Airbag ein und ausbau
hallo,
als allererstes möchte ich kein Airbag oder gurtstraffer ausbauen. mächte hier darüber disskutieren ob der einbau/ausbau und verkauf bei ebay erlaut ist oder doch nicht. im internet kursieren sehr viele pdf dateien, die den ein oder ausbau nur leuten erlauben sie entsprechend geschult sind. siehe linkt im 2ten beitrag
da mir der link aber sehr suspekt erscheint, und nicht mit dem wissen gespickt ist das ich mir erhoffte, bzw kein offizieller wisch ist, wollte ich gerne einen wasserfesten auszug haben.
grund für diese frage ist, da ich das buch "so wirds gemacht" oder so ähnlich habe, wo der ein und ausbau detaliert erklärt wird, ohne auf irgendwelche verbote oder sonstiges hinzuweisen.
selbst bei bremseinbau/ausbau wird darauf hingewiesen das man es lieber vom geschultem personall machen sollte.
desweiternen habe ich mich mit dem sprengstoffgesetzten auseinander gesetzt, wobei ich auch dort nicht schlauer wurde, da diese in so einem deutsch verfasst wurden das ich da nicht mehr durchblickte. vielleicht gibt es hier jemanden der mir es anhand von seriösen quellen bestätigt das der ein/ausbau für privatpersonen verboten ist.
link sprengstoffgesetz wo bei ich auch da nicht sicher bin das diese gesetzte von 1973 stamen, und möglicherweise jetzt bzgl. airbags bestimmte änerungen vorgenommen wurden.
desweiteren wird ja immer gesagt das der verkauf bei ebay von airbags verboten ist aber dieses macht mich hier stutzig
Zitat:
http://pages.ebay.de/help/policies/hazardous-materials.html
Pyrotechnik
Es ist verboten, bei eBay Feuerwerkskörper der Klassen II, III und IV sowie pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke (Klasse T1 und T2) anzubieten. Ausnahme: Bei eBay Deutschland dürfen Austauschlenkräder und Autotüren mit eingebautem Airbagmodul und ausbaufähige Sitze für Pkw und Kleinbusse mit Airbagmodul angeboten werden.
wie ihr sieht gibt es viele informationen darüber, aber jede sagt was anderes.
kann hier jemand bitte um aufklärung sorgen????
P.S. @mods ich hoffe dieser thread ist erlaubt, da ich ja nicht vorhabe irgendetwas am airbag zu machen, möchte nur halt klarheit, speziel weil ich und mein vater diese buch "so wirds gemacht" haben und da steht nichts von einem verbot, somit dürfte es dort nicht stehen falls es einer privatperson nicht erlaubt sein sollte???
76 Antworten
Der Airbagein- und -ausbau ist deswegen nur für geschultes Personal erlaubt, da es sich dabei um ein Teil Handelt das explosiv ist. Der Handel bei ebay dürfte auch verboten sein. Airbags werden im Sprengstoffgesetz behanddelt
Ich habe hier auf die Schnelle folgendes Gefunden und überflogen:
http://bundesrecht.juris.de/sprengv_1/__4.html
http://bundesrecht.juris.de/sprengv_1/__32.html
@ pati
schau dir mal mein zitat an, den habe ich von ebay rauskopiert. kannst auch dort nachlesen.
@caravan16V
ok, dein merkblatt ist was amtliches, das läuchtet mir ein, nur was bedeutet in diesem zusammenhang ausbau/einbau??? ist es schon ausbau wenn ich z.b. meine sitze ausbaue, und dabei den stecker ziehe?? oder bedeutet ausbau das ich die airbageinheit aus dem sitzt ausbaue???
ich weiß hört sich vielleicht kleinkarriert an, aber es muß doch genau definiert sein (vorallem hier im gesetzteshungrigen deutschland) was unter einbau/ausbau fällt.
dein merkblatt ist ja vom 2002, kann es sein das sich mittlerweie was geändert hat diesbezüglich, weil ja mittlerweile die agb´s bei ebay auch geändert wurden. damals vor 3< jahren war es verboten solche sachen bei ebay anzubieten, mittlerweie darf man es.
das ist es ja was mich so verunsichert, in büchern die eigentlich für den privatgebrauch bestimmt sind, steht nicht vom verboten, es wir im gegensatz noch genau beschrieben wie man bei diesem ein/ausbau vorgeht, genausowenig wie bei ebay, dort ist der verkauf erlaubt. anderseits steht in deinem merkblatt was anderes.
Ich vermute, daß sich das "Bastelverbot" nur auf Arbeiten direkt am/mit dem Sprengsatz bezieht. Den kompletten Sitz auszubauen ist sicherlich erlaubt. Anders sieht das wahrscheinlich beim Lenkrad aus, denn da ist ja der Airbag elementarer Bestandteil des Gegenstandes. Wobei die Gefahr bei beiden ziemlich ähnlich sein dürfte...
Die Sache lässt sich ja weiterspinnen. Ist es erlaubt, eine Tür auszubauen wenn da ein Airbag drin ist? }> 😕
Ich denke, da muß man auf Grundsatzurteile zurückgreifen.
ciao
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Beim PUG 106 kommt man zb an die Schraube fürs Lenkrad nur ran, wenn man den Airbag ausbaut da die Schruabe unterm Airbag sitzt.
Du brauchst für die De- und Montage den so genannten Sachkundenachweis für die Handhabung und den Umgang mit pyrotechnischen Gefahrstoffen.
Der beruht auf § 14 des Sprengstoffgesetzes vom 17.04.1986.
Hier wird unterschieden zwischen dem Sachkundenachweis
PT 1
der beinhaltet den Aus- und Einbau und den Umgang der Airbags und Rückhaltesysteme sowie die Zündung im eingebauten Zustand.
PT 2
Dieser beinhaltet die Fachkunde für die Klasse T2 (Sprengstoffmeister- Gehilfenschein) nach §7 des SprengG.
Damit darfst du auch außerhalb des Fahrzeuges eine Zündung der pyrotechnischen Bauteile vornehmen.
Ich habe diese Sachkundeprüfung berufsbedingt dieses Jahr abgelegt und musste diesen trockenen Gesetzesmist für die abgelegte Prüfung daher pauken.
Um deine Fragen zu beantworten und das ganze hier mal auf den Punkt zu bringen:
Der Aus- und Einbau von pyrotechnischen Bauteilen wie Airbagmodule oder auch Gurtstraffer darf nur von Personen durchgeführt werden, die über den oben angeführten Sachkundenachweis verfügen.
Theoretisch, darfst du nicht einmal eine Seitenverkleidung abnehmen, wenn sich dahinter ein SRS (Supplemental Restraint System) befindet.
Auch einen Sitz mit diesem eingebauten System dürfest du demzufolge nicht aus- und einbauen.
Bei nicht sachgerechter Handhabung können dir die Kuschelkissen dann auch mal ganz plötzlich um die Ohren fliegen
Auch der Handel mit gebrauchten Pyrotechnischen Bauteilen ist vom Gesetzgeber definitiv verboten.
Neue pyrotechnische Bauteile bekommst du beim Markenhändler nur gegen Vorlage des Personalausweises und dem Sachkundenachweis.
Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
Hab bei mir auf der Platte noch das folgende PDF gefunden:
Toll und was soll der hurz nun schreiben :-)
MFG
Rene
Zitat:
Original geschrieben von tigra-mann
Toll und was soll der hurz nun schreiben :-)
Ich verstehe nicht was Du meinst.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Du brauchst für die De- und Montage den so genannten Sachkundenachweis für die Handhabung und den Umgang mit pyrotechnischen Gefahrstoffen.
Der beruht auf § 14 des Sprengstoffgesetzes vom 17.04.1986.
Hier wird unterschieden zwischen dem SachkundenachweisPT 1
der beinhaltet den Aus- und Einbau und den Umgang der Airbags und Rückhaltesysteme sowie die Zündung im eingebauten Zustand.
PT 2
Dieser beinhaltet die Fachkunde für die Klasse T2 (Sprengstoffmeister- Gehilfenschein) nach §7 des SprengG.
Der Aus- und Einbau von pyrotechnischen Bauteilen wie Airbagmodule oder auch Gurtstraffer darf nur von Personen durchgeführt werden, die über den oben angeführten Sachkundenachweis verfügen.
Theoretisch, darfst du nicht einmal eine Seitenverkleidung abnehmen, wenn sich dahinter ein SRS (Supplemental Restraint System) befindet.
Auch einen Sitz mit diesem eingebauten System dürfest du demzufolge nicht aus- und einbauen.
Airbags und so sind doch klasst T1, das heißt (so wie ich das jetzt verstanden habe) das dein beitrag PT2 sich nicht auf die airbags im auto bezieht?? was bedeutet bei dir THEORETISCH, ist es nun so oder nicht??
zu PT1 was genau wir als ein/ausbau bezeichnet, dens stecker vom fahrersitz zu ziehen??? oder wenn man die airbag einheit ausbaut/einbaut. ich bin viel im internet unterwegs, aber noch keiner konnte mir die sache mit dem stecker ziehen mittels einer quelle belegen.
wenn ich den stecker ziehe, unterbreche ich doch die stromzufuhr, das ist für mich das gleiche wenn ich z.b. die batterie abklemme, denn auf irgendeiner art und weise ist sie ja auch mit der airbageinheit gekoppelt.
2tens. warum wird auf so ein verbot, nicht in einem buch "so wirds gemacht" mit einer sehr großen auflage, und für einen sehr breiten und vorallem privaten publikum darauf hingewisen. wie ich schon im 1 post geschrieben habe, haben sich die verlger strafbar gemacht, weil sie dort dem privatanwender den genauen lenkradausbau dokumentieren.
Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
Ich verstehe nicht was Du meinst.
ist ein insider im vw berech. 😁 😁 😁
Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
Ich verstehe nicht was Du meinst.
Sonst ist er immer der erste der warnt und immer diesen Anhang rein sezt. :-)
MFG
Rene
von wann ist die Ausgabe von dem zitierten Selbsthilfebuches ?
Seit 15.06.2005 (Novellierung des SprengG) ist der PRIVATE UMGANG mit Bauteilen der Klassifizierung T1 gemäß SprengG in DE unzulässig !
Eine Folge davon :
In neueren Ausgaben der entsprechenden Bücher ist das Thema "Airbag aus-/einbau" nicht mehr vorhanden !
Weiter Informationen dazu kannst Du zb. bekommen bei:
-Gewerbeaufsichtsamt / Amt für Arbeitsschutz
-TÜV
-Dekra
-KBA Flensburg
Weiterhin ist für die PRIVATE Lagerung von Bauteilen der Klassifizierung T1 eine Sondergenehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes / Amt für Arbeitsschutz zu beantragen,
Auflagen solcher Sondergenehmigungen werden auf Einhaltung geprüft !
Transport dieser Bauteile unterliegt weiterhin den Bestimmungen der GGVS ! Das gilt AUCH für nicht zulässigen PRIVATEN transport !
Dabei ist es GRUNDSÄTZLICH EGAL, ob die Dinger irgendwo eingebaut sind oder nicht !
Interessantes Thema.
Demnach darf ich mir also kein anderes Lenkrad einbauen, weil ich den Airbag dafür rausnehmen muß (ist bei mir nen Einsatz).
Soweit ok und auch einsichtig.
Wie sieht das aber aus, wenn ich wegen der hinteren Beleuchtung an den Dachhimmel ranmuß, aber Kopfairbags habe? Ich bau die Airbags nicht aus, aber an die Verkleidung muß ich ran.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Seit 15.06.2005 (Novellierung des SprengG) ist der PRIVATE UMGANG mit Bauteilen der Klassifizierung T1 gemäß SprengG in
Transport dieser Bauteile unterliegt weiterhin den Bestimmungen der GGVS ! Das gilt AUCH für nicht zulässigen PRIVATEN transport !
Dabei ist es GRUNDSÄTZLICH EGAL, ob die Dinger irgendwo eingebaut sind oder nicht !
hmmm, dann darf ich als PRIVATPERSON ja kein auto mehr zulassen, habe seiten und beifahrerairbag, und das im lenkrad.
warum darf seit neuestem bei ebay mit solchen teilen gehandelt werden???auch als privatperson.
ich denke hier wird mit kanonen auf spatzen geschossen, wenn ich nur den stecker vom sitz ziehe ist es noch lange kein ein/ausbau. ABER wenn ich die sprengeinheit im sitzt demontiene, dann hast du in diesemfall recht.