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airbaglampe leuchtet dauerhaft

Themenstarteram 7. Februar 2010 um 10:16

Hallo, ich bin neu in diesem Forum und sehr gespannt, ob mir jemand helfen kann.

Ich bin günstig an einem Scorpio Turnier, BJ 01.94, gekommen, bei dem die Airbaglampe

dauerhaft leuchtet. Habe mich natürlich schon hier ein bisschen schlau gemacht, aber nichts passendes gefunden. Einige Leute hier schreiben von Kabeln unter dem Fahrersitz, die keinen Kontakt mehr haben. Ich habe den Sitz ausgebaut und keine Kabel gefunden. Wie funktiniert eigentlich der Gurtstraffer mit dem Airbagsystem, wenn die nicht mal mit Kabeln verbunden sind?

Für eine rasche Antwort wäre ich sehr dankbar, weil ich den Wagen noch diese Woche über den Tüv bekommen muss.

Gruß

Zappa001

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13 Antworten

mehr wirst du hier auch nicht finden ausser ab in die werkstatt damit

Die älteren Gurtstraffer arbeiten rein mechanisch nach dem Prinzip einer vorgespannten Feder.

Dürfte bei diesem Bj noch so sein, da ist nix mit Überwachung und Kabel unterm Sitz.

Die einzigste Kabelei dort ist die el. Heizung und Verstellung wenn vorhanden.

Wie schon gesagt - Störungen an Airbags sind ein Fall für die Werkstatt.

Über alle anderen Möglichkeiten den TÜV hinters Licht zu führen werde ich mich in der Öffentlichkeit nicht auslassen ;)

Themenstarteram 8. Februar 2010 um 18:19

Vielen Dank für die Antwort. Ich hatte aber nicht vor, den TÜV hinters Licht zu führen, vielmehr

ging es mir um die Technik!!

am 10. Februar 2010 um 21:09

Hallo, habe noch ein zwei ideeen zu deinem problem

also 94 mod, dürfte noch der mk 1 sein von dem du redest ?!

Schon mal an die Motor elektronik gedacht?

Bin mir nicht sicher, aber die Kabel die der Motor wärme ausgesetzt sind, werden gerne shcnell porös und liegen dann blank so entstehen fehler störme ^^

also bei mk2 ist das definitiv die hauptursache meiner erfahrung nach. (kabel von den inselaffen^^)

mk1 ist mit bj 94 ja quasi übergangs modell, vill hast du ja so ein kabelbaum im motor, sieh ihn dir mal an und berichte findest du irgendwo poröse stellen würde ich darauf tippen.

hab schon diverse male kabelbäume hergerichtet.

schön abend noch :)

grüße

und meld dich was es war ;)

@oimann123,

war auch nicht so gemeint :D

Habe jetzt schon den zweiten MKI Bj ´94,

bis jetzt noch nie Ärger mit den Motorkabelbäumen gehabt, meines Wissens fing das erst mit dem MK II an.

Tippe eher auf das Steuergerät bzw. die Schleifkontakte in der Lenkradnabe.

Aber wie gesagt, ohne Fachkunde sollte man die Finger davon lassen.

Nichts ist ärgerlicher, wenn das Teil zur falschen Zeit losgeht. :confused:

Mehr wie Aus- und Einbau und dabei die Kontakte reinigen kann man selbst eh nicht machen.

Beim Einschalten der Zündung wird auch nur geprüft, ob Stromdurchgang bis zu den Airbags besteht,

aber da du zwei Stück davon hast . . . welcher ist es dann?

Am besten einen FFH suchen der ganz hinten noch ´nen Startester hat und damit umzugehen weiß.

Sry

ja, wer lesen kann . . . :rolleyes: :rolleyes:

ich meinte natürlich zappa001 :)

am 10. Februar 2010 um 21:51

wie gesagt mk 1 unter vorbehalt...

alles ander. an airbags rumspielen, ist sone sache. kann man machen mann kann die ausbauen, und auch einbauen.. aber das würde ich nich jedem raten.

oder entlade mal das stg und das airbag stg.. strom weg ^^

3 std dann is alles leer sollte, die dinger haben n eigen leben ^^

greetz

am 11. Februar 2010 um 12:44

Airbaglampe leuchtet bei dem kleinsten Fehler ( über/unterströme , hohe luftfeuchtigkeit ect.)immer dauerhaft und lässt sich nur durch Löschen des Fehlerspeichers wieder ausschalten.

investier ca.25 € beim ffh ,und du hast wieder ruhe. ( war bei mir auch so).

Themenstarteram 6. März 2010 um 11:36

Hallo, vielen Dank für Eure Antworten.Leider wurde ich beim Kauf des Scorpio kräftig übers Ohr gehauen, so daß ich rechtliche Schritte gegen den Vorbesitzer einleiten musste. Der Wagen war beim Tüv, und laut Tüv-Bericht war der Wagen in Ordnung, bis auf das Aufleuchten der Airbaglampe. Nachdem ich den Wagen dann in die Werkstatt gefahren habe, um den Fehlerspeicher auszulesen, bat ich darum, den Scorpio auf die Hebebühne zu fahren. Was ich da an Mängeln entdeckte, lässt sich kaum beschreiben: faustgrosse Löcher in den Schwellern, poröse Bremsschläuche, eine ausgeglühte Bremsscheibe hinten, ein Riss im Krümmer, abgerissener Unterdruckschlauch zur Servobremse, defekte Achsmanschetten usw. Alles im allen könnte man den Wagen getrost in die Presse schieben.

Wenn ihr Euch fragt, warum ich das nicht eher gesehen habe: am Tag des Kaufs lag ziemlich viel Schnee und da wollte ich mich nicht unbedingt reinlegen. Aber mein Vertrauen zum Tüv ist auch dahin.

Wer von Euch hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

Viele Grüsse

Zappa001

Zitat:

Was ich da an Mängeln entdeckte, lässt sich kaum beschreiben: faustgrosse Löcher in den Schwellern, poröse Bremsschläuche, eine ausgeglühte Bremsscheibe hinten, ein Riss im Krümmer, abgerissener Unterdruckschlauch zur Servobremse, defekte Achsmanschetten usw.

ich sehe da keinen einzigen Mangel der Dich zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen würde.

Wenn der Verkäufer die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen hat mußt du dem Vorbesitzer nachweisen daß er vom Mangel wußte.

Bei Mängeln im Unterboden oder so sehe ich da wenig Chancen.

und zum Airbag:

Was hat der Motorkabelbaum mit dem Airbag zu tun? :confused:

.

Ich tippe auch auf Schleifring oder losen Stecker im Lenkrad.

.

Aber erst zum Ford-Händler. Wenn man die 25 E für einen Test nicht ausgeben will sollte man besser gar kein Auto fahren.

am 8. März 2010 um 11:11

Hallo User,

also wenn du das Auto erst vor kurzem gekauft hast und es sich um einen Gebrauchtwagen handelt, besteht zumindest ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag bis 1 Jahr nach Vertragsschluss. Voraussetzung dafür ist aber unter anderem ein nicht unerheblicher Mangel, der bereits bei Vertragsschluss bestand. Du solltest also zunächst überlegen, ob der Mangel schon damals bestand und dann wenn möglich zurückzutreten.

Gruß

freakman88

Zitat:

Original geschrieben von freakman88

Hallo User,

also wenn du das Auto erst vor kurzem gekauft hast und es sich um einen Gebrauchtwagen handelt, besteht zumindest ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag bis 1 Jahr nach Vertragsschluss. Voraussetzung dafür ist aber unter anderem ein nicht unerheblicher Mangel, der bereits bei Vertragsschluss bestand. Du solltest also zunächst überlegen, ob der Mangel schon damals bestand und dann wenn möglich zurückzutreten.

Gruß

freakman88

.

Sorry,

Ein Posting ohne Sinn und Verstand

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