EG Typengenehmigung und Felgen
Hallo zusammen,
Folgendes Thema:
Ich hab einen F30 328i xdrive der aus den USA importiert wurde. Deshalb steht auch auf meinem Fahrzeugschein bei „Merkmal zur Betriebserlaubnis“ nur ein Buchstabe „E“.
Jetzt ist meine Frage wie es bei solchen Autos aussieht mit Felgen. Laut Fahrzeugschein darf ich 255/40 R19 fahren.
Wenn ich Felgen mit ECE Gutachten holen würde, könnte ich die ohne Eintragung fahren oder müsste ich mit denen zum TÜV und eine Einzelabnahme machen ?
Oder dürfen es nur Original BMW Felgen sein?
Ich hoffe mir kann einer weiter helfen 🙂
28 Antworten
Ich sehe den Fehler auch nicht. In 15.1 und 15.2 steht die Mischbereifung in 19 Zoll, auf die die Kiste vermutlich bei der Einzelabnahme stand und im Feld 22 steht allgemein zur Ziffer 15 die Gleichbereifung 225/45 R18. Übersehe ich etwas?
Zitat:
@ChrisH1978 schrieb am 2. August 2024 um 17:27:04 Uhr:
Ich sehe den Fehler auch nicht. In 15.1 und 15.2 steht die Mischbereifung in 19 Zoll, auf die die Kiste vermutlich bei der Einzelabnahme stand und im Feld 22 steht allgemein zur Ziffer 15 die Gleichbereifung 225/45 R18. Übersehe ich etwas?
Nein, genau darum geht es ja.
Den Reifenquerschnitt… 225/45 in 18 und 19 Zoll (VA) wäre schon ungewöhnlich und ergibt einen riesigen Unterschied im Abrollumfang.
Jetzt hab ich´s. Ja, die Dimensionen stimmen nicht - da ist echt was schief gelaufen.
OE-Dimensionen:
18"
- VA/HA 225/45 R18 auf 8,0Jx18 ET34 - als Gleichbereifung
- VA 225/45 R18 auf 8,0Jx18 ET34 und HA 255/40 R18 auf 8,5Jx18 ET47
19"
- VA: 225/40 R19 auf 8,0Jx19 ET36 und nicht 225/45 R19
- HA: 255/35 R19 auf 8,5Jx19 ET47 und nicht 255/40 R19
20"
- VA: 225/35 R20 auf 8,0Jx19 ET36
- HA: 255/30 R20 auf 8,5Jx19 ET47
Naja, dennoch hat der Prüfer nichts Schreckliches angerichtet, denn der dynamische Rollradius ist bei der abweichenden Reifenkombi gewahrt (ca. 333mm) und damit wird per se kein Schaden am xDrive ausgelöst. Und eine höhere Reifenflanke führt bei sonst gleichen Bedingungen m.W. auch zu höheren Radtraglasten, so dass hier auch keine Gefahr im Verzug scheint. Bleibt nur grundsätzlich das Problem, dass es diese Kombination für den BMW 3er F30 nicht gibt und daher schon die Umrüstung auf diese abweichende Bereifung eine Einzelabnahme zur OE Felge zur Folge hätte (die aber nicht explizit erwähnt wurde und man deshalb von einer weiterhin schwebenden BE ausgehen muss). Hier ist aber das Problem, dass BMW seit ein paar Jahren keine Radtraglastbescheinigungen mehr herausgibt, so dass man die notwendigen Nachweise für eine Einzelabnahme kaum nachweisen kann - geschweige von der Bremsenauslegung.
Ich persönlich würde das berichtigen lassen. Im Anhang habe ich mal die Angaben aus meiner CoC zu den Rad-Reifen-Kombinationen des F30. Oder der TE holt sich einen Radsatz mit einer ABE oder einem Teilegutachten und lässt diese eintragen.
Bleibt nur wieder die Feststellung, dass US-Re-Importe Mist sind und immer wieder Probleme bereiten. Mal abgesehen, dass mittlerweile die Prüfingenieure das Problem mit den in Osteuropa instandgesetzten Fahrzeugen erkannt haben und nun in die Fahrzeugpapiere schreiben, dass es sich um ein instandgesetztes Unfallfahrzeug handelt.
VG
Chris
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Jau, so sieht das bei mir auch aus, obwohl es natürlich nicht bindend ist, weshalb ich in meinem ersten Beitrag auf das Gespräch mit einer Prüfinstitution verwies.
Auch wenn der Prüfer „nichts Schreckliches“ ausgelöst hat, bleibt aufgrund der großen Unterschiede vom Abrollumfang, eine erhebliche Tacho-Missweisung, die ggf. angeglichen werden muß.
Auch ein Radsatz mit ABE muß zunächst aber mal vom Prüfer anerkannt werden, weil das Fahrzeug durch die fehlende EG-Typengenehmigung in den Prüfzeugnissen fehlt und der gesamte Anbaufall praktisch nicht vorhanden ist.
Da liegt es im Ermessensspielraum des Prüfers, die Montage der Räder durch eine Anbauabnahme zu legalisieren.
Ich werde morgen mal zum tüv gehen und berichten was die erzählt haben. Aber danke an alle erstmal 🙂
@Gummihoeker Das ist schon richtig, aber eingetragen und muss vom Prüfer verantwortet werden.
Zitat:
@ChrisH1978 schrieb am 2. August 2024 um 17:41:45 Uhr:
Jetzt hab ich´s. Ja, die Dimensionen stimmen nicht - da ist echt was schief gelaufen.20"
- VA: 225/35 R20 auf 8,0Jx19 ET36
- HA: 255/30 R20 auf 8,5Jx19 ET47
Das wiederum geht auch nicht. 😰
Ups. Übernahmefehler. Habe aber die richtigen Dimensionen aus dem CoC beigefügt.
Edit: Korrigiere, die 19" sind falsch eingetragen. Dort müsste 225/40 sowie 255/35 drin stehen.
Dieser Verdacht wurde ja bereits am Tag des Eröffnungsbeitrags, wiederholt hier geäußert.
Jetzt ist nur die Frage, wurden die Reifendimensionen oder der Felgendurchmesser falsch eingetragen?
Ist auch egal, ab damit zum TÜV und/oder zur Zulassungsstelle und das ganze korrigieren lassen.
Weil es sich um eine 21er Abnahme eines US-(Re-)Imports handelt.