Airbag-Lämpchen brennt!
Hi Leutz!
Seid ich meinen Gerätehalter ausgebaut und lackiert habe, brennt im Cockpit das Airbag-Lämpchen!
http://www.bilder-hochladen.net/files/7vae-3w-jpg.html
Das ist nicht mein Cockpit sondern will euch nur zeigen welches Lämpchen ich meine 😉
Ja und seit dem ich alles wieder eingebaut habe, ( Handschuhfach,Gerätehalter,komplette Verkleidungen unter dem Lenkrad ), brennt das Lämpchen immer noch! An was kann das liegen?
Hoffe auf Tipps..
Lg
Sascha
Beste Antwort im Thema
Ich wär da vorsichtig mit dem Diagnosekabel. Meine mich erinnern zu können, daß bestimmte Airbag Steuergeräte im G4 mit bestimmten Kabeln (vor allem die in den niedrigeren Preisklassen) nicht wirklich gut kommunizieren konnten, und es da ab und an mal zu zerschossenen Steuergeräten gekommen ist. Ich glaub da gabs sogar Warnmeldungen in VAG Com diesbezüglich, bin mir aber nicht 100% sicher.
@SaJaPa So wie Du hier im Thread auftrittst, und beim kleinsten Anzeichen von Kritik sofort Beleidigungen und Anfeindungen von Dir gibst, kann ich das durchaus verstehen, daß der Freundliche Dir das nicht für umme gemacht hat. Ich weiß nicht, ich hab noch nie irgendwo zahlen müssen fürs Fehler auslesen. 5er in die Kaffekasse und gut ist. Ich denk mal, wie man in den Wald reinruft...
25 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bestaude
Kauf Dir ein Fehlerauslesegerät für um die 60Eus, damit kannst auch gerade den Airbagfehler löschen und das beliebig oft!
Damit ist dem TE nicht geholfen, da er nicht bereit ist, für so etwas Geld auszugeben.
Eventuell sollte er noch dreieinhalb Monate warten und hoffen, daß der Weihnachtsmann ein solches Kabel unter dem Baum ablegt....🙄
vorsicht. nicht alle 60€ auslesegeräte von "real, lidl,aldi...." können airbag fehler lesen. die können meistens nur motor und mehr nicht.
aber wer für, im endeffekt die eigene sicherheit, keinen euro investieren will, dem ist eh nicht zuhelfen. ob mit kabel oder gerät.
Da muß man sich ja ernsthaft fragen, warum sich solche Zeitgenossen überhaupt ein Fahrzeug mit Airbag kaufen. Mehr Technik bedeutet mehr Fehlerwahrscheinlichkeit und damit auch mehr Kosten.
Und prompt nehmen wieder irgendwelche Vögel hier am Thread teil die nur Ihrem Dünnpfiff freien Lauf lassen wollen! Wenn ihr "Drahkke" nur Müll posten wollt dann bitte nicht in diesem Thread! Danke!
SO ist mir auch nicht geholfen!
Danke Schyschka, ich werde mal "ebayén", und nach solch einem Kabel Ausschau halten! Wie nennt sich solch ein Kabel? Und wie funktioniert das dann in Verbindung mit dem von Dir genannten Programm? Und lässt sich dadurch dann echt den Airbag-Fehler löschen?
Ansonsten zahl ich halt die 20 Euro!
Lg
Sascha
P.S.: Meine Ausdrucksweise ist wirklich mies. Sry dafür! War gestern nur seeeeeehr gereizt, dass der ach so 🙂, mir so dumm kommt! Obwohl ich gar nicht unfreundlich auf ihn zu kam! Naja von dem brauch ich keine Hilfe mehr das is eins was sicher is!
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Ich wär da vorsichtig mit dem Diagnosekabel. Meine mich erinnern zu können, daß bestimmte Airbag Steuergeräte im G4 mit bestimmten Kabeln (vor allem die in den niedrigeren Preisklassen) nicht wirklich gut kommunizieren konnten, und es da ab und an mal zu zerschossenen Steuergeräten gekommen ist. Ich glaub da gabs sogar Warnmeldungen in VAG Com diesbezüglich, bin mir aber nicht 100% sicher.
@SaJaPa So wie Du hier im Thread auftrittst, und beim kleinsten Anzeichen von Kritik sofort Beleidigungen und Anfeindungen von Dir gibst, kann ich das durchaus verstehen, daß der Freundliche Dir das nicht für umme gemacht hat. Ich weiß nicht, ich hab noch nie irgendwo zahlen müssen fürs Fehler auslesen. 5er in die Kaffekasse und gut ist. Ich denk mal, wie man in den Wald reinruft...
Zitat:
Original geschrieben von Addy2k
Ich wär da vorsichtig mit dem Diagnosekabel. Meine mich erinnern zu können, daß bestimmte Airbag Steuergeräte im G4 mit bestimmten Kabeln (vor allem die in den niedrigeren Preisklassen) nicht wirklich gut kommunizieren konnten, und es da ab und an mal zu zerschossenen Steuergeräten gekommen ist. Ich glaub da gabs sogar Warnmeldungen in VAG Com diesbezüglich, bin mir aber nicht 100% sicher.@SaJaPa So wie Du hier im Thread auftrittst, und beim kleinsten Anzeichen von Kritik sofort Beleidigungen und Anfeindungen von Dir gibst, kann ich das durchaus verstehen, daß der Freundliche Dir das nicht für umme gemacht hat. Ich weiß nicht, ich hab noch nie irgendwo zahlen müssen fürs Fehler auslesen. 5er in die Kaffekasse und gut ist. Ich denk mal, wie man in den Wald reinruft...
Jo wenn du meinst du Dummschwätzer!
Wenn ich manch unqualifizierten Post in diesem Thread hier lese, welche nichts zum Thema beitragen, sondern nur auf Stenkereien ausgehen kann ich nur den Kopf schütteln! Wenn das noch so Vögel wie dich gibt die das auch verteidigen dann frag ich mich echt obs irgendwo was im Hirn locker sitzt!
Und wie ich vor dem 🙂 aufgetreten bin kann dir am Allerwertesten vorbei gehn. Du musst mir ja nicht glauben 😉 Da juckt mich nicht. Also entweder aualifizierte Beiträge liefern, oder Fre*** halten! Danke! Jetzt komm eh wieder Kritik, aber die geht mir am Ar*** vorbei! Kenner halten eben zueinander!
Thread bitte schließen!
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
So kann man sich als TE auch selbst disqualifizieren...🙄
Du kannst wohl NUR scheiße labern? Bist du behindert oder blind?
Ich sagte entweder was zum Thema beitragen oder Fresse halten!
Du blickst es wohl nie!
Zitat:
Original geschrieben von SaJaPa
Du kannst wohl NUR scheiße labern? Bist du behindert oder blind?
Ich sagte entweder was zum Thema beitragen oder Fresse halten!
Fahr mit deiner Bastelkiste in die Werkstatt und überdenke mal deine Ausdrucksweise.
PS:Als wenn das Forum jetzt was dafür kann,das dein Freundlicher zu dir mal unfreundlich war. 😕
Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:
Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.
Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang!