch einen Wohnsitz in Deutschland, an den Du auch gelegentlich zurückkehrst? Dann dürftest Du Dich vermutlich in einem Graubereich bewegen. Ansonsten müsstest Du das Auto wohl in der Schweiz melden.

Die Frage nach dem Entdeckungsrisiko kann man eigentlich nicht seriös beantworten. Da genügt schon ein missgünstiger Nachbar, der einen anschwärzt. Sowas gibt es leider häufiger, als man denkt.

Zitat:

@casus_knaxus schrieb am 26. August 2016 um 20:03:42 Uhr:

...............

Die Frage nach dem Entdeckungsrisiko kann man eigentlich nicht seriös beantworten. Da genügt schon ein missgünstiger Nachbar, der einen anschwärzt. Sowas gibt es leider häufiger, als man denkt.

So ist es! Hatte vor Jahren 2x ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen (nicht CH) mehr als 2 Monate in Deutschland vor der Garage stehen, als ich jeweils auch noch einen Wohnsitz im die Kfz-Kennzeichen ausgebenden Staat besaß. 1x stand die Polizei (Stadt in NRW) mit der Bitte um Erklärung nach 4 Wochen vor der Tür und beim 2.x interessierte das über 4 Monate offenbar niemanden (Vorort von München).

Themenstarteram 26. August 2016 um 22:33

Vielen Dank für eure Antworten!!

Ich behalte zwar noch meinen Wohnsitz in Deutschland und kehre dort ab und an zurück. Da ich seit 4 Jahren in CH gemeldet bin und auch meinen Führerschein umgemeldet habe in einen CH Führerschein (damit darf man kein deutsches kennzeichen fahren), glaube ich dass es echt "haarig" wird. Ich denke ich überlege aktuell kam noch ob es eine legalen weg gibt das leasingauto dort zu fahren, sondern wie substanzielle ich im Falle des "erwischen" Bestraft würde und ob ich dieses Risiko eingehen will

Zitat:

@JonathanCH schrieb am 27. August 2016 um 00:33:16 Uhr:

CH Führerschein (damit darf man kein deutsches kennzeichen fahren)

Tatsächlich? :eek:

am 29. August 2016 um 9:31

Zu den Regelungen in der Schweiz kann ich dir nichts sagen, in Deutschland kommt es darauf an, wo der PKW seinen regelmäßigen Standort hat. Ist dieser in D (also 185 + 1 Tag) dann muß das Fahrzeug auch in D zugelassen werden.

Wirst du kontrolliert und es fliegt auf, begehst du einen Zulassungsverstoß, der eine Ordnungswidrigkeit darstellt und einen Steuerverstoß, da eine Straftat nach dem KraftStG (im Grunde hinterziehst du die Kraftfahrzeugssteuer) begangen wird. Wie gesagt, so wäre es im umgekehrten Fall (KfZ in der Schweiz angemeldet und du lebst in D). Ich denke mal, dass die Schweiz da korrespondierende Regelungen hat.

Welche Bewilligung hast Du denn in der Schweiz? "Ab" B bist Du auf alle Fälle bei jeder Grenzkontrolle arg gefährdet, denn ich wurde schon mehrfach danach gefragt, als ich eine B bzw. C-Bewilligung hatte, wem den das deutsche Fahrzeug gehört mit dem ich einreisen wollte. Zum Glück bin ich nie mit dem Privatfahrzeug angereist, aus diesem Grund konnten sie mir keine Einfuhr des Fahrzeugs in die Schweiz nachweisen, Diskussionen gab es trotzdem jedes Mal. Grenzgänger wären da ja raus, da der Hauptwohnsitz sich ja dann in Deutschland bzw. dem europäischen Ausland befindet.

Aber da Du ja eh nicht mehr über den legalen Weg nachdenkst, müsstest du Dich ja um zwei Dinge sorgen:

Die Steuer zur Einfuhr des Fahrzeuges in die Schweiz (plus eventuelle Strafen) UND die Probleme mit dem Angebot des Leasinggebers, der Dir das Angebot ja nur für ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug gemacht hat. Weder das eine noch das andere würde ich riskieren, muss ich zugeben, da es auf der einen Seite strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann und auf der anderen zivilrechtliche.

am 29. August 2016 um 10:43

Wenn du in der Schweiz gemeldet bist, dann haben sie dich bei einer Kontrolle ruck zuck am Popo. Und das wird teuer ;)

Zitat:

@hoinzi schrieb am 29. August 2016 um 10:57:23 Uhr:

Zitat:

@JonathanCH schrieb am 27. August 2016 um 00:33:16 Uhr:

CH Führerschein (damit darf man kein deutsches kennzeichen fahren)

Tatsächlich? :eek:

Trotz allem Schengenraum usw. darf man sich leider nicht aussuchen, wo man sein Kfz anmeldet bzw. Kfz-Steuern zahlt, muss vom Grundsatz her am Wohnort sein. Ähnliches gilt für die FS-Umschreiberei. Wenn das halt nicht zusammenpasst bzw. man z. B. als Deutscher mit Wohnsitz in D ein Auto mit Schweizer Zulassung fährt wird sich das der Zoll genauer ankucken...

Innerhalb der EU ist es IIRC nicht ganz so schlimm wenn auch die Grundregel mit dem Wohnort auch gilt (zumindest bei Mietwagen ist evtl. einfacher). Und es gibt auch grundsätzlich Ausnahmeregeln für Ausländer, damit die mit ihrem "Wohnort-Fahrzeug" auch im Ausland unterwegs sein dürfen (zeitl. begrenzt) ohne Versteuerung etc.

notting

am 29. August 2016 um 18:06

Eidgenössische Zollverwaltung EZV (klick)

Personen mit Wohnsitz in der Schweiz

Personen mit Wohnsitz in der Schweiz dürfen im Inland grundsätzlich kein ausländisch immatrikuliertes Fahrzeug benutzen. Das gilt beispielsweise auch für Fahrzeuge, die ihnen Verwandte oder Bekannte aus dem Ausland zum zeitweiligen Gebrauch überlassen.

Sonderregelungen bestehen unter anderem für gelegentlich im Ausland privat gemietete Fahrzeuge und für ausländische Firmenfahrzeuge.

...

 

...erwischen die einen Schweizer / jemanden mit Wohnsitz in der Schweiz mit einem entsprechend im -von Seiten der Schweiz gesehen- Ausland zugelassenen Fahrzeug gilt das Fahrzeug zollrechtlich als eingeführt und es ist sofort die schweizer Steuer / Einfuhrumsatzsteuer / Mehrwertsteuer -was weiß ich, wie die das dort nennen- fällig... berechnet vom Fahrzeugwert ist das ganz schnell ein hübsches Sümmchen.

Bußgelder, Strafverfahren etc. kommt da bestimmt auch noch oben drauf, da man das Fahrzeug ja zollrechtlich nicht angemeldet hat und es quasi in die Schweiz eingeschmuggelt hat.

In umgekehrter Konstellation gilt das auch in D.

am 29. August 2016 um 18:17

...richtig, hier (klick) hat einer knapp 15.000,- EUR bezahlt, weil er das in der Schweiz zugelassene Auto seines dort wohnhaften Sohnes unwissenlich, was er da tut in die EU... genauer nach Österreich eingeführt hat.

böse Falle sowas ;)

Warum nicht einfach ein günstigeres Auto zu einer schlechteren Rate nehmen? Kostet monatlich dasselbe... keine Probleme...

Ok, Ok, das hilft nicht weiter... bin schon weg.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Risiko-Einschätzung,deutsches Leasing-KFZ in Schweiz dauerhaft zu fahren aber nicht anzumelden