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alk am steuer ab 1.1...wer hat damit erfahrungen

Themenstarteram 5. September 2006 um 19:11

servus,

würd gern erfahren wieviel hier die leute an geld geben mussten, die über 1.1 promille am steuer hatten...

angabe zum damaligen berufsstand wäre wünschenswert, da angeblich die strafe am einkommen bemessen wird

werde mit 1.2 promille vors gericht gehen, empfange aber nur bafög...dummerweise bin ich noch in der probezeit, was mich noch am wenigsten juckt

frag mich wieviel sie mir abknöpfen werden

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81 Antworten

Hi,

erstmal solltest dich ziemlich soll selber in den Podex beißen, denn was Du getan hast, ist unverandwortlich.

Also ansonsten ab 1,1‰ ohne Fahrunsicherheit/Unfall: 7 Punkte.

Geldbuße:

Bis zu 1500 Euro

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe:

Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug

Fahrverbot:

Bis zu 3 Monate

Führerschein-Entzug:

Sechs Monate bis fünf Jahre oder auf Dauer*

Schadenersatz:

Eigentlicher Schadenersatz, Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer*

* Würden denk ich mal zutreffen bei Unfall oder Anzeichen von Fahrunsicherheit.

Bedenklich Grüße

Themenstarteram 5. September 2006 um 21:00

bis 1500 euro geldstrafe...na immerhin ned mehr...moment wo ist jetzt unterschied zwischen geldstraße und geldbuße

hab einen bordstein gut erwischt und dabei ist reifen geplatzt und daraufhin felge drauf gegangen

die sollen mir erstmal zeigen dass ein nüchterner mit reifenplatzer besser zurecht kommt

passiert ist sonst gar nix und natürlich beiß ich mir in den arsch, aber ich kann das jetzt auch ned ändern

Zitat:

Original geschrieben von kranichstein

die sollen mir erstmal zeigen dass ein nüchterner mit reifenplatzer besser zurecht kommt ...

1.)

Hast du schon mal daran gedacht, was wäre, wenn ein Mensch dadurch ernsthaft zu Schaden kommt ... :rolleyes: ?

2.)

Dich erwartet der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Führerscheinsperre,bei Ersttätern liegt die meistens zwischen 9 und 12 Monaten ..

Außerdem wird eine Geldstrafe (kein Bußgeld) verhängt werden,da bei über 1,1 Promille eine Straftat vorliegt

und die Geldbuße in Tagessätzen ausgesprochen wird (bei Ersttätern sind meistens 30 - 50 Tagessätze üblich)..

Als Student ist es egal was du an Einkommen angibst,es wird der Bafög-Höchstsatz angenommen, also der Betrag, der dir "zusteht". das macht ca.585 € / Monat ,da wird zu deinen Gunsten runtergerechnet und von 450 € / Monat ausgegangen,also wären 30 Tagessätze = 450 € (und mehr wirds vermutlich nicht)...

Sofern Du noch unter das Jugendstrafrecht (max. bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ) fällst, wird es keine Geldstrafe, sondern den gleichen Satz an Sozialstunden geben...

 

Ich habe den Link einmal entfernt, weil es nicht jeder sehen kann und möchte.edit by msorcerer86

Sehr bedenkliche Grüße .. :mad:

Zitat:

Original geschrieben von kranichstein

hab einen bordstein gut erwischt und dabei ist reifen geplatzt und daraufhin felge drauf gegangen

die sollen mir erstmal zeigen dass ein nüchterner mit reifenplatzer besser zurecht kommt

Es wird bestimmt (vollkommen zurecht) so argumentiert werden, dass ein nüchterner Mensch normalerweise nicht einfach mal so "einen Bordstein gut erwischt".

Einen kausalen Zusammenhang mit erhöhtem Blutalkoholspiegel kann man da denke ich schon vermuten.

Ich hoffe, Du hast für's nächste mal draus gelernt. Weitere Kommentare spare ich mir jetzt mal dazu...

Zitat:

Original geschrieben von Big R

Ich hoffe, Du hast für's nächste mal draus gelernt. Weitere Kommentare spare ich mir jetzt mal dazu...

Dito...

Es geht ja (bislang) noch recht human zu hier! :D

Was vergessen wurde: Die Probezeit verlängert sich wohl, außerdem darfst du zur Nachschulung und musst wahrscheinlich auch ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU, "Idiotentest") vorlegen.

Gruß

Jan

Themenstarteram 6. September 2006 um 13:45

MPU droht mir erstmal nicht, zumindest gehe ich davon aus...dazu muss ich schon ständig besoffen sein und ich hätte deutlich über 1.1 promille liegen müssen...

dass ich scheisse gebaut habe, das weiß ich auch, da müsst ihr ned wie meine eltern auf mir rumhacken

dass die probezeit sich verlängert und ich nachschulung machen muss, ist mir auch latte...und ja ich bin glücklich, dass blos ein rad dabei zu schaden kam und ned ein anderes auto oder gar eine person

und es ist kacke, dass es schon wieder das auto eines kollegen war, bei dem ich schonmal einen steinschlag bkeommen habe

und als ich losfuhr, so hat es der kollege gesagt, gab es keine anzeichen für fahrunsicherheit, ich habe auch keine faxxen gemacht, bin ganz normal gefahrn, er kann sich selbst ned erklären, wie ich es nach 200m geschafft habe, so einen mist zu baun

ich bin übrigens 22, also kann man annehmen ich bin alt genug um zu peilen, dass man unter alk ned fährt...und bis du dem abnd habe ich mich sogar strikt dran gehalten, denn sobald ich einen schluck Mixxery oder sowas intus hatte, habe ich keinen autoschlüssel angerührt...aber das ist geschichte

Moin,

Wenn Du den Führerschein zurück willst ... wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit eine MPU machen müssen ... durfte ein eingeheirateter Onkel in meiner Familie auch machen. Der Richter ging nämlich davon aus, das zum Fahren bei 1.1 Promille ... zumindest eine starke ALKOHOLGEWÖHNUNG nötig sei (Ich denke, Ich kann bei 1.1 Promille nicht mal mehr geradeaus laufen) und vermutlich wird er da auch recht haben ;) Ich denke daher ... zu 80-90% wird auch eine MPU fällig werden.

MFG Kester

Themenstarteram 6. September 2006 um 17:05

wer entscheidet denn ob ich MPU mache oder ned...der Richter oder

dein onkel ist wahrsceinlich etwas älter und da kann man wirklich von alk-gewöhnung ausgehen, er hatte ja mehr als genug zeit sich daran zu gewöhnen ;)

habe blos irgendwo gelesen, dass EIGENTLICH bei Ersttätern eine MPU nicht angewendet wird außer der promillewert ist weit über 1.1...

aber falls der richter darüber entscheidet, dann muss ich beten, dass es ein korrekter ist

am 6. September 2006 um 18:06

du siehst das doch ein wenig zu locker.

anscheinend bist du gar nicht reif ein fahrzeug im öffentlichen strassenverkehr zu bewegen. würde dir die fleppe auf lebenszeit abnehmen. hoffe das du zum mpu musst, sorry absolutes kopfschütteln.

die deutsche rechtssprechung ist einfach nicht hart genug.

du müsstest an strafe bekommen:

1. 10.000€ strafe

2. monatliche urinprobe (blutprobe)

3. psychologische betreuung

4. mindestens für 5 jahre keine fleppe

5. mitfahrt im rtw zu schwerstunfällen (zum kotzen und um sich mal ein paar gedanken zu machen)

Du scheinst das für ein Kavaliersdelikt zu halten, kann das sein?

Man soll nicht auf dir rumhacken?

Du glaubst, du kannst Mist fabrizieren und alle sollen locker bleiben.

Ich frage mich, was passiert wäre wen du anstatt gegen den Bordstein, einfach auf die andere Seite gefahren wärst und mit einem anderes Fahrzeug kolidiert wärst?

Dann wärst du warscheinlich bei "Punkt 12" auf RTL...

Ich kann vieles ab, aber bei Leuten die sich betrunken hinters Steuer setzten hörts echt auf.

Bin selber erst 20, aber notfalls schlaf ich im Auto, als das ich in dem Zustand los fahre!

Deinen Texten hier ist zu entnehmen das, dir im grunde alles egal ist, Hauptsache du kommst da jetzt wieder heil raus!?

Wen es so ist, überdenk das ganze besser nochmal.

War jetzt nichts was dir Gerichtilch weiter hilft, soll mehr zum nachdenken anregen!

Gruß TomTom

Möchte auchmal meinen senf dazu abgeben.

Also gut was passiert ist muss man wohl so hinnehmen.

Du sagtst du siehst es ein das es ein fehler war ...soweit sogut... aber warum kommst du dann mit dem argument:

Zitat:

die sollen mir erstmal zeigen dass ein nüchterner mit reifenplatzer besser zurecht kommt

Es geht doch garnet um den reifenplatzer ansich, auch jemand der nüchtern ist kann mal an einen bordstein ecken wo dann der raifen drauf geht. Es geht um den Alk. Wenn du wirklich alt genug bist dann wirst dir selber sagen "shit happens" es war dumm unter alk zu fahren, es ist passiert und es wird nie wieder vorkommen.

 

Persönlich denke ich das der richter sicherlich ne mpu anordnen wird. Einfach froh sein das nichts ernstes passiert ist, die strafe abwarten und dann auch dafür gerade stehen.

 

mfg

pinky

Zitat:

Original geschrieben von kranichstein

MPU droht mir erstmal nicht, zumindest gehe ich davon aus...dazu muss ich schon ständig besoffen sein und ich hätte deutlich über 1.1 promille liegen müssen...

Das die MPU nur bei erwiesenem Alkoholismus oder bei Blutalkohowerten von deutlich über 1,1 Promille angeordnet wird, wäre mir neu.

Kenn einen ähnlichen Fall bei uns in der Gegen der hat auch den MPU machen müssen. Nicht ganz so viel Promille wie du aber ein paar m Leitplanken zerstört sonst nichts. Wäre mir da nicht so sicher das du keinen machen mußt. Ebenso besteht man so einen Test nicht so leicht wie manche denken.

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