Zulässigkeit Tausch Airbaglenkrad 1994 gegen das "alte" Standardlenkrad?
Hallo liebe W124-Freunde,
weiss jemand, ob es zulässig ist (strassenverkehrsmässig) ein Airbaglenkrad gegen ein Nicht-Airbaglenkrad zu tauschen.
Ich mochte das alte, klassische Lenkrad aus den 80ern der zweiten Serie lieber, und ein Lenkrad lässt sich ja für die Originalität schnell wieder rückrüsten.
Hat jemand eine Idee dazu?
Danke Euch und beste Grüße :-)
20 Antworten
Zitat:
Zitat:
Hier geht´s nicht um Kolben, sondern um eine entfernte SICHERHEITSEINRICHTUNG!
-> ABE des Fahrzeugs erloschen!
Wenn die gegnerische Versicherung Einspruch einlegt und das Fahrzeug prüfen lässt, egal welchen Umfang der Unfall hat, ist man dran.push
Da irrst Du Dich!
Kommt drauf an was "dran sein" heißt...
Zitat:
@push66 schrieb am 23. Juli 2022 um 16:49:30 Uhr:
Okay, ich irre mich.
Dann hätte ich gerne den Beweis dafür!
1. Das Wort Beweis ist hier unpassend.
2. Versicherungsrechtliche Auswirkungen kann das Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis nur in Bezug auf die eigene Kaskoversicherung haben, nicht bezüglich einer gegnerischen Versicherung.
3. Es fehlt an der Kausalität des Airbagausbaus für einen Unfall (bereits im Sinne der conditio sine qua non).
3. Eine Haftung für die Folgen des Airbagausbaus Dritten gegenüber ist kaum denkbar. Welcher Fall könnte das sein? Allenfalls, wenn das eigene Fahrzeug von einem Dritten bewegt wird, der auf einen Airbag vertraut haben will, der dann im Falle des Unfalles gefehlt hätte und er sich deshalb schlimmer verletzt haben will als ohne Airbag – ziemlicher Unfug.
Damit ne VS was abziehen kann (rein rechtlich) ist es eigentlich so, dass durch die Veränderung der Schaden eingetreten ist, begünstigt wurde oder verstärkt wurde.
Das ein Unfall passiert weil ein Airbag fehlt, ist eher unwahrscheinlich. Dass sich der Schaden verstärkt, naja, dass betrifft eher weniger die Kasko denn das Auto wird ohne Airbag eher nicht kaputter als mit.
Wenn einem natürlich ein unverschuldeter Unfall passiert, dann könnte die gegnerische Versicherung sagen dass der körperliche Schaden mit dem Airbag weniger geworden wäre. Da könnten sie das Schmerzensgeld kürzen, was aber bei Fahrten mit Oldtimern generell möglich ist...
Nem anderen (Haftpflichtfall) tut der fehlende Airbag ja wahrscheinlich auch nix.
Wenn du natürlich damit die Gurtstrafferanlage lahm legst und den Beifahrerairbag, dann sitzt da schnell ein unbeteiligter der dadurch geschädigt werden könnte.
Doof ist wenn einer dir dein Auto als Fahrer platt fährt und dir sagt "wenn du den Airbag nicht illegal ausgebaut hättest, würde es mir besser gehen". Die Fallkonstellation ist gar nicht mal unwahrscheinlich, also dass jemand als Fahrer dir dein Auto platt fährt. Die Frage ist, woher soll er die Details wissen.
Ich denke viele Risiken sind doch recht theoretisch konstruiert, ich würde dann eher erstmal übern Blitzableiter aufm Scheisshaus nachdenken, damit mich der Blitz nicht beim Ka**** trifft...
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Zitat:
@Mark-86 schrieb am 23. Juli 2022 um 18:45:43 Uhr:
Wenn einem natürlich ein unverschuldeter Unfall passiert, dann könnte die gegnerische Versicherung sagen dass der körperliche Schaden mit dem Airbag weniger geworden wäre. Da könnten sie das Schmerzensgeld kürzen, was aber bei Fahrten mit Oldtimern generell möglich ist...
Der AB bezweckt nicht, die gegnerische Versicherung zu entlasten. Deshalb ist der Schaden nicht adäquat kausal.
Dem Dritten, der das eigene Fahrzeug als Fahrer beschädigt und dafür Schmerzensgeld verlangt, fehlt es bereits an der Anspruchsgrundlage für einen Schmerzensgeldanspruch. Außerdem beträfe das die Haftpflichtversicherung, bezüglich der das Erlöschen der ABE keine Auswirkung haben kann.
Das mit der ABE ist tatsächlich nicht ganz trivial. Also wenn der Airbag SA ist, kann man den generell ausbauen bzw. umbauen auf nur Gurtstraffer, klar, weil durch Fahrzeug-ABE abgedeckt, das ist korrekt. Ist er Serie, darf er IMHO auch nicht entfernt werden. Die Frage ist, ob das in der Erweiterung/Erneuerung der ABE vom 124er mit aufgenommen wurde, da gab es ja verschiedene Fassungen. Da müsste man beim Mopf 2 tatsächlich mal nachlesen, aber das mache ich jetzt nicht 😁
Gruß,
Lasse
PS: Ich habs gerade anderesrum gemacht, Airbag nachgerüstet 🙂