H-Zulassung als Oldtimer mit Tagfahrlicht zulässig?
Mich beschäftigt die Farge, ob bei einer zukünftigen H-Zulassung am W124 nachträglich montierte Tagfahrleuchten (Hella LED TFL) mit E-Zulassung ein Problem darstellen. Da ich mit dem Wagen in mehreren EU-Ländern unterwegs bin, müsste ich mich immer mit den aktuellen Gesetzen zum Thema Licht am Tag im jeweiligen Land auseinandersetzen. Eine Lösung wären zugelassene Tagfahrleuchten. Ich beabsichtige im Oktober erstmal, bedingt durch meine ausländische Nummer, die dortige Classic Einstufung anzugehen, was in DE der H-Zulassung entspricht. Wenn der Wagen später mal nach DE umgemeldet wird, wäre die H-Zulassung ev in DE erneut fällig. Umgehen könnte ich dies gleich mit der EU-Einstufung als Oldtimer, was aber Papier bedeutet.
Wie ist die Gesetzeslage in DE zum Thema Tagfahrleuchten bei einer H-Zulassung?
Vielen Dank. Thomas
49 Antworten
Zitat:
@Dr.Thomas schrieb am 9. Oktober 2021 um 17:06:59 Uhr:
Hallo Turbo B5, wenn alle wieder ohne TFL fahren würden, so wie Du es vorschlägst, wären meine Bedenken auch behoben. Im Moment geht man meiner Meinung nach ohne Licht unter.
Ich find die Angst übertrieben.
Ich bin am Tag noch nie mit Licht gefahren und werde es, solange es nicht Vorschrift ist, auch nicht tun. Übersehen wurde ich trotzdem noch nie. Das ist natürlich nur meine persönliche Erfahrung.
Wie allerdings ein W124 mit H-Kennzeichen und LED TFL zusammenpassen soll, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Zitat:
@Dr.Thomas schrieb am 9. Oktober 2021 um 17:06:59 Uhr:
Im Moment geht man meiner Meinung nach ohne Licht unter.Thomas
Deine Argumentation kann ich schob nachvollziehen. Ein normales Halogen-Abblendlicht ist einfach nicht so auffällig wie ein helles LED-Licht.
Trotzdem bin ich der Meinung dass der Gesetztgeber absolut richtig liegt eine solche Nachrüstung nicht zuzulassen.
Beim H-Kennzeichen geht es darum historisches Automobilgut zu erhalten. Dessen Erscheinungsbild verfälscht man mit irgendwelchen nicht zeitgemäßen Teilen einfach, das kann nicht Sinn der Sache sein. Die Autos sind ja auch nicht dazu gedacht viel gefahren zu werden (sonst erhält man sie ja nicht sonden reitet sie runter) insofern relativiert sich der Sicherheitsfaktor TFL wieder. Wenn man bei einem Oldtimer das Thema Sicherheit zu ernst nimmt kommt man sowieso in ein Dilemma. Was ist mit ESP, Kopfairbags, Notbremsassistent, Totwinkelwarner, passiven Fußgängerschutz, etc... ?!
Wenn für dich das Thema so wichtig ist, dann würde ich an deiner Stelle eben das TFL nach der H-Abnahme nachrüsten und dann möglichs einfach Rückrüstbar machen für zukünftige HU's. Ist schließlich dein Auto und wir leben in einem Land mit (weitgehenst) freier Meinung. Aber grundsätzlich anfangen mit der Sicherheit bei einem Oldtimer zu argumentieren halte ich für nicht richtig.
Ich möchte mich schon an die gesetzlichen Vorgaben halten. Wenn nach der HU der Anbau erfolgt, hätte ich mit mir innerlich einen Widerspruch. Ich warte ab und frage einfach bei der "HU" im Ausland. In 3 Wochen kenne ich dann die mir eingräumten gesetzlichen Rahmenbedingungen. Da es auch die Oldtimerzulassung mit EU Zertifikat gibt, sollten die Vorgaben aber überall identisch sein. Ich berichte Euch dann.
Thomas
Wie?
Du machst die HU im (wahrscheinlich EU-)Ausland. Ob das rechtens ist, wage ich mal zu bezweifeln. Zwar habe ich auch schon gelesen, dass eine im EU-Ausland getätigte HU hier in Deutschland anerkannt wird, aber nur an einem (EU)ausländischen KfZ. Dann möchtest du noch eine Oldtimerzulassung im (EU) Ausland vornehmen lassen, worauf hin dir TFL erlaubt werden sollen. Da kenne ich mich nicht aus. Wahrscheinlich wird dies evtl. funktionieren. Aber nicht solange ein deutsches Siegel am Nummernschild klebt (oder genietet ist).
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So sieht das aus.
Und außerdem sieht es scheixxe aus, Zulassung hin oder her… :-)
Moin Moin !
Zitat:
Da es auch die Oldtimerzulassung mit EU Zertifikat gibt, sollten die Vorgaben aber überall identisch sein.
Was soll denn das für ein Quatsch sein? Wenn wir hier von einem deutschen H-KZ reden , das ist und bleibt eine rein nationale Angelegenheit ohne jeden zwingenden Einfluss auf andere Länder. Und natürlich kann z.Z. eine HU und erst recht eine Abnahme nach §23 nur in D gemacht werden.
MfG Volker
Hallo Volker, ich vermute Du hast das Zenario nicht aufgenommen. Das Wagen hat aktuell ein ausländisches Kennzeichen und ist 32 Jahre alt, deshalb die Oldtimerzulassung im Ausland. In absehbarer Zeit kann der Wagen dann nach DE kommen und ein DE Kennzeichen erhalten, deshalb auch der Bezug zum H Kennzeichen. Wenn Du noch Fragen hast, stelle Sie mir.
Thomas
Aber wer sagt denn das ne ausländische H Zulassung hier automatisch angenommen wird ? In dem moment wenn der wagen dort abgemeldet wird hast dein dortigen H status aufgegeben .und zugelassen kann es nur wenn erst abgemeldet wird .schließlich wollen wir net eine wagen in zwei Länder registriert lassen nicht war ..
30 Jahre ist nur eine von viele Anforderungen was ein H Zulassung erfüllen muß. Da gibt's aber noch ein lange Liste auch nebenbei ...erst wenn alles passt .....na dann wird Historische Zustand anerkannt. Dann kommt noch der regulären TÜV Abnahme auch dazu .wird zwar beides gleichzeitig gemacht aber gibt's tatsächlich Fälle da wird Originalität bestätigt aber bekommt trotzdem kein TÜV. Das ist bei import Fahrzeuge oft der Fall. beispiel ein w140 er 600'aus Dubai mit komplett getönten fenstern ...da gab's sowas .alles ist original ,TÜV typi ist total begeistert. Drucker druckt schon H Abnahme raus.....nur Plakette wird halt net erteilt weil mit so ne Fenster gibst halt kein TÜV..sowas gibt es ja auch ...
Zitat:
@1977Tommy schrieb am 14. Oktober 2021 um 12:35:55 Uhr:
Aber wer sagt denn das ne ausländische H Zulassung hier automatisch angenommen wird ?
Ich glaube genau das ist der Knackpunkt des ganzen Themas hier.
Dr.Thomas schreibt ja dass es wohl Oldtimerabnahmen mit EU-Zertifikat gibt die hier in D. dann anerkannt werden. Wäre dies der Fall (ich persönlich weiss nicht sicher ob es das wirklich so gibt bzw. ob diese Abnahmen dann anerkannt werden), dann könnt das Oldtimergutachten im EU-Außland erfolgen im besten Fall mit vergleichbaren Standards. Aus der Luftfahrt kenne ich es so dass es zwar einheitliche EU-Verordnungen gibt, aber trotzdem jeder Staat seine eigenes Süppchen kochen kann, d.h. die Verordnung selbst interpretieren/auslegen kann. Es kann also auch sein dass ein Imporierter Oldtimer hier nochmal zur Oldtimerabnahme muss.
Hat da jmd. genaue Infos?
Es gibt keine Eu Oldtimer Zulassung.
Weil wir auch keine allgemeine eu Zulassung haben .wie soll es funktionieren??
Jede Land hat sein eigene Zulassung Anforderungen und Auflagen .übrigens ,gott sei dank das es sowas net gibt ....stellt mal vor unsere Standard würde an Bulgarien oder Romänien angepasst...dann würden hier genau so viele verpfuschten Autos herum fahren wie dort .
Zitat:
@1977Tommy schrieb am 14. Oktober 2021 um 14:02:54 Uhr:
Es gibt keine Eu Oldtimer Zulassung.
Nicht direkt. Aber evtl. kann ein EU-Zertifikat ausgestellt werden womit man hierzulande zwar das Oldtimergutachten nochmal beantragen muss aber ggf. sein Auto nicht zwingen vorführen muss da das Zertifikat anerkannt wird. So beschreibt es Dr.Thomas, oder hab ich da jetzt was komplett falsch verstanden? Wie gesagt, ob es wirklich so ist weiss ich nicht sicher, das ist jetzt mehr eine "Interpretation" aus den ganzen Infos hier.
Zitat:
Weil wir auch keine allgemeine eu Zulassung haben .wie soll es funktionieren??
Jein, neue Autos haben zumindest eine EU weite Typengenehmigung. Auf dieser Basis kann z.B. (in Bestimmten Fällen) eine HU aus einem anderen EU-Land hier anerkannt werden.
"Bei neueren und Neu-Fahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis kann eine HU aus dem Ausland auch in Deutschland anerkannt werden. Dies ist allerdings abhängig von der Zulassungsstelle. Aus dem Protokoll muss in diesem Falle hervorgehen, nach welchem Standard im EU-Ausland geprüft wurde. Ist dies nicht erkennbar verlangt die Zulassungsstelle in der Regel eine neue HU-Prüfung."
Zitat von https://www.lexicar.de/.../...sche-hu-auch-in-deutschland-gueltig.html
Moin Moin !
Zitat:
Hallo Volker, ich vermute Du hast das Zenario nicht aufgenommen.
Doch , aber du drückst dich ungenau aus .
Zitat:
deshalb die Oldtimerzulassung im Ausland.
Das ist die eine Sache
Zitat:
In absehbarer Zeit kann der Wagen dann nach DE kommen und ein DE Kennzeichen erhalten
Das ist eine völlig andere Sache und hat mit der obigen nicht das Geringste zu tun.
Zitat:
Aber wer sagt denn das ne ausländische H Zulassung hier automatisch angenommen wird
Eine H-Zulassung ist eine rein nationale Möglichkeit in einigen Ländern.
Zitat:
Es gibt keine Eu Oldtimer Zulassung
So sieht das aus
Zitat:
Weil wir auch keine allgemeine eu Zulassung haben .wie soll es funktionieren??
Jede Land hat sein eigene Zulassung Anforderungen und Auflagen
Zitat:
neue Autos haben zumindest eine EU weite Typengenehmigung.
Die meisten jedenfalls. Diese Fzge erfüllen die harmonisierten Zulassungsbestimmungen aller angeschlossenen Länder und sind in jedem angeschlossenen Land zulassungsfähig, es müssen nur die LTE auf Links - oder Rechtsverkehr umgebaut werden.
Zitat:
Auf dieser Basis kann z.B. (in Bestimmten Fällen) eine HU aus einem anderen EU-Land hier anerkannt werden.
Nur leider erfüllt fast kein Land bisher die Bedingung an die HU.
Aber hier geht es gar nicht um die HU (abgesehen davon , dass der 124 noch über keine EG-Typgen. verfügt, erstes Fzg überhaupt mit EG-Typgen. war der W202) , sondern um die Oldtimereinstufung.
Und da gibt es ausschliesslich nationales Recht.
MfG Volker
Meine Zulassung vom W124 als "Historisches Fahrzeug" (in DE wäre es die H Zulassung) ist letzten Dienstag bei Porsche im Ausland erfolgt. Zur Abnahme konnte ich den Prüfer im Anschluss mit meinen Fragen noch etwas aufhalten. Es lief alles über englisch und damit gehen auch viele Details unter. Im Ergebnis bin ich sehr zufrieden, denn der W124 wurde zertifiziert und als sehr original und nahezu neu beschrieben. Was will man mehr? Mein TÜV ist wieder 2025 (statt jährlich) und die Steuerbefreiung ist beantragt.
Eine EU Zulassung als Oldtimer gibt es so in der Form nicht. Aber, man kann wohl eine EU Bescheinigung beantragen, dass die Zertifizierung in dem Land den Vorgaben der EU Richtlinien entspricht. Damit kann man dann in DE auf die Zulassungsstelle gehen und "hoffen", die H Zulassung ohne nochmalige Prüfung zu erhalten, was auch für den TÜV gilt. Die Schwerpunktaussage im letzten Satz liegt auf dem Wort "HOFFEN".
Das Thema TFL war schnell erledigt. Ich kann mir zwei Zusatzscheinwerfer (TFL) an die Stoßstange bauen. Das wollte ich aber nicht. Mein Gedanke war unter den Frontscheinwerfern die Blende zu nutzen und die TFL darin zu integrieren. Das fand der Prüfer nicht so toll. Unter meiner Garantie, die TFL auch wieder rückstandslos demontieren zu können und der Verwendung von Marken TFL (Hella etc.), hat er zugestimmt. Bei der nächsten Prüfung muss ich dies auch vorher nicht demontieren! Andere Länder, andere Sitten. Ich werde mir dies aber noch mal überlegen.
Eine H Zulassung in DE habe ich noch nie erfahren, aber viel darüber gehört. Zu 100% bin ich der Meinung, dass man in DE doch bei der Zertifizierung viel strenger kontrolliert auf Originalität, Technik, Optik, Zustand. Meine Werkstatt in DE meinte zwar zum W124, diesen problemlos auch durch die H Zulassung zu bekommen. Trotzdem empfand ich die Zertifizierung im Ausland sehr entspannend. Es wurde der Innenraum auf Originalität betrachtet, da gab es außer einem Retro-Radio nichts was nicht Original war, Kofferraum dito. und immer wurden Bilder gemacht. Mit dem Motorraum hat man sich fast 10 Minuten beschäftigt, keine Ahnung warum. Die Karosserie war eine Minute. Dann wurde der Wagen von unten kontrolliert. Der Prüfer fand schnell die neu verbauten Teile (Bremsen, 2 x Hardy Scheiben, Stoßdämpfer) und kontrollierte auffälligerweise die Bremsschläuche. Aber alles war gut und er sagte, der Wagen wäre wie neu. Ich wurde gefragt, ob ich den W124 aus DE eingeführt hätte, denn in dem Land gibt es sonst diese Qualität eher sehr selten. Ich konnte es mit den Papieren beweisen, der Wagen wurde erst dieses Jahr in dem Land gebraucht gekauft. Er kam dann sofort mit der Frage, aber repariert und vorbereitet ist der doch in Deutschland? Damit lag er richtig.
Einen kleinen Kritikpunkt hatte er noch. Die eingetragene Farbe stimmt nicht. In den Papieren steht weiß und dies ist er nicht. Aber wie soll man den Farbcode 702 in einer ausländischen Sprache eintragen lassen? Wir einigten uns auf grau. Das kostet nochmal 30€, da man eine neue Zulassung als Plastikkarte zugesendet bekommt. Ist nur ein Schönheitsfehler.
Eine Faltkarte muss ich nun immer mitführen und an der Windschutzscheibe einen Aufkleber anbringen. Ein geändertes Nummernschild gibt es nicht.
Damit würde ich von meiner Seite aus diesen Thread beenden wollen und bedanke mich bei Euch der vielen Meinungen, Hinweisen und Hilfen.
Zeig mal dein Oldie Zulassung mit LED tagfahrlicht .das will ich sehen ....und TÜV bis 2025 ....:-)
Warnsehn ......so ne Müll müssen wir hier rein ziehen ......warum ?