ForumBMW
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. alk am steuer ab 1.1...wer hat damit erfahrungen

alk am steuer ab 1.1...wer hat damit erfahrungen

Themenstarteram 5. September 2006 um 19:11

servus,

würd gern erfahren wieviel hier die leute an geld geben mussten, die über 1.1 promille am steuer hatten...

angabe zum damaligen berufsstand wäre wünschenswert, da angeblich die strafe am einkommen bemessen wird

werde mit 1.2 promille vors gericht gehen, empfange aber nur bafög...dummerweise bin ich noch in der probezeit, was mich noch am wenigsten juckt

frag mich wieviel sie mir abknöpfen werden

Ähnliche Themen
81 Antworten

Du wirst an einem "Aufbauseminar für Alkoholauffällige Kraftfahrer " teilnehmen müssen..

Kosten: ca. 300-350 Euro ...

Hier ein Auszug:

§ 36 Besondere Aufbauseminare nach § 2b Abs. 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes

1) Inhaber von Fahrerlaubnissen auf Probe, die wegen Zuwiderhandlungen nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches oder § 24a des Straßenverkehrsgesetzes an einem Aufbauseminar teilzunehmen haben, sind, auch wenn sie noch andere Verkehrszuwiderhandlungen begangen haben, einem besonderen Aufbauseminar zuzuweisen.

(2) Ist die Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Zuwiderhandlung nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches oder § 24a des Straßenverkehrsgesetzes entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, daß er an einem besonderen Aufbauseminar teilgenommen hat.

(3) Das besondere Aufbauseminar ist in Gruppen mit mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmern durchzuführen. Es besteht aus einem Kurs mit einem Vorgespräch und drei Sitzungen von jeweils 180 Minuten Dauer in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen sowie der Anfertigung von Kursaufgaben zwischen den Sitzungen.

(4) In den Kursen sind die Ursachen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar geführt haben, zu diskutieren und Möglichkeiten für ihre Beseitigung zu erörtern. Wissenslücken der Kursteilnehmer über die Wirkung des Alkohols und anderer berauschender Mittel auf die Verkehrsteilnehmer sollen geschlossen und individuell angepaßte Verhaltensweisen entwickelt und erprobt werden, um insbesondere Trinkgewohnheiten zu ändern sowie Trinken und Fahren künftig zuverlässig zu trennen. Durch die Entwicklung geeigneter Verhaltensmuster sollen die Kursteilnehmer in die Lage versetzt werden, einen Rückfall und weitere Verkehrszuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluß oder dem Einfluß anderer berauschender Mittel zu vermeiden. Zusätzlich ist auf die Problematik der wiederholten Verkehrszuwiderhandlungen einzugehen.

(5) Für die Durchführung von Einzelseminaren nach § 2b Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes gelten die Absätze 3 und 4 mit der Maßgabe, daß die Gespräche in drei Sitzungen von jeweils 90 Minuten Dauer durchzuführen sind.

(6) Die besonderen Aufbauseminare dürfen nur von Kursleitern durchgeführt werden, die von der zuständigen obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten oder der nach Landesrecht zuständigen Stelle oder von dem für die in § 26 genannten Dienstbereiche jeweils zuständigen Fachminister oder von ihm bestimmten Stellen anerkannt worden sind.

Themenstarteram 6. September 2006 um 23:46

oje mal wieder falsch ausgedrückt...ok ich gebe irgendwo zu, dass ich so billig wegkommen will wie es geht, ABER ich sehe ein, dass ich ordentlich mist gebaut habe und nein ich bin bis dahin NIE und wirklich NIE mit blut im alk gefahren und ich werde es nach der strafe auch niemals tun

ich bin selbst gegen alk am steuer für ALLE, da ich ein bsp kenn wo jemand mit kollegen am baum gelandet ist und der fahrer der voll bis oben hin war, hat als einziger überlebt...

klar jetzt kann man sagen, warum drauß nicht allles gelernt...weil ich mir an dem abnd gesagt habe, wird ja schon nix passieren, sind ja nur 2minuten zur tanke mit dem auto...und auch wenns man ned glaubt, ich bin bis zum bordstein normal gefahrn, das hat der beifahrer auch bestätigt, es gab bis dahin keine anzeichen für fahrunsicherheit

und ich sags nochmal, ich bin froh, dass nix weiter passiert ist, schon gar nicht personenschaden und die strafe, die kommt, ist auch gerecht

blos die MPU möchte ich gern umgehen, da ich kein alk-abhängiger war, bin und niemals sein werde und auch die fehler einsehe um gottes willen

außerdem habe ich jetzt rausgefunden, dass ned das gericht darüber entscheidet ob ich MPU machen muss, sondern die FS-Stelle, bei der ich den lappen dann neu beantragen muss...in einem anderen forum meinen die meisten, dass ich evtl. dieser noch entkommen werde

über die anderen konsequezen: probezeit verlängerung, ASF, geldstrafe...bin ich mir im klaren und nehme sie ohne murren hin

Moin,

Naja ... Denk mal nach *fg* Du hast es mit 1.1 Promille zumindest geschafft das Auto anzubekommen. Normalerweise sind Menschen mit 1.1 Promille, die KEINE geübten Trinker sind, bei 1.1 Promille nicht mehr zu sehr viel in der Lage (ausser zu lallen und zu schlafen). Die MPU kann ein Richter anordnen, er muss es nicht tun. Genauso die FS-Stelle. Wie gesagt ... Du kannst GLÜCK haben und drum rum kommen. Ich WÜRDE mich nur nicht drauf verlassen. Meion Onkel war zum damaligen Zeitpunk 24 ;)

MFG Kester

Wenn du mir 1,1 Promile keine Anzeichen für Fahruntüchtigkeit hast dann mußt schon sehr Trinkfest sein wie Rotherbach gesagt hat. Den 1,1 sind nicht 1 oder 2 Bierchen das ist schon etwas mehr. Wir hoffen mal du hast draus gelernt, aber eigentlich dürfte dir ja klar gewesen nachdem du wohl schon etwas mehr getrunken hast das du mehr als 0,3 Promille hast.

hi

 

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Naja ... Denk mal nach *fg* Du hast es mit 1.1 Promille zumindest geschafft das Auto anzubekommen. Normalerweise sind Menschen mit 1.1 Promille, die KEINE geübten Trinker sind, bei 1.1 Promille nicht mehr zu sehr viel in der Lage (ausser zu lallen und zu schlafen). Die MPU kann ein Richter anordnen, er muss es nicht tun. Genauso die FS-Stelle. Wie gesagt ... Du kannst GLÜCK haben und drum rum kommen. Ich WÜRDE mich nur nicht drauf verlassen. Meion Onkel war zum damaligen Zeitpunk 24 ;)

MFG Kester

Hallo,

ich glaube, mit 1,1 Promille ist man eigentlich nicht allzu besoffen!? Also wir (Ich und ein paar Kumpel) haben mal aus Spass gepustet. ich hatte 1,07 Promille und fühlte mich recht gut. also ich konnte normale laufen, sprechen, schreiben usw. wäre alles gar kein Problem gewesen. mein Kumpel hatte 1,8 und der war ebenfalls keinesweges besoffen, sondern eben angeschwipst!?

Ok, wie in diesem alter (so um die 20) trinkt man öfter mal, auch schon fast regelmäßig, dienstag ist immer billiard, wo ein bier 1€ kostet... dann geht man samstag auf tour, wo bis auf der fahrer auch alle was trinken... Naja, viele kennen das sicher. Aber dennoch gibts auch mal Tage ohne Alkohol.

Nach uns hat wer gepustet, wo 2,6 Promille raus kamen, der hat gelallt, konnte aber noch gut stehen. ok, inwieweit der gpbt ist, weiß ich nicht...

Wobei ich, obwohl ich mich gut gefühlt habe, niemals Auto fahren würde.

MFG

 

Christian

Gefahren und Auswirkungen :

0,2 bis 0,5 Promille:

- Leichte Verminderung von Seh- und Hörvermögen

- Nachlassen von Aufmerksamkeit, Konzentration, und Reaktionsvermögen

- Kritikfähigkeit, Urteilsfähigkeit sinken, die Risikobereitschaft steigt

ab 0,5 Promille

- Probleme mit Nachtsicht

-Störungen des Gleichgewichts

- Probleme mit Konzentrationsfähigkeit, deutliche Verlängerung der Reaktionszeit

- Enthemmung und Selbstüberschätzung nehmen zu

Nicht nur die Wirkungen des Ethanols auf die Konzentrationsfähigkeit und die Reaktionszeiten sind in

Zusammenhang mit Unfällen problematisch. Die enthemmende Wirkung des Ethanols steigert die

Wahrscheinlichkeit für risikohaftes Verhalten, z.B. im Straßenverkehr, in anderen unfallgefährlichen

Situationen und senkt auch die Hemmschwelle für Gewaltanwendungen und Gesetzesübertretungen.

ab 0,8 Promille

- Rückgang der Sehfähigkeit um 25%, Wahrnehmung von Gegenständen und räumliches Sehen sind

beeinträchtigt, das Blickfeld verengt sich (Tunnelblick)

Steigende Gleichgewichtsstörungen

- Ausgeprägte Konzentrationsschwäche, Reaktionszeit um 30 bis 50% verlängert

- Steigende Selbstüberschätzung , Euphorie, zunehmende Enthemmung

1,0 bis 2,0 Promille: Rauschstadium

- Weitere Verschlechterung des räumlichen Sehens und der Hell-/Dunkel-Anpassung

- Starke Gleichgewichtsstörungen

- Aufmerksamkeits- und Konzentrationseinbuße, erheblich gestörte Reaktionsfähigkeit,

- Verwirrtheit, Sprechstörungen, Orientierungsstörungen

- Übersteigerte Selbsteinschätzung durch Enthemmung und Verlust der Kritikfähigkeit

2,0 bis 3,0 Promille: Betäubungsstadium

- Ausgeprägte Gleichgewichts- und Konzentrationsstörungen, Reaktionsvermögen kaum noch vorhanden

- Muskelerschlaffung

- Gedächtnis- und Bewusstseinsstörungen, Verwirrtheit

- Erbrechen

3,0 bis 5,0 Promille: Lähmungsstadium

ab 3,0 Promille: Bewusstlosigkeit, Gedächtnisverlust, schwache Atmung, Unterkühlung, Reflexlosigkeit

ab 4,0 Promille: Lähmungen, Koma mit Reflexlosigkeit, unkontrollierte Ausscheidungen, Atemstillstand und Tod !

Re: hi

 

Zitat:

Original geschrieben von V70 T5

...ich glaube, mit 1,1 Promille ist man eigentlich nicht allzu besoffen!?

Das kann man mit Sicherheit nicht verallgemeinern. Die Wirkung des Alkohols hängt in entscheidendem Maße auch von der körperlichen Konstitution des Probanden ab.

Gib auch immer wieder Leute die sie mit 2 oder 3 Promille aus den Verkehr ziehen. Aber das ist egal. Es ist nich legal so zu fahren und eingeschränkt bist auch wenn du es gut vertragst etwas aber du wirst es wohl nicht merken.

Themenstarteram 8. September 2006 um 12:32

und wenn man es gut verträgt und der richter bekommt dieses mit, dann wird noch viel länger aus dem verkehr gezogen

Zunächst möchte ich ein Lob an alle vernünftigen, klar denkenden und mit weitblick gesegneten Personen aussprechen! Ich schätze euere selbstlose Art, freiwillig - und obendrein noch gebetsmühlenartig - all die Weisheiten der Allgemeinheit zugänglich zu machen, die ihr Zeitlebens hart und im Alleingang ausloten musstet. Weiterhin möchte ich mich auch dafür bedanken, daß ihr noch nie einen gravierenden Fehler begangen habt - und daß ihr mit euerer umsichtigen Verhaltensweise in großen Schritten dem Ideal des reibungslosen zwischenmenschlichen Zusammenlebens entgegengeht.

Ihr seid mutige Kämpfer für die Gesellschaft, Reformer, Vordenker.

Auf der anderen Seite - der Abschaum unserer Gesellschaft. Drakonische Strafen müssen gefordert werden für die sich gegen die Staatsgewalt aufbäumenden. Es müssen knallharte Grenzen zwischen richtigem und unrichtigem Tun gezogen werden. Jedes Überschreiten der Regeln muss geahndet werden, daß die Erinnerung an das Fehlverhalten für alle Ewigkeit bei den Tätern präsent bleibt.

Viel besser wäre es jedoch, alle Sünder, die durch Fehlverhalten ihr Leben ohnehin verwirken, mit dem Tode zu bestrafen. Nur so kann unsere Gesellschaft sich der subversiven und störenden Subjekte entledigen und dem "End"-Ziel der Perfektion annähern!

..

mal ganz im Ernst: Ist bei euch alles klar? Er fragt nach einer konkreten Zahl, dem Strafmaß!

Und verdammt nochmal nicht nach einer moralischen Einschätzung seines Verhaltens. Wenn ihr übermüdet oder in Rage ins Auto steigt, tut ihr auch keinem einen Gefallen! Und das wird nicht geahndet.

Versteht mich nicht falsch,--- ich trinke ja auch gar kein Alkohol und lehne auch Rauchen, bzw. Kiffen kategorisch ab - aber ein Risikofaktor kann man auch sein, wenn man 3 starke Kaffetassen geniesst!

Ihr macht immer so, als wärt ihr vollends erhaben und eurem Gerede zufolge begeht ihr keinen einzigen Fehler. Woher kommt dann die Unvollkommenheit dieser Welt?

Man sollte es nicht glauben, aber gerade mit eurer Art, diesen Delikt quasi threadralisch hochzustilisieren, erinnert ihr mich an Tage, in denen "hängt ihn höher" geschrien wurde. Und was, wenn ihr die Betroffenen wärt?

Wollt ihr dann auch büßen oder lieber das Schlupfloch nehmen?

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von m4200gt

Man sollte es nicht glauben, aber gerade mit eurer Art, diesen Delikt quasi threadralisch hochzustilisieren, erinnert ihr mich an Tage, in denen "hängt ihn höher" geschrien wurde.

Da hast du sicherlich einen falschen Eindruck gewonnen. So drastisch war es mit Sicherheit nicht gemeint.

am 8. September 2006 um 16:18

@m4200gt,

wenn er deine familie umgenietet hätte, würdest du bestimmt anders schreiben ;)

dieses art von vergehen gehört maximal bestraft, ohne ausnahme.

ist gibt ja überhaupt keinen abschreckungseffekt.

Zitat:

Auf der anderen Seite - der Abschaum unserer Gesellschaft. Drakonische Strafen müssen gefordert werden für die sich gegen die Staatsgewalt aufbäumenden. Es müssen knallharte Grenzen zwischen richtigem und unrichtigem Tun gezogen werden. Jedes Überschreiten der Regeln muss geahndet werden, daß die Erinnerung an das Fehlverhalten für alle Ewigkeit bei den Tätern präsent bleibt.

gefällt mir sehr gut.

Zitat:

Jedes Überschreiten der Regeln muss geahndet werden

das muss es allerdings nicht. lappalien müssen nich drakonisch bestaft werden.

eine alkoholfahrt ist aber keine lappalie. diese leute sind ein risiko für die bevölkerung.

Evtl siehst du wie auch viele andere das als Kavaliersdialikt. Allerdings sind 1,1 Promille nicht mehr gerade wenig. Da er ja auch so einen kleinen Zwischenfall hatte war er wohl wirklich nicht mehr ganz in der Lage ein Auto Sicher zu führten.

Zitat:

Original geschrieben von best_friend

@m4200gt,

wenn er deine familie umgenietet hätte, würdest du bestimmt anders schreiben ;)

dieses art von vergehen gehört maximal bestraft, ohne ausnahme.

ist gibt ja überhaupt keinen abschreckungseffekt.

Es gab auch schon Leute, die haben sich ohne Fahrerlaubnis hinter das Lenkrad gesetzt. Strafe hin- oder her. Richtige Freaks fahren besoffen, bis es kracht, und auch das eigne Lichtlein erlischt.

Das es immer Unverbesserliche gibt, bestreitet ja auch niemand.

Die Tatsache, daß solchen Zeitgenossen nicht wirklich beizukommen ist, sollte aber kein Argument zur Aufweichung der bestehenden Strafvorschriften darstellen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. alk am steuer ab 1.1...wer hat damit erfahrungen