Airbag(s) defekt - Rechtslage CH

hallo zusammen,

ich habe eine frage zur rechtslage bezüglich airbags, insbesondere für die schweiz.
vor einigen monaten hatte ich einen sehr kuriosen "selbstunfall", bin auf einer landstrasse auf ein grosses metallstück oder holzklumpen, stein o.ä. aufgefahren. nicht der kleinste kratzer an auto, jedoch rechter reifen kaputt, & es wurde der rechte gurtstraffer sowie der sitzairbag des beifahrersitzes ausgelöst. auf der fahrerseite wurde nichts ausgelöst.

den gurtstraffer habe ich reparieren lassen, aber als ich bei nachfrage den preis für die airbagreparatur gehört habe - 1600 CHF nur die teile, habe ich aufgrund des alters (polo 2001, in der CH ist das uralt) einfach nur den sitz zunähen lassen, warnleuchte abgeklebt. die werkstatt konnte mir ohne grossen aufwand nicht sagen, ob das steuergerät auch betroffen ist, also nur der eine oder alle bags ausser betrieb sind.

ich bin ein halbes jahr so herumgefahren... kennt jemand die vorschriften - also muss ein airbag funktionieren, wenn er vorhanden ist? meine logik wäre - wenn ich nen 76er golf kaufe, würde ich ja auch ohne lufttaschen fahren. aber logik & gesetz sind ja oft sehr gegensätzlich.

plus anschlussfrage: würde bei einem unfall die haftpflicht zahlen (verschuldet oder unverschuldet), wenn die polizei sähe, dass bspw. der fahrerairbag nicht ausgelöst wurde ?

vielen dank schon mal für erhellende antworten!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


Nachdem die Airbag(s) vom System deaktiviert sind trotzdem aber das Fahrzeug in Betrieb genommen wir gleicht das fast einer Selbstmordgefährdung.

Also ist jeder ohne Airbag ein Selbstmörder? Wobei, wie kann man sich selbst ermorden? Man kann sich selbst nur töten... 😮

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Zitat:

Original geschrieben von 78ermike



Zitat:

Original geschrieben von Debalier



Du kannst als CH-Bewohner in D für umgrechnet 200 (?) CHF pro Person zollfrei einkaufen
Die Freigrenze ist 300 Franken; umgerechnet je nach Wechselkurs 230 bis 250 Euro...
Freigrenze CH->D (also Deutsche die in der CH einkaufen): glaube 400Euro...

Wobei zu beachten gilt:

Fleisch, Alkohol, Milch, Butter usw. haben zusätzlich noch Grenzwerte. Selbst zwischen Schweinefleich und Geflügel gibt es Unterschiede.

Du solltest zum Verständnis aller noch erwähnen:

MwSt. in D ist 19%, in der CH 8%, somit spart man selbst wenn man alles legal versteuert immer noch 11% zu den 50%+X was die Waren günstiger sind.

Zu den Reifen: Die Reifenhändler hier in der Gegend in D kommen vor lauter Arbeit nicht mehr nach wenn die halbe CH anrollt für neue Sommer/Winterreifen.
Teilweise gehen da mehrere 1000er über den Tresen, natürlich minus MwSt.. Aber man ist ja ganz Geiz-Geil und will dann in CH auch keine MwSt. zahlen.
Wird man erwischt: MwSt. Nachzahlung +2 oder 3fache Summe als Strafe. Liegt der Betrag über CHF 500 gibts noch ein Strafverfahren obendrauf und das "Tatwerkzeug" kann eingezogen werden.
Es sind sogar schon Politiker erwischt worden.

Wobei: Auch in der CH gibt es günstige Reifen-Angebote....

Die Freigrenze von CHF 300 gilt pro Person, allerdings NUR wenn die Waren aufteilbar sind (Lebensmittel usw.) für Reifen o.ä. zählt das nicht. Ist die Freigrenze überschritten wird ab dem 1, CHF Steuer fällig.

Zum rechts ran fahren: An einigen Grenzübergängen wie z.b. Waldshut/Koblenz ist es so dass man zum verzollen erst NACH dem Grenzübertritt parken kann. Normalerweise wird man vom Zöllner gefragt ob man was zu verzollen hat, sagt man nein ist man dran falls es nicht stimmt. Man kann dann die Ausrede verwenden: Huch, vergessen, aber ich wollte es gleich prüfen, in Waldshut/Koblenz wird es manchmal gnädigerweise akzeptiert an an deren Kontrollstellen nicht, da dort die Parkplätze vor der eigendlichen Grenze sind.
Gleiches Spiel gilt am Autobahnzoll Basel, wer nicht genau weiss wo er wann raus muss kann sich vielleicht mit der Ausrede retten.

Die Links suche ich noch die Tage.

könnt ihr euren schweizer käse nicht in motortalk.ch diskutieren ? 🙂 

Zitat:

Original geschrieben von martinde001


Die Freigrenze von CHF 300 gilt pro Person, allerdings NUR wenn die Waren aufteilbar sind (Lebensmittel usw.) für Reifen o.ä. zählt das nicht. Ist die Freigrenze überschritten wird ab dem 1, CHF Steuer fällig.

4 Personen im Auto, jeder hat einen Reifen gekauft? Geht das nicht?

Zitat:

Original geschrieben von martinde001


Du solltest zum Verständnis aller noch erwähnen:

MwSt. in D ist 19%, in der CH 8%, somit spart man selbst wenn man alles legal versteuert immer noch 11% zu den 50%+X was die Waren günstiger sind.

[...]
Die Freigrenze von CHF 300 gilt pro Person, allerdings NUR wenn die Waren aufteilbar sind (Lebensmittel usw.) für Reifen o.ä. zählt das nicht. Ist die Freigrenze überschritten wird ab dem 1, CHF Steuer fällig.

Die Freigrenze IST legal, auch wenn Bild & Co immer behaupte es sei eine Straffrei-Grenze 😉

Das mit der Freigrenze pro Person ist ein wichtiger Hinweis... Alles auf gleicher Quittung = Personen im gleichen Haushalt, sonst gibbet Probleme...

@eugain

Machen wir doch 😉

@Spacemarine

NUR wenn die 4 Reifen mit 4 Quittungen versehen sind... Wobei man dann ganz genau nachfragen wird, warum jeder nur einen Reifen kauft... (so blöd sind die am Zoll auch nicht ;-)

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Zitat:

Original geschrieben von martinde001


Fleisch, Alkohol, Milch, Butter usw. haben zusätzlich noch Grenzwerte. Selbst zwischen Schweinefleich und Geflügel gibt es Unterschiede.

Und bei Airbags? Auch Grenzwerte? 😕

Und gibt es da auch noch unterschiede Seiten- und Frontairbags? 😕

Zitat:

Original geschrieben von Moers75



Und bei Airbags? Auch Grenzwerte? 😕

Und gibt es da auch noch unterschiede Seiten- und Frontairbags? 😕

In der Tat: Autoteile dürfen in die CH importiert werden, allerdings gibts bei jenen die MWSt nur zurück, wenn sie vor der Ausfuhr fest im Auto verbaut wurden, da man sie sonst wieder nach D einführen könnte... (Regelung in Deutschland, in der CH schüttelt man darüber nur den Kopf, da man auch bsp. Mineralwasser in D gekauft wieder nach D bringen könnte... 😉

hallo zusammen,

... na dann mal weg vom Käse 😛 - zurück zur Ausgangsfrage:

ich habe beim StVa Thurgau angerufen, um einem hoffentlichen Käufer meines Polo (600,- VB) eine korrekte Aussage machen zu können & diese schriftl. zu fixieren.

FÜR DIE SCHWEIZ - nach Aussage des Verkehrsamtes:

bei Fahrzeugen ab Zulassung 2007 erlischt tatsächlich die BE, da zu diesem Zeitpunkt eine Insassen(schutz)verordnung in Kraft getreten ist.

Bei älteren Fahrzeugen kann man einen Airbag theoretisch austragen lassen - & ist bei Defekt auch verpflichtet dazu, muss das Auto aber neu vorführen. Ob das im Einzelfall geht, hängt (O-Ton) "jedoch vor Allem von den Herstellerrichtlinien ab". Ich vermute, damit ist der Umstand gemeint, inwiefern die Sicherheitssysteme zusammenhängen - also ob beim "Totstellen" eines Bags der Rest noch funktioniert. Ob man auch alle Airbags deaktivieren dürfte, habe ich zu fragen vergessen.
Auch nach Reparatur einer Lufttasche muss von der Garage ein spezielles Formular ausgefüllt & vom Halter gegengezeichnet werden - sowie das Fz. dann ebenso neu zur MFK vorgeführt werden - unabhängig vom Jahrgang!

Ich schrieb oben "theoretisch", weil mein VW-Spezi auf Nachfrage, ob dies bei meinem Polo ginge, nur meinte - "das tun sie äusserst ungern" - also vermutlich nur zähneknirschend (& finden dann eben andere Mängel).
Es sagte auch, es gibt da verschiedene Wege, das verräterische Lämpchen zum Erlöschen zu bringen (unabhängig vom Funktionieren des Rests), aber dann fährt man def. mit einem Bein im Knast. Ich weiss von versch. Garagisten, dass die Polizei bei einem Verdacht das Auto schnellst mal beschlagnahmt & komplett auseinandernimmt.

Obiges sind Aussagen des Amtes vom Thurgau! Ich weiss nicht, inwieweit diese Dinge zu 100% bundeseinheitlich oder kantonal abweichend geregelt sind. Ich glaube es bei Verkehrsbestimmungen zwar nicht, aber trotzdem ist letzteres nicht absolut ausgeschlossen. Das weiss man in der CH nie so ganz genau & man sollte sich beim Amt des Wohn- bzw. Zulassungskantons genau erkundigen.

Zitat:

Original geschrieben von Debalier



Obiges sind Aussagen des Amtes vom Thurgau! Ich weiss nicht, inwieweit diese Dinge zu 100% bundeseinheitlich oder kantonal abweichend geregelt sind.

Ideal wär's gewesen, wenn dir die lieben Mitarbeiter vom Strassenverkehrtamt eine SR-Nummer gesagt hätten (also die Registernummer der Verordnung), aber Verkehrsrecht etc ist auf Ebene Bund geregelt; die Kantone setzen es "nur" durch...

Könnte mir Vorstellen, dass diese Regelung in der VZV (oder einer der Unterverordnungen) geregelt sind...

Ich habe etwas gefunden, zumindest zur Prüfungspflicht - dies gilt offenbar für alle Jahrgänge.

http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19950165/index.html

SR 741.41
Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge

Art. 34 Ausserordentliche Prüfungspflicht

(Auszug)

1 Die Polizei meldet der Zulassungsbehörde Fahrzeuge, die bei Unfällen starke Schäden erlitten haben oder bei Kontrollen erhebliche Mängel aufwiesen. Diese müssen nachgeprüft werden.
2 Der Halter oder die Halterin hat der Zulassungsbehörde Änderungen an den Fahrzeugen zu melden. Geänderte Fahrzeuge sind vor der Weiterverwendung nachzuprüfen. Namentlich betrifft dies:1

i.3
das Ausserbetriebsetzen von Rückhaltesystemen oder Teilen davon (z. B. Airbag, Gurtstraffer), soweit dies nicht vom Hersteller oder von der Herstellerin vorgesehen ist, vom Führer oder von der Führerin selbst vorgenommen werden kann und jeweils angezeigt wird;
j.4
das Nichtinstandsetzen von defekten oder nicht betriebsfähigen Rückhaltesystemen oder Teilen davon (z.B. Airbag, Gurtstraffer);

Über Bussen, Entzug & inwieweit bzw. ob überhaupt man (nach der erwähnten Änderung ´07) noch fahren darf, habe ich nichts konkretes gefunden. Das steht - ja, wo...?

Das muss leider nirgendwo stehen.
Das wird dann halt subsidiär vom Kantonsrichter oder irgend einer kantonalen Instanz festgelegt.

Das ist doch der Witz an allem was nicht in der OBV festgelegt ist, und das ist relativ wenig verglichen zum BKatV.
Da kann dann wohl alles kommen, ich würd mal die Erfahrungswerte Langzeitfalschparken und sonstige Spezialitäten nehmen, so zwischen 500 bis 1500 Sfr. 😉

Aaaaha - mehr fällt mir dazu nicht ein. Aber danke!

So ist das hier 🙂

Polizeistaat....

Die CH übertreibt es.

Seit letzter Woche gibt es 3 Monate Ausweisentzug und das auf der Stelle wenn man am Steuer isst, trinkt oder am Radio/Navi etwas einstellt....

Ich war grade 6 Wochen in Asien... alleine die 9.000km quer durch Thailand würden mir in der CH 20x lebenslänglichen Führerscheinentzug und 500 Jahre Gefängnis bringen...., effektiv habe ich Bussen für 33CHF gezahlt da der Polizist mit blossem Auge gesehen hat dass ich zu schnell war.

Zitat:

Original geschrieben von martinde001


Seit letzter Woche gibt es 3 Monate Ausweisentzug und das auf der Stelle wenn man am Steuer isst, trinkt oder am Radio/Navi etwas einstellt....

D.h. streng ausgelegt - wenn ich das Radio leiser mache, wenn ich von der Autobahn abfahre, bin ich den Ausweis los? & bei 30 Grd. ist ein Kreislaufkollaps einem schluck Wasser vorzuziehen, wenn 20 km lang kein Parkplatz kommt? Wie sieht´s denn mit Naseputzen aus? 😁 😕

Schwer zu glauben...Wo steht das geschrieben?

Zitat:

Original geschrieben von Debalier



Zitat:

Original geschrieben von martinde001


Seit letzter Woche gibt es 3 Monate Ausweisentzug und das auf der Stelle wenn man am Steuer isst, trinkt oder am Radio/Navi etwas einstellt....
D.h. streng ausgelegt - wenn ich das Radio leiser mache, wenn ich von der Autobahn abfahre, bin ich den Ausweis los? & bei 30 Grd. ist ein Kreislaufkollaps einem schluck Wasser vorzuziehen, wenn 20 km lang kein Parkplatz kommt? Wie sieht´s denn mit Naseputzen aus? 😁 😕

Schwer zu glauben...Wo steht das geschrieben?

Im Gesetz, wobei zu beachten ist dass diese Gummi-Paragraphen von jedem Richter oder Polizist beliebig gedehnt werden können.

HIER, Basel

oder Hier

und auch hier

Besonders "pervers": Die Polizei entscheidet was ein ablenkendes Gespräch (z.b. mit dem Beifahrer) ist und nimmt den Führerschein sofort weg.

ein freies, demokratisches Land oder?

*zaghaft den Finger' heb'* Darf ich als Laie mal eine bescheidene Zwischenfrage stellen? Zwar habe ich nun eine Menge über schweizer Käse und Gesetze und Verordnungen und Versicherungen und Autos gelernt. Nur bin ich etwas irritiert, weil einmal vom BEIFAHRER-Airbag gesprochen wird und einmal (vom TE?) Beifahrer SITZ-Airbag gesprochen wurde. Der Gurtstraffer sitzt doch NICHT im Beifahrersitz, oder? Und, was mich nun eigentlich etwas verwirrt ist, redet ihr nun vom BeifahrerSITZ mit Airbag oder vom BeifahrerAirbag? Weil der TE auch irgendwo etwas von NÄHEN geschrieben hatte. Und, nach meiner Laienhaften Vorstellung würde es doch ausreichen den BeifahrerSITZ zu wechseln, wenn der POLO da schon einen Airbag im Sitz hatte. Ok, da könnte ich auch meinen Sohn fragen, der so'n alten POLO als "Winterauto" hat.
Zweite Frage ist, wenn es doch SO gefährlich ist den Airbag auszubauen und wieder zu verwenden, wieso werden denn so viel Airbag's geklaut? Meist für den Export Richtung Osten.

Oder, sollte ich als Laie besser in Deckung gehen, weil hier nur Fachleute fachsimpeln und ich mich da besser mit Fragen zurück halten sollte bevor irgendwas explodiert und ich mich eh nur mit schweizer Käse auskenne?

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