Airbag Warnleuchte geht nicht mehr aus

Audi A4 B5/8D

Hallo,

ich habe da ein Problem.An dem Wagen meiner Schwiegermutter geht die Warnleuchte des Airbags nicht mehr aus.
Habe mal den Fehlerspeicher ausgelesen.
Folgendes stand im Fehlerspeicher.

Adresse 15: Airbag Labeldatei: RKS\8D0-959-655-AI7.lbl
Steuergerät-Teilenummer: 8D0 959 655 C
Bauteil und/oder Version: Airbag 7 Audi 0301
Codierung: 00102
Betriebsnummer: WSC 06325
VCID: 36675C11125C5D9
10 Fehler gefunden:

01222 - Crashsensor Seitenairbag Beifahrerseite (G180)
44-10 - Kurzschluss - Sporadisch
01222 - Crashsensor Seitenairbag Beifahrerseite (G180)
36-10 - Unterbrechung - Sporadisch
01222 - Crashsensor Seitenairbag Beifahrerseite (G180)
37-10 - defekt - Sporadisch
01220 - Zünder Seitenairbag hinten; Beifahrerseite (N202)
29-10 - Kurzschluss nach Masse - Sporadisch
00589 - Zünder 1 für Airbag (Beifahrerseite) (N131)
28-10 - Kurzschluss nach Plus - Sporadisch
00655 - Zünder Gurtstraffer (Beifahrerseite) (N154)
28-10 - Kurzschluss nach Plus - Sporadisch
01218 - Zünder Seitenairbag Beifahrerseite (N200)
29-10 - Kurzschluss nach Masse - Sporadisch
01219 - Zünder Seitenairbag hinten; Fahrerseite (N201)
29-10 - Kurzschluss nach Masse - Sporadisch
00654 - Zünder Gurtstraffer (Fahrerseite) (N153)
28-10 - Kurzschluss nach Plus - Sporadisch
01217 - Zünder Seitenairbag Fahrerseite (N199)
29-10 - Kurzschluss nach Masse - Sporadisch

Kann mir jemand eine Tip geben,wo ich da anfangen soll zu suchen.

Für eure Hilfe bedanke ich mich schon mal im Vorraus.

Liebe Grüße

superhack0

Beste Antwort im Thema

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffernsystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstrafferneinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Siehe hierzu auch § 4 Abs.3 und 4.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Das bedeutet für Dich leider, das Du in die Werke fahren mußt!

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Zitat:

Original geschrieben von derschwere


pyrotechnisches material (wie es in der ELSA am anfang bevor man sie öffnet da steht) hin oder her. silvesterknaller ist nix anderes.

Diese Aussage ist schonmal völliger Quark.

Evtl. erstmal mit Aufbau und Funktion solcher Bautele befassen, dann dürfte es selbst Dir klar werden, dass es da einen nicht unerheblichen Unterschied gibt.

Zitat:

Original geschrieben von derschwere


meinst wirklich nach 5 jahren passiert da jetz noch was? 🙄🙄🙄

Und selbst, wenn IN 5 Jahren etwas passiert (unplausible Auslösung / fehlerhafte Auslösung / Nichtauslösung bei Unfall/ etc) kann und wird man an Dich herantreten.

Du hast bestimmt auch die Registrierung der NEUEN Airbageinheit mit Angabe des Grundes für Ersatz / Austausch beim Fahrzeughersteller veranlasst, wirst den dafür erforderlichen Registrierschein selbst auch archiviert haben und die sonstigen rechtlichen Dinge beachtet haben ?????

Dann kannst Du nur hoffen, dass in einem solchen möglichen Fall keine Personen geschädigt / verletzt werden.

Da Du das scheinbar privat erledigt hast, seien zur Lektüre empfohlen:
- SprengG. Abschnitt V §§27 ff.
- SprengG. Abschnitt VIII §§ 40 ff.

Danach dann evtl. nochmal nachdenken.

Zuden sei noch angemerkt, dass der Hinweiß eines Users zur Steckverbindung unter einem Sitz bei der Menge der Fehlereinträge und den diversen Einträgen, die sich auf Bauteile beziehen, die absolt garkeine Verbindung zu irgendeiner Steckverbindung unter irgendeinem Sitz haben, eine absolute Farce ist und auf richtig viel nicht vorhandenen Durchblick bezüglich Systemaufbau und Systemfunktion hinweisst.

Ich glaub, ich bin hier im falschen Forum...

Zitat:

Original geschrieben von tobyvo


Hab auch gehört, daß man die Steckerverbindungen auch löten kann (Bitte nur in Fachwerkstatt)....

Lötverbindungen sind an diesen Kabeln aus gutem Grund nicht zulässig.

Lötverbindung ist flexibel und vibrationsbeständig?

Lötverbindung an Kabeln ist an biegebeanspruchten Stellen nicht bruchgefährdet?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von derschwere


meinst wirklich nach 5 jahren passiert da jetz noch was? 🙄🙄🙄
Kannst du das denn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen? 😰

mit sicherheit, wiel ich nach anleitung der in der ELSA stehenden VORSCHRIFT gearbeitet habe! und zum lesen und danach arbeiten brauche ich kein meisterbrief o.ä.......

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Zitat:

Original geschrieben von derschwere



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Kannst du das denn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen? 😰
mit sicherheit, wiel ich nach anleitung der in der ELSA stehenden VORSCHRIFT gearbeitet habe! und zum lesen und danach arbeiten brauche ich kein meisterbrief o.ä.......

Den Meisterbrief nicht, aber den Sackundenachweiß.

Und dieser Sachkundenachweiß hat irgendwie garnix mit Meisterbrief / -prüfung zu tun.

Und den Nachweis, daß die Arbeiten im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit durchgeführt wurden.

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