AGR-Ventil - Lieferprobleme
Hallo zusammen,
seit vorletztem Montag ist mein Auto in der Werkstatt, weil das AGR-Ventil klemmt. Es muss ausgetauscht werden, und mein Händler erhält das Ersatzventil nicht von der BMW AG. Ursprünglich sollte es vergangenen Samstag ankommen, mittlerweile sagt keiner mehr einen Liefertermin.
Hat noch jemand dieses Problem?
Mittlerweile würde ich das Auto trotz allen Fahrspaßes am liebsten verkaufen, da ich bei jedem Werkstatttermin bisher Ärger hatte.
Viele Grüße,
Verena
Beste Antwort im Thema
hallo,
zwei Anmerkungen meinerseits:
1. hier geht es um die Lieferprobleme der AGR-Ventile und nicht um mögliche Partikelfilter für Benzinmotoren, um Euro 6c einzuhalten
2. Andeutungen nach dem Motto, "ich weiß was, aber ich sage es euch nicht" hilft keinem der betroffenen weiter😠.
gruss mucsaabo
180 Antworten
@SGSII Ich habe das durchaus gelesen. Aber du nicht. zumindest nichtIch zitiere ma:
"Pannenhilfe vor Ort
Hilfe bei Reifenpannen und kleineren Missgeschicken
Übernahme von Taxi- oder Hotelkosten, wenn die Panne nicht vor Ort behoben werden kann
Übernahme der Abschleppkosten bis zum nächstgelegenen BMW Service Partner, wenn die Panne nicht vor Ort behoben werden kann
Vermittlung und Übernahme der Kosten für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug (je nach Verfügbarkeit des Fahrzeugmodells)
Kostenübernahme für einen nahtlosen Erhalt ihrer Mobilität (beinhaltet die Weiter- oder Heimreise mit Zug oder Flugzeug und/oder die Fahrzeugabholung bzw. – rückführung bis zu einem Höchstbetrag von max. 500 Euro je Pannenfall)"
Zitat Ende
Daraus geht eindeutig hervor dass du bei einer Panne ein Zugfahrkarte oder ein Fluckticket bekommst um die Fahrt fortzusetzen: Weiterreise bedeutet bis zum Ziel oder nach Hause. Limit: 500 Euro. Du bekommst wahlweise ein Auto um weiterzukommen.
Da steht NICHT dass du bei einem Werkstattaufenthalt für die gesamte Zeit ein Auto bekommst. Das gilt nur für den Fall dass du eine Fahrt zuende bekommen musst, also Ziel oder nach Hause, und das auch nur bis zu einem betimmten Limit.
Zitat:
@buggeliger schrieb am 1. April 2017 um 12:13:17 Uhr:
@SGSII Ich habe das durchaus gelesen. Aber du nicht. zumindest nichtIch zitiere ma:
"Pannenhilfe vor Ort
Hilfe bei Reifenpannen und kleineren Missgeschicken
Übernahme von Taxi- oder Hotelkosten, wenn die Panne nicht vor Ort behoben werden kann
Übernahme der Abschleppkosten bis zum nächstgelegenen BMW Service Partner, wenn die Panne nicht vor Ort behoben werden kann
Vermittlung und Übernahme der Kosten für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug (je nach Verfügbarkeit des Fahrzeugmodells)Kostenübernahme für einen nahtlosen Erhalt ihrer Mobilität (beinhaltet die Weiter- oder Heimreise mit Zug oder Flugzeug und/oder die Fahrzeugabholung bzw. – rückführung bis zu einem Höchstbetrag von max. 500 Euro je Pannenfall)"
Zitat EndeDaraus geht eindeutig hervor dass du bei einer Panne ein Zugfahrkarte oder ein Fluckticket bekommst um die Fahrt fortzusetzen: Weiterreise bedeutet bis zum Ziel oder nach Hause. Limit: 500 Euro. Du bekommst wahlweise ein Auto um weiterzukommen.
Da steht NICHT dass du bei einem Werkstattaufenthalt für die gesamte Zeit ein Auto bekommst. Das gilt nur für den Fall dass du eine Fahrt zuende bekommen musst, also Ziel oder nach Hause, und das auch nur bis zu einem betimmten Limit.
in meinen Augen verschmischst du hier zwei Fakten. Du sprichst von einem Fall auf einer Reise und man über 100km von Zuhause entfernt ist. Dem ist hier nicht so, da mein Auto unter 100km entfernt steht, daher habe ich einen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug! Es stimmt jedoch auch, dass dieser im Normalfall auf 3 Werktagr befristet ist. Ich sage bewusst Normalfall, der hier in meinen Augen nicht mehr gegeben ist. Bauteillieferung sollte normal über Nacht erfolgen und der Einbau ist ebenfalls beim AGR Ventil in kurzer Zeit möglich, so könnte dies problemlos erfüllt werden. Nun besteht aber der Umstand, dass viele BMW Fahrer seit Wochen! auf ihr Fahrzeug warten und das ist nicht unser verschulden, daher sehe ich BMW in der Pflicht, diese Frist zu erweitern, was sie aktuell auch tut. Ich habe mehrfach nachgefragt, sowohl im Autohaus als auch BMW Kundenbetreuung und mir wurde stets mitgeteilt, dass dies über die Mobilitätsgarantie (PKW jünger als 2 Jahre) erfolgt, und zwar in unbegrenzter Länge!
Ich bin kein Jurist, aber vllt kann hier jmd Klarheit schaffen. Leider kann ich auch keine Bedingungen der Mobilitätsgarantie finden.
Für mich ist das ein Zeichen für einen guten Service. Wenns diese Sch***AGRdinger doch nicht gibt!!
Wenn es sie gäbe wären sie doch schon längst verbaut. Das ist doch deutlich billiger als massenhaft Autos bereitzustellen?! Und das wahrscheinlich ohne dass es einen Rechtsanspruch gibt. Ist denn hier wirklich kein Jurist an Bord, der das mal klarstellen könnte?
Edit:
"Du sprichst von einem Fall auf einer Reise und man über 100km von Zuhause entfernt ist. Dem ist hier nicht so, da mein Auto unter 100km entfernt steht, daher habe ich einen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug!"
Ich denke ein Jurist würde dir sagen, eben WEIL es unter 100 km von zuhause ist hast du KEINEN Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. So kann man es nämlich a u c h interpretieren 😁😁
Zitat:
@SGSII schrieb am 1. April 2017 um 14:54:54 Uhr:
Ich bin kein Jurist, aber vllt kann hier jmd Klarheit schaffen. Leider kann ich auch keine Bedingungen der Mobilitätsgarantie finden.
Die findest Du hier:
https://www.bmw.de/.../...service-flyer.pdf.download.1488376120081.pdfZitat:
Ersatzfahrzeug zur Weiterfahrt.
Bis zum Abschluss der Reparatur werden die Kosten für ein gleichwertiges
Ersatzfahrzeug 4) 5) übernommen: im Inland bis max.
3 Werktage plus Wochenende, im Ausland bis max. 5 Werktage plus Wochenende.4) Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Verfügbarkeit regional und situativ variieren kann.
5) Kraftstoffkosten gehen zu Ihren Lasten. Es gelten die Anmietbedingungen der jeweiligen Fahrzeugvermieter. Bitte beachten Sie, dass dafür i. d. R. die Vorlage einer Kreditkarte bei der Anmietung des Ersatzfahrzeugs notwendig ist.
Ich schließe daraus, dass man die Kosten des Leihwagens wie angegeben ersetzt bekommt, aber zuersr per Kreditkarte zahlen muss.
Wenn der Händler Dir einen seiner Wagen für die Dauer der Reparatur gibt, hat das mit der Mobilitätsgarantie nichts direkt zu tun.
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Zitat:
@gt2er schrieb am 1. April 2017 um 16:29:33 Uhr:
Zitat:
@SGSII schrieb am 1. April 2017 um 14:54:54 Uhr:
Ich bin kein Jurist, aber vllt kann hier jmd Klarheit schaffen. Leider kann ich auch keine Bedingungen der Mobilitätsgarantie finden.
Die findest Du hier: https://www.bmw.de/.../...service-flyer.pdf.download.1488376120081.pdf
Zitat:
@gt2er schrieb am 1. April 2017 um 16:29:33 Uhr:
Zitat:
Ersatzfahrzeug zur Weiterfahrt.
Bis zum Abschluss der Reparatur werden die Kosten für ein gleichwertiges
Ersatzfahrzeug4) 5) übernommen: im Inland bis max.
3 Werktage plus Wochenende, im Ausland bis max. 5 Werktage plus
Wochenende.
sehe ich genauso, und habe es so oben auch erwähnt und markiert. Weitere Bedingungsunterlagen konnte ich jedoch nicht finden z.B. für den aktuellen Fall: Was passiert wenn BMW seiner Reparatur nicht nachgehen kann.
Habe etwas rechechiert. Die Bedingungen findest Du hier: https://schutzbrief.meinbmw.de/.../...f%20Versicherungsbedingungen.pdf
Die Mobilitätsgarantie ist im Prinzip eine kostenfreie Versicherung bei Roland Versicherungen. BMW zahlt die Versicherungsprämie an Roland und Roland ist der Erbringer der Leistungen.
Übrigens bekommt man die nur, wenn man diese auch abschließt. Ansonsten hat man keine Mobilitätsgarantie. Habe dazu direkt nach dem Kauf die Infos bekommen, wie man diese abschließt.
Wer das nicht macht, hat vermutlich auch keine BMW-Mobilitätsgarantie.
Zitat:
@gt2er schrieb am 1. April 2017 um 16:54:29 Uhr:
Habe etwas rechechiert. Die Bedingungen findest Du hier: https://schutzbrief.meinbmw.de/.../...f%20Versicherungsbedingungen.pdfDie Mobilitätsgarantie ist im Prinzip eine kostenfreie Versicherung bei Roland Versicherungen. BMW zahlt die Versicherungsprämie an Roland und Roland ist der Erbringer der Leistungen.
Übrigens bekommt man die nur, wenn man diese auch abschließt. Ansonsten hat man keine Mobilitätsgarantie. Habe dazu direkt nach dem Kauf die Infos bekommen, wie man diese abschließt.
Wer das nicht macht, hat vermutlich auch keine BMW-Mobilitätsgarantie.
nanana, das habe ich auch schon gefunden und lese ich anders. Hierbei handelt es sich ausschließlich um den Schutzbrief, der immer gesondert aufgeführt ist. Sicherlich mit dem ADAC vergleichbar aber nicht mehr. Unter Leistungen steht auch, dass der Schutzbrief nur greift wenn die Hersteller Mobilitätsgarantie nicht greift. Diese greift jedoch bei Fahrzeugen ab 2006 bis zu 5 Jahre (Voraussetzung: Warung bei BMW, auch Öl usw.) Nach Erstzulassung.
Und da steht:
!"§6 Ausschlüsse und Leistungskürzungen
1. Nicht versichert sind Schäden,
(...)
j) bei regulärem Service und bei technischen Aktionen oder Rückrufaktionen
(...)"
Ich denke das ist hier gegeben, und die Frage ist wohl beantwortet. Wenn man einen Wagen bekommt weil die Reparatur wegen fehlendem Teil verzögert ist, dann ist es ein Service. Unter 100 km gibts ja wie schon von anderer Seite gepostet eh nix.
Zudem muss der Wagen ja nicht unbedingt die ganze Zeit in der Werkstatt stehen, er könnte ja auch zuhause auf die Instandsetzung warten, sofern er noch fahrbar ist.
Zitat:
@SGSII schrieb am 1. April 2017 um 17:17:06 Uhr:
nanana, das habe ich auch schon gefunden und lese ich anders. Hierbei handelt es sich ausschließlich um den Schutzbrief, der immer gesondert aufgeführt ist.Zitat:
In dem die Leistungen der Mobilitätsgarantie angegeben sind. Es sind in dem Roland-Schutzbrief dieselben Telefonnummern angegeben wie bei dem Flyer zur Mobilitätsgarantie. Auch die Bedingungen scheinen gleich zu sein. Ich glaube nicht, dass es gesonderte Bedingungen zur Mobilitätsgarantie gibt. Wenn doch, bitte Link.
Zitat:
@buggeliger schrieb am 1. April 2017 um 17:24:26 Uhr:
Und da steht:
!"§6 Ausschlüsse und Leistungskürzungen
1. Nicht versichert sind Schäden,
(...)
j) bei regulärem Service und bei technischen Aktionen oder Rückrufaktionen
(...)"Ich denke das ist hier gegeben, und die Frage ist wohl beantwortet. Wenn man einen Wagen bekommt weil die Reparatur wegen fehlendem Teil verzögert ist, dann ist es ein Service. Unter 100 km gibts ja wie schon von anderer Seite gepostet eh nix.
Zudem muss der Wagen ja nicht unbedingt die ganze Zeit in der Werkstatt stehen, er könnte ja auch zuhause auf die Instandsetzung warten, sofern er noch fahrbar ist.
komm mal runter, dass ist der schutzbrief und zählt daher eh nicht. Außerdem wurde mein Fahrzeug nicht zurückgerufen, daher fällt er unter Panne. Zusätzlich bleibt, dass eine Marke in der Lage sein sollte, innerhalb kurzer Zeit ein Defekt zu beheben. Leider haben wir hier noch keinen Juristen zu einer Aussage bewegen können.
Außerdem sehe ich mein Auto nicht mehr als fahrbahr an, sonst hätte ich zum Autohaus alleine fahren sollen und wäre nicht vom mobilen Service abgeholt worden.
Zitat:
@gt2er schrieb am 1. April 2017 um 17:32:40 Uhr:
Zitat:
@SGSII schrieb am 1. April 2017 um 17:17:06 Uhr:
nanana, das habe ich auch schon gefunden und lese ich anders. Hierbei handelt es sich ausschließlich um den Schutzbrief, der immer gesondert aufgeführt ist.
In dem die Leistungen der Mobilitätsgarantie angegeben sind. Es sind in dem Roland-Schutzbrief dieselben Telefonnummern angegeben wie bei dem Flyer zur Mobilitätsgarantie. Auch die Bedingungen scheinen gleich zu sein. Ich glaube nicht, dass es gesonderte Bedingungen zur Mobilitätsgarantie gibt. Wenn doch, bitte Link.
Ja, das habe ich alles auch gesehen, dennoch greifen diese Bedingungen in dem Fall nicht. Ob die Herstellergarantiebedingungen genauso aussehen, glaube ich nicht, konnt aber noch immer keine weiteren Informationen hierzu finden... habe ich aber oben schon geschrieben.
"... das ist der Schutzbrief und zählt daher eh nicht...." ja was sag ich denn die ganze Zeit, oh Mann....
Zitat:
@buggeliger schrieb am 1. April 2017 um 18:52:07 Uhr:
"... das ist der Schutzbrief und zählt daher eh nicht...." ja was sag ich denn die ganze Zeit, oh Mann....
wir sprechen von der Hersteller Mobilitätsgarantie und die ist mindestens der Schutzbrief, eher mehr...
"...Mobilitätsgarantie (...) mindestens der Schutzbrief..."
Nei-en!!!
Das greift in diesen Fällen nicht, warum siehst du das denn nicht ein? Wie oft soll man dir denn NOCH die Bedingungen vorlegen?! Du musst nicht nach Hause, und du bist nicht 100+ km von zuhause weg. Du kriegst das nur dafür und nur ein paar Tage. Dein Auto ist kaputt, das ist blöd für dich, aber du hast keinen !!!! Anspruch auf Kosten des Herstellers mobil gehalten zu werden. Alles was du (während der Garantie) hast ist ein Anspruch auf (Wieder-)Herstellung des vertragsgemäßen Zustands, also Reparatur.
Du überschätzt ganz einfach was dir zusteht.
Ach hier hat man plötzlich einen Anspruch auf Reparatur. Und wenn ich für genau diesen Anspruch im anderen Thread nach ein paar Wochen schriftlich einen angemessenen Fertigstellungstermin setzen will, dann sorgt das für Gelächter?
Kopfschüttel
Natürlich hast du einen Anspruch auf Reparatur. Bestreitet doch keiner. Nur eben nicht auf einen Termin (ja, das sorgt mit Sicherheit für Heiterkeit 😁) und auf das was du unter Anspruch auf Mobilität verstehst .
Mehr, und für mich abschließend, auf http://www.motor-talk.de/.../...agr-ventil-ausfaelle-t5990678.html?...