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Windschutzscheibe polieren bei Steinschlägen ?

Themenstarteram 22. April 2005 um 8:06

Auf meiner Windschutzscheibe haben sich viele kleine, sehr kleine Steinschläge gebildet. Diese sindin der Sonne sehr störend. Kann man diese wegschleifen oder auspolieren ? Eine neue Scheibe hängt nicht drin. Was meint ihr ?????

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24 Antworten
am 23. April 2005 um 12:10

Verstehe ich nicht! Also der Austausch der Scheibe kostet, sagen wir, 400,- €. Jetzt hat man eine Selbstbeteiligung von 150,-€. Die Firma stellt der Versicherung eine Rechnung über 400,- €, die Versicherung bezahlt davon 250,- € und teilt mit, Rest Kunde wegen SB. Die Firma verzichtet aber auf den Rest vom Kunden oder auf einen mit dem Kunden vereinbarten Anteil (z.B. 50 %).

Wo ist denn da der Versicherungsbetrug? Die Versicherung zahlt doch nur ihren Pflichtteil. Der einzige der weniger einnimmt ist doch die Firma.

Oder sehe ich da etwas falsch?

Hallo zusammen,

Der Austausch der Frontscheibe grün getönt ohne Regensensor kostet je nach Stundenverrechnungssatz des Betriebes und in Abhängigkeit des verwendeten Kleber 530-620 Euro inkl. Mehrwertstaeuer.

Die Mehrkosten für die Klimakomfortscheibe betragen ca. 160 Euro.

 

Zitat:

Original geschrieben von ManiaC320i

Verstehe ich nicht! Also der Austausch der Scheibe kostet, sagen wir, 400,- €. Jetzt hat man eine Selbstbeteiligung von 150,-€. Die Firma stellt der Versicherung eine Rechnung über 400,- €, die Versicherung bezahlt davon 250,- € und teilt mit, Rest Kunde wegen SB. Die Firma verzichtet aber auf den Rest vom Kunden oder auf einen mit dem Kunden vereinbarten Anteil (z.B. 50 %).

Wo ist denn da der Versicherungsbetrug? Die Versicherung zahlt doch nur ihren Pflichtteil. Der einzige der weniger einnimmt ist doch die Firma.

Oder sehe ich da etwas falsch?

Ja da siehst Du leider etwas falsch, denn :

Die Versicherung muss Dir den Schaden ersetzten, der Dir entstanden ist. Die Rechnung lautet zwar auf z.B 500 Euro aber der Schaden der Dir entstanden ist , ist ja um den Anteil niederer, den Du nicht an der SB bezahlt hast. Also bezahlt du statt 150 Euro nur 50 Euro, dann beträgt der Schaden für den Kunden nicht 500 Euro wie er auf der Rechnung steht, sondern tatsächlich nur 400 Euro, weil er ja 100 Euro nicht bezahlt

Die Versicherung muss zwar den gleichen Betrag bezahlen, aber der Versicherungsnehmer kommt ja seiner Pflicht nicht nach, die Selbstbeteiligung, die er schriftlich und mit Unterschrift vereinbart hat nach. Und dies ist der Betrug.

Die Reparaturfirma kann Dir doch gar keinen Rabatt oder Erlass auf die SB geben, da Du ja nicht mit dem Betrieb diese Vereinbarung getroffen hast, sondern mit der Versicherung.

am 23. April 2005 um 12:41

Ok, dass habe ich jetzt verstanden. Aber die Firma kann ja meine SB (oder Anteil) für mich übernehmen, genauso wie meine Oma auch!? Ich muss die SB letztendlich zahlen, aber wer mir das Geld dafür gibt ist doch egal. Ist das nicht etwas Grauzone bzw. Auslegungssache? Intressiert mich wirklich mal!

am 23. April 2005 um 13:21

Zitat:

Original geschrieben von ManiaC320i

Ok, dass habe ich jetzt verstanden. Aber die Firma kann ja meine SB (oder Anteil) für mich übernehmen, genauso wie meine Oma auch!? Ich muss die SB letztendlich zahlen, aber wer mir das Geld dafür gibt ist doch egal. Ist das nicht etwas Grauzone bzw. Auslegungssache? Intressiert mich wirklich mal!

Hi,

es gibt wohl diverse legale Wege um von seiner Werkstatt einen Bonus oder Vorteil in welcher Art auch immer zu erhalten und trotzdem der Zahlung seiner SB pflichtgemäss und gesetzestreu nachzukommen.

Ein nachträglicher Preisnachlass, Rabatt oder ein Kostenerlass auf den Scheibenersatz wäre vielleicht nicht in Ordnung.

Ein Bonus, ein Gutschein oder eine Gutschrift, die nicht als erstatteter SB-Betrag deklariert wird, würde dann wohl in Ordnung gehen.

Aber natürlich ist das alles mal nur rein hypothetisch und in der blanken Theorie, da es ja keinerlei Anleitung darstellen soll, geschweige denn auch nicht ansatzweise eine rechtliche Beratung ist.

Gruss Mad

Hallo zusammen,

Man muss es sich so vorstellen, als ob die Rechnung vom kunden komplett an den Betrieb bezahlt wird und der Kunde sich das Geld wieder von der Versicherung bekommt.

Diese ganze Unsitte hat erst mit der Direktabwicklung der Betriebe mit der Versicherung begonnen nach dem Motto was die Versicherung nicht weiss, macht sie nicht heiss.

Aber einmal ein paar Beispiele

Beispiel 1

Rechnung 500 Euro = entstandener Schaden, da der Betrieb diese auch haben will.

von Versicherung 350 Euro an Betrieb

von Kunde oder Oma 150 Euro an Betrieb

Entstandener Schaden für den Kunden 500 Euro

alles OK

Beispiel 2

Rechnung 500 Euro != entstandern Schaden, da von vorne weg klar ist, dass der Betrieb eigentlich nur 350 Euro einnehmen möchte

Betrieb an Betrieb 150 Euro ??? wie geht denn das ???

Versicherung 350 Euro an Betrieb

Kunde 0 Euro

entstandener Schaden für den Kunden 350 Euro und daher keine korrekte Abwicklung.

 

Ja manche versuchen diese SB-Verzichte auch zu tarnen, beispielsweise Rückkauf der alten Scheibe für 150 Euro. Denn das Altmaterial gehört nicht mehr dem Kunden, sondern der Versicherung. Daher wird der Versicherung auch zum Beipiel für die Entsorgung 5 Euro berechnet. Also müsste der Betrieb die Scheibe von der versicherung zurückkaufen und dies wird er wahrscheinlich nicht tun, denn wer will Schein eine Scheibe, die er eigentlich ersetzt, weil sie defekt ist.

Jede Gutschrift, Rückkauf oder Rabatt stellt ein minderung des Schaden dar und muss der Versicherung mitgeteilt werden ( gehört zur Schadensminderungspflicht ).

Jetzt gibt es noch die Möglichkeit der Gutscheine in Form von Warengutscheinen oder Tankgutscheinen.

Dies ist in der Tat NOCH eine kleine Grauzone. Aber nur wenn es ein echter Gutschein für einen anderen Betrieb darstellt. Sobald eine Barauszahlung stattfindet ist es wiederum nicht legal.

Aber jeder Gutschein, der an einen Kunden gegeben wird, wird wiederum von den Kunden mitbezahlt, da ja die rechnungen um den Gutscheinbetrag höher sein müssen, als das was der Betrieb eigenlich verdienen muss. Das heisst nichts anderes, dass wir alle diese Gutscheine entweder direkt oder über steigende Versicherungsprämien mitbezahlen.

Und eigentlich sollte keiner damit einverstanden sein, für jemanden fremdes seine Tankrechnung zu mitzubezahlen.

am 23. April 2005 um 14:43

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

Hallo zusammen,

 

Ja manche versuchen diese SB-Verzichte auch zu tarnen, beispielsweise Rückkauf der alten Scheibe für 150 Euro. Denn das Altmaterial gehört nicht mehr dem Kunden, sondern der Versicherung. Daher wird der Versicherung auch zum Beipiel für die Entsorgung 5 Euro berechnet. Also müsste der Betrieb die Scheibe von der versicherung zurückkaufen und dies wird er wahrscheinlich nicht tun, denn wer will Schein eine Scheibe, die er eigentlich ersetzt, weil sie defekt ist.

Jede Gutschrift, Rückkauf oder Rabatt stellt ein minderung des Schaden dar und muss der Versicherung mitgeteilt werden ( gehört zur Schadensminderungspflicht ).

Jetzt gibt es noch die Möglichkeit der Gutscheine in Form von Warengutscheinen oder Tankgutscheinen.

Dies ist in der Tat NOCH eine kleine Grauzone. Aber nur wenn es ein echter Gutschein für einen anderen Betrieb darstellt. Sobald eine Barauszahlung stattfindet ist es wiederum nicht legal.

Aber jeder Gutschein, der an einen Kunden gegeben wird, wird wiederum von den Kunden mitbezahlt, da ja die rechnungen um den Gutscheinbetrag höher sein müssen, als das was der Betrieb eigenlich verdienen muss. Das heisst nichts anderes, dass wir alle diese Gutscheine entweder direkt oder über steigende Versicherungsprämien mitbezahlen.

Und eigentlich sollte keiner damit einverstanden sein, für jemanden fremdes seine Tankrechnung zu mitzubezahlen.

Hi,

sorry, aber solange erst der Preis gemacht wird, dieser auch nach einem Angebotsvergleich markgerecht erscheint und dann im nachhinein nach der Angebotserstellung eine Bonusvereinbarung bzw. ein Gutschein (egal wo und wenn auch im gleichen Betrieb) vereinbart und gewährt wird, stellt das in dem Moment noch keine Mehrbelastung der Versicherung oder anderer Kunden dar...es minimiert in dem Moment "nur" den Ertrag der Werkstatt. Natürlich kann von solchen Aufträgen alleine keiner leben.

Anders würde es natürlich aussehen, wenn die SB aufgeschlagen werden würde auf den Standardpreis für so eine Arbeit...das wäre natürlich ein klarer, offensichtlicher Betrug, der zu Mehraufwand beim Versicherer und dann letztendlich der Allgemeinheit, durch steigende Beiträge führen würde.

 

Gruss Mad

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von MadMaxV8

Anders würde es natürlich aussehen, wenn die SB aufgeschlagen werden würde auf den Standardpreis für so eine Arbeit...das wäre natürlich ein klarer, offensichtlicher Betrug, der zu Mehraufwand beim Versicherer und dann letztendlich der Allgemeinheit, durch steigende Beiträge führen würde.

Es geht im Prinzip nicht um diejenigen, die zum Beispiel auf Anfrage noch kostenfrei einen Satz Wischerblätter montiern, da dies ja nicht prinzipiell gemacht wird. Denn das ist ja soweit auch ok.

Es geht vielmehr um diejenigen, die mit diesen permanenten Gutscheinen werben, da ja dieser Gutschein dann ja immer in die Rechnung mit eingerechnet werden muss. Und dies stellt ja die Mehrbelastung dar, da der Betrieb ja von vorneweg immer z.B. 50 Euro mehrberechnet, weil er diese wieder "verschenken" will.

am 23. April 2005 um 16:53

Ok, verstanden habe ich das jetzt soweit. Was ist aber mit dieser Werbung, die öfters im Radio ist, Carglas glaube ich, "... Reparatur ohne SB"? Ist das legal, machen da die Versicherungen vielleicht eine Ausnahme, weil die Reparatur günstiger ist als der Austausch, so das der Kunde ermutigt wird seine Scheibe gleich reparieren zu lassen bevor sie ganz im Eimer ist?

Hallo zusammen,

bei der Steinschlagreparatur übernehmen die meisten (fast 99%) der Versicherungen die Kosten der Reparatur komplett, auch wenn eine Selbstbeteiligung besteht.

Dies ist ja auch legal, weil die Versicherung in Ihren Bedingungen sagt, dass hierbei der Kunde von der Selbstbeteiligung entbunden wird, weil dadurch Geld eingespart wird. Dies ist eine Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Versicherung die ja schriftlich vereinbart ist.

Warum allerdings manche Unternehmen mit einer selbstverständlichen Tatsache Werbung machen müssen bleibt mir immer rätselhaft. Denn egal zu welchem Reparaturbetrieb man geht übernimmt dann die Versicherung die Kosten.

am 23. April 2005 um 17:34

Alles klaro! Dank Dir für die ausführlichen Erklärungen!

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