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Airbag Rückrufaktion - Stillegung durch LRA /KBA

Themenstarteram 21. Oktober 2018 um 13:07

Hallo,

Ich bin mit einer Situation konfrontiert, bei der mir nicht alle Optionen ganz klar sind, und erhoffe mir hier vielleicht ein paar Anregungen. Leider war es mir nicht möglich, das LRA telefonisch zu erreichen, was Montag morgen die erste Tätigkeit sein wird. Allerdings wäre es gut, vorher die Situation etwas besser zu verstehen.

Ich befinde mich momentan (mit meinem Auto - E46) beruflich im Ausland (EU). Am Freitag habe ich erfahren, dass das LRA mir eine Frist von 7 Tagen setzt, um eine vollzogene Rückrufaktion vorzuweisen.

Nach Lektüre im Internet ist mir klar, dass die Nachrüstung der E46 Airbags eine bekannte Angelegenheit ist, und ich schon vor Monaten hätte kontaktiert werden sollen. Leider bin ich beruflich sehr mobil (auch oft im Ausland), und hatte einige Adresswechsel im Zeitraum, ich nehme daher an, dass das irgendwo verloren ging. Es ändert so und so nun nichts an der Tatsache, dass die Frist gesetzt wurde.

Leider ist es jetzt nicht möglich, das Auto binnen 7 Tagen wieder nach D zu bringen, dort nachrüsten zu lassen und die Bestätigung zu erbringen, da dies den Fahrzeugwert weit übersteigt und ich auch hier aus beruflichen Gründen nicht weg komme (In so kurzer Zeit).

Das Fahrzeug steht jetzt auf eingezäuntem und abgesperrten Privatgelände, und kann dort auch bleiben bis ich Entscheide, was damit passieren soll. Eine Abmeldung wäre daher unproblematisch, da ich es auch hier nicht brauche, um mobil zu sein.

Nun gibt es anscheinend verschiedene Dinge, die passieren können, das Schreiben des LRA gibt allerdings keine Auskunft darüber, es sind lediglich Dinge, die man im Internet findet:

Zum einen würde eine Betriebsuntersagung veranlasst. Dies wird mit relative geringen Verwaltungskosten zitiert und wäre kein Problem, da das Auto wie gesagt von der Straße ist und langfristig verschrottet oder exportiert wird. Weiterhin ist allerdings zu lesen, dass in dem Fall das Fahrzeug auch "Zwangsstillgelegt" wird, was je nach Quelle mit einer polizeilichen Fahndung nach dem Fahrzeug, eventuellem Abschleppen und weit höheren Kosten verbunden ist. Zum Abschleppen und Kontakt wird es halt nicht kommen, da das Auto weder in Deutschland noch im öffentlichen Raum ist.

Die Fragen ist daher, was tun?

* Option 1 - Betriebsuntersagung abwarten. Welche Konsequenzen (und mit welchen Fristen) wird das LRA tatsächlich veranlassen? Wenn es bei einer Abmeldung bleibt, wär dies ja ok da ich das Kfz ohnehin abmelden würde. Allerdings haben sie ja dann Schein, Brief und Nummernschild noch nicht, was wie ich annehme Grund für die nachfolgende Fahndung der Polizei ist.

* Option 2 - Ich könnte das Nummernschild, Brief und Schein nach D schicken, und durch bevollmächtigte Dritte abmelden. Das beinhaltet allerdings das Risiko dass die Dokumente auf dem Weg verloren gehen, oder nicht schnell genug ankommen, was mich wieder in die Lage von Option 1 versetzt, nur dass dann auch noch die Dokumente weg sind.

* Option 3 - Mängelbeseitigung im Ausland. Gemäß dem Schreiben vom LRA kann ich die Mängelbeseitigung entweder durch vorfahren bei Prüfstelle oder Polizei (Im Ausland nicht möglich) oder aber auch durch eine "BMW Fachwerkstatt". Nach Rücksprache mit BMW Autohaus vor Ort werden sie den Airbag tatsächlich tauschen, unabhänging davon wo das Fahrzeug angemeldet ist. Das wär nach meiner Logik ja auch im Sinne der Forderung des KBA, da aus technischer Sicht der Mängel beseitigt wurde. Problem dabei - wohl wissend wie die Mühlen der deutschen Bürokratie mahlen können:

Sicherlich muss es sich beim umbauenden Betrieb um einen Handeln, der dazu berechtigt ist, die Mängelbeseitigung zu bestätigen. Kann das LRA einen Beleg des Umbaus aus dem Ausland (in englischer Sprache) überhaupt anerkennen? Sollte dies akzeptiert werden, wäre das meine bevorzugte Option, da ja auch damit das Auto wieder sicher ist und die Sache abgehakt werden kann.

Selbstverständlich ist mir klar, dass ich mit dem LRA sprechen muss um dies heraus zu finden, und dass die Nachrüstung schon vorher hätte stattfinden sollen. Aber vielleicht gibt es ja doch den einen oder anderen, der sich entweder mit der Sachlage auskennt oder solch einen Fall schon erlebt hat (Rückruf im Ausland durchgeführt o.ä.). Größtes Problem bei allen drei Optionen ist die extrem kurze Frist von 7 Tagen, auch wenn ich es hier zu einem Händler bringe und den Beleg mit Express zuschicke, wird das sehr knapp.

Naja. In diesem Sinne, vielen Dank für etwaige Anregungen.

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Schicke Kennzeichen und ZB I zu Familie/Freund/Bekannten, derjenige soll das Auto abmelden. Das wäre die schnellste und einfachste Lösung, vor allem aber die günstigste. Die Bestätigung über die Durchführung der Rückrufaktion muss von einer autorisierten BMW-Werkstatt aus D ausgestellt werden, über alles andere brauchst du gar nicht erst nachdenken. Wenn du meinst, dass sieben Tage zu kurz sind, dann frage nach einer Fristverlängerung. Trotzdem der Zeigefinger: die sieben Tage sind an sich schon ok, die Aktion läuft nicht erst seit letzter Woche und auch bei Umzug und Auslandsaufenthalten hat man ein Mindestmaß an Erreichbarkeit zu gewährleisten, wenn man schon das Fahrzeug in D zugelassen lässt. Der aktuelle Brief ist ja auch angekommen... Aber egal, ruf an, schildere denen die Situation und lass das Fahrzeug durch irgendjemanden abmelden.

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Themenstarteram 21. Oktober 2018 um 13:41

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 21. Oktober 2018 um 15:24:56 Uhr:

Warum fährst du nicht zu einem offiziellen BMW Händler?

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Ich habe heute beim einem BMW Autohaus angerufen, und sie würden ohne Probleme tauschen. Das löst aber nur den technischen Aspekt, kompliziert wird es durch die legale Seite, da mir die Umrüstung nichts bringt, wenn die Bestätigung aus D kommen muss.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 21. Oktober 2018 um 15:23:49 Uhr:

Schicke Kennzeichen und ZB I zu Familie/Freund/Bekannten, derjenige soll das Auto abmelden. Das wäre die schnellste und einfachste Lösung, vor allem aber die günstigste. Die Bestätigung über die Durchführung der Rückrufaktion muss von einer autorisierten BMW-Werkstatt aus D ausgestellt werden, über alles andere brauchst du gar nicht erst nachdenken. Wenn du meinst, dass sieben Tage zu kurz sind, dann frage nach einer Fristverlängerung. Trotzdem der Zeigefinger: die sieben Tage sind an sich schon ok, die Aktion läuft nicht erst seit letzter Woche und auch bei Umzug und Auslandsaufenthalten hat man ein Mindestmaß an Erreichbarkeit zu gewährleisten, wenn man schon das Fahrzeug in D zugelassen lässt. Der aktuelle Brief ist ja auch angekommen... Aber egal, ruf an, schildere denen die Situation und lass das Fahrzeug durch irgendjemanden abmelden.

Vielen Dank, das ist ja relativ eindeutig. So in etwa hatte ich mir das auch gedacht. Der Zeigefinger ist schon gerechtfertigt, ich muss halt eben sehen wie ich es beilegen kann.

Wenn du sagst ZB I - wird ZB II nicht gebraucht? Meiner Recherche nach wird ja der Brief benötigt, und wenn der verloren geht muss ich persönlich vortreten, dessen Verlust erklären, einen neuen ausstellen lassen und kann dann erst abmelden..

Zur Außerbetriebsetzung werden nur die ZB I und die Kennzeichen benötigt. Keine ZB II notwendig.

Themenstarteram 21. Oktober 2018 um 14:47

Vielen Dank für die schnellen und kompetenten Kommentare Tecci! So werd ich es machen..

Ich denke, wenn man mit dem LRA redet, dann gibt es eine Fristverlängerung und ggfs. akzeptieren die auch Nachrüstung im Ausland. Einfach mal anrufen oder anschreiben.

Ich habe übrigens selber auch nie einen Brief über eine Rückrufaktion bekommen, obwohl ich nicht umgezogen bin (gab bei meinem sogar zwei Aktionen). Die Briefe kamen wohl von BMW. Das hätte mir also evtl. auch passieren können.

Bin irgendwann selber zum Händler und habe vorsichtshalber meine Fahrgestellnummer checken lassen.

Vielleicht kann die örtliche BMW-Niederlassung den Vollzug auch nach BMW in Deutschland melden, damit von dort eine in deutscher Sprache verfasste Bestätigung erstellt werden kann?

Wenn der Rückruf bei einem ausländischen BMW-Händler gemacht wurde, sollte der im System sein und dann kann ggfs. die BMW Zantrale, bzw. die Hotline in Deutschland eine Bescheinigung erstellen und zusenden.

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