AHK für den VZ5
Mahltzeit!
Statt Q3RS soll es für die Dame ein VZ5 werden.
Kann mi jemand sagen, gibt es für den ne AHK?
Und kommen irgendwann mal richtige Farben? So rot grün blau? :-)
90 Antworten
Ja natürlich es gibt AHKs, welche auch für den VZ5 mit Original-Stoßstange passen; die Karosserie ist die gleiche wie beim VZ mit 310PS. Für eine starre AHK muss nur ein Loch mittig in der richtigen Höhe in die Stoßstange gefräst und der Kupplungskopf durchgesteckt und in der hohlen Stoßstange verschraubt werden sowie von unten ein entsprechender Ausschnitt für die ausklappbare Steckdose hergestellt werden. Die Stoßstange des VZ5 ist völlig hohl. Der Vorteil der starr montierten AHK ist, dass man unten für kein mittiges Bedienteil wie bei einer horizontal abnehmbaren AHK ausschneiden muss, da eben fix verschraubt wird über die links von der Mitte unten einzig eingeschnittenen Öffnung für die ausklappbare Steckdose. Kein Herumfuzeln sowie Nachdenken, ob man im jeweiligen Land bei Nichtbenutzung die AHK abnehmen muss. Kein bewegliches Teil (Verschlussmechanismus) der AHK zu Pflegen. Die Firma Kupplung vor Ort in Bayern (siehe Fotos) hat dies bei einem in Deutschland zugelassenen VZ5 mit Industriekabelstrangverlegung, Eincodierung und entsprechendem TÜV-Gutachten für eine Stützlast von 75kg (derzeit bewußt wegen noch laufender Motorgarantie keine Zuglast) tadellos erledigt, was zwischenzeitlich vom Landratsamt in die Kfz-Papiere eingetragen wurde. Maßgeblich ist das Gutachten eines Sachverständigen, welcher hier über Kfz-Hersteller, Importeur und Händler steht. Alle abweichenden Ausführungen in diesem Forum sind falsch. Kfz-Gutachter, die sich dagegen aussprechen, fehlen offensichtlich einschlägige Kenntnisse. Sonst dürften Sachverständige bspw. auch keine fremden Felgen genehmigen, weil diese vom Hersteller auch nicht freigegeben sind. Und von größeren Veränderungen, wie mach aus zwei Kfz ein langes würden auch nicht gehen. Da könnte man die Einzelgenehmigung gleich aus dem Gesetz streichen. Man muss leider mehrere Sachverständige abklappern bis man einen mit entsprechenden Kenntnissen erwischt. Auch der Importeur für Österreich bestätigte telefonisch, wenn ein Sachverständiger ein positives Gutachten erstellt, wird eine AHK eingetragen. Beachtet werden muss bei Softwareupdates, dass die Eincodierung der AHK ins Motorsteuergerät nicht überspielt wird.
Zitat:
@Lusi schrieb am 17. Januar 2023 um 16:47:39 Uhr:
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@Leon359 schrieb am 9. Januar 2023 um 12:45:49 Uhr:
@Lusi
Ich komme auch aus der Nähe von Passau, kannst du mir bitte Mal den Händler nennen. Wie oben geschrieben hab ich schon einige durch und alles nur absagen.
Der sagt es geht aber sie machen es nicht.
Der nächste sagt überhaupt keine Chance etc.LG Leon
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SK Handels GmbH
Tel 08544 97279105
Du kannst ja berichten was sie zu Dir sagen.
Gruß Lusi
Die Firma Kupplung vor Ort in Hietzinger Wiesen 1, 94431 Pilsting (Bayern) hat schon in einen VZ5 bei Verwendung der Originalstoßstange eine starre Anhängekupplung mit Stützlast 75kg und TÜV-Gutachten eingebaut (siehe auch die Bilder auf deren homepage). Gruß
Zitat:
@Leon359 schrieb am 9. Januar 2023 um 12:26:26 Uhr:
Hallo zusammen,ich "leide" aktuelle unter dem gleichen Problem.
Seit nun einigen Wochen probiere ich mehr Informationen zubekommen.Kurzer Ablauf meiner Recherchen:
Anfrage bei über 10 Autohäusern
Welche jeweils bestätigen, dass die AHK für den vz5 nicht verfügbar ist.Bei Cupra selbst angefragt, ob sie bestätigen können, dass das Chassi Identisch ist zum vz.
Leider gibt Cupra keine Auskunft.Einen Besitzer vom vz5 nach Fahrzeugschein gefragt.
Dort sind weder Stützlast noch andere Anhängerkupplung relevanten Angaben eingetragen.Also Einzelabnahme!!!
Selbst wenn man die AHK dran bekommt, wo der Hersteller der AHK mir auch mitteilte, dass er nicht sicher sein ob das Set überhaupt passe.Bei einer Kontrolle ohne eingetragen Anhängerlast könnt ihr stillgelegt werden bzw. Müsst ihr den Anhänger am Kontrollpunkt stehen lassen.
Bei mir wäre es ein Wohnwagen, welchen ich ungern 2-3 Wochen auf einem Autobahnparkplatz stehen lassen möchte, irgendwo hunderte Kilometer von Zuhause und dann auf Krampf ein Zugfahrzeug finden.
Ebenso wird sicherlich ein Rückbau veranlasst.
Sicher kann es sein, das man noch eine Anzeige bekommt, wegen fahren ohne Betriebserlaubnis.Also Harakiri mäßig sollte man nichts anbauen ohne Eintragung.
Aktuell hilft mir noch ein Cupra Händler der noch irgendwie probiert die Bestätigung zubekommen, dass der vz mit dem vz5 vergleichbar wäre.
Sonst muss man schon einen fündigen TÜV Prüfer finden.
Ob Kodierung bei den AHK Sets funktioniert weiß auch niemand.
Am Ende gehen Die Lichter etc. Nicht also alles nicht so einfach.Ich würde die jenigen bitten hier im Forum ein Foto ihrer AHK vom Formentor vz5 zuschicken, damit man sich erstmal sicher sein kann das AHK + Elektronik funktioniert.
Die Eintragung hängt nun vom Cupra Händler ab bzw. Von einem TÜV Prüfer für den das in Ordnung ist die Werte vom vz zuübertragen.
Lg Leon
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Das Chassis des VZ und des VZ5 im Bereich der hinteren Stoßstangenaufnahmen ist von den Befestigungslöchern identisch (Bestätigung durch Cupra Werkstatt bei demontierter Stoßstange eines Cupra und telefonische Auskunft von Porsche/Cupra Östererich. Dies bestätigt ja auch der Einbau einer AHK in einen schwweizer VZ5. Der originale Diffusosr ist mit der Stoßstange verbunden und alles ist völlig hohl dahinter. Dadurch dass der Original-Diffusor 10cm weiter hinunter geht als die ausgekerbte Stoßstange des VZ310 ist es nicht möglich die originale elektrische AHK einzubauen (ohne massiv auszuschneiden, was zu einer völligen Instabilität des Diffusors führt). Da ist die Auskunft von Cupra richtig, dass eine AHK nicht vorgesehen ist, weil Cupra nur eine elektrisch ausfahrbare AHK anbietet, welche nicht passt. Da bleibt nur die beste Möglichkeit eine starre AHK (oder horizontal abnehmbare AHK) eines Zubehörlieferanten, welche für den Cupra eine ABE haben, einzubauen, weil hiefür nur ein Loch zum Durchstecken des AHK-Kopfes ausgefräst werden muss. Bei einer horzontal abnehmbaren AHK muss zusätzlich zum Ausschnitt für die ausklappbare Steckdose mittig für das Drehrad zum Ent- und Verriegeln ausgeschnittten werden. Ich verweise auf meine anderen Beiträge. MfG
Mh... 75kg Stützlast reicht ja nur für einen Fahrradträger...
Anhänger darf man keinen ziehen da ist der VZ5 für mich leider raus ...
Ich hoffe es bekommt jemand hin dass er eine "vernünftige" Anhängelast eingetragen bekommt dann wäre der Wagen auf jeden Fall interessant für mich ??
Hey Laendu
Kann man dich irgendwie kontaktieren. Bin auch aus der Schweiz und wäre sehr an einem Anbau der Anhängerkupplung interessiert. Hätte da paar Fragen.
Liebe Grüsse aus dem Seeland.
Kay
Zitat:
@LAENDU schrieb am 14. Juni 2024 um 16:23:40 Uhr:
Der VZ5 hat das gleiche Chassis und die selbe Elektronik wie die restlichen VZ Modelle. Daher erfolgt der Einbau mit Originalteilen. In der Schweiz wird das Ganze mit einer Einzelabnahme welche einer Konformitätsprüfung entspricht legalisiert. Wie oben erwähnt, wurde mein Fahrzeug mit den Papieren der Einzelabnahme durch die Zulassungsstelle geprüft und hat den Fahrzeugschein erhalten.
Grüße, ich möchte mir einen VZ5 als Vorführwagen kaufen. Allerdings benötige ich dringend eine Ahk für meinen kleinen Wohnwagen. Die original Zuglast von 1800kg vom VZ wäre mehr als ausreichend für meinen Zwecks. Ich bitte daher um Kontaktdaten des Ansbacher Cupra Händlers zur Klärung des Sachverhalts mit Ihm.
Alternativ habe ich schon die bayrische Firma kontaktiert, leider geben die nur 75kg Stützlast an und damit ist kein Anhängerbetrieb möglich.
Für ne echt Hilfe wäre ich mehr als Dankbar. Zur Not würde ich auch den Umweg über die Schweiz in Erwägung ziehen.
Vielen Dank David Sebastian
Wieso sollte mit einer Stützlast von 75KG kein Anhängerbetrieb möglich sein? Die Stützlast wir meist auch nicht durch die Kupplung begrenzt, sondern durch das Fahrzeug selbst.
Es könnte eine ‘Fahrradträgerkupplung’ sein.
Die hat dann ‘nur’ eine Stützlast, darf aber nichts ziehen.
Ein Anhänger hat eher eine geringere Stützlast, da sollten die 75 KG lange ausreichen. Es soll ja nicht das "halbe" Gewicht des Anhängers auf der Kupplung lasten, sondern mehr oder weniger auf der/den Achsen.
Die hohe Stützlast ist heutzutage eher bei Fahrradträgern für E-Bikes gefordert.
Der Betrieb Kupplung vor Ort bietet nur ne starre Ahk für den Fahrradträger mit 75kg Stützlast an. Diese ist zum Anhänger ziehen nicht zugelassen. Hat denn niemand in Deutschland ne Ahk egal ob starr oder schwenkbar am VZ5 montiert und auch eingetragen? Laut Forum sollen manche Cupra Händler das wohl ermöglichen. Leider waren meine Bemühungen diesbezüglich noch nicht von Erfolg gekrönt. Kann niemand mit Infos oder Händker Kontakten helfen? Mfg David Sebastian
@Mr.Maguo
Wenn eine AHK zum Ziehen von Anhängern nicht vom OEM homologiert ist, ist sie nicht zulässig.
Eine wie auch immer geartete "Abnahme" ist dann das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt ist.
Eine Ausnahme könnte ich mir nur vorstellen für eine AHK, für die lediglich eine Stützlast z.B. für Fahrradträger vorgesehen ist.
Der "normale" Formentor hat eine Anhängelast von bis zu2,5to bzw. bis 100Kg Stützlast. Das Problem beim VZ-5 wird also eher in der Ausbildung der Heckschürze und/oder der AGA liegen.
Oris hat aber anscheinend eine für den VZ-5
Das Thema gab es schon beim Leon Cupra 5f. Die hatten beim vFl weder Stütz- noch Zuglast vorgesehen. Beim Fl gab es dann Stützlast, aber keine Zuglast. Das hieß Fahrradträger ok, Anhänger war illegal.
Wenn ich mich nicht täusche, habe ich das so in Erinnerung.