Senator B - Karosserieschaden - Wie optimal instandsetzen?
Hallo miteinander,
just heute ist bedauerlicherweise eine Dame, um die Ende 40, auf dem Parkplatz mir rückwärts, mit "Rollgeschwindigkeit leicht bergab" und verlaßend auf ihre aktstische Einparkhilfe in meinen Senator gefahren.
Kofferraumblech übelst eingedrückt, Stoßtange sitzt noch fest, jedoch das darunterliegende Blech ebenfalls massiv eingedrückt.
Gegnar war ein Toyota Avensis Caravan II, in Schrittgeschwindigkeit. Habe euch einmal ein Bild angefügt. Morgen will ich, mit ihr zusammen, in die Opel Vertragswerkstatt und sie wollte die Kosten ohne Versicherung tragen.
An ihrem Caravan kann man, außer leichten Kratzern am Stoßfänger, nichts sehen. Aber von Ihrem Auto befinden sich Lackspuren an meinem.
Schriftliche Schuldzusage habe ich selbständig bereits verfasst und von ihr Unterschreiben laßen. Vermutungen durch Bekannten wurde gesagt, daß die Karosserie wohl verzogen sein wird und ein neues Blech hinenin muss und mit mindestens 2500,-€ zu rechnen sein wird.
Bin doch sehr"fertig mit der Welt".
Grüße Reiner
Beste Antwort im Thema
Hi Leute,
es ist ein "Unerlaubtes entfernen vom Unfall Ort"!!!!!!!!
Habe gerade mit Reiner telefoniert.
Die Dame ist in sein Auto gefahren, hat dann kurz gewartet und ein Zettel ans Auto gemacht.
Als Reiner dann zum Auto kram, hat er den Schaden erst gar nicht wahr genommen. Erst als er den Zettel gefunden hat, wurde er auf dem Schaden aufmerksam.
Und einfach einen Zettel ans Auto machen, nach einen Unfall, reicht nun mal nicht.
Wenn man dann den Unfallort verlässt, hat man sich innerhalb von 24 Std bei der Polizei zu melden. Was die Frau auch nicht gemacht hat.
Und da her ist es wie man im Volksmund sagt Unfallflucht.
132 Antworten
Hallo und vielen Dank vorab für deine ausführliche Antwort, habe ebenso ausführlich Dir geantwortet
Vorfinanzierung:
Ich könnte es durchaus, jedoch hatte ich dieses bei meinem Anwalt sogar einmal angesprochen, er riet total davon ab, es könne jederzeit von CarExpert, der Gutachterverbund der Versicherungen wo die Gegnerin versichert ist, vorbeischauen wollen einmal und sich den Schaden ansehen wollen.
Verkehrssicherheit:
Zugegeben, daran habe ich noch keine Minute gedacht gehabt, es klappert zwar hinten die Verkleidung um die Wette (dieses hört man aber nur innen nicht außen) aber diese Frage kam mir noch niemals in den Sinn. Soweit „abstehen“ tut sie nicht, lediglich etwas locker tut sie sitzen und rechts, durch die Krafteinwirkung, ist die Halterung komplett abgerissen wodurch mit einem beherzten Griff ich die ganze rechte Stoßstange in der Hand habe. Überstehen oder scharfe Kannten jedoch sind keinerlei vorhanden. Ein hoch auf die damalige Entwicklung eigentlich und dem damals schon hohen Gedanke der Sicherheit. Aber ich werde doch einmal den Tüv fragen was er dazu meint.
Ersatzwagen feat. Schadenshöhe
War mir echt nicht bekannt, auch, dass der dafür den benötigte Ersatzwagen (ich fahre sehr viel, etwa 4000 im Monat) ein Vermögen kosten würde und das dieser den auf die Schadenshöhe garnicht angerechnet wird. Weil ich für mich der noch nie einen Versicherungsschaden hatte hätte diesen mit zur Schadenshöhe gerechnet und den Gesamtpreis, mit Reparatur addiert. Toller Tipp, vielen Dank!!!.
Anwalt seine Arbeit feat. Neuer Anwalt:
Naja enttäuscht bin ich schon. Zum Hintergrund:
Das damals erstellte Gutachten ist fehlerhaft und weißt eine falsche Reparaturmetode und viel zu geringe Stundensätze aus, dazu wurde die mit beschädigte Stoßstange ganz vergessen, ebenso die Achse welche etwas schief ist seit dem. Mein Anwalt hat mich seit 2,5 Monaten (!) komplett ignoriert und macht garnichts mehr. Der Gutachter hatte zuletzt geschrieben, er wolle sein Gutachten nicht ändern, dieses war am 22.04.2015 gewesen.
Frage ich bei der Vorzimmerdame an, ist mein Anwalt nie im Haus, versprochene Rückrufe werden NIE eingehalten, per Mail angefragte Stände werden mit einem Rückruf der Vorzimmerdame und total schwammigen Informationen wiedergegeben (BSP: „Ich glaube ihr Anwalt hatte sogar mit Ihrer Werkstatt schon Rücksprache gehalten und telefonisch ebenso mit dem Gutachter – Meine Frage: was kam den dabei heraus: das weiß ich leider nicht) Seit 2.5 Monaten warte ich nur auf einen Rückspracherückruf, wie wir weiter vorgehen, und er wird net eingehalten. Fühl mich verarscht und hingehalten von ihm dabei. Es ist eine verdammt lange Zeit und ich möchte doch nur in meinem Fall den weiteren Weg besprechen mit ihm – mehr nicht.
Fristsetzung:
Diese gab es sogar schon, darauf folgte eine Reparaturfreigabe lt. Gutachten – alte Seitenwand ausbeulen und co wo jedoch die Werkstatt sich auf dem Kopf stellt und sagt „Erst haben wir schwarz auf weiß das eine neue Wand bezahlt wird sonst fangen wir nicht an!
Versicherung direkt kontaktieren:
Die reden leider net mit mir, heißt nur: sie haben nen Anwalt mit dem Kommunizieren wir aber nicht mit ihm. Dieser jedoch macht nichts und ich sitze da.
Neuer Anwalt:
Eine andere Angelegenheit beauftragter Anwalt, 450 Km zuhause von weg am Gericht des Beklagten, wir Kläger, hatte früher selbst nen 24V Senator und letztens nach dem Gerichtstermin standen wir noch zusammen auf dem parkplatz und da schaute er mich ganz schief an und meinte „der schöne Wagen aber die hässliche Beule“ – dieser bot sogar an direkt, die Angelegenheit zu übernehmen. Mit diesem sind wir bestens zufrieden bislang gewesen. Die damalige Beauftragung rührte jedoch nur damals daher, dass er am Gericht seine Kanzlei hat und ein Anwaltz für Gericht und dazwischen vorhanden ist. Diesen würde ich den damit beauftragen, der ist echt spitze, hat ein hoffnungslos aussichtsloses Berufungsverfahren zum Sieg geführt fast….
Zusätzliche Reparaturkosten:
130% waren mir soweit geläufig aber Zinsen? Diese 5% übern Zinssatz? Da wüsste ich net wie man diese berechnet.
Ich habe auch überlegt, einen neuen auschließlich auf Youngtimer und Oldtimer spezialisierten Gutachter für ein neues Gutachten beaufzutragen – dieser würde einen 24 Jahre alten Senator unter ganz anderen Augen betrachten – es gibt vom 24V noch 580 Stück in Deutschland und es werden von Jahr zu Jahr 100 mindestens weniger. Aber da habe ich gehört, die Versicherung zahlt nur ein Gutachten, auch wenn dieses falsch ist und der Gutachter es net ändert.
Aufwandspauschale:
Hatte die Versicherung meine ich an meinem Anwalt schon gezahlt habe aber noch nichts bekommen. Ich weiß auch net, ob ich die ganzen Reisekosten wegen Werkstatt und Gutachten anfordern könnte – auch net gerade wenig.
Zustand vor dem Unfall:
Davor war er in einem optischen Bestzustand, sprich kein Kratzer auf der Seite, keine Beule und sonst auch bestens erhalten. Habe noch viele Bilder vor der Beule sogar.
Nein, verbastelt ist er net hab ihm komplett jetzt wieder wie damals er ausgeliefert worden ist. Die Felgen sind die vom Werk das Fahrwerk ist original Opel Senator 24V ohne Ride Controll, Klima hatte er nie oder Ride Controll daher fehlt dieses nicht oder konnte nie ausgebaut werden.
Steigen im Wert tut er alle mal, gerade weil die aller meisten ja nun wirklich vom rost gehalten werden und heruntergeritten sind – meiner hat ja auch Leder welches sogar am Fahrersitz noch net mal verschlißen oder aufgescheuert ist auch net die geliebte Sitzwange (scheuert sogar bei neueren Autos gerne auf) Leder pflege ich immer mit Wachs und dadurch sind die noch richtig weich und bequem. Fußraum hat ne Wanne drinne womit Wasser von den Schuhen net auf den Teppich kommt (der ist wie neu) Hab gestern sogar noch nen gebrauchten Wischermotor für den Scheinwerfer eingebaut – geht auch wieder wie ab Werk!
Stimmt schon aber melden kann er sich ruhig mal, nach 2,5 Monaten.
Danke, Danke, Grüße Reiner
Hallo Reiner, ist schon ärgerlich wie sich das so hinzieht.
Ersatzwagen oder Nutzungsausfall gibts immer während des Werkstattaufenthalts (fast egal wie lange die dann letztlich dran arbeiten müssen). Darüber hinaus Nutzungsausfall, wenn der Wagen nicht verkehrssicher ist, kein eigener Ersatzwagen zur Verfügung steht und man unverschuldet kein Geld für die Reparatur hat (daher Vorschuss fordern wenn man es nicht vorschießen kann, wenn man es kann, dann sollte man es auch machen). Das hätten dir deine inzwischen 2 Anwälte aber schon gesagt haben sollen :-) .... ist sozusagen das kleine Einmaleins ... wissen die Versicherer auch, ignorieren es aber immer wieder (das spart bei allen die sich nicht wehren).
CarEXPERT macht Gutachten oft ohne jede Besichtigung anhand des vom Geschädigten eingereichten Gutachtens und deren Gutachten ergeben in aller Regel geringere Schadenswerte für die Versicherungen (andere Stundensätze, andere Reparaturmethoden, teilweise sogar fachlich falsche, einfach unfassbar). Da ist der Weg zum Gericht eigentlich schon vorprogrammiert, wenn die in einer Schadensregulierung irgendwie drinne hängen. Das für die Versicherungen günstigere Ergebnis wird erreicht durch eine starke Steigerung der Reparaturkosten und einen erstaunlich kleinen Wiederbeschaffungswert bei teilweise unfassbar hohen Restwerten. Dann kommt für gewöhnlich der für die gegnerische Versicherung billigere wirtschaftliche Totalschaden heraus, weil der rechtlich relevante Schaden dann nur in der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert bezahlt werden soll (+Nutzungsausfall für meist nur 14 Tage und sonstige Nebenkosten). Als Geschädigter hat man aber das Recht der Wahl zwischen Reparatur (130%) und Abrechnung auf Totalschadenbasis. Da man für gewöhnlich für den angegebenen Wiederbeschaffungswert nix vernüftiges finden wird, ist die Reparaturlösung häufig die bessere Wahl. Eigentlich ist es egal was ein Versicherungsgutachter will und sagt. Was die machen, das hilft der Versicherung immer nur bei Abrechnung auf Totalschadenbasis. Im Reparaturfall hingegen geht es um tatsächlich anfallende Kosten (kann auch mal mehr sein als im Gutachten, weil diese immer nur eine Schätzung darstellen) und den Wiederbeschaffungswert. Da erspart so ein Versicherungsgutachten nix. Vermutlich haben die dir deshalb auch keinen von diesen "Experten" vorbeigeschickt.
Einen passenden Anwalt ins Boot zu nehmen ist eigentlich immer sinnvoll und in vielen Fällen werden dessen Gebühren vom Schädiger/Versicherung oder der Rechtsschutzversicherung getragen.
Du bist 100% nicht verpflichtet, den Wagen für die Gutachter der gegnerischen Versicherung ewig bereit zu halten. Im Gegenteil, die dürfen allenfalls höflich fragen, ob sie mal drauf schauen dürfen. Zeit hatten die dafür genug. Es ist dein Recht (!) den Schaden ermitteln zu lassen und die dabei entstehenden Kosten kannst du ersetzt verlangen (außer wenn die erkennbar überzogen sind). Wenn du aus nachvollziehbaren Gründen meinst, das erste Gutachten ist Murks, dann beauftrage einen anderen Gutachter der das möglichst bestätigt und dann auch alle vorhandenen Schadensbereiche aufführt. Beauftrage also einen geeigneten Gutachter mit einem neuen Gutachten und lasse den Senni dann reparieren, wenn das im 130% Bereich passt. Anschließend lässt du dann die Reparaturkosten und alle (!) anderen entstanden Kosten einklagen, wenn die Verischerung sich quer legen sollte.
Deinem jetzigen Anwalt würde ich an deiner Stelle eine Mail oder ein Fax schreiben, dass du einen Besprechungstermin über das weitere Vorgehen vereinbaren möchtest und er möge dir dafür bitte 2-3 Terminvorschläge im Zeitraum 3.-4. Augustwoche in den frühen oder späten Bürozeiten machen und du bittest um Antwort binnen 2 Wochen. So lässt du ihm Luft, falls er derzeit noch irgendwas in deiner Sache erledigen muss, was er bislang vergessen hat und sich nur nicht traut, dir das auch so zu sagen. Brücken bauen ist da meist sinnvoller als diese einzureissen. Wenn er darauf nicht eingeht oder gar nicht reagiert, dann schlage ihm vor, dass er das Mandat niederlegen möge wenn er keine Zeit hierfür hat, damit du ohne Zusatzkosten zu dem Anwalt gehen kannst, mit dem du in der anderen Sache so zufrieden bist. Gibts auch dann keine Reaktion, dann kannst du ihm kündigen und das weitere (einschließlich Rückfordern der gezahlten Gebühren) dem neuen Anwalt überlassen.
Die 5 - 8 % Zinsen über Basiszins brauchst du nicht von Hand berechnen. Dafür gibts Zinsrechner mit den ganzen Zinsstaffeln beim Bundsfinanzministerium. Schau da mal nach.
http://basiszinssatz.info/zinsrechner/
Das wird aber der Anwalt sicherlich auch machen.
Also berichte dann mal, wie es sich weiter entwickelt.
Grüße
Hallo,
ohja gerade wo die Schuldfrage zu 100% direkt am Anfang geklärt worden ist.
Ersatzwagen/Nutzungsausfall
Dieses war mir bekannt, ich wollte die Instandsetzung den so gelegt haben, in der Zeit, wo ich Urlaub habe und kein Auto brauchen würde. So kann ich Einkaufen und co auch mit den Füßen und Sprit spart es dazu auch noch. Die 90,-e am Tag da Oberklasse nehme ich da doch auch sehr gerne für mich.
Hab heute mal den TÜV gefragt, wie er meine Beule findet samt „geklapper“: nicht toll, stellen Sie sich mal vor, auf der Autobahn fällt die gesamte Verkleidung ab und andere bauen dadurch einen Unfall aber soweit klappert es ja nur und sitz doch noch etwas fest.
Nein, ein Ersatzwagen habe ich so leider nicht, die anderen Fahrzeuge der Familie werden gebraucht und die paar Stunden wo der Senator zur Werkstatt mal war, da machte ich einen Spaziergang oder ließ mich zur Familie fahren zum Kaffee.
Vorschuss für Reparatur:
Dieses war/ist mir bis soeben nicht bekannt gewesen, auch, dass ich sogar für nen Ersatzwagen das geld bekommen würde. Offen zugegeben: Jeder Huckel lässt die ganze Stoßstange in der Aufnahme „wippen“ und mit nem bloßen Finger kann ich die da herausnehmen – wohl war und wird mir dabei offen gesagt nie.
Leider berichtete es kein Anwalt von beiden mir, leider.
CarExpert:
Tatsächlich? Ohne Besichtigung? Hm, die erstellten Bilder vom Gutachter sind darüber hinaus auch echt schlecht und auf denen schaut alles nicht wild aus. Geringere Reparaturmethode wird bei mir z.B. für eine Kehrwende meiner Freundlichkeit sorgen. Es fehlt so ja schon min. 500,-€ und davon, dem sozusagen so schon zu geringen Gutachten nochmals was abziehen?
Ja denke ich mir, ich würde es mir auch nicht bieten lassen und durchaus deswegen vor Gericht gehen. Ohne Unfall hatte ich noch nicht einmal einen Kratzer auf der Ecke, nur eine gaanz kleine Beule im Kotflügel – für sein Alter steht er bestens da sogar.
Wiederbeschaffung
Allerdings und wer weiß schon wie bei dem der Motor ist (meiner läuft im Jahr 50.000 und braucht weder Wasser noch Öl) oder die Karosserie vom zustand (meinem hab ich „gestript“ – Schwellerlebenden runter und fett Rostsschutz drauf und auch in die rostfreien Schweller)
(Wenn ich da nur bei mobile.de die teilweise versifften Modelle sehe weiß ich umso mehr, was an meinem ich hab. Glückskauf gewesen ohne Kaufvertrag sogar – und Goldrichtig gekauft)
Ja, da kannst Du recht haben. Denen ist ja auch bekannt, er soll auf alle Fälle repariert werden und wieder schön sein.
Anwalt:
Ja auf jeden Fall. Leider weiß man auch nie vorher, an was für einen man gerät und trotzdem ist man gleich ne ganze Stange Geld los.
Verpflichtung zur Beschauung
Oh tatsächlich. Wusste ich auch nicht, hat auch kjeiner der Anwälte gesagt. So unwissend hätte ich es wohl gemacht auf Hoffnung der Erledigung und hätte da so nachgedacht an eine Mitwirkungspflicht gedacht.
Neuer Gutachter
Ja dieses werde ich auch wohl machen. Der erste Gutachter meinte ja zu mir auch damals „ist halt nur ein alter Opel“ – Wobei der alte Opel mit dem doppelten Alter nur 10% rostet als es die halb so alte W210 E Klasse tat die ich vorher hatte…
Terminsetzung Anwalt
Okay ich werde ihm eine aller letzte Chance geben aber wirklich die aller letzte. Kein Rückruf und nicht beachtet zu werden ist echt blöd – dabei war ich echt bislang zufrieden mit ihm.
Ich bat auch schriftlich um Auskunft was bislang geschehen ist – die Bitte wurde komplett ignoriert. Die Vorzimmerdame gab mir nur solch schwammige Ausreden („ich glaube er hatte sogar schon…) wo ich mir nur denke, wieso sagt sie mir anhand Aktennotizen nicht die Wahrheit oder gibt mir nutzbare Aussagen.
Kündigung Anwalt
So schlug es meine Rechtsschutz auch schon vor, diese ist noch enttäuschter gerade, weil es ein langjähriger Vertragsanwalt von denen ist. Ach, auf deren Rückfrage ob die Angelegenheit weiter bearbeitet wird erhielt sogar meine Rechtsschutz keinen Rückruf obwohl zumindest ob ja oder nein diese hätte ausgegeben werden müssen. Die zahlen ja auch.
Vielen Dank für den Link, ich hab das mit den Prozentssatz immer nur gelesen aber nie bei etwas gedacht lach.
Besten Dank für deine echt sehr ausfürlichen Antworten finde ich echt spitze von dir! Viele Grüße Reiner
Ach ich habe wohl wegen Gutachterbeauftragung den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen. Ich habe bei beauftragung ja nur eine "Abtretungserklärung unterzeichnet ohne einen einzigen Hinweis auf die AGB"S und das da ja es mit einem Haustürgeschäft übereinstimmt auf das Rücktrittsrecht.
Habe auch keine Beauftragung in diesem Sinne unterzeichnet. Ich würde sagen den könne ich doch eh bis zu 2 Jahre da kein Hinweis davon zurücktreten, sodass dieser auch die Kosten an die Versicherung zurückzahlen muss? Daran dachte ich garnicht aber als mir nur eben eingefallen ist, ich habe ja nur die Abtretung von Kosten unterzeichnet dämmerte es.
Die begutachtung war nicht bei ihm im/am Büro sondern in der Werkstatt von der Dame, welche uns reingefahren ist (also wo die ihr Auto immer reparieren läßt)
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Hallo Reiner, danke für dein Lob. Wenn man helfen kann, dann macht man es ja gerne. Es ist immer kniffelig, wenn man ein älteres Modell fährt, das man im Topzustand erhält und einem dann irgendeine Trieftasse in das angeblich nur alte Auto knallt. Die eigene Wertvorstellung ist zwar nicht der Wiederbeschaffungswert. Aber der stimmt eben nur dann, wenn man wirklich ein vergleichbar gut dastehendes Ersatzfahrzeug findet. Und das scheitert eigentlich immer daran, dass kaum einer sein altes Schätzchen wirklich im Topzustand verkauft (man arbeitet es ja nicht auf, damit ein anderer dann quasi für Lau die Freude dran hat 😁).
Gutachter:
Auch eine mündliche Beauftragung ist wirksam. Die Abtretung spricht auch dafür, dass eine Beauftragung erfolgt ist. Das mit dem Widerruf des Gutachterauftrags wird wahrscheinlich nicht gehen. Es sieht für mich nicht nach einer Haustürsituation aus und das wäre für sowas nötig. Mit einem zweiten Gutachten, welches die Unbrauchbarkeit des ersten Gutachtens bestätigt, könntest du vom Anwalt aber Schadenersatz geltend machen lasssen, also das erste Gutachterhonorar zurückfordern. Aber wozu der Aufriss. Wenn das zweite Gutachten passend ausfällt, dann muss die gegnerische Versicherung dir erstmal beide Gutachten erstatten. Ob die dann gegen den ersten Gutachter vorgehen, das kann dir eigentlich egal sein (auch wenn du dich berechtigterweise sehr über ihn ärgerst).
Und noch ein Wort dazu, was "Vertragsanwalt der Rechtsschutzversicherung (RS)" eigentlich bedeutet. Das sagt nur aus, dass die RS mit dem Anwalt eine Vereinbarung hat, nach der der Anwalt in jedem mit der RS abgewickelten Fall Gebühren nach einem pauschalen Muster abrechnet und die RS im Gegenzug ihren Versicherten ihre Vertragsanwälte empfiehlt (in Nähe zum Versicherten), was eine gewisse Einsparung für die RS darstellt. Kann ja jeder selbst darüber nachdenken, was man davon halten möchte 😕.
Also, ein besseres Gutachten muss her (vorfinanzieren), dann reparieren in der 130% Regelung (vorfinanzieren) und den Nutzungsausfall usw. und alle Kosten mitnehmen / einklagen 😎.
Grüße
Hallo,
bitte, bitte.
Damit hast Du verdammt recht und gerade ein SENATOR 24V wo Getriebe, Motor und auch die Karosserie sehr gut erhalten ist dazu keine aufgescheuerten Ledersitze gibt es einfach nicht mehr. Natürlich sitzt mal ne Blende schief aber das passiert auch bei nem Neuwagen wenn ich diese abnehme und wieder drasn mache. Dazu die bekannten Omega Krankheiten Türfangband kennt meiner nicht.
Gutachter:
Stimmt, jedoch hatte meine RS mir telefonisch gesagt, ohne Widerrufsbelehrungen kann ich noch Widerrufen da außerhalb seinem Büro ich immer darüber aufgeklärt werden muss, wann und wie ich es Widerrufen kann. Ich habe dahingehend noch etwas Zeit und lege den Gedanke zur Seite eventuell auf später.
Ein zweiter Gutachter will direkt von mir das Geld vorab sehen und ich müsse das den selbständig bei der Versicherung erstatten laßen.
Ohja dieses muss ich immer noch erfahren, aber ich werde doch einen neuen Anwalt nehmen meine RS sicherte mir zu, ein zweiter wird beglichen ebenso.
Finanziell ist es doch etwas schlechter als geplant, ich muss auch den Senator kommenden Monat zum Tüv bringen wo ich mir fast nen neuen OMEGA für kaufen kann (1500 Euro mit Lohn) aber naja wer weiß schon was da ich bekomme und es ist ja am Senator nur Verschleiß - siffende Ölkühler oder andere Macken sind ihm ja fremd.
Ich bin Freitag in Berlin beruflich - mit dem Senator - man könnte sich ja mal treffen, Bin den halben Tag dort.
Grüße Reiner
Man kann heutzutage vieles fachgerecht reparieren ohne gleich rauszutrennen, und neu einzuschweißen . Je weniger geschweißt ist desto besser für das Fahrzeug, somit entsteht keine große Zinkschutz Beschädigung.Nach dem Lackieren alles richtig mit Hohlraumschutz versiegeln und es rostet auch nichts.
Schaut euch das Video an, da könnt ihr sehen, was man alles wieder instandsetzen kann ohne zu tauschen
https://youtu.be/oBnnlCrWCiY
Hallo zusammen,
ein frohes, neues, Jahr wünsche ich allen.
Ich und auch der Senator an meiner Seite leben noch. Ich möchte Euch gerne auf den neuen Stand bringen.
Zum einen:
Mein zweiter Anwalt, mit dem ich doch einmal wirklich zufrieden war, wurde aufgrund seiner meinerseitigen Mißachtung gekündigt und ich habe eine neue Anwältin beauftragt, welche durch nen bösen Brief doch noch eine Freigabe, auf Basis von dem Kostenvoranschlag erhalten hatte. Dieses ist die teilweise erfreuliche Nachricht.
Die negative: Mein alter (zweiter Anwalt) hatte aufgrund meiner Kündigung schnell, in meinem Namen, bei der Versicherung schnell das Geld, lt. Gutachten ohne MwSt eingefordert und behauptete dennen gegenüber, ich wolle ja nicht mehr reparieren sondern anstattdessen lieber das Geld. Stimmte niemals.
Jetzt ist das noch aktuelle Problem, er weigerte sich mit fadenscheinigen Ausreden, mir doch endlich mein mir zustehendes Geld zu bezahlen und auch wenn er sich bewegt, nur sehr träge.
ich habe auch die Rechtsanwaltskammer zwischenzeitlich eingeschaltet und ihm eigentlich bis zum 22.12. eine Frist gesetzt und ihm auch angedroht, eine Klage, auf Herausforderung, einzureichen. Da jetzt die Kammer ihm auch druck macht, fiehl ihm mit einmal ja ein, er wolle ja so gerne bezahlen, jedoch hatte er keine Banverbindung von mir,
Da ich diesem aus dem Weg gehen wollte, nannte ich der Kammer diese und diese reichte ihm sie weiter, sodass er sie end,lich bekommen muss (was er natürliuch eh unlängst hatte - sonst könne ich ja lange auf mein Geld warten)
Ich gehe jetzt fest davon aus, dass ich schon im Februar spätestens den Senator reparieren lassen kann und er den endlich seine neue Seitenwand bekommt.
Toi,Toi,Toi, ledilich verstellt wurde die Achse hinten, sie hat sich dabei nicht verschoben! Ebenso hatte der Rahmen nichts abbekommen.
Ich halte euch auf dem Laufenden. Ganz viele Grüße an alle, dereuch für die ganzen ratschläge und Tipp"s sehr dankende Reiner
P.S.: Ich bin Maßlos enttäuscht von meinem Anwalt, dafür setzt sich um so mehr meine neue Anwältin in der Angelegenheit für mich und dem Wagen ein. Sollten meine Schritte nicht ans Ziel führen, wird sie ihm dem Weg zeigen und notfalls Klage einreichen.
Ein gute freie Werkstatt kann das Seitenteil ausbeulen ohne es zu tauschen, ein Tausch wäre auch viel teuerer.
Ausbeulen und rückverformen ist für das Fahrzeug immer besser als ersetzen, beim Ersetzen entstehen Verbrennungen durch das Schweißen die Rost hervorrufen können.
Übrigens ich bin Karosseriebauer und weiß von was ich rede, schaut euch mein YouTube Video an da sieht man auch ein ausgebeultes Seitenteil das ersetzt werden sollte.
Und beim Ausbeulen bleibt der Lack 100%ig intakt? Auch auf der Innenseite wo nicht neu Lackiert wird?
Wage ich ganz vorsichtig zu bezweifeln. Als Karosseriebauer arbeitest du sicher auch mit Schweißprimer, wodurch die angesprochenen Verbrennungen doch auf ein Minimum reduziert werden. Außerdem werden ja nach dem Schweißen alle Schweißpunkte die dann ungeschützt übrig bleiben gereinigt und mit entsprechender Rostschutzgrundierung behandelt. Bei solchen Fahrzeugen ist es dann auch immer noch eine gute Idee die Hohlräume in die man nicht kommt mit Hohlraumschutz auf Fettbasis zu versieheln, dann rostet da nix mehr.
Der Vorteil beim Austausch ist dass man auch mal in die Seitenwand reinschauen kann. Und grad bei den alten Schiffen ist es Wahrscheinlich da ne Überraschung zu finden, die dann gleich mit behoben werden kann.
Hab ein Bild von meinem Omega mit angehängt, der war von außen super, nix zu sehen und im Radlauf war kaum was zu fühlen. Weil die anderweitig beschädigt war haben wir die Seitenwand trotzdem raus gemacht und den rest seht ihr auf dem Bild.
Ob ausbeulen Günstiger ist weiß ich nicht, aber eine Omega A Seitenwand bekommt man schon ab 140€.
Schätze die Senatorteile werden ähnlich viel kosten. Evtl. ein bisschen mehr, aber nicht viel. Jetzt ist nur die Frage ob und wenn wieviel länger das Ausbeulen braucht im Vergleich zum neu einsetzen.
Will niemanden angreifen, nur mein Wissen erweitern und dabei meine Erfahrungen Kundtun.
Hallo.
Ich bin ja auch vom Fach. (Lackierer). Ich finde Beides hat seine Berechtigung. Wenn man ein originales, gut erhaltenes, ordentliches Fahrzeug hat, kann Ausbeulen schon durchaus eine Alternative sein. Man zerstört nicht das original Karosseriegefüge und erhält Originalsubstanz. Das ist bei Oldtimern zum Beispiel schon immer ein großer, nicht zu unterschätzeder Mehrwert. Wenn aber noch andere Dinge dazu kommen wie Rost am Radlauf oder Endspitzen dann lohnt schon ehr der Tausch, da man so wieder ein sauberes Komplettteil hat ohne große Nacharbeiten. Eine ordentliche Versiegelung am Schluss gehört so oder so dazu.
Hat also alles seine Berechtigung.
Gruß
Olli
Hallo zusammen,
es gibt Neuigkeiten.
Heute war ich erneut bei einer Karosseriefachfirma, wo ich mich zuletzt wegen ausbeulen erkundigt hatte und fest, für den 29.-31.03.2016, ein Termin ausgemacht. Weiterhin laß ich auf der Beifahrerseite den Radlauf wieder schön herrichten und noch Fahrerseitig die Türen leicht aufgrund eine Schramme anlakieren.
Ich mach extra noch nen Tag vorher Bilder, und natürlich direkt bei Abholung, wie es geworden ist.
Grüße Reiner
Hallo zusammen,
es war am Dienstag soweit, punkt 08:15 habe ich den Wagen abgegeben und heute (Freitag) hole ich ihn gegen 15:00 Uhr wieder ab.
Hab doch noch nen schönes Errinerungsbild gemacht, bzw. Bilder.
Da leider im januar mir unverschuldet wieder einer ist Auto gefahren ist (Kotflügel zerschrammt aber nur) hab ich das gleich mit machen laßen. Wird aber auch noch nachträglich mit der Versicherung von dem abgewickelt.
Herjee, bin sehr gespannt auch später, aber er wird gewiss mich nicht enttäuschen. Jetzt hab ich net nur technisch ein perfektes Fahrzeug, sondern auch optisch wieder komplett vorzeigbar.
Werd später berichten...sehr gespannt bin ich doch schon.
Viele Grüße Reiner
Hallo zusammen,
ich bin heute zurückgekommen vom Karosseriebauer und schaut euch bitte das spitzenmäßig gewordene Ergebnis an. In Real schaut der Wagen nochmals weitaus besser aus, als auf den Handy-Bildern. Mein Vertrauensgefühl hat mich nicht enttäuscht. Dazu hat er gleich L/R in den Radkästen vom Innenraum maßig Hohlraumwachs reingetan.
Entgegen der Absprache hat er sogar selbständig die Beifahrerseite, Seitenwand, mitlackiert. Schaut wirklich traumhaft aus, dazu war er sehr vom perfekten zustand angetan und betonte "solch intakten und gepföegten Fahrzeuge sind arg selten"
Grüße Reiner
P.S.: Die Radläufe schauen aus, wie frisch aus dem Werk... real nochmals weitaus besser, wie auf Bildern.