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Design-Stahlfelgen auf Vorfacelift, erlaubt?

Opel Signum Z-C/S
Themenstarteram 20. August 2020 um 3:42

Ich könnte Designstahlfelgen von einem Vectra Caravan 1,8er 2006 übernehmen mit 205/55r16 91H Winterreiifen.

Ich fahre einen 2003er Z22SE. Verwirrt bin ich wegen der ET39 - ich dachte Vectra C hat fast immer ET41. Im Fahrzeugschein habe ich die Reifen auf ET41 eingetragen, allerdings höherer Geschwindigkeitsindex, aber das ist ja bei M+S kein Problem?

Darf ich das mit oder ohne Eintragung fahren?

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61 Antworten

Sind beides für den Vectra freigegeben.

Themenstarteram 20. August 2020 um 5:08

Und was heißt das? Muss ich das eintragen lassen oder nicht? Mein Auto ist von 2003 - da gab es die genannten Felgen noch nicht, zumindest nicht für den Vectra...

Du darfst sie ohne Eintragung auf deinem Auto Fahren

Zitat:

@Zuendfehler schrieb am 20. August 2020 um 07:08:21 Uhr:

Und was heißt das? Muss ich das eintragen lassen oder nicht? Mein Auto ist von 2003 - da gab es die genannten Felgen noch nicht, zumindest nicht für den Vectra...

Da es originale Opelfelgen sind, brauchst du die nicht eintragen lassen. Zur Sicherheit und zur Vorlage für die Ordnungshütter die passende Kombination raussuchen und eine Kopie oder Ausdruck aus der "Heiligen Bibel der Opelschrauber" machen und denen das dann vorzeigen.

Zitat:

@ka-rs64 schrieb am 21. August 2020 um 00:05:59 Uhr:

Da es originale Opelfelgen sind, brauchst du die nicht eintragen lassen. Zur Sicherheit und zur Vorlage für die Ordnungshütter die passende Kombination raussuchen und eine Kopie oder Ausdruck aus der "Heiligen Bibel der Opelschrauber" machen und denen das dann vorzeigen.

Du hättest dann aber vielleicht schon die etwas ältere Version der heiligen Bibel nehmen sollen, in der der Vectra auch noch aufgeführt wird :confused::confused::confused:

Themenstarteram 21. August 2020 um 13:06

Ich habe beim Dekra nachgefragt. Die Antwort von dieser Seite ist:

"Die Räder passen in der Theorie, allerdings müssen Sie eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO durchführen lassen. Hierfür brauchen wir die Räder am Fahrzeug montiert, da Freigängigkeit und Radabdeckung beurteilt werden müssen. Zeitaufwand ca. 30min. Kosten ca. 70€. Nach erfolgreicher Abnahme erhalten Sie von uns eine Bestätigung, die Sie dann mitführen müssen, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere (und damit ein Besuch bei der Zulassungsstelle) sind nicht nötig."

Zitat:

@Zuendfehler schrieb am 21. August 2020 um 15:06:36 Uhr:

Ich habe beim Dekra nachgefragt. Die Antwort von dieser Seite ist:

"Die Räder passen in der Theorie, allerdings müssen Sie eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO durchführen lassen. Hierfür brauchen wir die Räder am Fahrzeug montiert, da Freigängigkeit und Radabdeckung beurteilt werden müssen. Zeitaufwand ca. 30min. Kosten ca. 70€. Nach erfolgreicher Abnahme erhalten Sie von uns eine Bestätigung, die Sie dann mitführen müssen, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere (und damit ein Besuch bei der Zulassungsstelle) sind nicht nötig."

Es gibt Leute die wollen es einfach nicht glauben, steck der Dekra ruhig unnötigerweise das Geld in die Kasse damit du ruhig schlafen kannst

Zu dem Prüfer gehe ich auch mal. Die ABE von Borbet 17" ET 40 ist dann ja gefährlich eng. Seite 122 in der pdf ist sicher auch nur Quatsch.

Themenstarteram 21. August 2020 um 14:20

https://www.opel-infos.de/media/downloads/umruestkatalog_2009-01.pdf

Sorry, in dem PE DE EF auf Seite EINS steht:

"Begutachtung nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges! Für die Wiedererteilung ist eine Begutachtung gemäß § 19 StVZO Abs. 2. in Verbindung mit § 21 StVZO erforderlich! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Berufung der im Umrüstkatalog beschriebenen Möglichkeit unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle vorzuführen."

Wenn ich das alles richtig verstehe ist die Eintragung sehr wohl erforderlich ansonsten erlicht die Betriebserlaubnis. Der Schaden der daraus entstehen kann ist erheblich gegenüber 70 Euro.

Dort steht auch Teilegutachten entfällt

Unter 5.1 auf Seite 11 steht es doch beschrieben.

Ist eine Rad-/Reifenkombination die nicht im COC steht, ist es eintragungspflichtig.

Beim Vfl. gab es ab Werk noch kein CoC, wenn dann war das entscheidend, was im alten Brief stand, oder was jetzt noch drinsteht. Korrekterweise müssten die Felgen eingetragen werden.

Welcher Polizst soll das denn bei einer Kontrolle bemerken, Reifen sind ja zulässig. Mit Glück steht ja eine KBA Nummer auf den Felgen

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