H-Kennzeichen, Zulassungsstelle verweigert Ummeldung
Hallo miteinander,
ich habe vor zwei Wochen einen sehr gut erhaltenen C123 230CE angemeldet und mit H-Zulassung gekauft.
Das Fahrzeug war zuletzt im Nachbarbundesland Bayern zugelassen. Gestern wollte ich das Fahrzeug auf mich zulassen. Die Damen am Schalter verweigerte mir aufgrund des fehlenden Oldtimergutachtens nach §23 die Zulassung als Oldtimer, diese muss als Original vorliegen. Dass im Brief und Fahrzeugschein das Auto schon als Oldtimer geschlüsselt ist wird nicht anerkannt. Explizit ist das offensichtlich eine Vorgabe vom Regierungsbezirk Tübingen, in anderen Bezirken wird das nicht so gehandhabt.
Das Auto wurde schon vor über 10 Jahren als Oldtimer begutachtet, die Prüfstelle und die Vorbesitzer haben keinerlei Unterlagen mehr. Einzig die Zulassungsstelle vom Nachbarbundesstaat hat das Gutachten als Kopie, rückt es aufgrund Datenschutzgründen nicht raus.
Leider bleibt in so einem Fall nichts anderes übrig als das komplette Gutachten für teures Geld bei der Prüfstelle neu zu beantragen.
Gibt es hier Oldieliebhaber die ähnliche Erfahrungen hinter sich haben?
Leute, wenn ihr euer Oldie veräußert, denkt bitte dran das Gutachten den neuen Verkäufer mitzugeben, es erspart ihn auch Haufen Frust.
Grüße VAG
164 Antworten
Zitat:
@Beethoven schrieb am 4. Juni 2025 um 13:12:02 Uhr:
Aber das Gutachten liegt eben nicht vor. Es liegt nur ein Dokument vor, aus dem hervorgeht, dass das Gutachten in der Vergangenheit mal vorgelegen hat.
Ja, das habe ich ja so schon auf Seite 2 geschrieben:
"Liegt denn ein Gutachten vor? Oder lag es nur in der Vergangenheit mal vor? Weder der Halter noch die Prüfstelle können es derzeit präsentieren."
Durch Auslegung kann man den Wortlaut aber auch problemlos anders deuten, nämlich so, dass ein Gutachten, das mal in der Vergangenheit ausreichte, um eine H-Zulassung zu bekommen, immer noch im Sinne des § 10 FZV vorliegt. Und genau so handhaben es ja auch viele Zulassungsstellen.
Zitat:@Rockville schrieb am 4. Juni 2025 um 14:06:05 Uhr:
Ja, das habe ich ja so schon auf Seite 2 geschrieben:"Liegt denn ein Gutachten vor? Oder lag es nur in der Vergangenheit mal vor? Weder der Halter noch die Prüfstelle können es derzeit präsentieren."Durch Auslegung kann man den Wortlaut aber auch problemlos anders deuten, nämlich so, dass ein Gutachten, das mal in der Vergangenheit ausreichte, um eine H-Zulassung zu bekommen, immer noch im Sinne des § 10 FZV vorliegt. Und genau so handhaben es ja auch viele Zulassungsstellen.
Die Frage ist, warum wird bei einer Wiederzulassung das Gutachten verlangt, dass v über das KBA vermutlich seit der Eintragung schon hinterlegt ist? Müssen Gutachten über etwaige andere Eintragungen ebenfalls jedesmal aufs neue vorgelegt werden egal, wie lang die Eintragung her ist?
Für andere Eintragungen gibt es keine entsprechende Formulierung in der StVZO oder FZV.
Das hat nichts mit Logik zu tun, es geht alleine um den Wortlaut der Vorschriften.
Zitat:@Taunusrenner schrieb am 4. Juni 2025 um 13:56:02 Uhr:
Wäre ich in dieser Situation, würde ich die hundert Euro in die Hand nehmen und ein neues Gutachten erstellen lassen. Das ist vielleicht etwas schmerzlich, dafür komme ich aber dann anstandslos zum Ziel.
Es kostet keine 100€. Es ist das dreifache...
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Zitat:@MZ-ES-Freak schrieb am 4. Juni 2025 um 19:11:52 Uhr:
Zitat:@Taunusrenner schrieb am 4. Juni 2025 um 13:56:02 Uhr:Es kostet keine 100€. Es ist das dreifache...
Dito, mindestens 307€ um es genau zu sagen. Ein teurer Spaß wenn man bedenkt das die nur eine Kopie von Gutachten machen und es auf nimmer wiedersehn in die Akten verschwindet.
Hat Tübingen noch kein elektronisches Archiv?
Das Fahrzeug ist aus einem anderen Lk? Weit weg?
Lass Dir dort (evtl durch den Verkäufer) Ersatzpapiere ausstellen, weil Du die ZB2 beim Öffnen des Umschlags beschädigt hast. Kostet 15.50 und somit bekommst Du eine neue ZB 2 und 1, die i_kfz fähig sind, wenn 0098 und daraus folgend das H beim KBA gespeichert sind, ist die Umschreibung mit beibehalten des H möglich, da der EMI Schlüssel, das H erzeugt.
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 4. Juni 2025 um 13:56:02 Uhr:
Freunde mache ich mir bei der Behörde sicherlich nicht.
Das Ist den meisten doch eh egal.
https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html
Interessant ist der Punkt "Was ist neu mit Stufe 4", Absatz "Sonderkennzeichen"
Hier ist die Vorraussetzung für die Zulassung eines H-Kennzeichen, dass das Fahrzeug vorher schon eine H-Kennzeichen hatte. Kein Hinweis auf das erneute vorlegen von §23 STVO.
Wem willst das auch vorlegen, wenn Du von Zuhause i_kfz durchführst. HU wird ebenfalls abgerufen, bzw mit dem schnellcode verifiziert.
Wenn alles plausibel beim KBA gespeichert ist, kommt das am Ende mit H raus.
Hast Du eine alte ZB 2 ohne SI Code oder noch bundesdeutschen Fahrzeugbrief und -schein.
Zitat:@windelexpress schrieb am 4. Juni 2025 um 21:17:11 Uhr:
Wem willst das auch vorlegen, wenn Du von Zuhause i_kfz durchführst. HU wird ebenfalls abgerufen, bzw mit dem schnellcode verifiziert.Wenn alles plausibel beim KBA gespeichert ist, kommt das am Ende mit H raus. Hast Du eine alte ZB 2 ohne SI Code oder noch bundesdeutschen Fahrzeugbrief und -schein.
Brief ist ohne Code, der Schein allerdings schon mit Code.
Da ich mit der traditionellen Zulassungsbehörde so nicht weiter komme, hab ich dem Support von I-KFZ mit meiner Frage zur einer etwaigen Übermittlung vom §23 StVZO Gutachten kontaktiert. Mich interessiert es woher die ihre Daten für die Zulassung nehmen.
Mal so als andere Überlegung:
Könnte es nicht sein, dass die bisher kennzeichenführende Behörde im örtlichen Fahrzeugregister das für die Zuteilung des H-Kennzeichen vorgelegte Gutachten noch (digital oder als Kopie) im örtlichen Register hat?
Zitat:
@VAG_80 schrieb am 4. Juni 2025 um 21:24:54 Uhr:
Zitat:@windelexpress schrieb am 4. Juni 2025 um 21:17:11 Uhr:
Mich interessiert es woher die ihre Daten für die Zulassung nehmen.
Die 23er sind nicht abrufbar. Bei der Zuteilung wird manuell durch einen SB die 0098 in 14.1 eingetragen. Dann wird automatisch dem amtlichen Kennzeichen der Zusatz H angefüht.
Deshalb auch mein Zitat von 26/ 1 3b "sofern dieses nicht im internetbasierten Verfahren erstmalig zugeteilt wird,"
Zitat:@hk_do schrieb am 4. Juni 2025 um 21:44:14 Uhr:
Mal so als andere Überlegung:Könnte es nicht sein, dass die bisher kennzeichenführende Behörde im örtlichen Fahrzeugregister das für die Zuteilung des H-Kennzeichen vorgelegte Gutachten noch (digital oder als Kopie) im örtlichen Register hat?
Das hat sie in der Tat. Aus Datenschutzgründen rückt sie das Gutachten weder an mich noch an eine andere Zulassungsstellen raus.
Oh, Mann, das ist echt absurd. Kannst du die bisherige Zulassungsstelle, die das Gutachten noch hat, nicht bitten, wenigstens die Existenz dieses Gutachtens der neuen Zulassungsstelle mitzuteilen? Denn dann hätte ja deine Zulassungsstelle wenigstens den Nachweis, dass das Gutachten "vorliegt". Dafür müsste ja die FIN reichen, denn auf den Namen des früheren Halters kommt es ja nicht an.
Zitat:@Rockville schrieb am 4. Juni 2025 um 22:31:54 Uhr:
Oh, Mann, das ist echt absurd. Kannst du die bisherige Zulassungsstelle, die das Gutachten noch hat, nicht bitten, wenigstens die Existenz dieses Gutachtens der neuen Zulassungsstelle mitzuteilen? Denn dann hätte ja deine Zulassungsstelle wenigstens den Nachweis, dass das Gutachten "vorliegt". Dafür müsste ja die FIN reichen, denn auf den Namen des früheren Halters kommt es ja nicht an.
Ich werd kommende Woche nochmal einen Versuch starten. Es ist reine Willkürlich, nicht mehr und nicht weniger. Wenige Kilometer weiter im Nachbarlandkreis im selben Bundesland ist die Anmeldung ohne Gutachten problemlos möglich. Die Sachbearbeiterin war etwas verduzt das hier ein Drama drum gemacht wird.