Reifen Problem?!

Audi A4 B5/8D

Moin Leute, hab eine kleine Frage wegen Reifen.

Hab ein Audi A4 B5 2.6 V6 (1996'er Bj.).

In mein Fhzgschein sind 225 45 R16 Reifen eingetragen. Darf ich auch 205 55 R16 Reifen drauf hauen?

Danke und Gruß...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@-V6- schrieb am 28. Juli 2015 um 09:25:09 Uhr:


Und ABE wegen Felgen? Reicht es wenn ich obere ausdrucke und mitführe?

Nein,

da die erwähnten Anlagen fehlen.

Für die ET 35 benötigst Du die Anlage 39,

die Du Dir hier downloaden kannst;

danach ist die Umbereifung auf 205/55R16 "TÜV-und eintragungsfrei" 🙂

Damit Dein Kofferraum nicht überquillt,

brauchst Du Dir nur die 3 Seiten der ABE 45728*14 und diesen Download ausdrucken.

http://files.pneu.jfnet.de/.../...0-104-39~AU-5-112-57-ET35_42R675.pdf

btw.: Deine Winterreifen 195/60R15 sind seinerzeit - ab Werk -
nicht zugelassen/ typgeprüft.

> In 15" müssen es wahlweise sein:
185/65
195/65
205/60

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Wo gelten andere Regeln ? In diesem Universum nicht.

Und ich nehme auch nicht an das er die aktuellen Räder ab Werk hatte.
Ich denke da eher an 195/65 R15 und somit war eine Eintragung für 225 /45 R17 möglich

Damals galten -0% weniger Tachoabweichung und 2% mehr Abweichung.
Sprich bei 100 durfte das Tacho 102 anzeigen aber bei nicht 99 km/h
Mehr anzeigen ja weniger NEIN

225/45 R16 hingegen ohne Tachoangleichung war ist und wird es niemals geben haben denn das Tacho zeigt dann viel Weniger an als man Fährt und das war seit Menschengedenken nicht zulässig.

Heute seit 2005 gilt § 57(2) StVZO in Verbindung mit Anhang II 75/443/EWG

1 % größer als der des größten in der Fahrzeug-Betriebserlaubnis genehmigten Reifens und
4 % kleiner als der des kleinsten in der Fahrzeug-Betriebserlaubnis genehmigten Reifens

Solltest du nochmal drüber nachdenken über den Saft den du gerade abgelassen hast. Du kannst erzählen was du willst -> § 57 STVZO mit der EWG gilt auch für dich egal was du von dir gibst.

Und Mathe hatten wir in der Schule!!!

Zitat:

@MVP-Cruiser schrieb am 28. Juli 2015 um 14:16:44 Uhr:[/i

225/45 R16 hingegen ohne Tachoangleichung war ist und wird es niemals geben haben denn das Tacho zeigt dann viel Weniger an als man Fährt und das war seit Menschengedenken nicht zulässig.

Das Gegenteil ist der Fall,

je kleiner der Abrollumfang desto mehr zeigt der Tacho an 😛

In dem von mir verlinkten Gutachten

sind sowohl 205/55R16 als auch 225/45R16 für den B5

ohne "Tacho-Angleichung" zugelassen. 😛
(ansonsten wäre die Auflage G01 aufgeführt)

Und die "TÜV"-Gutachtenersteller sowie die Mitarbeiter vom KBA,
die die ABE-Nr. erteilen, wissen doch wohl was sie
- unter Beachtung von Vorschriften/Richtlinien/Gesetzen -
zulassen.

Vielleicht liest Du Dir den kompletten Thread inclusive diesem Gutachten * mal durch.

* Gutachten:
http://files.pneu.jfnet.de/.../...0-104-39~AU-5-112-57-ET35_42R675.pdf

Zitat:

@touaresch schrieb am 28. Juli 2015 um 11:57:10 Uhr:



Zitat:

@-V6- schrieb am 28. Juli 2015 um 09:25:09 Uhr:


Und ABE wegen Felgen? Reicht es wenn ich obere ausdrucke und mitführe?
Nein,

da die erwähnten Anlagen fehlen.

Für die ET 35 benötigst Du die Anlage 39,

die Du Dir hier downloaden kannst;

danach ist die Umbereifung auf 205/55R16 "TÜV-und eintragungsfrei" 🙂

Damit Dein Kofferraum nicht überquillt,

brauchst Du Dir nur die 3 Seiten der ABE 45728*14 und diesen Download ausdrucken.

http://files.pneu.jfnet.de/.../...0-104-39~AU-5-112-57-ET35_42R675.pdf

btw.: Deine Winterreifen 195/60R15 sind seinerzeit - ab Werk -
nicht zugelassen/ typgeprüft.

> In 15" müssen es wahlweise sein:
185/65
195/65
205/60

Danke dir!

Dann drucke ich es sofort aus führe die mit. 😉

Ach ja hab mich vertan es sollte natürlich 195 65 heißen und nicht 195 60 😁

Zitat:

@MVP-Cruiser schrieb am 28. Juli 2015 um 12:12:38 Uhr:



Zitat:

@-V6- schrieb am 27. Juli 2015 um 21:36:56 Uhr:


In mein Fhzgschein sind 225 45 R16 Reifen eingetragen. Darf ich auch 205 55 R16 Reifen drauf hauen?

Nein darf NICHT gefahren werden da die Tachoabweichung -3,6% Beträgt und max -0,0% bis +2,0% Zulässig wären.

Der Unterschied im Abrollumfang beträgt +3,8 % und ist ebenfalls nicht zulässig.

Alternativ dürftest du aber

195/50 R16 , 205/50 R16 , 215/45 R16 oder gar 195/45 R17 fahren 😉

Andere gewünschte Reifengrößen sind mit Tachoanpassung verbunden.

Da du aber hier ne Komische Größe angegeben hast -> Kann es sein das du im Schein bzw am Auto 225/45 R17 hast ?

Dann würde es zur Originalbereifung von 195/65 R15 passen und damit auch zu 205/60 R15 oder 205/55 R16

Check das nochmal ab bitte denn das wäre Plausibel ohne Tachoanpassung

Hab nochmal geguckt. Es ist wirklich 225 45 R16 mit ET33 eingetragen. Hab mich auch gewundert. Die Reifen waren natürlich nicht dabei wo ich den Wagen gekauft hab.

Hab die Reifen heute montieren lassen. Damit ich auf der sicheren Seite bin hab ich den Werkstatt noch mal gefragt. Der hat geschaut und gesagt, dass ich mit 205 55 R16 fahren darf. 😉

Für dich mach ich ein Foto von mein Fzgschein damit du glaubst. 😁

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Zitat:

Hab nochmal geguckt. Es ist wirklich 225 45 R16 mit ET33 eingetragen. Hab mich auch gewundert. Die Reifen waren natürlich nicht dabei wo ich den Wagen gekauft hab.

Haben ja wie gesagt nix zu suchen da drauf ohne Tachoanpassung.

Zitat:

Der hat geschaut und gesagt, dass ich mit 205 55 R16 fahren darf. 😉

Das würde passen und wäre korrekt , das würde auch bestätigen das die 225/45/ R16 da nix druff zu suchen haben.

und zum anderen sind bei 225 ern mit der ET die Radhauskanten zu ziehen und zu Bördeln 😁
So oder so hast du hier den Zonk gezogen.
Im Besten Fall gibts reihenweise Blitzerfotos obendrauf

Zitat:

@MVP-Cruiser schrieb am 28. Juli 2015 um 16:15:07 Uhr:


Das würde passen und wäre korrekt , das würde auch bestätigen das die 225/45/ R16 da nix druff zu suchen haben.

und zum anderen sind bei 225 ern mit der ET die Radhauskanten zu ziehen und zu Bördeln 😁
So oder so hast du hier den Zonk gezogen.

Wie oft willst Du Deine falsche Behauptung noch wiederholen,

anstatt Dir einmal das passende Gutachten durchzulesen 😕

@TE
Deine Ronal-Räder haben doch ET 35 😰

Hier Beweis 😁

TÜV hat natürlich auch keine Ahnung? 🙄

Image
Image

Zitat:

@touaresch schrieb am 28. Juli 2015 um 16:28:50 Uhr:



Zitat:

@MVP-Cruiser schrieb am 28. Juli 2015 um 16:15:07 Uhr:


Das würde passen und wäre korrekt , das würde auch bestätigen das die 225/45/ R16 da nix druff zu suchen haben.

und zum anderen sind bei 225 ern mit der ET die Radhauskanten zu ziehen und zu Bördeln 😁
So oder so hast du hier den Zonk gezogen.

Wie oft willst Du Deine falsche Behauptung noch wiederholen,
anstatt Dir einmal das passende Gutachten durchzulesen 😕

@TE
Deine Ronal-Räder haben doch ET 35 😰

Ja die haben ET 35. Ist das schlimm?

Lt. Fhzgschein darf ich ET 33 haben. 😁

Zitat:

@-V6- schrieb am 28. Juli 2015 um 16:42:31 Uhr:



Zitat:

@touaresch schrieb am 28. Juli 2015 um 16:28:50 Uhr:


Wie oft willst Du Deine falsche Behauptung noch wiederholen,
anstatt Dir einmal das passende Gutachten durchzulesen 😕

@TE
Deine Ronal-Räder haben doch ET 35 😰

Ja die haben ET 35. Ist das schlimm?

Lt. Fhzgschein darf ich ET 33 haben. 😁

Nein, das ist nicht schlimm, da Du ja jetzt für Deine Ronal-Räder

das passende Gutachten und die ABE hast 🙂

(Ich war nur etwas erstaunt, daß Du jetzt von ET33 und lt.F-schein OZ-Räder postest.)

Nur mal hingefügt , das mit den Radhäusern und so steht in der ABE 😉 also Augen auf machen.

Da kommt dann zudem noch die Richtlinie 78/549/EWG
Richtlinie 94/78/EG (siehe 2c)

Wird immer spannender.

Ja die eingetragene OZ Räder waren nicht dabei als ich das Fzg. gekauft hab. Da waren nur 195'er Winterreifen drauf.

Ronal Räder hab ich gestern gebraucht gekauft. 140€ für komplette Satz mit 6mm Profil. Reifen sind Dunlop Sport Fast Response 91V DOT 2013. 😉

Preis ist doch geschenkt oder? 😁

Zitat:

@MVP-Cruiser schrieb am 28. Juli 2015 um 17:33:42 Uhr:


Nur mal hingefügt , das mit den Radhäusern und so steht in der ABE 😉 also Augen auf machen.
Ich zweifel daran, daß Du in dem verlinkten Gutachten + ABE liest
und Auflagen "das mit den Radhäusern" beim B5 findest 🙄

Zitat:

Da kommt dann zudem noch die Richtlinie 78/549/EWG
Richtlinie 94/78/EG (siehe 2c)

Wird immer spannender.

Da die maximale Reifenbetriebsbreite auf 7,5Jx16 gemäß ETRTO-Standards:

bei 205/55 -> 233mm
bei 225/45 -> 234mm

ist, gibt´s in dem verlinkten Gutachten auch keine Auflagen zur Radabdeckung. 🙂

Ey hab doch mein Fzgschein gezeigt. Was diskutiert ihr noch? 😁

Zitat:

@-V6- schrieb am 28. Juli 2015 um 18:50:51 Uhr:


Ey hab doch mein Fzgschein gezeigt. Was diskutiert ihr noch? 😁

Schön, daß Du Dich durch die Beiträge von MVP nicht verunsichern läßt 🙂

"Ich habe fertig" 😛

Wer immer nur Zwischenliest ist ja selbst schuld.
Ich sprach ja davon das 205/55 R16 zugelassen sind und im Umfang zur Originalbereifung passen 195/65 R15 😉

allerdings sprach ich davon das 225/45 R16 nicht nach § 57(2) StVZO in Verbindung mit Anhang II 75/443/EWG zugelassen wären und dann auch noch bei ET 35 statt ET 33 die 78/549/EWG
Richtlinie 94/78/EG dazukommen.

ABE hin oder her ... in der steht es im übrigen ja auch als Auflage für 224/45 drinne

also nochmal richtig lesen , dann Labern.

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