Airbag(s) defekt - Rechtslage CH
hallo zusammen,
ich habe eine frage zur rechtslage bezüglich airbags, insbesondere für die schweiz.
vor einigen monaten hatte ich einen sehr kuriosen "selbstunfall", bin auf einer landstrasse auf ein grosses metallstück oder holzklumpen, stein o.ä. aufgefahren. nicht der kleinste kratzer an auto, jedoch rechter reifen kaputt, & es wurde der rechte gurtstraffer sowie der sitzairbag des beifahrersitzes ausgelöst. auf der fahrerseite wurde nichts ausgelöst.
den gurtstraffer habe ich reparieren lassen, aber als ich bei nachfrage den preis für die airbagreparatur gehört habe - 1600 CHF nur die teile, habe ich aufgrund des alters (polo 2001, in der CH ist das uralt) einfach nur den sitz zunähen lassen, warnleuchte abgeklebt. die werkstatt konnte mir ohne grossen aufwand nicht sagen, ob das steuergerät auch betroffen ist, also nur der eine oder alle bags ausser betrieb sind.
ich bin ein halbes jahr so herumgefahren... kennt jemand die vorschriften - also muss ein airbag funktionieren, wenn er vorhanden ist? meine logik wäre - wenn ich nen 76er golf kaufe, würde ich ja auch ohne lufttaschen fahren. aber logik & gesetz sind ja oft sehr gegensätzlich.
plus anschlussfrage: würde bei einem unfall die haftpflicht zahlen (verschuldet oder unverschuldet), wenn die polizei sähe, dass bspw. der fahrerairbag nicht ausgelöst wurde ?
vielen dank schon mal für erhellende antworten!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Nachdem die Airbag(s) vom System deaktiviert sind trotzdem aber das Fahrzeug in Betrieb genommen wir gleicht das fast einer Selbstmordgefährdung.
Also ist jeder ohne Airbag ein Selbstmörder? Wobei, wie kann man sich selbst ermorden? Man kann sich selbst nur töten... 😮
89 Antworten
salut,
es ging um den BeifahrerSITZairbag. & das Nichtfunktionieren hat anders als in der EU das automatische Erlöschen der BE zur Folge - bei Fahrzeugen ab ´07. Bei älteren kann! man den theoretisch austragen lassen & neue MFK machen - mein Schrauber sagte mir jedoch, dass dies in der Realität nur theoretisch ginge - tatsächlich käme man damit niemals durch. Ich habe keine Ahnung, wie das alles technisch zusammenhängt - in meinem Fall hätte die Reparatur + Vorführen den Restwert des Fz. überstiegen.
Ich sag nur - selbst eine auffällige Lackierung des Autos, die andere Verkehrer ablenken könnte, ist verboten...
Was die Ablenkung betrifft - ja, da sitzt man wohl generell mit einem Bein im Knast. Ich habe heute noch überlegt, ob wohl Rauchen auch darunter fällt - & in der Tat, es ist aufgeführt...🙂🙄
Es ist ein 2-schneidigs Schwert - ich habe schon genug Leute beim sms-schreiben o.ä. gesehen, die auf der Landstrasse schnell mal auf die linke Fahrspur schlenkern - & bin selbst mal an ner Laterne herumgeschrammt, weil ich was im Handschuhfach gesucht habe... Zum anderen aber sind die neuen Autos z.T. derart kompliziert mit E-Kram vollgestopft, dass man schon bei normaler Handhabung ständig am Suchen ist. Wie man ein Gespräch mit dem Beifahrer als Ablenkung - oder eben auch nicht - definieren will, ist mir schleierhaft. Ne Prügelei am Steuer - ok, das seh´ich ein ;-)
Die Beurteilung von Grobfahrlässigkeit ist natürlich ne extrem heikle, weil willkürlich auslegbare Sache. Ich habe das bei einigen Sachen mitbekommen - hier ist zwar alles bis ins kleinste Detail zerregelt, in der Umsetzung haben die Behörden jedoch oft nen unglaublichen Spielraum zum evtl. Nachteil des Bürgers.
Der Autofahrer ein leichtes Opfer mit kaum einer Chance sich zu wehren.
Auffällig ist aber dass oft der Grad der Verurteilung umgekehrt proportional zum Kontostand ist.
Selbst mit Kinderschändern geht man sanfter um als mit Autofahrern. Als Kinderschänder kommt man schnell mal mit einer Geld - oder Freiheitsstrafe auf Bewährung davon, als Autofahrer bekommt man fast immer das maximal mögliche aufgebrummt und Bewährung(bedingt) gibt es nicht.
yepp, wahrscheinlich ne sache der "einfachheit". gewalttaten müssen immer differenziert betrachtet werden, wogegen strassenvergehen einfach nach nem katalog abgearbeitet werden können & aufgrund der menge an "fehlbaren lenkern" völlig mühelos ein maximum an bussen & strafgeldern rauszuschlagen ist.
ist übrigend bei krankenversicherungen etc. ähnlich. eine genauere betrachtung zu erwirken (& entscheidungen, z. bsp. über kostenübernahmen) ist ein zermürbender, langwieriger kampf - weil nicht dein befinden, sondern irgendwelche listen jegliches procedere bestimmen. dort erzeugt das bürokratische system aufgrund seiner struktur z.t. völlig absurde bis unmenschliche züge.
aber lassen wir das, sonst artet es in eine diskussion über krankhafte robotisierung der gesellschaft aus...😮
& zum schluss landen wir wieder bei käseairbags 😁
Krankenversicherung ist doch seit 2012 "cool".
Wenn du wenig verdienst und unter dem Grundbedarf (Single ca. 4900CHF/Monat) bleibst, kannst du dir sowohl die Prämien als auch die Zuzahlungen sparen.
Seit 2012 dürfen die Versicherungen die Behandlung bei Aussenständen nicht mehr verweigern. Du bekommst zwar Betreibung, aber was solls, unter dem Grundbedarf ist eh nichts zu holen 🙂
Naja, mal abwarten was die Zukunft bringt. In D werden die Bussen ja auch ständig erhöht und die Straftatbestände erweitert. Der Autofahrer ist halt ein leichtes Opfer.
Jetzt fehlt nur in D die längst überfällige Maut.
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Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Krankenversicherung ist doch seit 2012 "cool".
Wenn du wenig verdienst und unter dem Grundbedarf (Single ca. 4900CHF/Monat) bleibst, kannst du dir sowohl die Prämien als auch die Zuzahlungen sparen.
Seit 2012 dürfen die Versicherungen die Behandlung bei Aussenständen nicht mehr verweigern. Du bekommst zwar Betreibung, aber was solls, unter dem Grundbedarf ist eh nichts zu holen 🙂Naja, mal abwarten was die Zukunft bringt. In D werden die Bussen ja auch ständig erhöht und die Straftatbestände erweitert. Der Autofahrer ist halt ein leichtes Opfer.
Jetzt fehlt nur in D die längst überfällige Maut.
Sag's richtig:
Grundbedarf (nennt man hier Existenzminimum) ist bei 2500 Franken/Monat bei einem Single-Haushalt.
Prämien werden dann von der Fürsorge bezahlt. bez. Selbstbehalt gibts zuweilen Diskussionen - streng genommen blieben jene beim Versicherungsnehmer (also jenem, der von der Sozialhilfe leben muss) hängen...
Behandlungen bei ausstehenden Versicherungsbeiträgen belaufen sich auf LEBENSNOTWENDIGE Notfälle. D.h. wenn du bewustlos auf der RTW-Trage in die Notaufnahme geschoben wirst und ohne Behandlung keinen Stress mehr haben wirst. Ein gebrochener Finger oder sowas zählt nicht als "Lebensnotwendig"...
Übrigens könnte ich bez. Sinn und Unsinn des KVG Beispiele nennen... Als eines davon: ich hab aufgrund einem chronischen Leiden "anrecht" auf Kostenübernahme von Schmerztabbis für 90 Franken/Monat. Die orthop. Hilfsmittel, welche eine Einnahme von Chemie unnötig machen, und auf 5 Jahre halten - dabei nur 500 Franken kosten, muss ich selber bezahlen, weil nicht im KVG-Leistungskatalog enthalten (resp. nach zwei Jahren KVG wurden jene Hilfsmittel rausgestrichen)
"Grundbedarf" von 4900 Franken - wär das geil... 3500 gilt als WorkingPoor...
Es ist aber wie Debalier gesagt hat:
aufgrund des klar definierten Kataloges geht's in Sachen Verkehr härter zu als bei Straftaten, weil dort viel im "Beurteilungs-Ermessen des Gerichts" liegt... Es gibt hald viel weniger Grauzonen...
Zitat:
Original geschrieben von 78ermike
Sag's richtig:Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Krankenversicherung ist doch seit 2012 "cool".
Wenn du wenig verdienst und unter dem Grundbedarf (Single ca. 4900CHF/Monat) bleibst, kannst du dir sowohl die Prämien als auch die Zuzahlungen sparen.
Seit 2012 dürfen die Versicherungen die Behandlung bei Aussenständen nicht mehr verweigern. Du bekommst zwar Betreibung, aber was solls, unter dem Grundbedarf ist eh nichts zu holen 🙂Naja, mal abwarten was die Zukunft bringt. In D werden die Bussen ja auch ständig erhöht und die Straftatbestände erweitert. Der Autofahrer ist halt ein leichtes Opfer.
Jetzt fehlt nur in D die längst überfällige Maut.
Grundbedarf (nennt man hier Existenzminimum) ist bei 2500 Franken/Monat bei einem Single-Haushalt.
Prämien werden dann von der Fürsorge bezahlt. bez. Selbstbehalt gibts zuweilen Diskussionen - streng genommen blieben jene beim Versicherungsnehmer (also jenem, der von der Sozialhilfe leben muss) hängen...Behandlungen bei ausstehenden Versicherungsbeiträgen belaufen sich auf LEBENSNOTWENDIGE Notfälle. D.h. wenn du bewustlos auf der RTW-Trage in die Notaufnahme geschoben wirst und ohne Behandlung keinen Stress mehr haben wirst. Ein gebrochener Finger oder sowas zählt nicht als "Lebensnotwendig"...
Übrigens könnte ich bez. Sinn und Unsinn des KVG Beispiele nennen... Als eines davon: ich hab aufgrund einem chronischen Leiden "anrecht" auf Kostenübernahme von Schmerztabbis für 90 Franken/Monat. Die orthop. Hilfsmittel, welche eine Einnahme von Chemie unnötig machen, und auf 5 Jahre halten - dabei nur 500 Franken kosten, muss ich selber bezahlen, weil nicht im KVG-Leistungskatalog enthalten (resp. nach zwei Jahren KVG wurden jene Hilfsmittel rausgestrichen)
"Grundbedarf" von 4900 Franken - wär das geil... 3500 gilt als WorkingPoor...
Es ist aber wie Debalier gesagt hat:
aufgrund des klar definierten Kataloges geht's in Sachen Verkehr härter zu als bei Straftaten, weil dort viel im "Beurteilungs-Ermessen des Gerichts" liegt... Es gibt hald viel weniger Grauzonen...
ISt zwar OT, stimmt aber nicht was du sagst:
Seit dem Versicherungsgesetz 2012 müssen eben ALLE Behandlungen bezahlt werden, unabhängig davon ob die Prämien bezahlt wurden oder nicht. Im Falle eines Verlustscheines muss der Kantin 80% der Summe tragen. Dies passt den Versicherungen ja gar nicht.
Im übrigen ist der Grundbedarf nur der Bedarf ohne Miete, (laufende) Kredite usw. Ich kenne hier eine Familie die leben von 8500CHF (davon 80% vom Staat) und zahlen keinen Rappen KV. Derzeit sind auf die Eltern über 80!! Verlustscheine registriert. Betreibung zwecklos da mit 3 Kindern nichts zu holen ist.
Hallo
Ich habe 7-8 Monaten mit dem defekten Airbag gefahren (Die rote Airbag-Lampe hat genervt, aber egal..) 😁
P.S. Ich komme auch aus der Schweiz 😁
Im Schadenfall übernimmt die Versicherung die Kosten, aber macht leider Regress (und zwar ziemlich schnell)
Zitat:
Original geschrieben von admch
P.S. Ich komme auch aus der Schweiz 😁Im Schadenfall übernimmt die Versicherung die Kosten, aber macht leider Regress (und zwar ziemlich schnell)
eben - & das ist nur
einesder risiken... bei mir hat die reparaturgarage (gurtstraffer & pneu) sogar noch die rote lampe sauber überklebt (weil mir die bag-reparatur zu teuer war). & zwar,
ohnemir zu sagen, dass es unzulässig ist - vielleicht wussten die es selbst nicht mal.
bei crash oder kontrolle hätte das abkleben wohl def. für den vorwurf den vorsatzes = grobfahrlässigkeit ausgereicht = ausweis weg.
ich bin 4 monate so herumgefahren, völlig naiv- ohne zu wissen, dass ich mich strafbar mache. hätte mir kein polizist oder richter der welt geglaubt.
Hab ich ein Glück ist meine Airbaglampe gelb, nervt nicht so 🙂
Brennt auch seit gestern ->Sitzbelegungssensor Beifahrersitz. AAARGH....
Naja, gleich gehts in den grossen Kanton zur Reparatur weil 1/8 von dem was die Peugeot CH haben will (CHF 4500), alleine die Diagnose hat CHF 550 gekostet....
Naja wenn man nicht kontrolliert wird macht es nichts. Falls man kontrolliert wird und man glaubhaft versichert dass es erst passiert ist bekommt man, abgesehen von ZH, BE und BS/BL (sofortige Stilllegung und FA Entzug) einen Mängelschein und eine Busse und hat 10 Tage Zeit den Fehler beseitigen zu lassen.
Selbst bei uns in der Schweiz kostet ein Widerstand keine 4500 CHF. 😁
Ich finde das, was manche Werkstätten hier abziehen dreist. Mehr als 500 Sfr um einen Diagnosestecker anzustecken und den Fehler auszulesen?
PS: Die Sitzbelegungsmatte kontrolliert ob jemand auf dem Beifahrersitz ist oder nicht. Falls dort niemand sitzt, dann wird der Airbag nicht gezündet mit dem Ziel, die Reparaturkosten zu verringern. Mehr macht das Teil eigentlich nicht und es kann gegen einen Widerstand ausgetauscht werden, der eine dauerhafte Besetzung vorgaukelt.
Der Fehler kann gelöscht werden und alle sind zufrieden. Um den Fehler herauszufinden müsste der Sitz ausseinandergenommen werden... das macht man bei keiner MFK.
Der Schaden ist bei älteren Fahrzeugen meistens sowieso über dem Ersatzwert, auch den die Entschädigung von den Versicherungen anders als in Deutschland berechnet wird.
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Selbst bei uns in der Schweiz kostet ein Widerstand keine 4500 CHF. 😁
Ich finde das, was manche Werkstätten hier abziehen dreist. Mehr als 500 Sfr um einen Diagnosestecker anzustecken und den Fehler auszulesen?
PS: Die Sitzbelegungsmatte kontrolliert ob jemand auf dem Beifahrersitz ist oder nicht. Falls dort niemand sitzt, dann wird der Airbag nicht gezündet mit dem Ziel, die Reparaturkosten zu verringern. Mehr macht das Teil eigentlich nicht und es kann gegen einen Widerstand ausgetauscht werden, der eine dauerhafte Besetzung vorgaukelt.
Der Fehler kann gelöscht werden und alle sind zufrieden. Um den Fehler herauszufinden müsste der Sitz ausseinandergenommen werden... das macht man bei keiner MFK.
Der Schaden ist bei älteren Fahrzeugen meistens sowieso über dem Ersatzwert, auch den die Entschädigung von den Versicherungen anders als in Deutschland berechnet wird.
ÄHM, ja, fast richtig. WENN es nicht ein Eurovan wäre der die 2stufigen Airbags gewichtsabhängig zündet und bei jedem Start einen Selbsttest macht. Widerstand liegt hier, kostet 20ct, klappt aber nicht.
Die Matte muss raus, in der CH gibt es nur den gesamten Sitzoberteil komplett (CHF 3700) in F gibt es die Matte einzeln (22EUR).
Naja, so ist das hier und deshalb verdiene ich gutes Geld damit Wohwangen, WoMos und Autos zu importieren bzw. diese für Rep und Umbauten in den grossen Kanton zu bringen oder als Berater/Importhelfer mit Interessenten in D die Autos anzusehen.
Müsste man mal sagen: DANKE SCHWEIZ 🙂
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Hab ich ein Glück ist meine Airbaglampe gelb, nervt nicht so 🙂
Naja, gleich gehts in den grossen Kanton zur Reparatur weil 1/8 von dem was die Peugeot CH haben will (CHF 4500), alleine die Diagnose hat CHF 550 gekostet....Falls man kontrolliert wird und man glaubhaft versichert dass es erst passiert ist bekommt man, abgesehen von ZH, BE und BS/BL (sofortige Stilllegung und FA Entzug) einen Mängelschein und eine Busse und hat 10 Tage Zeit den Fehler beseitigen zu lassen.
ach nee - gilt das "nur" für die in den genannten kantonen eingelösten autos oder für alle, welche auf dortigen strassen erwischt werden - egal, in welchem kanton die kiste zugelassen ist?
& ich dachte glatt, das verkehrsrecht wäre so ziemlich das einzige, das bundesweit einheitlich geregelt ist, wo es
KEINEkantonalen unterschiede gibt...🙄
PS - stimmt - meine leuchte war auch gelb ;-) - aber durchs abkleben hätt´ich wohl niemanden überzeugt, "es sei gerade erst passiert"...😠
was reparaturen anbelangt, kann ich nur zustimmen - die preise lassen sich auch mit dreifach so hohen löhnen in der schweiz nicht rechtfertigen. kein wunder, dass man hier selten ein auto in vernünftigem zustand findet, dass älter als 6,7, geschweige denn 10-15 jahre alt ist (ausser bei "verrückten" autofreaks). wenn ich mir die "exporthöfe" so anschaue, scheint die CH das land mit ´ner enorm hohen wegwerfquote zu sein. doch wen wundert´s, da die reparatur eines 3-4-jahreswagens schnell mal 1/3 & mehr eines neuwagens kostet... da ist es vermutlich günstiger & entspannter, nach ablauf der garantie ein neues zu kaufen oder leasen... & jeder schrauber, der nicht in der nähe eines schrottplatzes arbeitet, bestätigt, dass es für 10+ jahre alte autos mitunter kaum mehr mögl. ist, spezielle ersatzteile zu bekommen - selbst bei massenware aus dem VW-konzern u.ä..
aber - sorry, off topic - es ist generell eine perverse tendenz, technische geräte wie telefone, computer usw. so zu konzipieren & den erhalt so teuer zu machen (auch in der EU), dass es für den verbraucher angenehmer ist, sich nach garantieablauf ein neugerät zu kaufen. ich habe ein 8-jahre! altes nokia-handy, das tadellos funktioniert (selbst der akku). bei einem smartphone undenkbar - niemand ausser der hersteller könnte es evtl. reparieren - & wenn, dann für kosten, die knapp unter ´nem neugerät liegen (oder darüber).
Das RECHT ist einheitlich...
Die AUSLEGUNG hängt vom Kanton ab...
Ist aber immer so: je grösser die Kantone (und deren Hauptstädte), desto ..."wunderlicher"... die Beamten...
Zitat:
Original geschrieben von 78ermike
Das RECHT ist einheitlich...
Die AUSLEGUNG hängt vom Kanton ab...Ist aber immer so: je grösser die Kantone (und deren Hauptstädte), desto ..."wunderlicher"... die Beamten...
Genau so ist es.
Es gibt Kantone die weniger streng sind (TI, VS usw.) und es gibt die extrem strengen (ZH, BS/BL, BE, teils ZG), dies liegt auch an dem Anteil der "grünen" in der Regierung. Dort ist der Autofahrer halt das natürliche Feindbild und wird mit aller verfügbaren Härte unter Gleichschaltung aller "Justizorgange" bestraft und im Nebeneffekt die klammen Kassen für weitere Velo-Wege gefüllt.
Es gilt zuerst das Recht des Kanton in dem du angehalten wirst. Es kann aber auch gut sein wenn dann der Strafbefehl oder Busse z.b. aus AG ohne FS Entzug nach ZH kommt dass die dortigen Behörden den Ausweisentzug nachschieben, was sie durchaus dürfen.
Kleines gemeines Detail: Fährst du als Inhaber eines CH-FS im Ausland zu schnell (z.b. in D 50kmh zu schnell auf BAB, kost 400EUR für Ausländer) und gibt es da z.b. nur eine Geldstrafe die per Post kommt, läuft die Angelegenheit aber über das zuständige STVA kann dieses ZUSATZLICH eine Sanktionierung nach CH-Recht veranlassen, als FS Entzug usw. obwohl dies im Verursachungsland gar kein Thema wäre.
Es liegt nicht an der Grösse der Städte: BL, ZG, klein und sehr gemein, in ZG steht in jemdem Grenzort zum anderen Kanton mindestens ein Doppelblitzer an den Hauptstrassen.
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Kleines gemeines Detail: Fährst du als Inhaber eines CH-FS im Ausland zu schnell (z.b. in D 50kmh zu schnell auf BAB, kost 400EUR für Ausländer) und gibt es da z.b. nur eine Geldstrafe die per Post kommt, läuft die Angelegenheit aber über das zuständige STVA kann dieses ZUSATZLICH eine Sanktionierung nach CH-Recht veranlassen, als FS Entzug usw. obwohl dies im Verursachungsland gar kein Thema wäre.
Ja, das hab ich auch zuerst nicht geglaubt... Aber das ist sogar bei uns im Jura einem Bekannten schon passiert. 😰