Design-Stahlfelgen auf Vorfacelift, erlaubt?
Ich könnte Designstahlfelgen von einem Vectra Caravan 1,8er 2006 übernehmen mit 205/55r16 91H Winterreiifen.
Ich fahre einen 2003er Z22SE. Verwirrt bin ich wegen der ET39 - ich dachte Vectra C hat fast immer ET41. Im Fahrzeugschein habe ich die Reifen auf ET41 eingetragen, allerdings höherer Geschwindigkeitsindex, aber das ist ja bei M+S kein Problem?
Darf ich das mit oder ohne Eintragung fahren?
61 Antworten
Naja. Man kann ja diese Schönwetter mentalität vertreten. Aber ich würde die Felgen sicherheitshalber abnehmen lassen. Wenn nach einem Unfall das Auto untersucht wird könnte das richtig blöd werden...
Ey Ganz ehrlich, du beXXXX es ehrlich nicht oder, Es sind Standard Felgen für den Opel, Selbst jeder Prüfer müsste dir sagen " es sind Standard Felgen, kann ich nicht eintragen".
Aber ich glaube dein Vectra haben sie mit 4 Wagenheber im Autohaus zu stehen gehabt. Felgen ?? äää Nöö sind eintragungspflichtig, müssen sie sich drum kümmern... , Was soll aus Deutschland noch werden, Fahr mal brav hin. trag deine Maske aber dabei.
Wer Angst hat einfach passende Felgen kaufen. Reifen sind ja kostenlos denke ich mal.
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Was hat das mit Angst zu tun?
Es gibt eine Gesetze, jeder der am Verkehr teilnimmt sollte sich daran halten.
Nur wieil man sich etwas wünscht ist es noch lange nicht so.
Der arme Jupp. Dann einfach andere kaufen oder Eintragung runterhandeln.
Zitat:
@Ursel1234 schrieb am 21. August 2020 um 16:38:47 Uhr:
Dort steht auch Teilegutachten entfällt
Natürlich entfällt das Teilegutachten, weil die Felgen ab Werk verbaut sind. Also ist es eigentlich nicht vorgesehen, dass sie auf einem anderem Auto laufen, als das mit dem sie ausgeliefert wurden. Deshalb spart sich Opel das Teilegutachten.
Nochmal aus der "Bibel":
"Begutachtung nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges! Für die Wiedererteilung ist eine Begutachtung gemäß § 19 StVZO Abs. 2. in Verbindung mit § 21 StVZO erforderlich! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Berufung der im Umrüstkatalog beschriebenen Möglichkeit unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle vorzuführen."
Wenn ihr also eine Felgengröße aus dem Umrüstkatalog montiert, die nicht ab werk am Auto montiert war, die nicht im COC, Schein oder Brief steht, dann heißt das abnehmen lassen. Wer das nicht macht, fährt ohne ABE. Wer das möchte, kann das machen, steht jedem frei.
Habe ich ja Glück steht nichts von ET. Alle andern
Sorry im Schein 195/65R15.
Für die Größe hätte ich noch Alu-Felgen, mit ABE.
Wer möchte, kann die Dinger haben. Ich wollte die jetzt sonst dem Schrottkerl mitgeben.
Gegen Selbstabholung.
Ist eine Titan 7Jx15 H2 (ATU) und war damals dabei.
Natürlich sind da auch Macken und Kratzer dran.
Ich kann Zuendfehler sehr gut verstehen, stehe vor einem ähnlichen Problem und bin mir nun nicht sicher, wem ich glauben soll. Ich habe mir 18 Zoll Felgen von Brock drauf geschraubt, 5+110 und Narbe fix gebohrt. Zu den eigentlich Auflagen des Fahrzeugs ist nichts weiter zu beachten, außer, dass die mitgelieferten, längeren Schrauben zu verwenden sind. In den COC Papieren habe ich bis maximal 17" vermerkt, auch laut TÜV, der mir noch mal einen Auszug für die Reifengrößen an die Hand gegeben hat, die waren mit denen im COC identisch, maximal 17".
Laut Gutachten habe ich folgende fahrzeugbezogenen Auflagen zu den Reifen 225/40R18:
Zitat:
T88
Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T89
Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T91
Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Und diese fahrzeugbezogenen Auflagen:
Zitat:
A12
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A21
Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-genrand hinausragen.A99
Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.Car
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).S03
Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden.
Reifenbezogen werden die Auflagen T88, T89 und T91 erfüllt.
Fahrzeugbezogen kommt A12 eh nicht in Betracht für mich, es sind eh schlauchlose Reifen (A21), und selbstverständlich wird A99 mit geklebten Gewichten und den Abständen zu den Bremssätteln eingehalten. Ja, wenn meiner kein Kombi ist, dann weiß ich auch nicht 😁 Car ist somit auch erfüllt. Und S03 hat der Reifenhändler auch vorbildlich umgesetzt und die längeren Schrauben verwendet.
Ihr gebt mir Recht, bis hier hin sind alle Auflagen buchstabengetreu erfüllt, richtig?
So, nach der ganzen Auflistung der Fahrzeuge, bevor dann die Aufschlüsselungen der Auflagen folgen, kommt folgender Passus:
Zitat:
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RDKS hat der Dicke nicht, somit ist das für mich nicht relevant, aber was ist mit dem letzten Absatz zu den Reifengrößen, die Größe, die ich nun mal nicht in den COC Papieren habe?
Mein Reifenhändler sagt, nein, muss ich nicht abnehmen/eintragen lassen.
OK, erst mal so hingenommen, dann schlug eh Corona zu, der Dicke langweilte sich vor der Haustür, bis, ja, bis der Mai kam und er seinen großen Tag bei der Dekra hatte.
Alles eingepackt, hin, total freundlichen Prüfer gehabt, der mir noch einiges gezeigt hat und dann kamen wir zu den Felgen. Er hat Absatz für Absatz im Gutachten durchgeackert, auch den mit den allgemeinen Hinweisen und er weigerte sich quasi regelrecht mir die Felgen / Reifen abzunehmen und mir somit die ~70 EUR abzuknöpfen.
Seiner Meinung nach ist das nicht erforderlich. Und ja, selbstverständlich hatte ich ihm den COC Schein mit auf den Tisch gelegt und ihm zweimal gesagt, dass diese Reifengrüße dort nicht vermerkt ist.
Was soll ich nun tun? Was ist euer Rat?
Soll ich meinem Bauchgefühl folgen und die Abnahme machen, oder auf das Wort meines Reifenhändlers und des DEKRA Prüfers vertrauen, welches keinerlei Gewicht haben wird, wenn es mal richtig knallt und ich wegen der Rad-Reifen-Kombination Problem bekomme (ABE erloschen).
Meiner Meinung nach ist der letzte Absatz eindeutig und lässt keinen Interpretationsspielraum zu ...
Und da bin ich nun auch wieder bei Zuendfehler ... Ganz ehrlich, hol dir Notfalls eine zweite Meinung ein.
So und ich lasse mich mal über eure Meinung zu meiner Misere überraschen.
Du hast doch eine ABE für diese Kombination?!
Zitat:
@Haubenzug schrieb am 24. August 2020 um 08:22:35 Uhr:
Du hast doch eine ABE für diese Kombination?!
Ja habe ich, siehe Anhang. Alle relevanten Stellen sind markiert.
Es geht halt um das, was unter den allgemeinen Hinweisen steht. Und 18" habe ich nun mal nicht in den COC Papieren.