Hat ein Fahrzeug eines Ordnungsamtes Sonderrechte?
Ein Fahrzeug vom OS Team ( Für Knöllchen zuständig) parkte 4 std auf einem ausgeschilderten Behindertenparkplatz hat so ein Fahrzeug Sonderrechte um auf einem Behindertenparkplatz zu parken ? Siehe Bild
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Opelkaputtmacher schrieb am 16. Dezember 2016 um 04:41:14 Uhr:
Kurz gesagt ,die gestrauchelten Existenzen vom OA haben gewisse Sonderrechte ! Diese gelten nur bei Gefahr in Verzug ! Sprich die kommen z.B. an einem brennenden Haus vorbei , und vor dem Haus ist absolutes Halteverbot .Dann dürfen die dort Halten um Maßnahme zur Hilfe zu leisten ! Ansonsten gelten für diese A........er die selben Verkehrsregeln ! Leider vergessen einige ungebildete Mitarbeiter das ! Wenn man sie darauf anspricht , wird mit gehöriger Arroganz geantwortet!
Da ich in der Regel ein geduldiger Mensch bin ,und mich so etwas auch aufregt ,mache ich Fotos ,wenn ich zeitnahen schaffe , und sende die per E-Mail an den Amtsleiter mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde.
Du hast offenbar einen ordentlichen Hass auf die staatlichen Repräsentanten. Bist du Reichsbürger? 🙂
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Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 16. Dezember 2016 um 07:54:53 Uhr:
Auf die Idee, daß es es Ausnahmegenehmigungen gibt, bist du wohl noch nicht gekommen genau wie auf den Gedanken, dich regelgerecht zu verhalten, denn dann gibt es auch, oh Wunder, keine Verwarnungen oder Bußgelder und die Steuergelder könnten für etwas anderes verwendet werden. Aber es gibt halt Verkehrsteilnehmer, mit denen kann man sich gut unterhalten und andere, die sind nicht die hellsten im Kopf.
Vielleicht , meinst du dich ja selbst ? Weil jobmässig(Abschleppen/Pannendienst) Hab ich täglich mit den Leuten vom OA zu tun ,mit verschiedensten Charakteren von rigeros und knallhart bis kulant mit gewisse Wartezeiten bzg. Handlungsspielraum !
Und wie ich mich im ordentlichen Strassenland verhalte, sollte in meinem Ermessen liegen ,oder zahlst du meine Bußgelder ?
Zitat:
@Opelkaputtmacher schrieb am 16. Dezember 2016 um 09:41:00 Uhr:
Und wie ich mich im ordentlichen Strassenland verhalte, sollte in meinem Ermessen liegen ,oder zahlst du meine Bußgelder ?
Nö, ich sorge nur dafür, daß du sie auch bezahlst und sorge im Verweigerungsfall dafür, daß das unwesentlich teurer wird oder du für gewisse Zeiträume den ÖPNV nehmen darfst, das liegt dann in meinem Ermessen 😁 , wobei ich keine Ahnung habe, wo das komische "Straßenland" eigentlich liegt 😕 . Ach ja, und ich habe auch täglich mit Mitarbeitern des Ordnungsamtes zu tun, was aber nichts daran ändert, daß ich für das Verhalten des Mitarbeiters in diesem Fall keinerlei Verständnis habe.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 16. Dezember 2016 um 07:35:36 Uhr:
Kurzum: Welche Aufgaben diese übertragen bekommen haben und welche (Sonder-)rechte sich daraus ergeben muss man schlicht und einfach in den jeweiligen Landesgesetzen nachzulesen.
Das wäre in diesem Falle aber vollkommen egal, da man Behinderten-Parkplätze nur mit dem entsprechenden Ausweis belegen darf. Nun wäre die Frage, ob dieser Ausweis hinter einer Scheibe gelegen hat ? Das Bild gibt dafür nicht genug her.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 16. Dezember 2016 um 10:24:29 Uhr:
Zitat:
@Opelkaputtmacher schrieb am 16. Dezember 2016 um 09:41:00 Uhr:
Und wie ich mich im ordentlichen Strassenland verhalte, sollte in meinem Ermessen liegen ,oder zahlst du meine Bußgelder ?Nö, ich sorge nur dafür, daß du sie auch bezahlst und sorge im Verweigerungsfall dafür, daß das unwesentlich teurer wird oder du für gewisse Zeiträume den ÖPNV nehmen darfst, das liegt dann in meinem Ermessen 😁 , wobei ich keine Ahnung habe, wo das komische "Straßenland" eigentlich liegt 😕 . Ach ja, und ich habe auch täglich mit Mitarbeitern des Ordnungsamtes zu tun, was aber nichts daran ändert, daß ich für das Verhalten des Mitarbeiters in diesem Fall keinerlei Verständnis habe.
Ich meinte eigentlich auch ,,öffentliches Strassenland " Im allgemein hab ich vor solchen Typen keine Angst , die meinen , Willkür und Machtmissbrauch gegen Bürger ausüben zu müssen !
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Na ja, mit der Willkür hast du gar nicht mal so unrecht, jedenfalls in Einzelfällen. Was mir letztens im Erzgebirge passiert ist was schon der Hammer. Da kommt man dort an, Parkplatz mit Automat voll und abgesperrt, also ab in die Seitenstraße. Da steht ein mobiles auf der rechten Seite, links nichts. Also wendet der Fachmann und stellt sich dort hin. Die Strecke noch kurz abgegangen, bis zur nächten Einmündung und darüberhinaus : nichts, kein Schild. Nach ein paar Stunden komme ich wieder und finde ein e Verwarnung am Wischer: Z. 286 mißachtet. Ich schreibe, wieder zu Hause, eine E-Mail an das Kaff mit Bildern. Die schicken mir dann ein Foto, auf dem irgendwo im Walde ein verträumtes mobiles Z. 286 steht, wobei die Straße lt. Stadtplan durch zig Seitenwege unterbrochen wird und nirgendwo ein Schild zu sehen ist. Da lasse ich es auf einen Gerichtstermin ankommen, so ein stümperhaftes Verhalten ist mir noch nirgendwo untergekommen.
Zitat:
@Opelkaputtmacher schrieb am 16. Dezember 2016 um 07:47:20 Uhr:
Was hat meine Signatur mit dem Thema zu tun ? ? ? Ich ,habe lediglich öfter mit diesen Typen zu tun ,ein paar sind ganz in Ordnung mit den kann man sich gut unterhalten ,und ein par von denen sind nun nicht gerade die hellsten im Kopf !
Wobei sie dann ja in dir einen kompetenten Gesprächspartner hätten. Zumindest ist das anzunehmen wenn man hier liest was du so absonderst.🙄
Edit:
Wobei das Verhalten des Mitarbeiters des OA natürlich nicht o.k. war.
Genau wie deine Art hier zu posten. Meine Meinung.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 16. Dezember 2016 um 18:59:57 Uhr:
Na ja, mit der Willkür hast du gar nicht mal so unrecht, jedenfalls in Einzelfällen. Was mir letztens im Erzgebirge passiert ist was schon der Hammer. Da kommt man dort an, Parkplatz mit Automat voll und abgesperrt, also ab in die Seitenstraße. Da steht ein mobiles auf der rechten Seite, links nichts. Also wendet der Fachmann und stellt sich dort hin. Die Strecke noch kurz abgegangen, bis zur nächten Einmündung und darüberhinaus : nichts, kein Schild. Nach ein paar Stunden komme ich wieder und finde ein e Verwarnung am Wischer: Z. 286 mißachtet. Ich schreibe, wieder zu Hause, eine E-Mail an das Kaff mit Bildern. Die schicken mir dann ein Foto, auf dem irgendwo im Walde ein verträumtes mobiles Z. 286 steht, wobei die Straße lt. Stadtplan durch zig Seitenwege unterbrochen wird und nirgendwo ein Schild zu sehen ist. Da lasse ich es auf einen Gerichtstermin ankommen, so ein stümperhaftes Verhalten ist mir noch nirgendwo untergekommen.
Hihi !
Es hat Denjenigen erwischt, der nach seiner Aussage nach dafür sorgt, daß Verkehrssünder die Strafen zahlen, bzw. es teurer wird im Verweigerungsfall.
Und nun möchte man sich selbst drum drücken ?! 🙂 (Spaß)
Aber mal ehrlich, ich würde es hier auch, nach deinen Bildern zu beurteilen, auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.
Das Bild wo man Dir geschickt hat von dem einsamen Z. 286 im Walde würde mich interessieren.
Im V&S gehört es sich eigentlich, dass noch jemand fragt, ob er das mobile Zeichen evtl. selbst auf die gegenüberliegende Straßenseite gezogen hat. Seite 3 ist ja schon durch. 😁
So wie ich das sehe, stehen die Fahrräder auf dem Behindertenparkplatz und nicht das Fahrzeug des Ordnungsamtes. Der Behindertenparkplatz befindet sich vor dem Schild.
Logischerweise ist das Fahrzeug des Ordnungsamtes korrekt abgestellt, da es ich um ein normales Parkfeld handelt.
PS. Ich transportiere täglich Behinderte und benutze deshalb auch die entsprechenden Parkfelder in Deutschland. Notwendigerweise kenne ich auch sämtliche damit zusammenhängenden Regelungen im Detail (Gebührenregelungen, zusätzliche Parkzeiten, erlaubtes Parken ausserhalb von Parkfeldern, erlaubtes Parken auf privaten Besucherplätzen (BRD), usw.).
Zitat:
@urspeter schrieb am 16. Dezember 2016 um 23:57:45 Uhr:
So wie ich das sehe, stehen die Fahrräder auf dem Behindertenparkplatz und nicht das Fahrzeug des Ordnungsamtes. Der Behindertenparkplatz befindet sich vor dem Schild.
Logischerweise ist das Fahrzeug des Ordnungsamtes korrekt abgestellt, da es ich um ein normales Parkfeld handelt.
Das ist kompletter Unsinn. Parkplätze solcherart folgen immer dem Schild. Man sieht ja sogar noch die Straßenmarkierung.
Nirgendwo wirkt ein Schild auch in die andere Richtung.
Hm,
ich glaube @urspeter hat Recht. Ist bei uns in der Altstadt auch so dass ein Schild für Behindertenparkplätze auch vor den Parkflächen aufgestellt ist. Ist also nicht abwegig.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 17. Dezember 2016 um 09:56:02 Uhr:
Hm,ich glaube @urspeter hat Recht. Ist bei uns in der Altstadt auch so dass ein Schild für Behindertenparkplätze auch vor den Parkflächen aufgestellt ist. Ist also nicht abwegig.
Genau so ist es. Hier bei uns gibt es auch zwei ca. 200m auseinanderliegende, ausweisgebundene Plätze entlang eines 800m langen Parkstreifens.
An beiden steht das Schild in Fahrtrichtung hinter den Bodenlinien.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 17. Dezember 2016 um 09:06:11 Uhr:
Zitat:
@urspeter schrieb am 16. Dezember 2016 um 23:57:45 Uhr:
So wie ich das sehe, stehen die Fahrräder auf dem Behindertenparkplatz und nicht das Fahrzeug des Ordnungsamtes. Der Behindertenparkplatz befindet sich vor dem Schild.
Logischerweise ist das Fahrzeug des Ordnungsamtes korrekt abgestellt, da es ich um ein normales Parkfeld handelt.Das ist kompletter Unsinn. Parkplätze solcherart folgen immer dem Schild. Man sieht ja sogar noch die Straßenmarkierung.
Nirgendwo wirkt ein Schild auch in die andere Richtung.
Beispiele für die Beschilderung:
1. Beispiel2. Beispiel3. Beispiel4. Beispiel5. Beispiel6. Beispiel: Schild vor dem Parplatz (mit Pfeil)Allen Beispielen gemein ist aber das Piktogramm auf dem Parkplatz. So, dass es wirklich nichts zu deuten gibt.
Nun wäre die Frage, ob es beim Eingangspost auch ein Piktogramm gibt ?