aktuelles Urteil des EuGH vom 16.06.2011 Az. C-65/09 und C-87/09 Ausbauskosten für defekte Teile
Das oben genannte Urteil befaßt sich mit den Ausbau - bzw. Wechselkosten bei einem defektem Ersatzteil.
ICH MÖCHTE KEINE RECHTSBERATUNG,SONDERN NUR ERFAHRUNGEN VON ANDEREN FORUMMITGLIEDERN MIT DEN AUSWRIKUNGEN BZW.UMSETZUNG DES URTEILS
Mein Fall stellt sich folgendermaßen dar.
Zum Geburtstag bekomme ich Scheinwerfer mit LED-Leisten in Tagfahrlicht-Optik geschenkt.Gekauft bei einem Online-Händler.Soweit so gut.Beim Versuch die Scheinwerfer zu montieren stellt sich heraus, dass der Stoßfänger (Audi A4 Avant) demontiert werden muß.Da ich dazu nicht in Lage bin, beauftrage ich eine KFZ-Meisterwerkstatt.
Die Freude über die neuen Scheinwerfer währte nur 2 Wochen.Dann gehen beide LED - Leisten nach wenigen Sekunden bis einigen Minuten Fahrt aus.Weiterer Fehler: während der Fahrt mit Fernlicht kommt Meldung"Abblendlicht defekt" obwohl dass Leuchtmittel noch in Ordnung ist.
Also wieder Termin in Werkstatt vereinbart und Scheinwerfer + Fahrzeug prüfen lassen.Der stellt fest, Scheinwerfer defekt.
Ich schreibe dem Verkäufer.Der meldet sich und teilt mir mit ich solle irgendwelche Nummern am Scheinwerfer ablesen, da vermutlich das Steuergerät defekt sei.Nach vergeblicher Suche und mehrmaligen Kontakt per Email stellt sich heraus: Es gibt kein Steuergerät an den Scheinwerfern.Er fordert mich auf,die Scheinwerfer zu demontieren und einzusenden.
Ich teile ihm mit, dass sich das mache und fordere ihn auf, mir eine Kostenübernahme gemäß Urteil des EuGH Az. C-65/09 und C-87/09 und einen Rücksendeaufkleber zu senden.Was kommen mußte war klar.Eine Ablehnung der Übernahme der Aus - und wieder Einbaukosten.Der Rücksendeaufkleber wurde versprochen, ist aber bis heute(3 Wochen) auch nicht eingegangen.
Die Scheinwerfer werden nächste Woche demontiert (in KFZ-Werkstatt) und dann an den Verkäufer versandt.Anwalt ist bereits eingeschaltet.
Meine Fragen an Euch:
Wer hat das oben genannte Urteil schon durchgesetzt bzw. wie verhalten sich die Händler, wenn auf das Urteil Bezug genommen wird?
Gibt´s schon Händler die das Urteil anstandslos akzeptieren?
Wie sind Eure Erfahrungen?
Beste Antwort im Thema
Nach fast einem Jahr ist es soweit.
Der Prozess gegen den Lieferanten der defekten Scheinwerfer gewonnen.
Die Firma wurde verurteilt, die Ausbaukosten zu übernehmen .Ein Vergleich kam leider trotz intensiver Bemühungen meinerseits nicht zustande. Jetzt darf die Firma die Gesamtkosten inkl.Anwalt, Gericht etc. übernehmen.
Leider konnte ich ihn als Endverbraucher nicht an meinem Wohnsitz verklagen. Die Klage musste an dessen Firmensitz eingereicht werden. Hier ist die Verbraucherministerin gefragt, um endlich eine verbraucherfreundliche Lösung zu finden.
Allerdings habe ich das Geld noch nicht. Vermutlich müssen wir noch in die Zwangsvollstreckung gehen. Die Firma ist leider nicht sehr kooperativ.
Der BGH hat das Urteil des EuGH im Dezember 2011 (Urt. v. 21.12.2011 – VIII ZR 70/08) bestätigt.
Laut Urteil darf der Händler die Kosten für den Ausbau begrenzen. Aber wie ich gesehen habe, hält mein Online – Händler nichts davon. Er zahlt im Streitfall lieber komplett.
Meine Fragen an Euch:
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
Wie verhalten sich die Firmen bei den Ausbaukosten im Garantiefall?
13 Antworten
Meine Meinung dazu:
Jetzt sollen die Händler noch die Montagekosten übernehmen? Wo kommen wir denn da hin? Je nach Werkstatt überschreiten die Montagekosten deutlich die Kosten des Bauteils. Da wären ja im nu alle KFZ-Teile-Händler pleite.
Es geht um die Ausbaukosten bei nicht funtionierenden Teilen.
Die Einbaukosten bleiben dem Käufer immer.
Trotzdem,kann ich dir nicht zustimmen.
Die Händler könnten zum Beispiel als erstes Sicherstellen, dass nur zuverlässige Teile verkauft werden.Weiterhin können Sie die Aus- und Einbaukosten in Ihren AGB´s begrenzen.
3. können die Händler den Kaufvertrag rückgängig machen , wenn die Kosten den Wert des Ersatzteils weit überschreiten.
4. da die Händler am besten wissen, wieviele ihrer angebotenen Teile Probleme bereiten, können sie sie aus dem Sortiment nehmen bzw.den Verkaufpreis anders kalkulieren.
Mich würde interessieren, wie du reagierst, wenn ein Teil 250,00 € kostet und dann nicht funktioniert.
Reklamierst du das Teil, wenn du genau weißt Ausbaukosten 150,00 €. Repariertes Teil wieder einbauen Kostenpunkt wieder 150,00€ und hoffen, dass es diesmal richtig funktioniert.Oder sagst du Sch.. drauf.Ein - und Ausbau ist mir zu teuer.
Was kann ich dafür, dass mir ein defektes TEil verkauft wurde? Der Händler kann immer den Hersteller mit in Boot holen. Der muß ihm auch Garantie geben.Ich nicht!
In der Industrie ist diese Praxis schon lange Standard.Ich verkaufe einem Kunden ein Ersatzteil und muß im Fehlerfall das defekte Ersatzteil auf Kosten meiner Firma wechseln.Dies wird bei mit einkalkuliert!!
Mit Montagekosten habe ich die Kosten für den Aus- bzw. Wiedereinbau der defekten Teile gemeint. Und das wird dir keiner bezahlen. Die Händler wären auch schön blöd wenn die das machen würden. Das ist das Risiko, was du als Kunde eben tragen musst. Und gerade bei deinen Billigschrottleuchten hätte dir das klar sein müssen, dass du qulitativ minderwertige Ware bekommst. Gibts genügend Infos im Netz und hier im Forum rät dir auch jeder davon ab.
Die Sache ist eigentlich recht eindeutig. Der Verkäufer muss den Ausbau seiner Schrottprodukte zahlen, und den Einbau der alten.
ABER... da der Typ sich jetzt schon weigert wünsche ich dir viel Spaß die nächsten Monate und Jahre beim Klagen.
Letztendlich solltest du dir überlegen ob du das nicht besser als Lehrgeld verbuchst. Denn so ein Rechtsstreit kostet Geld und Nerven.
Gelernt hast du dann:
-99% der Tuning Scheinwerfer von eBay und Co. sind schlicht Abfall mit fragwürdigem Prüfzeichen, eigentlich kann man das auf alles "Zubehör" ausdehnen
-der Preis sagt gar nichts über die Qualität aus, heute kosten die 250€ in 12 Monaten 80€, wert sind sie weder das eine noch das andere
-LED irgendwas aus dem Zubehör sind meist so billig produziert das sie immer nach kurzer Zeit ausfallen, jeden Tag sehe ich LED TFL die schon tot sind oder flackern, alle nicht original.
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Der Prozess gegen den Lieferanten der defekten Scheinwerfer gewonnen.
Die Firma wurde verurteilt, die Ausbaukosten zu übernehmen .Ein Vergleich kam leider trotz intensiver Bemühungen meinerseits nicht zustande. Jetzt darf die Firma die Gesamtkosten inkl.Anwalt, Gericht etc. übernehmen.
Leider konnte ich ihn als Endverbraucher nicht an meinem Wohnsitz verklagen. Die Klage musste an dessen Firmensitz eingereicht werden. Hier ist die Verbraucherministerin gefragt, um endlich eine verbraucherfreundliche Lösung zu finden.
Allerdings habe ich das Geld noch nicht. Vermutlich müssen wir noch in die Zwangsvollstreckung gehen. Die Firma ist leider nicht sehr kooperativ.
Der BGH hat das Urteil des EuGH im Dezember 2011 (Urt. v. 21.12.2011 – VIII ZR 70/08) bestätigt.
Laut Urteil darf der Händler die Kosten für den Ausbau begrenzen. Aber wie ich gesehen habe, hält mein Online – Händler nichts davon. Er zahlt im Streitfall lieber komplett.
Meine Fragen an Euch:
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
Wie verhalten sich die Firmen bei den Ausbaukosten im Garantiefall?
Endlich mal jemand der einen Ar*** in der Hose hat und sich von Gewinnoptimierenden Händlern kein X für ein U vor machen läßt !
Ggf. wird auf diese Art und Weise ja mal der China-Müll bisschen weniger.
Vielen Dank für das Feedback des gewonnenen Prozesses !
Hast du dazu auch ein Aktenzeichen ? Wäre interessant und ist keinesfalls "Datenschutz" sondern im öffentlichen Interesse !
Prima Feedback!
Kenne auch die Sicht der Händler aus eigener Erfahrung, und ich muß sagen lieber habe ich ein Gutes Produkt verkauft und war mir sicher daß der Kunde zufrieden ist, als ein "Schlechtes" und sehe den Kunden nie wieder!
Wer "BILLIG" kauft, kauft immer zweimal! (Und wie oben schon mal erwähnt ist nicht NUR der Preis ausschlaggebend)
Schön daß es bei dir so gelaufen ist daß du wenigstens RECHT bekommen hast. Alles in allem ist es für dich jetzt wohl nur eine schwarze NULL geworden, aber immer noch besser als auf den gesamten Kosten sitzen zu bleiben.
Mein Rat für dich, und alle anderen natürlich auch... OEM! 😉
Gruß,
Hellboy76
Habe aktuell ein ähnliches Problem mit einem Händler welcher weder die Kosten für den Scheinwerferwechsel noch die Kosten für deren Grundeinstellung übernehmen will. Die Kosten für den Scheinwerferwechsel sind mir eigentlich egal, da ich das eh selbst gemacht habe aber der Händler soll wenigstens die Kosten fürs Scheinwerfer einstellen übenehmen.
lichtwochen sind bei audi im oktober kostenlos....
Zitat:
Original geschrieben von Ulvhedin
lichtwochen sind bei audi im oktober kostenlos....
Kuhl, danke!
Zitat:
Original geschrieben von Ulvhedin
lichtwochen sind bei audi im oktober kostenlos....
Die Kontrollen der Ordnungsmacht auch...😁 (sofern nix ist)...Do. Abend erst drin gewesen....
Nachtrag:
Recht wurde gesprochen durch das Amtsgericht Bernau bei Berlin
am 02.10.2012 AZ:10 C 594/12(98)
Ich gebe dir zwar recht, aber das ein Teil mal einen Defekt hat kann schon mal vorkommen, vorallem bei so Tuning Geschichten.
Deswegen lieber die Originalen einbauen oder einfach lassen 😁
Gruß Speedy