Design-Stahlfelgen auf Vorfacelift, erlaubt?

Opel Signum Z-C/S

Ich könnte Designstahlfelgen von einem Vectra Caravan 1,8er 2006 übernehmen mit 205/55r16 91H Winterreiifen.

Ich fahre einen 2003er Z22SE. Verwirrt bin ich wegen der ET39 - ich dachte Vectra C hat fast immer ET41. Im Fahrzeugschein habe ich die Reifen auf ET41 eingetragen, allerdings höherer Geschwindigkeitsindex, aber das ist ja bei M+S kein Problem?

Darf ich das mit oder ohne Eintragung fahren?

61 Antworten

OK, jetzt wird ein Schuh draus.

Vielen Dank dafür!

Das heißt doch aber im Umkehrschluss, dass sich die ABE und das Gutachten widersprechen, oder?

Nun, jetzt ist eh zu spät, der Dicke steht in der Werkstatt. Bin Mal gespannt, ob der DEKRA Mensch morgen die Hand aufhält, oder mir auch das gleiche sagt.

Widersprechen tun sich die beiden Dokumente nicht. Sie ergänzen sich. Warum das so gehandhabt wird, kann ich dir nicht sagen. Es ist aber bei allen Kombinationen von ABE und Gutachten im Bereich Felgen so gelöst.

Gruß
Achim

Wahrscheinlich ist das alles so kompliziert, damit ein paar Sachverständige weniger unter der Brücke schlafen müssen.

Im www mal eingeben
Opel vectra c zulässige Reifengrösse

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Zitat:

@Ursel1234 schrieb am 25. August 2020 um 19:05:31 Uhr:


Im www mal eingeben
Opel vectra c zulässige Reifengrösse

Ja, brauche ich das WWW nicht bemühen. Ich fahre eine laut OPEL nicht zugelassene Reifengröße auf diesem Fahrzeug, ABER laut ABE ist sie auf diesem Fahrzeug zugelassen.

Jetzt du (und bitte nicht wieder die Bedienungsanleitung zitieren, oder den Luftdruck Tankdeckelaufkleber) 😁

225 und 235 auf 18 mit 40 Querschnitt sind erlaubt . Rate mal wo das steht

Zitat:

@Ursel1234 schrieb am 26. August 2020 um 00:18:06 Uhr:


225 und 235 auf 18 mit 40 Querschnitt sind erlaubt . Rate mal wo das steht

Im Tankdeckel?

Also ich bezweifle, dass der Tankdeckel ein amtliches Dokument ist ;DDDDD

Nee ja sind nur die Reifengrößen der anderen tankenden Autos aufgelistet. Nur 15.1u.15.2 gehen!!. Ist ja seit 2005 immer so. Werd ich mal nach 15 Zöller Ausschau halten müssen. ??

So, hab den Dicken gerade aus der Werkstatt wieder in meine Obhut übernommen. Der DEKRA Prüfer ist ebenfalls der Meinung, dass das abgenommen werden musste. Hatte das Gutachten zur ABE nachgereicht, er hat beides geprüft und hat gesagt in diesem Fall geht die ABE über das Gutachten und die ABE sagt Eintragung und somit Änderungsabnahme erforderlich.

Ich habe jetzt eine Änderungsabnahme, mit dem Hinweis, dass die Fahrzeugpapiere berichtigt werden müssen, dies aber ausreicht O-Ton: "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich. Dies kann jedoch erfolgen, wenn sich die Zulassungsstelle aus anderen Gründen ( z.B. Halterwechsel) mit den FZ-Papieren befasst hat."

Also, Zettel innen Handschuhkasten, 64,40 EUR ärmer, aber glücklich auf der sicheren Seite sein. 😁

Schade ums Geld und allzeit gute Fahrt

Zitat:

@StephanGLA schrieb am 26. Aug. 2020 um 14:41:49 Uhr:


... hat gesagt in diesem Fall geht die ABE über das Gutachten ...

Was ist das denn für ein Schwachsinn? Die einzige Möglichkeit um eine Eintragung herumzukommen ist eine entsprechende ABE. Wenn man nur ein Gutachten hat, ist immer eine Einzelabnahme fällig. Die Möglichkeit, dass in einem Gutachten steht, dass keine Eintragung nötig ist, habe ich noch nie gesehen. Das steht immer in der ABE.

Gruß
Achim

Zitat:

@general1977 schrieb am 26. August 2020 um 22:40:31 Uhr:



Zitat:

@StephanGLA schrieb am 26. Aug. 2020 um 14:41:49 Uhr:


... hat gesagt in diesem Fall geht die ABE über das Gutachten ...

Was ist das denn für ein Schwachsinn? Die einzige Möglichkeit um eine Eintragung herumzukommen ist eine entsprechende ABE. Wenn man nur ein Gutachten hat, ist immer eine Einzelabnahme fällig. Die Möglichkeit, dass in einem Gutachten steht, dass keine Eintragung nötig ist, habe ich noch nie gesehen. Das steht immer in der ABE.

Gruß
Achim

Das ist ja das, was ich die ganze Zeit gesagt habe 🙂
Das Gutachten kam mir bis gestern nicht in den Sinn, sondern nur die ABE, die ich mit dem Felgen bekommen habe.
Ich sehe das Gutachten als allgemeine Freigabe für die Felge an sich und die ABE für die fahrzeugspezifischen Auflagen.
Und eben in dieser ABE steht, Reifengröße OK, ist die allerdings nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen, dann muss das ganze abgenommen und die Reifen nachgetragen werden.

Es ist genau andersrum. Die ABE bezieht sich ganz allgemein auf das Anbauteil. Im Gutachten werden die Details pro Fahrzeugmodell aufgelistet.

Bei deiner Kombination müssen die Fahrzeugpapiere in jedem Fall nicht geändert werden, wenn du eine Reifendimension aus dem Gutachten fährst. Das ist also schonmal kompletter Humbug vom Prüfer.

Gruß
Achim

Zitat:

@general1977 schrieb am 28. August 2020 um 13:14:20 Uhr:


Es ist genau andersrum. Die ABE bezieht sich ganz allgemein auf das Anbauteil. Im Gutachten werden die Details pro Fahrzeugmodell aufgelistet.

Bei deiner Kombination müssen die Fahrzeugpapiere in jedem Fall nicht geändert werden, wenn du eine Reifendimension aus dem Gutachten fährst. Das ist also schonmal kompletter Humbug vom Prüfer.

Gruß
Achim

So, ja, du hast Recht, ich habe mich vertan. Die ABE ist allgemein und das Gutachten ist Fahrzeugspezifisch. Blöder vertipper 🙄

Aber nach wie vor steht im Gutachten unter den gannzen Fahrzeugspezifischen Angaben (sinngemäß):
Steht die verwendete Reifengröße nicht bereits in den Fahrzeugpapieren, so müssen die Fahrzeugpapiere korrigiert werden.

Und in der ABE unter Punkt 10 steht:
Für diese in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombination ... Berichtigung ... nicht erforderlich.

Jetzt kommt das ABER...

In der ABE selber stehen keine Reifengrößen

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