Zulässigkeit Tausch Airbaglenkrad 1994 gegen das "alte" Standardlenkrad?
Hallo liebe W124-Freunde,
weiss jemand, ob es zulässig ist (strassenverkehrsmässig) ein Airbaglenkrad gegen ein Nicht-Airbaglenkrad zu tauschen.
Ich mochte das alte, klassische Lenkrad aus den 80ern der zweiten Serie lieber, und ein Lenkrad lässt sich ja für die Originalität schnell wieder rückrüsten.
Hat jemand eine Idee dazu?
Danke Euch und beste Grüße :-)
20 Antworten
Hallo,
das von dir gewünschte Lenkrad gibt es auch mit Airbag.
Aktuell gibt es sogar einen Thread dazu: https://www.motor-talk.de/.../...zum-mopf0-airbaglenkrad-t7315664.html
Ob ein Rückbau zulässig ist?
Denke nicht, da ab Mitte 92 der Airbag Serienausstattung war und somit Bestandteil der ABE.
Sinnvoll ist es sicher nicht unbedingt.
Zitat:
@push66 schrieb am 21. Juli 2022 um 19:29:30 Uhr:
Servus.Baujahr und Bilder?
Gruß, push
1994er A124 nach Modellpflege.
Bilder habe ich leider gerade nicht auf dem Gerät.
Antwort auf die Überschrift:
Hier im Forum von 2016
Wie schon erwähnt gibt´s die Airbaglenkräder auch mit "alter" Optik.
Das Beispiel hat zwar einen Schleifring, den kann man aber durch eine Kontaktspirale ersetzen.
Gruß, push
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Meines Erachtens ist der beabsichtigte Umbau nicht zulässig. Die Unzulässigkeit wird aber vermutlich niemandem auffallen.
Zitat:
@push66 schrieb am 22. Juli 2022 um 19:45:14 Uhr:
Im Falle eines Un-falles ist die Kacke mal richtig am dampfen.
Vermutlich wird auch bei einem Unfall nichts „am dampfen“ sein.
"Vermutlich" ...
Mach Dich erst mal schlau, bevor Du solch einen Unsinn schreibst!
Kleiner Tipp: Klick
@Mark:
Hier geht´s nicht um Kolben, sondern um eine entfernte SICHERHEITSEINRICHTUNG!
-> ABE des Fahrzeugs erloschen!
Wenn die gegnerische Versicherung Einspruch einlegt und das Fahrzeug prüfen lässt, egal welchen Umfang der Unfall hat, ist man dran.
push
Beim Airbag ist dass nicht ganz so einfach zu sagen, glaube ich.
Der Airbag war bei der ABE Erteilung des W124 nicht Serienausstattung sondern Sonderausstattung.
Die ABE hat zwar mehrere Nachträge bekommen, ist meines Wissens aber immer noch die von etwa 1984.
Damit dass der Airbag später vom Hersteller zur Serienausstattung wurde, ergibt sich nicht unbedingt eine Verpflichtung dass dieser drin sein muss.
Es gab auch Ewigkeiten keine Airbagpflicht, ob es die heute gibt weis ich jedoch nicht, im letzten Jahrtausend gab es keine. Ich denke, die richitge Anlaufstelle für die Frage ist der TÜV.
Es stellt sich aber die Problematik, dass mit bloßem Ausbau des Airbags und der Airbagkontrolleuchte beim W124 auch die Gurtstraffer nicht mehr funktionieren werden. Die wiederum sind Teil der ABE und Serienausstattung, das ist glaube ich kein ganz so einfaches Thema.
Wenn dann müsste man theoretisch hingehen und Kabelsatz sowie Steuergerät von einem Nichtairbagfahrzeug einbauen, allerdings stellen sich da zwei Probleme, nämlich dass man als Privatmann an diesen Anlagen nicht arbeiten darf und als autorisierte Person eigentlich keine gebrauchten Airbagteile unbekannter Herkunft einbauen darf.
Sehr guter Beitrag!
Aber wäre/ist das ganze Brimborium den Ertrag wert?
Für den Tausch von ein bisschen Optik gegen Sicherheit?
Zitat:
@push66 schrieb am 23. Juli 2022 um 08:46:43 Uhr:
"Vermutlich" ...
Mach Dich erst mal schlau, bevor Du solch einen Unsinn schreibst!
Kleiner Tipp: Klick@Mark:
Hier geht´s nicht um Kolben, sondern um eine entfernte SICHERHEITSEINRICHTUNG!
-> ABE des Fahrzeugs erloschen!
Wenn die gegnerische Versicherung Einspruch einlegt und das Fahrzeug prüfen lässt, egal welchen Umfang der Unfall hat, ist man dran.push
Da irrst Du Dich!