H-Kennzeichen, Zulassungsstelle verweigert Ummeldung

Hallo miteinander,
ich habe vor zwei Wochen einen sehr gut erhaltenen C123 230CE angemeldet und mit H-Zulassung gekauft.
Das Fahrzeug war zuletzt im Nachbarbundesland Bayern zugelassen. Gestern wollte ich das Fahrzeug auf mich zulassen. Die Damen am Schalter verweigerte mir aufgrund des fehlenden Oldtimergutachtens nach §23 die Zulassung als Oldtimer, diese muss als Original vorliegen. Dass im Brief und Fahrzeugschein das Auto schon als Oldtimer geschlüsselt ist wird nicht anerkannt. Explizit ist das offensichtlich eine Vorgabe vom Regierungsbezirk Tübingen, in anderen Bezirken wird das nicht so gehandhabt.
Das Auto wurde schon vor über 10 Jahren als Oldtimer begutachtet, die Prüfstelle und die Vorbesitzer haben keinerlei Unterlagen mehr. Einzig die Zulassungsstelle vom Nachbarbundesstaat hat das Gutachten als Kopie, rückt es aufgrund Datenschutzgründen nicht raus.
Leider bleibt in so einem Fall nichts anderes übrig als das komplette Gutachten für teures Geld bei der Prüfstelle neu zu beantragen.
Gibt es hier Oldieliebhaber die ähnliche Erfahrungen hinter sich haben?
Leute, wenn ihr euer Oldie veräußert, denkt bitte dran das Gutachten den neuen Verkäufer mitzugeben, es erspart ihn auch Haufen Frust.
Grüße VAG

164 Antworten

Zitat:@VAG_80 schrieb am 4. Juni 2025 um 22:38:13 Uhr:

Zitat:@Rockville schrieb am 4. Juni 2025 um 22:31:54 Uhr:Ich werd kommende Woche nochmal einen Versuch starten. Es ist reine Willkürlich, nicht mehr und nicht weniger. Wenige Kilometer weiter im Nachbarlandkreis im selben Bundesland ist die Anmeldung ohne Gutachten problemlos möglich. Die Sachbearbeiterin war etwas verduzt das hier ein Drama drum gemacht wird.

Lass mal deine Theorie mit der Willkür. Es wurde weiter vorne schon erklärt, was Willkür ist und warum sie hier nicht vorliegt. Es handelt sich - wenn überhaupt - nur um eine falsche Rechtsauffassung.

Vielleicht kann die alte Zulassungsstelle das Gutachten mit geschwärztem Halternamen an die jetzige Zulassungsstelle senden. Oder umgekehrt, die jetzige Zulassungsstelle fordert es von dort an oder lässt sich wenigstens dessen Vorhandensein bestätigen.

Zitat:@windelexpress schrieb am 4. Juni 2025 um 21:53:30 Uhr:

Die 23er sind nicht abrufbar. Bei der Zuteilung wird manuell durch einen SB die 0098 in 14.1 eingetragen. Dann wird automatisch dem amtlichen Kennzeichen der Zusatz H angefüht.Deshalb auch mein Zitat von 26/ 1 3b "sofern dieses nicht im internetbasierten Verfahren erstmalig zugeteilt wird,"

Was soviel heißt das die erste H-Zulassung nicht Online erfolgen kann ( logisch, da ein Mitarbeiter der Zulassungsstelle als "Zeuge" und Bearbeiter beim vorlegen des Gutachtens für die erstmalige H-Zulassung dient), jedoch jede weitere Ummeldung Online erfolgen kann da die "bezeugten Daten 0098 Oldtimer" schon erfasst und an das KBA übermittelt wurden.

Wende Dich dich mal direkt an Boris Palmer , OB von Tübingen, der hatte sich doch während Corona einen Namen gemacht als Tatkräftiger Entscheider von pragmatischen Lösungen.

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Er hat seinen gekauften Oldtimer aus einem anderen Landkreis per I-Kfz angemeldet? Wie wird dort das Gutachten nach §23 der Behörde übermittelt? Kommt die Behörde auf einem zu und verlangt das Gutachten nach der Anmeldung?

Wen meinst Du jetzt mit „Er“ ?

Den Palmer Boris? Hat der auch einen Oldtimer ?

Ich Verstehe Deinen Beitrag nicht so recht.

Zitat:
@VAG_80 schrieb am 6. Juni 2025 um 13:51:47 Uhr:
Er hat seinen gekauften Oldtimer aus einem anderen Landkreis per I-Kfz angemeldet? Wie wird dort das Gutachten nach §23 der Behörde übermittelt? Kommt die Behörde auf einem zu und verlangt das Gutachten nach der Anmeldung?

Nein.

Ein Fahrzeug wird per i_Kfz so umgeschrieben, wie es beim KBA gespeichert ist.

Ob man mit oder ohne E auswählen kann, weiß ich nicht. Beim H geht's nicht!

Zitat:@Pauliese schrieb am 6. Juni 2025 um 14:07:35 Uhr:

Wen meinst Du jetzt mit „Er“ ?Den Palmer Boris? Hat der auch einen Oldtimer ?Ich Verstehe Deinen Beitrag nicht so recht.

Sorry, wer sollte das heißen.

Zitat:@windelexpress schrieb am 6. Juni 2025 um 16:27:31 Uhr:

Nein.Ein Fahrzeug wird per i_Kfz so umgeschrieben, wie es beim KBA gespeichert ist. Ob man mit oder ohne E auswählen kann, weiß ich nicht. Beim H geht's nicht!

Doch, auch ein H kann man anmelden seit Stufe 4 vom i-Kfz. Im Link oben ist das beschrieben. Beim Eingabe im i-Kfz-Verfahren kann man angeben das es sich um ein Fahrzeug mit H -Kennzeichen handelt.

Siehe hierzu den Auszug auf der offiziellen Seite von i-Kfz.

Bild #211550580
Bild #211550583

Servus. Ich weiß nicht genau was Du nun weiter in der Sache zu tun gedenkst.
Mein Vorschlag wäre: Egal ob Du das Fahrzeug länger selber fahren oder länger behalten willst oder ob Du es vielleicht bald schon wieder abstoßen wirst, also verkaufen.

Mach das Gutachten nach Paragraf 23 doch einfach neu.

Beim Verkauf wird ein Interessent sicher fanach fragen und hast Du keines dürfte das mehr als 300.- Preisabzug bedeuten.

Ausserdem gehört sowas einfach zu einem guten Oldie dazu. Genauso wie Historie oder alle sonstigen Papiere.

Oder hast Du nicht aufgrund des fehlenden Papiers noch etwas am Preis verhandelt und gedrückt?

Das würde mich wundern.

Zitat:
@VAG_80 schrieb am 6. Juni 2025 um 16:49:56 Uhr:
Siehe hierzu den Auszug auf der offiziellen Seite von i-Kfz.

Du liest nicht alles, sondern nur was Du lesen willst?

Was Du abfotografiert hast hatte ich hier schon gepostet.

Zitat:@windelexpress schrieb am 6. Juni 2025 um 20:17:34 Uhr:

Du liest nicht alles, sondern nur was Du lesen willst?Was Du abfotografiert hast hatte ich hier schon gepostet.

Ich hab dein Beitrag schon gelesen @windelexpress. Die Online-Zulassung ist möglich und so wie ich das verstehe reicht der Emi-Schlüssel 0098 dem KBA als Bestätigung, dass es sich um einen Oldtimer handelt.

Pauliese hat recht, mach es neu, bevor du dich mit den Ämtern rumärgerst. Und so ein frisches Gutachten kommt beim Verkauf immer gut raus. Mich hat das vor einigen Jahren grad mal 170 Euro für Oldtimer, HU und Abgas gekostet.

Zitat:
@Pauliese schrieb am 6. Juni 2025 um 17:13:04 Uhr:
Mach das Gutachten nach Paragraf 23 doch einfach neu.
Beim Verkauf wird ein Interessent sicher fanach fragen und hast Du keines dürfte das mehr als 300.- Preisabzug bedeuten.
Ausserdem gehört sowas einfach zu einem guten Oldie dazu. Genauso wie Historie oder alle sonstigen Papiere.
Oder hast Du nicht aufgrund des fehlenden Papiers noch etwas am Preis verhandelt und gedrückt?
Das würde mich wundern.

Ziemlicher Unfug. Wer das toll findet, der kann gerne (freiwillig) alle 3 Jahre so ein Gutachten erstellen lassen. Aber nicht gezwungenermaßen, wo doch die Ummeldung überall sonst auch ohne geht.

Ich bin schon fast 40 Jahre in Sachen Oldtimer unterwegs (da gabs anfangs noch gar kein "H") und wäre nie drauf gekommen, beim Kauf nach dem Gutachten zu fragen, weil es überhaupt keine Rolle bei der Ummeldung spielt. Geschweige denn zu versuchen, den Preis zu drücken.

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