Aktuelle Scheinwerfersysteme und Blinkerpositionierung -> ein Unsicherheitsfaktor?!
Mittlerweile sind wir ja in der dunklen Jahreszeit angekommen und die Herausforderungen werden bei immer dichter werdendem Verkehr nicht geringer... im Gegenteil: Gestern ist mir wieder aufgefallen, dass die schönen neuen Scheinwerfersysteme, zumindest für die anderen Verkehrsteilnehmer, nicht nur Vorteile bieten. Konkret kritisiere ich hier je nach Modell die Position des Blinkers an der Fahrzeugfront. Ist dieser im Scheinwerfer integriert (also nicht räumlich getrennt z. B. unten in der Frontschürze verbaut wie bei einigen SUV-Modellen -> Toyota Yaris Cross beispielsweise), ist die Abbiegeabsicht durch die hellen Hauptscheinwerfer extrem schlecht zu erkennen.
Was sagt ihr dazu? Ist euch das auch schon aufgefallen? Gestern wollte ich von einer untergeordneten Landstraße ausserorts auf eine stark befahrene kreuzende Landstraße links abbiegen und musste den Querverkehr natürlich passieren lassen. Dabei war die Abbiegeabsicht des Querverkehrs (die also rechts auf die Landstraße abbiegen wollten, die ich gerade verlassen wollte) immer extrem spät zu erkennen. Ursache: Völlig überstylte Scheinwerfer mit integrierten Blinkern, wodurch der Blinker aufgrund der Helligkeit des Scheinwerfers erst kurz vorm Abbiegen erkennbar war. Bei Fahrzeugen, die den Blinker räumlich getrennt vom Hauptscheinwerfer verbaut haben (unten in der Frontschürze), war das kein Problem.
Dass so eine Auslegung überhaupt eine Zulassung erhält 😕. Bei den Rückleuchten gibt es auch Designfehlgriffe auf Kosten der Sicherheit. Beim Ford Puma ist hinten z. B. ein fitzelig kleiner Blinker mitten in der Bremsleuchte verbaut. Sieht witzig aus, ist aber vergleichsweise schlecht zu erkennen.
Wie sind eure Beobachtungen jetzt bei Dunkelheit im Alltag?
232 Antworten
In der Dunstglocke Stuttgart richtet man sich eher langfristig zu Grunde, eher weniger wegen Lichtimmissionen.😁.. Emissionen aus den üblich verdächtigen fossilen Verbrennungsmaschinen sorgen für genügend Schäden im Körper...😮
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 30. Dezember 2024 um 06:47:37 Uhr:
Ist es so schwer zu verstehen, daß dieser 30er Straßenabschnitt, (es gilt also 30er Limit), faktisch nicht beleuchtet ist?Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 29. Dezember 2024 um 05:39:20 Uhr:
Dann solltest du keine Probleme mit parkenden Fahrzeugen haben.
Du scheinst schwer zu verstehen. Du musst innerhalb der Sichtweite anhalten können, das gilt auch bei unbeleuchteten Fahrzeugen, selbst, wenn keine Straßenbeleuchtung vorhanden ist.
Was machst du, wenn ein Besoffener auf der Straße liegt, drübermangeln?
Wir reden hier von PKW-Scheinwerfersystemen, also gehe ich davon aus, dass dein nicht PKW so ein System hat. Muss ich ja, denn du bist ja trotz Nachfrage nicht bereit uns hier zu erzählen, was du fährst.
So, ein PKW-Abblendlicht hat eine Reichweite von ca. 60 m. Bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h kann man auf dieser Strecke absolut locker anhalten. Wenn du hingegen aber den stehenden PKW so spät siehst, dass das Anhalten kritisch wird, solltest du ganz dringend deine Augen untersuchen lassen und erstmal nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.
Wenn dein Nicht-PKW kein mit einem PKW vergleichbares Abblendlicht hat, dann musst du trotzdem deine Geschwindigkeit so wählen, dass du innerhalb der Sichtweite anhalten kannst. Im Übrigen wäre dann deine Einführung deines Nicht-PKWs in die Diskussion hier in diesem Thread OT.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Black Tiger schrieb am 30. Dezember 2024 um 08:19:59 Uhr:
Zitat:
@Roman1971 schrieb am 30. Dezember 2024 um 08:06:15 Uhr:
@Scimitar83Eine Prise Sarkasmus gehört auch dazu, versteht aber nicht jeder 😉
Klar, das meinte ich auch gar nicht.
Denke aber, dass die Thematik der angeblichen Blendwirkung hier teilweise übertrieben dargestellt wird.
Absolut deiner Meinung!
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 30. Dezember 2024 um 10:21:03 Uhr:
So, ein PKW-Abblendlicht hat eine Reichweite von ca. 60 m.
Das Abblendlicht hat keine 60m Reichweite, sondern höchsten die Hälfte. Dann wird das wohl etwas höher einzujustieren sein.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 30. Dezember 2024 um 10:21:03 Uhr:
Wenn dein Nicht-PKW kein mit einem PKW vergleichbares Abblendlicht hat, dann musst du trotzdem deine Geschwindigkeit so wählen, dass du innerhalb der Sichtweite anhalten kannst. Im Übrigen wäre dann deine Einführung deines Nicht-PKWs in die Diskussion hier in diesem Thread OT.
Es ist hier im Thema nicht OT, denn die Einstellbarkeit ist vorhanden; von Haus aus nicht vorhanden ist die einem Pkw ebenbürtige Leuchtkraft/Lichtstärke, etc. Also nix mit 2x 55W/60W, sondern deutlich darunter, und gegen entgegenkommendes LED in Festtagsqualität hat das kaum eine Chance.
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Aber ich staune mal wieder, über was man sich so alles aufregen kann. In den Bremsleuchten verschwindende Blinker: ok. Aber Wischblinker und durchgehende Leuchtbänder? Das ist reine Geschmackssache. Mangelnde Erkennbarkeit kann man denen wohl kaum vorwerfen.
Und zum LED-Licht kann ich die Erfahrung vieler hier bestätigen: ich kann mich nicht erinnern, jemals von einem Matrix-LED geblendet worden zu sein. Auch habe ich in jetzt 4 Jahren Matrixnutzung noch nie eine Lichthupe bekommen. Also werde ich es genau so wie bisher weiter nutzen.
Übrigens, sollte man den Eindruck haben, der Gegenverkehr blendet öfter als früher: Das ist durchaus altersbedingt. Und bitte einmal zum Augenarzt gehen, das kann auch Grauer Star sein.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 30. Dezember 2024 um 19:01:03 Uhr:
Das Abblendlicht hat keine 60m Reichweite, sondern höchsten die Hälfte. Dann wird das wohl etwas höher einzujustieren sein.Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 30. Dezember 2024 um 10:21:03 Uhr:
So, ein PKW-Abblendlicht hat eine Reichweite von ca. 60 m.
Über die Reichweite des Abblendlichtes brauchen wir uns nicht unterhalben, denn selbst, wenn es nur 30 m reichen würden, reichen diese 30 m locker aus, um aus einer Geschwindigkeit von 30 km/h (die du ja genannte hast) anhalten zu können. Also der von dir angeführte unbeleuchtete parkende PKW ohne Straßenbeleuchtung ist kein Problem.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 30. Dezember 2024 um 19:01:03 Uhr:
Es ist hier im Thema nicht OT, denn die Einstellbarkeit ist vorhanden; von Haus aus nicht vorhanden ist die einem Pkw ebenbürtige Leuchtkraft/Lichtstärke, etc. Also nix mit 2x 55W/60W, sondern deutlich darunter, und gegen entgegenkommendes LED in Festtagsqualität hat das kaum eine Chance.
Es geht hier um PKW-Scheinwerfer und nicht um andere Fahrzeuge. Wenn du von anderen Fahrzeugen redest, solltest du wenigstens auch schreiben, um welche Fahrzeuge es sich handelt, insbesondere, wenn mehrfach nachgefragt sind. Wir sind hier nicht im Kindergarten „Sage ich aber nicht“, sondern hier diskutieren erwachsene Leute und da liefert man auch die Informationen, die für eine Diskussion notwendig sind, insbesondere dann, wenn man selbst den Aspekt (dein unbekannte Nicht-PKW), über den gerade diskutiert hat, in die Diskussion eingebracht hat.
Gruß
Uwe
Ging es hier ursprünglich eigentlich nicht um das Design von Scheinwerfern und Blinkern von wegen Sichtbarkeit?
Wenn das Licht eines "Nicht-PKW" die Reflektoren von geparkten Autos nicht erfasst, ist dessen Licht das Problem - nicht die Reflektoren der geparkten Autos.
Wie vor mir schon welche geschrieben haben: dann muß man halt die Geschwindigkeit anpassen.