Airbag ein und ausbau
hallo,
als allererstes möchte ich kein Airbag oder gurtstraffer ausbauen. mächte hier darüber disskutieren ob der einbau/ausbau und verkauf bei ebay erlaut ist oder doch nicht. im internet kursieren sehr viele pdf dateien, die den ein oder ausbau nur leuten erlauben sie entsprechend geschult sind. siehe linkt im 2ten beitrag
da mir der link aber sehr suspekt erscheint, und nicht mit dem wissen gespickt ist das ich mir erhoffte, bzw kein offizieller wisch ist, wollte ich gerne einen wasserfesten auszug haben.
grund für diese frage ist, da ich das buch "so wirds gemacht" oder so ähnlich habe, wo der ein und ausbau detaliert erklärt wird, ohne auf irgendwelche verbote oder sonstiges hinzuweisen.
selbst bei bremseinbau/ausbau wird darauf hingewiesen das man es lieber vom geschultem personall machen sollte.
desweiternen habe ich mich mit dem sprengstoffgesetzten auseinander gesetzt, wobei ich auch dort nicht schlauer wurde, da diese in so einem deutsch verfasst wurden das ich da nicht mehr durchblickte. vielleicht gibt es hier jemanden der mir es anhand von seriösen quellen bestätigt das der ein/ausbau für privatpersonen verboten ist.
link sprengstoffgesetz wo bei ich auch da nicht sicher bin das diese gesetzte von 1973 stamen, und möglicherweise jetzt bzgl. airbags bestimmte änerungen vorgenommen wurden.
desweiteren wird ja immer gesagt das der verkauf bei ebay von airbags verboten ist aber dieses macht mich hier stutzig
Zitat:
http://pages.ebay.de/help/policies/hazardous-materials.html
Pyrotechnik
Es ist verboten, bei eBay Feuerwerkskörper der Klassen II, III und IV sowie pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke (Klasse T1 und T2) anzubieten. Ausnahme: Bei eBay Deutschland dürfen Austauschlenkräder und Autotüren mit eingebautem Airbagmodul und ausbaufähige Sitze für Pkw und Kleinbusse mit Airbagmodul angeboten werden.
wie ihr sieht gibt es viele informationen darüber, aber jede sagt was anderes.
kann hier jemand bitte um aufklärung sorgen????
P.S. @mods ich hoffe dieser thread ist erlaubt, da ich ja nicht vorhabe irgendetwas am airbag zu machen, möchte nur halt klarheit, speziel weil ich und mein vater diese buch "so wirds gemacht" haben und da steht nichts von einem verbot, somit dürfte es dort nicht stehen falls es einer privatperson nicht erlaubt sein sollte???
76 Antworten
ERGÄNZUNG:
Selbst wenn man bei Ebay Sitze mit Airbags / Lenkräder ersteigert hat, darf man die Dinger nicht verbauen !
Laut Herstellern ist es unzulässig, gebrauchte Airbageinheiten aus einem Fahrzeug in ein anderes Fahrzeug einzubauen .
Folge:
Man müsste z.B. Sitze zu eineFachwerkstatt schaffen, dort die Airbags umbauen lassen und dann die "neuen Sitze" mit den alten, bereits zum Fahrzeug gehörenden und registrierten Airbags dort einbauen lassen !
Die aus der ersteigerten Sitzgarnitur ausgebauten Airbags wären dann an den Hersteller zur Entsorgung zurückzugeben.
Lenkräder mit Airbageinheiten:
Es könnte das Lenkrad verwendet werden, sofern der alte, zum Fahrzeug gehörende Airbag weiterverwendet werden kann, muß dieser verbaut werden;
ist daß nicht möglich, SIND NEUTEILE ZU VERWENDEN !
Ist in sofern schlüssig, da NIEMAND für die volle Funktionsfähigkeit garantieren kann !
Weiterhin sind Airbageinheiten nicht unbedingt zu dem im Fahrzeug vorhandenen Airbagsystem kompatiebel.
(BSP: In neueren Fahrzeugen werden mehrstufige Airbags verbaut, diese sind dann NICHT KOMPATIEBEL zum Airbagsystem von Fahrzeugen mit einstufigen Airbagsystemen !
Hintergrund dabei ist: So ist es möglich einen Airbag entsprechend den Auslösebedingungen / Crashdaten in unterschiedlicher Härte aufzublasen,
Dazu sind in solchen Airbags 2 Sprengzünder und 2 GASGENERATOREN verbaut ! )
Airbageinheiten sind weiterhin mit ihrer SerienNr. und der VIN des Fahrzeugs, in das sie ursprünglich eingebaut waren, beim Hersteller registriert.
Änderungen, z.B. bei Einbau eines Sportlenkrades mit Airbag sind dem Hersteller anzuzeigen .
Eine Rückrüstung, z.B. original verbaut Lenkrad mit Airbag, vorgesehen ist Sportlenkrad OHNE Airbag, ist GRUNDSÄTZLICH an die Freigabe des Herstellers gebunden !
Eine Rückrüstung ist seit 2006 i.A. nur noch möglich, sofern entsprechende gesundheitliche Gründe nachgewiesen werden !
Informationen dazu kann man jeweils vom Fahrzeughersteller erhalten.
Jegliche Änderung des Airbagsystems ist TÜV-Abnahme und TÜV-Eintragungspflichtig, sofern KEINE ABE vorliegt !
ACHTUNG:
ABE bedeutet NICHT "ORIGINALTEILENR.
ABE beruht auf einer Typ-Prüfung und Typ-Genehmigung !
Wird das nicht beachtet, kann auch die BE des Fahrzeuges erlöschen !
Sowas wird dann Gutachter / den Hersteller / Versicherungen / u.U Staatsanwaltschaft interessieren, zumindest dann, wenn aufgrund eines Unfalles Forderungen Geschädigter zu begleichen sind, oder Ansprüche Geschädigter geltend gemacht werden.
Daher ist es irgendwie dumm, derartige Dinge bei Ebay zu ersteigern.
Zitat:
Original geschrieben von eminem7905
hmmm, dann darf ich als PRIVATPERSON ja kein auto mehr zulassen, habe seiten und beifahrerairbag, und das im lenkrad.
warum darf seit neuestem bei ebay mit solchen teilen gehandelt werden???auch als privatperson.
ich denke hier wird mit kanonen auf spatzen geschossen, wenn ich nur den stecker vom sitz ziehe ist es noch lange kein ein/ausbau. ABER wenn ich die sprengeinheit im sitzt demontiene, dann hast du in diesemfall recht.
Ob das bei EBAY zulässig ist, dürfen u.U. Richter entscheiden !
Wenn Du den Stecker unter dem Sitz trennst, trennst Du die direkte Steuerleitung einer Airbageinheit !
=> Eingriff in das Airbagsystem !
==> Zulässig nur für Sachkundige !
Beachte: Solange eine Airbageinheit fahrzeugseitig angeschlossen ist, bedarf es eines geziehlten Steuerinpulses zur Auslösung !
Ausnahme: Fehler in der Verkabelung / Kurzschluß !
Ist die Steckverbindung getrennt, reicht statische Entladung !
INFO:
Die Stecker da haben KEINE Kurzschlußbrücke !
Diese ist beim Ausbau einzusetzen (Spezialwerkzeug)
Daher geben Fahrzeughersteller ihren Servicebetrieben dazu auch entsprechende Unterlagen und Werkzeuge, die dabei zu verwenden sind !
Im übrigen gibt es z.B. gerade zu Seitenairbags Herstellerinformationen, wie z.B. mit Fehlereinträgen
"Kurzschluß nach Masse / Plus, sporadisch" zu verfahren ist !
Solche Fehler dürfen NICHT gelöscht werden, bevor die Fehlerursache behoben ist !
Denn bei dem vom System ausgeführten Sebsttest, welcher nach JEDEM Diagnoseeingriff ausgeführt wird, bestände sonst die Möglichkeit, daß der Seitenairbag unbeabsichtigt auslösen kann !!!
Technischer Hintergrund:
Beim Selbsttest wird eine Prüfspannung auf eine Auslöseleitung aufgeschaltet, gleichzeitig wird die zweite Leitung mit einem Meßwiderstand beschaltet, um unter dem Auslösestrom zu bleiben !
Tritt da ein Fehler auf, KANN der Airbag auslösen !
Ist ein Fehler vorher erkannt worden, ist das Airbagsystem, mindestens jedoch der Steuerausgang zum betreffenden Bauteil (Airbageinheit) inaktiv !
=> keine Auslösung möglich !
Daher gibt es eben auch die Probleme, wenn jemand am Stecker rumgefummelt hat, und ein Fehlereintrag zum Seitenairbag erkannt wurde, daß die Servicepartner gerade diese Fehler nicht einfach löschen !
Zitat:
Original geschrieben von eminem7905
Airbags und so sind doch klasst T1, das heißt (so wie ich das jetzt verstanden habe) das dein beitrag PT2 sich nicht auf die airbags im auto bezieht?? was bedeutet bei dir THEORETISCH, ist es nun so oder nicht??
zu PT1 was genau wir als ein/ausbau bezeichnet, dens stecker vom fahrersitz zu ziehen??? oder wenn man die airbag einheit ausbaut/einbaut. ich bin viel im internet unterwegs, aber noch keiner konnte mir die sache mit dem stecker ziehen mittels einer quelle belegen.
wenn ich den stecker ziehe, unterbreche ich doch die stromzufuhr, das ist für mich das gleiche wenn ich z.b. die batterie abklemme, denn auf irgendeiner art und weise ist sie ja auch mit der airbageinheit gekoppelt.
2tens. warum wird auf so ein verbot, nicht in einem buch "so wirds gemacht" mit einer sehr großen auflage, und für einen sehr breiten und vorallem privaten publikum darauf hingewisen. wie ich schon im 1 post geschrieben habe, haben sich die verlger strafbar gemacht, weil sie dort dem privatanwender den genauen lenkradausbau dokumentieren.
hurz100 hat dir im Wesentlichen die Antwort auf deine Fragen gegeben.
Theoretisch bedeutet bei mir, dass du es offiziell nicht darfst, wenn du nicht über den Sachkundenachweis verfügst.
Aber, wo kein Kläger, da bekanntlich auch keine Richter...
du verstehst? 😉
Aber noch einmal kurz zu deinen Ausführungen "nur mal den Stecker abziehen“.
Montagearbeiten an den pyrotechnischen Systemkomponenten dürfen nur nach abklemmen des Akkumulator und einer Wartezeit zwischen 1 Minute und maximal 30 Minuten durchgeführt werden. Das variiert je nach Hersteller und dafür gibt es Tabellen.
Einige Hersteller (z.B. Honda) fordern Ihre Werkstätten auf, sofort nach dem Trennen eines Steckers airbagseitig eine Kurzschlussbrücke anzubringen. Dieser Forderung ist nachzukommen weil das Kurzschließen der Leitungen elektrischer Zünder zum Vermeiden einer ungewollten Zündung eine sehr wichtige Forderung des Sprengstoffgesetzes ist.
Durch das Kurzschließen herrscht in den Zündleitungen Potenzialausgleich. Somit kann es nicht zu einer unbeabsichtigten Zündung Kommen.
Wie du siehst, ist es mit dem "nur mal eben Stecker" abziehen nicht immer getan.
Wenn du natürlich über genügend Fachwissen verfügst, wird mit Sicherheit nichts passieren.
Kommt es aber zu Unfällen und jemand kommt Körperlich zu Schaden gibt es mit Sicherheit Probleme mit dem Gesetzgeber.
Muss natürlich jeder selber wissen was er macht und was nicht...
http://www.motor-talk.de/t1372483/f269/s/thread.html
Zitat:
Original geschrieben von eminem7905
jetzt weiß ich warum es hier so langsam zugeht, und wie man auf über 4000 post kommt. hauptsache posten, hast du nichts informativeres zu diesem thema beizutragen. und auserdem dieses selbsterstellte pdf(dokument) ist nicht amtliches.
vielleicht hat er keine serienmäßige sitze mehr und somit auch keine seitenairbags.
EINE BITTE AN DICH HURZ100, deine beiträge sind willkommen.... solange die zu einem thema passen, hier kannst du dein halbwissen verewigen klick
und dort, aber auch nur dort kannst du mir meine fragen beantworten. danke
Seltsam, daß es Leute gibt, die immer erst rumblähen, ander anblaffen, und wenn man ihnen mit Fachwissen oder offiziellen Sachen kommt, NIX mehr zu sagen haben !
Hey eminem7905,
kommt noch was, oder nich ?
Oder doch nur heiße Luft ?
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
naja, eingentlich ist aus fachlicher Sicht ja schon alles ausführlich beantwortet. 🙂
Stimmt, is nur interessant, daß immer dan, wenn bestimmten Personen Antworten nicht in den Kram passen, erst rumgemosert wird, und danach genau von diesen Personen NIX oder heiße Luft kommt !
Und jetzt vertragen sich alle wieder, sonst verschwindet dieser eigentlich ganz passabel begonnene Thread nämlich im Mülleimer und diverse Personen bekommen Post von mir.
ciao
Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
Und jetzt vertragen sich alle wieder, sonst verschwindet dieser eigentlich ganz passabel begonnene Thread nämlich im Mülleimer und diverse Personen bekommen Post von mir.
ciao
Kein Thema, ist nur leider in Bezug auf Airbags immer das Gleiche.
Gibt es eigentlich offizielle Aussagen zum maximalen Alter von Airbags? Irgendwo hab ich mal aufgeschnappt, dass die ab acht Jahren regelmäßig geprüft oder gar ausgetauscht werden müssen.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Gibt es eigentlich offizielle Aussagen zum maximalen Alter von Airbags? Irgendwo hab ich mal aufgeschnappt, dass die ab acht Jahren regelmäßig geprüft oder gar ausgetauscht werden müssen.
Informationen dazu bekommst Du direkt bei den Servicepartnern der jeweiligen Fahrzeugmarke.
Bei Audi wurden die Zeitintervalle zum Airbagwechsel z.B. abgeschaft.
Da gibt es keine zeitliche Begrenzung mehr.
@ hurz100
eine bitte an dich hätte ich noch, ich habe hier sachlich was geposten, bzw. um klarheit gebeten.
ABER WAS ICH NICHT MAG WENN MAN MICH ZITTIERT, UND SACHEN RIENKOPIERT, DIE ICH SO NICHT GESCHRIEBEN HABE!!!
UNTERLASS ES BITTE!!!
hier mein original, weiter oben der fake
Zitat:
Original geschrieben von eminem7905
jetzt weiß ich warum es hier so langsam zugeht, und wie man auf über 4000 post kommt. hauptsache posten, hast du nichts informativeres zu diesem thema beizutragen. und auserdem dieses selbsterstellte pdf(dokument) ist nicht amtliches.
vielleicht hat er keine serienmäßige sitze mehr und somit auch keine seitenairbags.
EINE BITTE AN DICH HURZ100, deine beiträge sind willkommen.... solange die zu einem thema passen, hier kannst du dein halbwissen verewigen klick
und dort, aber auch nur dort kannst du mir meine fragen beantworten. danke
der letzte absatz von meinem zitat ist von dir eingefügt worden.
@ pati
der letzte beitrag im diesem link dürfte für dich von interesse sein dort steht etwas von 15 jahren.
Zitat:
Original geschrieben von eminem7905
@ pati
der letzte beitrag im diesem link dürfte für dich von interesse sein dort steht etwas von 15 jahren.
Das dürfte wohl für ALLE relevant sein, die ein Auto fahren das älter als zehn/fünfzehn Jahre ist.
Zitat:
.....
@ pati
der letzte beitrag im diesem link dürfte für dich von interesse sein dort steht etwas von 15 jahren.
Dieser Beitrag ist von 1999 !
Da hat sich inzwischen EINIGES getan !
Dort vorgestellte Systeme sind heute teilweise bereits Realität, z.B. mehrstufige Airbagsysteme, Sitzbelegungserkennung, ...
Genaue Informationen über evtl. bestehende Wechselintervalle bekommt man NUR beim jeweiligen Fahrzeughersteller !
Bei Audi sind z.B. seit 2005 alle Wechselintervalle für Airbags aufgehoben ! Bei Audi gibt es keine Wechselintervalle für Airbags mehr.
VW dito !
Bezüglich des Zitates oben hast Du recht:
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Seltsam, daß es Leute gibt, die immer erst rumblähen, ander anblaffen, und wenn man ihnen mit Fachwissen oder offiziellen Sachen kommt, NIX mehr zu sagen haben !
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Ist ein Kommentar von mir !
Ich bitte daher um Entschuldigung für diesen Faux Pas.
Hurz100.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Dieser Beitrag ist von 1999 !
Da hat sich inzwischen EINIGES getan !
Dort vorgestellte Systeme sind heute teilweise bereits Realität, z.B. mehrstufige Airbagsysteme, Sitzbelegungserkennung, ...Genaue Informationen über evtl. bestehende Wechselintervalle bekommt man NUR beim jeweiligen Fahrzeughersteller !
Bei Audi sind z.B. seit 2005 alle Wechselintervalle für Airbags aufgehoben ! Bei Audi gibt es keine Wechselintervalle für Airbags mehr.
VW dito !
Wer ein zehn Jahre altes Auto fährt, fährt ein Auto das 1997 gebaut wurde.
Mein aktuelles Auto wurde zB Mitte 04 gebaut. Würde ich einen Audi fahren, hätte ich da wohl noch ein Wechselintervall!😉
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Wer ein zehn Jahre altes Auto fährt, fährt ein Auto das 1997 gebaut wurde.
Mein aktuelles Auto wurde zB Mitte 04 gebaut. Würde ich einen Audi fahren, hätte ich da wohl noch ein Wechselintervall!😉
Mit Nichten !
Wechselintervalle bei VW / AUDI wurden aufgehoben !
=> Auch für ältere Fahrzeuge KEINE Wechselintervalle für Airbags mehr.
Kann ein Servicepartner für VW / AUDI im HST bzw. im Servicenet nachlesen !
Du solltest Dich bei einem Servicepartner des Herstellers Deines Fahrzeugs informieren.