Aktiver Bremsassistent? Sollte ich haben, geht nur nicht wenn man ihn braucht!
Gestern im Stadtverkehr unterwegs (Auto gewaschen und trocken —> also Sensoren hätten funktionieren sollen) fährt meine Freundin und ich (Beifahrer) in der Stadt von Ampel zu Ampel. Vor uns ein Mercedes Vito und vorm Vito auch noch 2-3 Autos. Die Ampel schaltet auf grün alle fahren los. Wir hatten ca. 15-20 km/h, da bremst der Vito plötzlich voll ab und wir fahren auf ihn drauf!!! Genauer gesagt, genau auf dem seine Anhängevorrichtung. Beim Vito war nichts!!! Bei uns.... Siehe Foto! Stoßstange und Grill komplett verzogen und eingedrückt bis (zum Glück) kurz vor den Kühlerlamellen!
Beste Antwort im Thema
Das System hat mich schon 2x vor Auffahrunfall auf der AB gerettet. Und einmal nachts in der Stadt, Fahrradfahrer ohne Beleuchtung Straße überquert.
31 Antworten
Ist der aktive Bremsassistent Serie? Wird bei mir irgendwie nicht aufgeführt...
Wird der BAS über die Kamera oder den Distronic Sensor gesteuert?
Zitat:
@Danny_84 schrieb am 18. Mai 2021 um 11:40:11 Uhr:
Wird der BAS über die Kamera oder den Distronic Sensor gesteuert?
Über zwei Nahbereichs-Sensoren die sich links und rechts neben dem Kennzeichen, hinter der Stoßstange befinden.
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Zitat:
@warnkb schrieb am 22. April 2018 um 17:04:09 Uhr:
Bei einem PKW mit abnehmbarer AHK hätte man noch versuchen können, die gegnerische Versicherung mit ins Boot zu holen, bei einem Vito ist die AHK aber meines Wissens nicht abnehmbar. Pech gehabt also.
Es wissen tatsächlich viele AHK-Nutzer nicht, dass diese bei Nichtnutzung eingefahren werden muss, ansonsten gibt es eine Teilschuld(erhöhung).
Zitat:
@Gerry71 schrieb am 18. Mai 2021 um 19:01:52 Uhr:
Zitat:
@warnkb schrieb am 22. April 2018 um 17:04:09 Uhr:
Bei einem PKW mit abnehmbarer AHK hätte man noch versuchen können, die gegnerische Versicherung mit ins Boot zu holen, bei einem Vito ist die AHK aber meines Wissens nicht abnehmbar. Pech gehabt also.Es wissen tatsächlich viele AHK-Nutzer nicht, dass diese bei Nichtnutzung eingefahren werden muss, ansonsten gibt es eine Teilschuld(erhöhung).
Das ist nicht richtig. Es kann unter Umständen zu einer Mitschuld führen, aber das ist eine Einzelfallentscheidung und nicht generell so....
Dann zeige mir mal einen Auffahrunfall bei dem eine nicht eingefahrene AHK den Schaden beim Auffahrenden nicht erhöht. Natürlich ist alles immer eine Einzelfallentscheidung und es gibt Ausnahmen, trotzdem sollte man sich dieser Mitverschuldensgefahr nicht aussetzen und die AHK bei Nichtgebrauch einfahren.
Zitat:
@Gerry71 schrieb am 18. Mai 2021 um 22:59:41 Uhr:
Dann zeige mir mal einen Auffahrunfall bei dem eine nicht eingefahrene AHK den Schaden beim Auffahrenden nicht erhöht. Natürlich ist alles immer eine Einzelfallentscheidung und es gibt Ausnahmen, trotzdem sollte man sich dieser Mitverschuldensgefahr nicht aussetzen und die AHK bei Nichtgebrauch einfahren.
Das mache ich grundsätzlich. Allein schon aus optischen Gründen.
Sobald der Anhänger abgekuppelt ist und dort steht wo er hin soll wird auf das Knöpfchen gedrückt und die AHK ist unsichtbar. 😉
Zitat:
@Gerry71 schrieb am 18. Mai 2021 um 22:59:41 Uhr:
Dann zeige mir mal einen Auffahrunfall bei dem eine nicht eingefahrene AHK den Schaden beim Auffahrenden nicht erhöht. Natürlich ist alles immer eine Einzelfallentscheidung und es gibt Ausnahmen, trotzdem sollte man sich dieser Mitverschuldensgefahr nicht aussetzen und die AHK bei Nichtgebrauch einfahren.
Es geht nicht um die Höhe des Schadens. Aus der Auskunft der Versicherung: "Normalerweise wird nicht automatisch von einer Mitschuld ausgegangen. Wenn der Auffahrende aber belegen kann, dass der Unfall ohne AHK nicht passiert wäre, könnte es tatsächlich zu einer Mitschuld kommen."
Zitat:
@Gerry71 schrieb am 18. Mai 2021 um 19:01:52 Uhr:
Zitat:
@warnkb schrieb am 22. April 2018 um 17:04:09 Uhr:
Bei einem PKW mit abnehmbarer AHK hätte man noch versuchen können, die gegnerische Versicherung mit ins Boot zu holen, bei einem Vito ist die AHK aber meines Wissens nicht abnehmbar. Pech gehabt also.Es wissen tatsächlich viele AHK-Nutzer nicht, dass diese bei Nichtnutzung eingefahren werden muss, ansonsten gibt es eine Teilschuld(erhöhung).
Das ist eines der vielen Märchen die so kursieren, ist aber nicht richtig.
Es gibt eine einzige Ausnahme , nämlich wenn laut Zulassungsvorschrift es nicht zulässig wäre mit ausgeklappter Anhängerkupplung zu fahren wäre, wenn Kein Anhänger angekoppelt ist. Das gibt es bei Fahrzeugen ,bei denen das Kennzeichen von Kupplungskopf verdeckt wird. Trifft aber bei Mercedes nicht zu.
Zitat:
@Der Vectra schrieb am 19. Mai 2021 um 12:38:01 Uhr:
Das sagte z.B. die ARAG dazu….Quelle:
Ich zitiere:
"
Bei einem Auffahrunfall kann laut ARAG Experten allerdings eine vorhandene Anhängerkupplung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vergrößern. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden.
"
...und insofern schöne Grüße an die Rechts-/Versicherungsexperten Chris-Mobil und dcmichel. 😉
Könnte, hätte, wäre ... nichts konkretes.