Aktuelle Scheinwerfersysteme und Blinkerpositionierung -> ein Unsicherheitsfaktor?!

Mittlerweile sind wir ja in der dunklen Jahreszeit angekommen und die Herausforderungen werden bei immer dichter werdendem Verkehr nicht geringer... im Gegenteil: Gestern ist mir wieder aufgefallen, dass die schönen neuen Scheinwerfersysteme, zumindest für die anderen Verkehrsteilnehmer, nicht nur Vorteile bieten. Konkret kritisiere ich hier je nach Modell die Position des Blinkers an der Fahrzeugfront. Ist dieser im Scheinwerfer integriert (also nicht räumlich getrennt z. B. unten in der Frontschürze verbaut wie bei einigen SUV-Modellen -> Toyota Yaris Cross beispielsweise), ist die Abbiegeabsicht durch die hellen Hauptscheinwerfer extrem schlecht zu erkennen.

Was sagt ihr dazu? Ist euch das auch schon aufgefallen? Gestern wollte ich von einer untergeordneten Landstraße ausserorts auf eine stark befahrene kreuzende Landstraße links abbiegen und musste den Querverkehr natürlich passieren lassen. Dabei war die Abbiegeabsicht des Querverkehrs (die also rechts auf die Landstraße abbiegen wollten, die ich gerade verlassen wollte) immer extrem spät zu erkennen. Ursache: Völlig überstylte Scheinwerfer mit integrierten Blinkern, wodurch der Blinker aufgrund der Helligkeit des Scheinwerfers erst kurz vorm Abbiegen erkennbar war. Bei Fahrzeugen, die den Blinker räumlich getrennt vom Hauptscheinwerfer verbaut haben (unten in der Frontschürze), war das kein Problem.

Dass so eine Auslegung überhaupt eine Zulassung erhält 😕. Bei den Rückleuchten gibt es auch Designfehlgriffe auf Kosten der Sicherheit. Beim Ford Puma ist hinten z. B. ein fitzelig kleiner Blinker mitten in der Bremsleuchte verbaut. Sieht witzig aus, ist aber vergleichsweise schlecht zu erkennen.

Wie sind eure Beobachtungen jetzt bei Dunkelheit im Alltag?

232 Antworten

Watt fürn scheiß...

Mir ist jetzt schwidnelig 😉

hm, ich denke ich kann schon einen ungünstig designten SW von einem fehlbedienten oder gar mit falschen Leuchtmittel bestücktem, völlig verstellten SW unterscheiden. Der Honk von gegenüber bekommt aber kein Bestrafungslicht, er bekommt eine Retourkutsche bzw. kurzen *Hinweis* - Gefahrenmeldung. Folgt binnen vlt. drei Sekunden keine Reaktion bekommt er einen anhaltenderen oder "gewitterndem Hinweis".

Mal nur zur Anregung:
Alle am Straßenverkehr Teilnehmenden haben zu jeder Zeit das Recht, so lange sie fahren, die vor ihnen befindliche Fahrbahn nachts klar ausgeleuchtet vorzufinden. Oder? Da hat außer im Einsatz befindlicher Rettungsfahrzeuge kein am fahrenden Straßenverkehr teilnehmendes Fahrzeug ein höheres Recht gegenüber einem anderen fahrend am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeug außer, daß dieses ein im Einsatz befindliches Rettungsfahrzeug wäre.

Und da sind wir dann wieder beim Problem entweder falsch eingestellter Scheinwerfer oder falsch konstruierter Scheinwerfer.

Theorie und Praxis stimmen bekanntlich nicht überein.
Ich habe u. a. auch ein Fahrzeug mit LED-Scheinwerfern und Fernlichtassistenten. Nach der HU in der Fachwerkstatt hatte ich das Problem, dass bei Dunkelheit fast alle entgegenkommenden Fahrzeuge zunächst per Lichthupe aufblendeten und dann auf Fernlicht umschalteten, obwohl ich kein Fernlicht eingeschaltet hatte. Eine Reklamation in der Werkstatt ergab, dass das Abblendlicht zu hoch eingestellt war.
Das läßt sich dann aber nicht einfach per Schraubendreher korrigieren, wie man das so kannte.
Der Mechaniker musste zunächst seinen Laptop holen und die Elektronik im Fahrzeug runter- und dann wieder hochfahren. Danach stimmte die Einstellung wieder, jedenfalls kommt keine Reaktion aus dem Gegenverkehr mehr.

Das Problem mit dem zu späten automatischen Abblenden kenne ich auch. Wenn dann ein entgegenkommender LKW seinen Tannenbaum auf der Fahrerkabine an macht, ist das nicht so schön!

Man muss sich doch fragen, was der Blödsinn mit den LED-Scheinwerfern überhaupt soll. O/k, ist schöner als H4, das braucht aber kein Meinsch! Wir dürfen sowieso meistens nur max. 100 km/h fahren. Und dafür reichen die H4-Schweinwerfer vollkommen aus.
Mir sind inzwischen einige Fahrzeuge mit LED-Beleuchtung, aber nur einem intakten Scheinwerfer entgegen gekommen. Mir graut davor, dass ich mal für einen defekten LED-Scheinwerfer Kosten im 4-stelligen Bereich bezahlen soll ...

Dann lobe ich mir meinen alten Golf III mit H4-Licht. Wenn bei dem ein Scheinwerfer ausfällt, kommt gelegentlich mal vor, gibts im Supermarkt kompletten Ersatz für beide Scheinwerfer für 10 - 15 Euro, und alles ist wieder o/k.

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Zitat:

@Roadrunner-07 schrieb am 15. Dezember 2024 um 18:08:37 Uhr:


Wir dürfen sowieso meistens nur max. 100 km/h fahren. Und dafür reichen die H4-Schweinwerfer vollkommen aus.

Ist das so? Die Höhe der H4-Scheinwerfer ist 60 bis 70 cm. Der Lichtkegel muss mindestens eine Neigung von 10 cm pro 10 m haben und somit kommt der Lichtkegel gerade mal 70 m weit.

Etwas weiter sehen kann man, wenn man noch gute Augen hat und das Streulicht ausreicht, um weiter zu sehen. Nicht jeder hat aber gute Augen.

Rechtsseitig sieht man aufgrund des asymmetrischen natürlich deutlich weiter als 70 m, um Fahrradfahrer und Fußgänger am rechten Fahrbahnrand zu sehen. Was ist aber, wenn von links jemand über die Straße rennt? Ja, bei 100 km/h und trockner Straße, reichen die 70 m gerade so aus, um noch rechtzeitig zum Stehen zu kommen. Komfortabel ist der Sicherheitspuffer aber nicht, denn wehe man ist ein klein wenig unaufmerksam.

Hier bringen moderne Lichtsysteme durchaus einen Vorteil, weil diese die Landstraße weiter ausleuchten als das Standard-H4-Licht.

Standard-LED-Scheinwerfer hingegen haben diese Vorteile nicht, denn diese haben genauso die auf 70 m beschränkte Reichweite. Hinzu kommt, dass sie eine schärfere Hell-Dunkel-Grenze haben. Das führt dazu, dass weniger Streulicht über die 70 m kommen und vor den 70 m die Straße aber deutlich heller als bei H4 ausgeleuchtet wird, was wiederum dazu führt, dass das, was hinter den 70 m kommt, noch schlechter erkennbar ist. Dies führt dazu, dass nach den 70 m weniger gesehen wird als bei H4 Licht. Die helle Ausleuchtung zuvor täuscht nur vor, dass man besser sehen kann.

Aber auch schon adaptives Licht, sei es nun LED oder Xenon gibt eine weitere Ausleuchtung, denn der Lichtkegel ist abhängig von der Geschwindigkeit und geht daher auf der Landstraße weiter als diese 70 m.

Gruß

Uwe

Schon bei Halogen Lichttechnik galt, je größer der SW, umso homogener das Licht.
Als Beispiel Vectra A und Calibra von Opel: Vectra mit großem Reflektions-SW, Calibra hat schon flache SW mit Linsen (Projektions-Technik) weil da wegen dem Design nichts anderes passt.
Der Vectra hat wesentlich besseres Abblendlicht als der Calibra und blendet auch weniger durch die weichere Hell/Dunkel Grenze.

Ist bei den aktuellen LED SW genauso. Der kleine Lichtpunkt blendet subjektiv mehr als die größer erleuchtete Fläche, trotz gleicher Leuchstärke.

@Uwe Mettmann Mit nach Sicht fahren bin ich ganz bei Dir. Trotzdem habe ich oft im ländlichen Raum das bei erwähntem Nebel oder Starkregen unvermittelt langsame Fahrzeuge nach einer Kurve vor mir auftauchen die abbiegen (kein Bremslicht vorher zu sehen) wollen oder einfach nur ob der Witterung viel langsamer fahren als der restliche Verkehr.
Und ich bin nur mit 65 km/h im Lkw unterwegs wo der Pkw 100 fahren darf.
Zu den Microcars die nur mit 45 rum zuckeln und oft auch nur TFL oder gar kein Licht anhaben verkneife ich mir weitere Kommentare.

Gruß
Andre

Ja, auf Sichtweite. Ich nehme an, dir geht es um die Lichtautomatik, die bei Nebel tagsüber oder bei Dämmerung nicht das Abblendlicht einschaltet, so dass bei vielen Fahrzeugen die Rückscheinwerfer aus sind.

Auf Sichtweite heißt, du musst bei einem stehenden unbeleuchteten Hindernis rechtzeitig zum Stehen kommen. Wenn nun ein Fahrzeug langsamer vor dir fährt, steht es nicht, sondern es fährt und somit ist die Situation unkritischer.

Wenn hingegen ein Fahrzeug steht, weil es abbiegen will, ist in der Regel der Blinker gesetzt oder der Fahrer steht noch auf der Bremse, also auch sichtbar.

Wenn also vor dir ein Fahrzeug bei Nebel tagsüber oder bei Dämmerung aufgrund Tagfahrlicht keine Rücklichter anhat, ist das unschön und vielleicht auch ärgerlich für dich, aber nicht gefährlich.

Für mich zumindest ist das kein Grund, sich groß aufzuregen und das in Foren zu thematisieren.

Gruß

Uwe

@Uwe Mettmann In Deiner Tagträumer Welt mag das so sein, in meiner realen nicht.
Belassen wir es dabei.

Gruß
Andre

Wer sich gerne aufregt, der möchte sich ungern sein Spielzeug nehmen lassen. 😉

Ja, lassen wir es dabei.

Gruß

Uwe

Zum Thema Sichtweitenunterschiede: Ich habe im Auto meines Sohnes (KIA Sportage SL, EZ 01/2016, Abblendlicht-Scheinwerfer mit Linsentechnik) die Halogen-H7 gegen legale (!) Philips Ultinon Pro6000 Boost H7-LED ausgetauscht. Und durch die LEDs hat sich tatsächlich eine Erweiterung des ausgeleuchteten, sichtbaren Bereichs eingestellt. Eine Blendung des Gegenverkehrs findet nicht statt, es gab bisher weder Beschwerden, noch erstrahlen die entgegenkommenden Fahrzeuge im Lichtkegel der LEDs. Lediglich die Kennzeichen des Gegenverkehrs sind jetzt hell erleuchtet, was dafür spricht, dass der Lichtkegel nun leicht höher angesetzt ist als bei den Halogen-H7, trotzdem noch im vorschriftsmäßigen, nicht blendenden Bereich.

Das zeigt mir, dass die Entwicklung in Sachen Lichtoptimierung nicht stehenbleibt und es durchaus ein Plus an Sicherheit sein kann, auf LEDs zu setzen.

Zitat:

@mican0974 schrieb am 16. Dezember 2024 um 09:01:40 Uhr:


Zum Thema Sichtweitenunterschiede: Ich habe im Auto meines Sohnes (KIA Sportage SL, EZ 01/2016, Abblendlicht-Scheinwerfer mit Linsentechnik) die Halogen-H7 gegen legale (!) Philips Ultinon Pro6000 Boost H7-LED ausgetauscht. Und durch die LEDs hat sich tatsächlich eine Erweiterung des ausgeleuchteten, sichtbaren Bereichs eingestellt.

Wie soll das gehen?
Die SW haben einen festen Bereich.
Das zeigt doch eher, dass die LED (auch wenn 'se legal nachrüstbar sind) mehr strahlen. Kann auch sein, dass es subjektiv erscheint, weil das Licht heller ist. Mehr sehen tut man aber trotzdem nicht.

Zitat:

@mican0974 schrieb am 16. Dezember 2024 um 09:01:40 Uhr:


Eine Blendung des Gegenverkehrs findet nicht statt, es gab bisher weder Beschwerden, noch erstrahlen die entgegenkommenden Fahrzeuge im Lichtkegel der LEDs.

Nur weil keiner was macht (Lichthupe o.ä.), heißt es noch lange nicht, dass es passt. Wenn man sieht, dass bei den Modellen mit manueller Leuchtweitenregulierung und Halogen, diese bei voller Beladung nicht genutzt wird, weiß man, was bei Verwendung dieser Retrofit-LEDs passieren wird. Bei voller Beladung blenden die LED so vor sich hin.

Interessant finde ich diese Standlicht-LED, die mittlerweile tw. auch eine Zulassung haben. Ich habe es mal getestet, man sieht einen weißen Punkt im Scheinwerfer, aber nicht diese flächige Reflektion wie beim normalen Glühobst.

btw.
Letztlich können wir uns die Finger hier wund schreiben.
LED sind "toll", weil sie ein taggleiches Licht machen (halt ohne Kontrast) und die Hersteller sich dumm und dusselig daran verdienen, weil nicht reparabel. Ist das gleiche Spiel, wie bei den ganzen Displays udn Lichtinstallationen im Innenraum. Billig in der Herstellung, teuer im Verkauf und nach 10 Jahren reif für die Tonne. Halt ein Smartfone auf Rädern.

Vielleicht gibt es in der Zukunft Vollspektrum LEDs (oder was auch immer als Nachfolger kommen könnte). Und vielleicht ist es da auch unwichtig, da eh alle autonom unterwegs sind und die Karren Fahrzeuge ohne Fenster sind, wo nix mehr blenden kann.
Die Schießscharten einiger Fahrzeuge zeigen ja den Weg. 🙄

VG

Zitat:

@mican0974 schrieb am 16. Dezember 2024 um 09:01:40 Uhr:


Lediglich die Kennzeichen des Gegenverkehrs sind jetzt hell erleuchtet, was dafür spricht, dass der Lichtkegel nun leicht höher angesetzt ist als bei den Halogen-H7, trotzdem noch im vorschriftsmäßigen, nicht blendenden Bereich.

Lichtkegel leicht höher heißt, dass entweder die Halogen-Scheinwerfer zu tief eingestellt waren oder die LED jetzt zu hoch.

Wäre die Einstellung identisch, ergibt sich auch eine identische Reichweite nur innerhalb dieser Reichweite ist die Ausleuchtung der LED-Schweinwerfer natürlich deutlich heller und dahinter der Helligkeitsabfall umso deutlicher. Bei einigen Menschen führt dieser deutliche Helligkeitsunterschied dazu, dass sie im dunklen Bereich weniger wahrnehmen.

Gruß

Uwe

Naja, @Uwe Mettmann , Philips wirbt ja auch ganz offiziell mit einer weiteren Reichweite des Lichtkegels bei ihren LEDs. Da muss es also schon eine irgendwie geartete Verbesserung gegeben haben. Und falsch eingestellt sind die Lampen nicht. Die LEDs habe ich beim Händler kurz vor der Auslieferung des Gebrauchtwagens einbauen lassen. Probe gefahren bin ich ihn noch mit den Halogenlampen. Zwischen Probefahrt und Auslieferung bekam der KIA neuen TÜV, da war alles ok mit den Halogenlampen. Nach dem TÜV und kurz vor der Auslieferung dann ließ ich die H7-LEDs einbauen. Der TÜV-Prüfer (ständig im Haus) warf nochmal einen Blick auf die Scheinwerfereinstellung und gab sein ok (er war persönlich interessiert, weil es bisher noch nicht vorgekommen ist, dass jemand legale H7-LEDs hat nachrüsten lassen). Aus diesem Umstand schließe ich, dass es der Technik und nicht der Scheinwerfereinstellung geschuldet ist, dass es jetzt eine besser Ausleuchtung der Fahrbahn gibt als mit den Halogenlampen.

Zitat:

Vielleicht gibt es in der Zukunft Vollspektrum LEDs (oder was auch immer als Nachfolger kommen könnte). Und vielleicht ist es da auch unwichtig, da eh alle autonom unterwegs sind und die Karren Fahrzeuge ohne Fenster sind, wo nix mehr blenden kann.
Die Schießscharten einiger Fahrzeuge zeigen ja den Weg. 🙄

VG

Die ersten SUVs ohne Heckfenster gibt es ja schon. Da kannst du mit deiner Vermutung in der Tat richtig liegen.

Zitat:

@mican0974 schrieb am 16. Dezember 2024 um 09:56:46 Uhr:


Naja, @Uwe Mettmann , Philips wirbt ja auch ganz offiziell mit einer weiteren Reichweite des Lichtkegels bei ihren LEDs.

Das ist dann gelogen, denn es gibt eine ECE-Regelung für normales Abblendlicht und wenn nur die Leuchtmittel getauscht werden, egal ob nun wieder Halogenlampen oder LED-Lampen eingesetzt werden, muss genau diese ECE-Regelung auch eingehalten werden.

Zitat:

Zwischen Probefahrt und Auslieferung bekam der KIA neuen TÜV, da war alles ok mit den Halogenlampen.

Auch bei etwas zu tief eingestellten Scheinwerfern gibt es das OK vom TÜV. Ich schrieb ja auch, es kann auch sein, dass die Einstellung mit Halogen zu tief war, wobei tiefer eigentlich der richtigere Ausdruck gewesen wäre. Ein geringfügiger Unterschied hier macht aber schon einen deutlichen Unterschied in der Reichweite aus und du hast ja geschrieben, die Einstellung mit den LED-Lampen ist höher.

Es kann natürlich auch sein, dass Philips etwas schummelt, indem die LEDs in der Lampe etwas höher angeordnet sind, als die Halogenwendel einer normalen Lampe und Philips zusätzlich angibt, dass die Scheinwerfer nach dem Tausch einzustellen sind.

Wenn die Einstellung nicht erfolgt (meist wird ja nur getauscht), dann ist die Reichweite mit den Philips-LED-Lampen natürlich weiter. War mit Halogenlampen die Einstellung an der obersten Kante, dann wird mit den Philips-LED-Lampen der Gegenverkehr geblendet. War hingegen die Einstellung mit den Halogenlampen etwas zu tief, dann passt das jetzt mit den Philips-LED-Lampen.

Gruß

Uwe

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