AHK am Smart

Smart

Moin
Unser neuer Smart den wir gerade suchen soll eine AHK bekommen.
Habe bei Rameder eine gefunden, aber einen Kabelsatz haben sie nicht.
Wenn schon Rameder kein Kabelsatz hat, wer denn ?
Hat der Smart einen CAN Bus ?
Wenn nicht könnte man sich selber was zusammen stricken.

24 Antworten

@kaisinho

Leg dem Prüfer doch mal die beiliegenden Papiere vor. Am Telefon werden die immer sehr vorsichtig Antworten. Und frag mal bei anderen Prüforganisationen nach, ob sie die Eintragung vornehmen können. Mir wollte mal ein TÜV-Prüfer eine völlig unnötige und teure Einzelabnahme verkaufen.

Der Anbauanweisung lag auf der letzten Seite folgendes bei:

"Hinweise:
Das Fahrzeug muss keinem technischen Dienst
( TÜV, Dekra, GTÜ etc.)
zur Abnahme vorgeführt werden.
Nach Anbau der AHK müssen Sie die Fahrzeugpapiere ( KFZ-Schein )
zur Berichtigung Ihrer KFZ-Zulassungsstelle vorlegen.
Dazu nehmen Sie bitte die kompletten Zulassungspapiere der AHK mit.
Empfehlung zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
O.1 450 O.2 450
zu O.1/O.2 : AHK 22 E1- 55R - 011873
Stützlast: 45 kg"

Aber das hat doch nichts mit einem Gutachten zu tun und ich kann mir echt nicht vorstellen, dass die Zulassungsstelle nur alleine mit diesem Schreiben die Eintragung vornimmt?

Moin,

geh am Besten zur Zulassung und frag da nach.

Mit dem 450 war ich bei der Abnahme, aber da musste ich eh wegen des Faltdaches hin.
Beim 451 wollte ich irgendwann zur Zulassungstelle, habe ihn aber vorher verkauft.

Grüße

Thorsten

und wie weit biste mit der AHK am Smart, , ich kann mich Ärgern das ich meinen seiner zeit verkauft habe . und wenn würde ich immer eine AHK drunter Bauen, nur halt mit einen UNI - Einbausatz , ca 60 € Gegen über Original ca 130€

also dann

MFG fritz

Ähnliche Themen

Zitat:

@kaisinho schrieb am 9. September 2020 um 20:29:02 Uhr:


Der Anbauanweisung lag auf der letzten Seite folgendes bei:

"Hinweise:
Das Fahrzeug muss keinem technischen Dienst
( TÜV, Dekra, GTÜ etc.)
zur Abnahme vorgeführt werden.
Nach Anbau der AHK müssen Sie die Fahrzeugpapiere ( KFZ-Schein )
zur Berichtigung Ihrer KFZ-Zulassungsstelle vorlegen.
Dazu nehmen Sie bitte die kompletten Zulassungspapiere der AHK mit.
Empfehlung zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
O.1 450 O.2 450
zu O.1/O.2 : AHK 22 E1- 55R - 011873
Stützlast: 45 kg"

Aber das hat doch nichts mit einem Gutachten zu tun und ich kann mir echt nicht vorstellen, dass die Zulassungsstelle nur alleine mit diesem Schreiben die Eintragung vornimmt?

Wenn keine Abnahme erforderlich ist, muss die AHK ein "E-Prüfzeichen" haben. Dann genügt die Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Dafür muss in den Unterlagen aber auch die Bescheinigung über das Vorhandensein des "E-Prüfzeichens" vorhanden sein. Also alle vorhandenen Papiere nehmen und ab zur Zulassungsstelle.

Insgesamt 3 TÜV-Gesellschaften (im Saarland) haben es trotz Vorlage des gesamten über 30-seitigen Gutachtens die Beschinigung über den ordnungsgemäßen Einbau abgelehnt. Jetzt war ich noch bei einer TÜV in Rheinland-Pfalz und dort sah man sich alles an und telefonierte mit dem Vorgesetzten. Ergebnis: Es handelt sich um eine Einzelabnahme, die nur der Chef unterschreiben kann. Aber es soll zumindest nach deren Auffassung problemlos durchgehen. Dienstag habe ich Termin.

MDC hat nach telefonischer Rücksprache mit Herr Papenburg keinen TÜVler im Haus, auch nicht an einem Tag, sondern lassen dies bei der TÜV in Willich eintragen. Dort habe ich angerufen und um einen Termin gebeten. Rückruf ist leider noch nicht erfolgt. Zudem habe ich der Zulassungsstelle alle Unterlagen, auch das über 30-seitige Gutachten zugeschickt. Dort hat man es an den Abteilungsleiter weitergeleitet. Antwort steht noch aus. Die Zulassungsstelle trägt es aber meines Wissens nicht ohen Abnahmebescheinigung durch die TÜV ein. Beim Smart gibt es leider die Besonderheit, dass er keinen Eintrag der Stütz- und Anhängelast vom Werk her hat.

Das Problem ist -und das hat mir Herr Papenburg auch bestätigt- dass man die jeweilige TÜV nicht zur Abnahme zwingen kann, sondern geduldig jemanden suchen muss, der kein Korinthenkacker ist. Also die berühmte Stecknadel im Heuhaufen.

Das witzige an der ganzen Sache ist, dass mir die ablehnenden TÜVler sagten, dass ich die AHK bei Nichteintrag der Stütz- und Anhängelast nicht demontieren muss. Ich darf sie nur nicht benutzen. Dabei brauche ich sie jährlich ca. 3x um Grünschnitt durch den Wald auf die Kompostieranlage zu fahren. Ich könnte jetzt einfach alles so lassen und die 10km Fahrt im Jahr einfach so machen, das möchte ich aber nicht. Ich bin gewillt alles korrekt eingetragen zu bekommen. Aber Ehrlichkeit wird in unserem Lande leider nicht immer belohnt.

Nabend,

die "Nicht Eintragung" von Anhängelasten ist nicht ganz so besonders.
Der Up!,Mii,Citygo haben auch keine AHK vorgesehen.
Es gibt mehrere Anbieter, die einen Haken als Basis für den Fahrradträger anbieten.
Das scheint auch ohne Stützlast legal zu sein.
Aber Hängerbetrieb ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Bei der AHK von Clevertrailer ist das auch crazy.
Die Traverse wurde wohl sogar von smart in Auftrag gegeben, um einen Heckträger anbauen zu können.
Der Kupplungshaken war dann bei der Festigkeitsberechnung wohl nur ein Abfallprodukt.
So einen Träger habe ich nur ein Mal live gesehen.
Das Ganze war extrem teuer und wurde so gut wie nie verkauft.

Der Master/Movano als Fahrgestell hat auch 0000 eingetragen, da der Hersteller nicht wissen kann, was die Aufbaufirmen damit anstellen.

Ich würde mir ja die jeweiligen Ablehnungen schriftlich begründen lassen.
Diese Organisationen nehmen eine hoheitliche Aufgabe war und wenn es ein Gutachten gibt, dann bin ich auf die Ablehnungsbegründung gespannt.
Mit der Clevertrailer-AHK, dem Brabus-Faltdach und drei abzunehmenden Sonderfelgen/Reifen war das tatsächlich eine lange Suche, bis ich da jemanden gefunden habe.

Grüße

Thorsten

Gestern wurde alles ordnungsgemäß eingetragen. Ohne die Bescheinigung eines GTÜ-Mannes wäre die AHK bzw. die Stütz- und Anhängelast NICHT eingetragen worden. Diese Aussage kam vom Leiter der Zulassungsstelle. Komisch ist auch, dass gerade MisterDotCom mir am Telefon sagte, dass ich eine solche Bescheinigung für die Eintragung benötige.

Nicht nur die AHK selber sondern auch die Stützlast von 45 kg und die Anhängelast von 450 kg sind nun eingetragen.

Moin,

Glückwunsch.
Ich wünsche Dir frohes und unfallfreies Hängerziehen.

Das Eintragen von seltenen Sonderabnahmen ist oft schwierig.
Wenn die Abnahme klappt, kann immer noch die Zulassung Überraschungen bereiten (Räder /Emissionsklasse).

Grüße

Thorsten

kann ich nicht schlechtes drüber sagen. wenn man alle unterlagen zusammen hat , hin zum Tüv , und das war es. das Einziegste was ist , ob man das eine oder andere Bremssystem hat, wegen der Zug Kraft, so konnte ich die 450 KG sofort ziehen, denn 350 KG ist ja mager. mfg fritz

Deine Antwort
Ähnliche Themen