Design-Stahlfelgen auf Vorfacelift, erlaubt?

Opel Signum Z-C/S

Ich könnte Designstahlfelgen von einem Vectra Caravan 1,8er 2006 übernehmen mit 205/55r16 91H Winterreiifen.

Ich fahre einen 2003er Z22SE. Verwirrt bin ich wegen der ET39 - ich dachte Vectra C hat fast immer ET41. Im Fahrzeugschein habe ich die Reifen auf ET41 eingetragen, allerdings höherer Geschwindigkeitsindex, aber das ist ja bei M+S kein Problem?

Darf ich das mit oder ohne Eintragung fahren?

61 Antworten

Was ist denn mit den 19 Zoll Felgen die in der Anleitung stehen?

Zitat:

@Ursel1234 schrieb am 24. August 2020 um 09:14:23 Uhr:


Was ist denn mit den 19 Zoll Felgen die in der Anleitung stehen?

Das ist eine 18" Felge?!

Stehen auch drin. 15 und 16 auch

Ach, du meinst nicht die ABE von meinen Alufelgen, sondern die COC von meinem Auto?

Nein, definitv keine 18 und 19 Zoll, nur 15, 16 und 17

Siehe Ausschnitt aus meinen COC

COC
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Da stehen 225/40 R18 Reifen in dem Gutachten. Die gibt es so nicht auf dem Vectra und daher würde ich die eintragen lassen. Steht ja auch sinngemäß im Gutachten.
Zumal du mit ziemlicher Sicherheit auch die Reifengruppe / Umfang anpassen musst.

Zitat:

@Haubenzug schrieb am 24. August 2020 um 09:57:57 Uhr:


Da stehen 225/40 R18 Reifen in dem Gutachten. Die gibt es so nicht auf dem Vectra und daher würde ich die eintragen lassen. Steht ja auch sinngemäß im Gutachten.
Zumal du mit ziemlicher Sicherheit auch die Reifengruppe / Umfang anpassen musst.

Nicht nötig, die 225/40 R18 passen ganz gut zu den 195/65 R15 Tacho zeigt nur 1 oder 2 km/h weniger an. Bei den 225/45 R18 hätte ich die Gruppe ändern müssen.

BDA wenn schon alles abgekürzt wird

Zitat:

@Ursel1234 schrieb am 24. August 2020 um 12:09:34 Uhr:


BDA wenn schon alles abgekürzt wird

Wenn du das meinst, was ich vermute, dass du das meinst ...

BDA = Bedienungsanleitung

Das ist kein rechtsgültiges Dokument, sondern ein allgemein gehaltenes Informationsbooklet für den Fahrzeugbesitzer für alle Motor / Getriebe / Ausstattungsvarianten.

Irgendwelche Zubehörfelgen sind ja mit Teilegutachten freigegeben. Darin steht ja auch, was man tun muss, damit es aufs Auto passt. Die Änderungen müssen wahrscheinlich auch abgenommen werden. Aber auf so was habe ich gleich gar keine Lust - die Original-Opel-Felgen passen schon ganz gut zu den Autos - wozu dann das Geld in 18 oder gar 19-Zöller stecken, die nur Fahrwerk und Komfort dahinmachen und noch dazu empfindlich sind, da weniger Gummi zwischen Felge und maximalen Reifendurchmesser passt - sieht manchmal gut aus - meist auch nicht und ist irgendwie unpraktisch 🙂
Aber gibt es jetzt eigentlich eine gültige Antwort auf die eingangs gestellte Frage, würde mich jetzt schon interessieren, ob ich diese völlig normale Größe 205/55R16 auf den 6,5j16-Stahlfelgen ET39 eintragen muss. Ich denke ja schon, denn weder 205 noch ET39 steht aktuell im Schein. Also habe ich im Grunde nur den Umrüstkatalog, in dem steht, dass ich sie eintragen muss.
Zum Glück sind es Winterreifen und ich habe noch 3 Monate Zeit, um das zu klären 🙂

Wenn es in der BDA steht reicht bei den Reifen. Und ET steht nicht drin.

So, ich habe gerade alle relevanten Informationen per PN erhalten und die heilige Bibel gequält.

Ich komme zu dem Schluss, dass die Felgen ohne Abnahme gefahren werden dürfen, da sie keine Auflagenkennzeichnung haben.

Wären irgendwelche Auflagen vorgesehen, dann würden diese hinter der Reifengröße in Klammern aufgeführt werden.

Da du Winterreifen fährst, dass hast du ja schon selber angemerkt, musst du für die H Reifen einen 210er Aufkleber ins Auto pappen.

Also, meiner Meinung nach drauf damit und fertig ist, wenn du den Aufkleber nicht vergisst 🙂

Allzeit gute Fahrt

109 I
109 II
176

Zitat:

@StephanGLA schrieb am 24. Aug. 2020 um 08:12:56 Uhr:


Soll ich meinem Bauchgefühl folgen und die Abnahme machen, oder auf das Wort meines Reifenhändlers und des DEKRA Prüfers vertrauen, welches keinerlei Gewicht haben wird, wenn es mal richtig knallt und ich wegen der Rad-Reifen-Kombination Problem bekomme (ABE erloschen).

Du brauchst nicht deinen Bauchgefühl zu folgen, sondern du musst die ABE zu den Felgen lesen. Die Nummer der ABE ist oben auf dem Teilegutachten abgegeben. In der ABE steht, dass man andere Maße nicht eintragen lassen muss, wenn sie in der ABE erwähnt sind und laut Teilegutachten aufs Fahrzeug passen. Die DEKRA hat also völlig Recht.

Zitat:

Ich habe mir 18 Zoll Felgen von Brock drauf geschraubt, 5+110 und Narbe fix gebohrt.

Das macht mir deutlich mehr Sorgen. Was meinst du mit “Nabe fix gebohrt“? Hast du an den Felgen Material abgetragen?

Gruß
Achim

Zitat:

@general1977 schrieb am 24. August 2020 um 22:45:18 Uhr:



Zitat:

@StephanGLA schrieb am 24. Aug. 2020 um 08:12:56 Uhr:


Soll ich meinem Bauchgefühl folgen und die Abnahme machen, oder auf das Wort meines Reifenhändlers und des DEKRA Prüfers vertrauen, welches keinerlei Gewicht haben wird, wenn es mal richtig knallt und ich wegen der Rad-Reifen-Kombination Problem bekomme (ABE erloschen).

Du brauchst nicht deinen Bauchgefühl zu folgen, sondern du musst die ABE zu den Felgen lesen. Die Nummer der ABE ist oben auf dem Teilegutachten abgegeben. In der ABE steht, dass man andere Maße nicht eintragen lassen muss, wenn sie in der ABE erwähnt sind und laut Teilegutachten aufs Fahrzeug passen. Die DEKRA hat also völlig Recht.

Weder in den Fahrzeugbezogenen, noch in den Reifenspezifischen Auflagen, in der Kombination, wie ich sie drauf habe, wird etwas von einer Abnahme erwähnt. Die Allgemeinen Hinweise sind die, die mich ins grübeln bringen, denn dieser Absatz sagt eindeutig:
"Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."

Die verwendete Reifengröße ist nicht in meinen Fahrzeugpapieren eingetragen und ich habe keinen Hinweis gefunden, der mir die Freistellung zur Pflicht der Berichtigung bescheinigt.

Zitat:

@general1977 schrieb am 24. August 2020 um 22:45:18 Uhr:



Zitat:

Ich habe mir 18 Zoll Felgen von Brock drauf geschraubt, 5+110 und Narbe fix gebohrt.

Das macht mir deutlich mehr Sorgen. Was meinst du mit “Nabe fix gebohrt“? Hast du an den Felgen Material abgetragen?

Gruß
Achim

Nein, wie sollte ich auch? 🙂
Es gibt Felgen, die sind fix gebohrt, dass bedeutet, de Radnabenbohrung hat einen festen Durchmesser und ist nur für Fahrzeuge geeignet, die auch eben diesen Radnabendurchmesser haben. Es gibt auch Felgen, wurde früher gerne bei den Lochkreis 4 * 100 gemacht ... Da wird die Bohrung deutlich größer gemacht und du bekommst einen Fahrzeugspezifischen Monatgesatz zur Felge, welcher in der Regel die Radbolzen / Muttern enthielt und Zentrierringe, die in die Radnabenbohrung eingeklickt wurden, dass die Felge dann ohne Spiel auf das entsprechende Fahrzeug passt. Fix gebohrt ist m.E. also eher was gutes, da kann nichts kaputt oder verloren gehen, hat natürlich aber auch den Nachteil, dass die Auswahl der möglichen Fahrzeuge etwas geringer wird. Original Alufelgen von Opel sind auch fix gebohrt, zumindest ist mir da noch nie eine mit Zentrierringen untergekommen.

Beispiel Felge mit Zentrierring anbei ...

Zentrierring

Bis auf die 19 Zoll .

20200825

@StephanGLA

Ach so ist das gemeint. Ich hatte da rein gelesen, dass du die Nabe noch "schnell" (fix) nachgebohrt hast, damit die Felgen passen. 😁
Lochkreisversatzschrauben sind meines Wissens gar nicht mehr erlaubt. Die Lochkreise müssen inzwischen zur Radnabe passen. Größere Radnabenbohrungen und die Verwendung von Zentrierringen ist immer noch üblich und normalerweise kein Problem.

Du hast

hier

das Gutachten zur ABE verlinkt. Was du noch zusätzlich lesen musst, ist die ABE zu den Felgen. Siehe Kopfzeile im Gutachten: ABE Nr. 51883. Bei Google findet man das Gutachten, ich hänge es hier aber nochmal dran. Auf Seite 3, Nummer 10 findest du die Freistellung von der Eintragung einer anderen Reifengröße, solange die verwendete Dimension im Gutachten(=dein verlinktes Dokument) erlaubt ist. Also ist der Satz aus dem Gutachten, der dir Sorgen bereitet

Zitat:

Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

in der ABE abgedeckt.

Gruß
Achim

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