Aggressivität?
Moin Freunde,
hab mal was Ernstes. Ich werde in letzter Zeit von anderen Autofahrern( egal was für Marke) regelrecht angefeindet. Ich bin schon ausgebremst worden, angehalten worden und wurde aufs Grobste beleidigt. Ich muss dazu sagen, ich wollte das vorrausfahrende Auto überholen, bis ich dann wie geschrieben angehalten worden. Heut morgen das selbe Spiel, überholte ausserorts 2 Autos( kein Gegenverkehr, Strasse und angrenzender Randstreifen frei, keine Radfahrer, Tageslicht...). In meinen Wohnort musste ich kurz zur Bank, der eine Autofahrer war inzwischen da, hielt an und fing an mich zu belegen. Ich würde immer so fahren, schon mehrere hätten das beobachtet und er würde das nächste mal STRAFANZEIGE stellen, hä?. Ich bin kein Raser,innerorts ok, 10kmh mehr und ausserorts vielleicht ein bisschen rasanter.
Ist das jemanden schon passiert und muss ich mir Sorgen machen?
D.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von TT-Eifel
...wenn eine 10km lange Kolonne auf der linken Spur handelt und die rechte Spur frei ist dann mißachten alle das Rechtsfahrgebot, und das ist eine Ordnungswidrigkeit.
Es geht auch nicht darum ob man dem Hintermann Platz machen muss, sondern dass man dann den Verkehr behindert.Zitat:
Wer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen mit mehreren Spuren in einer Richtung fortgesetzt und grundlos die linke oder, bei drei Spuren, die mittlere Spur benutzt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert, begeht einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, der mit 80 € Bußgeld und einem Punkt geahndet werden kann.
Zitatende.
Wenn man Gesetzestexte zitiert und in einen Kontext zu einer konkreten Verkehrssituation stellt, dann sollte man auch auf die wesentlichen Details achten, welche überhaupt für eine entsprechende Anwendbarkeit des Gesetzes sorgen.
Das Detail liegt im vorliegenden Fall auf dem Wort "grundlos", welches in der beschriebenen Situation eben nicht gilt, weil sich die dem vorausfahrenden Fahrzeug folgenden Fahrzeuge ja eben nicht grundlos auf der linken Spur eingeordnet haben, sondern in Überholabsicht. Würden sie nämlich zum Überholen auf die rechte Spur wechseln, dann würden sie gegen das Verbot des Rechtsüberholens verstoßen.
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Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Gestern ist mir auf der Autobahn auch wieder mal so eine Geistesgröße begegnet, die glaubte, mit Rechtüberholen schneller vorwärts zu kommen...😁Ich fuhr mit vorschriftsmäßigem Abstand auf der linken Spur hinter einem Zeitgenossen her, der noch nicht bemerkt hatte, daß er seinen Überholvorgang längst abgeschlossen hatte, als mir ein eiliger Geselle fast bis auf die Stoßstange auffuhr.
Als dieser bemerkte, daß er seinen Sicherheitsabstand drastisch unterschritten hatte, zog er plötzlich nach recht rüber und setzte zum Rechtsüberholen an. In dem Moment, wo er mit mir auf gleicher Höhe war, wacht der Typ vor mir auf und zieht selbst nach rechts rüber, so daß ich freie Bahn vor mir hatte und meinen Überholvorgang beginnen konnte...😉
Nun konnte der eilige Zeitgenosse die TÜV-Plakette des Schläfers studieren, aber ich glaube kaum, daß er etwas aus diesem Vorgang gelernt hat...😁 😎
Das Beste ist, wenn sich auf der linken Spur eine Kolonne gebildet hat, in der jeder mitdenkt, wenn rechts wieder so ein Gehirnspender vorbeizieht. Da wird dann schön jede Lücke zugefahren und der Depp kann rechts hinter dem Lastwagen verhungern. 😁
Zitat:
Original geschrieben von onkel_eduard
Das Beste ist, wenn sich auf der linken Spur eine Kolonne gebildet hat, in der jeder mitdenkt, wenn rechts wieder so ein Gehirnspender vorbeizieht. Da wird dann schön jede Lücke zugefahren und der Depp kann rechts hinter dem Lastwagen verhungern. 😁Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Gestern ist mir auf der Autobahn auch wieder mal so eine Geistesgröße begegnet, die glaubte, mit Rechtüberholen schneller vorwärts zu kommen...😁Ich fuhr mit vorschriftsmäßigem Abstand auf der linken Spur hinter einem Zeitgenossen her, der noch nicht bemerkt hatte, daß er seinen Überholvorgang längst abgeschlossen hatte, als mir ein eiliger Geselle fast bis auf die Stoßstange auffuhr.
Als dieser bemerkte, daß er seinen Sicherheitsabstand drastisch unterschritten hatte, zog er plötzlich nach recht rüber und setzte zum Rechtsüberholen an. In dem Moment, wo er mit mir auf gleicher Höhe war, wacht der Typ vor mir auf und zieht selbst nach rechts rüber, so daß ich freie Bahn vor mir hatte und meinen Überholvorgang beginnen konnte...😉
Nun konnte der eilige Zeitgenosse die TÜV-Plakette des Schläfers studieren, aber ich glaube kaum, daß er etwas aus diesem Vorgang gelernt hat...😁 😎
Jo, das ist ein Spaß! 😁
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ich fuhr mit vorschriftsmäßigem Abstand auf der linken Spur hinter einem Zeitgenossen her, der noch nicht bemerkt hatte, daß er seinen Überholvorgang längst abgeschlossen hatte, als mir ein eiliger Geselle fast bis auf die Stoßstange auffuhr.Als dieser bemerkte, daß er seinen Sicherheitsabstand drastisch unterschritten hatte, zog er plötzlich nach recht rüber und setzte zum Rechtsüberholen an. In dem Moment, wo er mit mir auf gleicher Höhe war, wacht der Typ vor mir auf und zieht selbst nach rechts rüber, so daß ich freie Bahn vor mir hatte und meinen Überholvorgang beginnen konnte...😉
Hallo,
deiner Schilderung entnehme ich, dass sowohl dein Vordermann, als auch du das Rechtsfahrgebot nicht eingehalten haben.
Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen gibt es wenn man das Rechtsfahrgebot nicht einhält und dadurch einen anderen behindert
40,- und 1 Punkt.
Schade, dass das nicht öfter kontrolliert wird.
Das berechtigt natürlich, noch lange nicht den anderen Rechts zu überholen.
Aber hätte man das Rechtsfahrgebot eingehalten wäre es ja auch nicht nötig gewesen.
Für die LKW Fahrer wird ja jetzt hoffentlich mehr kontrolliert ob sie ihren Überholvorgang innerhalb von 45 sec abgeschlossen haben.
Das sollte man auch bei den Linksfahreren tun.
Gruß
TT-Eifel
Zitat:
Original geschrieben von TT-Eifel
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ich fuhr mit vorschriftsmäßigem Abstand auf der linken Spur hinter einem Zeitgenossen her, der noch nicht bemerkt hatte, daß er seinen Überholvorgang längst abgeschlossen hatte, als mir ein eiliger Geselle fast bis auf die Stoßstange auffuhr.Als dieser bemerkte, daß er seinen Sicherheitsabstand drastisch unterschritten hatte, zog er plötzlich nach recht rüber und setzte zum Rechtsüberholen an. In dem Moment, wo er mit mir auf gleicher Höhe war, wacht der Typ vor mir auf und zieht selbst nach rechts rüber, so daß ich freie Bahn vor mir hatte und meinen Überholvorgang beginnen konnte...😉
deiner Schilderung entnehme ich, dass sowohl dein Vordermann, als auch du das Rechtsfahrgebot nicht eingehalten haben.
...
Also ich entnehme der Schilderung, dass Drahkke bei der Ausführung seines Überholvorgangs behindert wurde, durch die Missachtung des Rechtsfahrgebotes durch seinen Vordermann. Von den drei Beteiligten war er der einzige, der sich richtig verhalten hat.
Zitat:
Original geschrieben von onkel_eduard
Also ich entnehme der Schilderung, dass Drahkke bei der Ausführung seines Überholvorgangs behindert wurde, durch die Missachtung des Rechtsfahrgebotes durch seinen Vordermann. Von den drei Beteiligten war er der einzige, der sich richtig verhalten hat.
Korrekt. Ich hatte mich vorschriftsmäßig auf der linken Spur eingeordnet, um zusammen mit meinem Vordermann ein Fahrzeug auf der mittleren Spur zur überholen. Nach dem Überholvorgang wechselte mein Vordermann jedoch nicht auf die mittlere Spur, um nun mir zu ermöglichen, ihn selbst zu überholen.
Zitat:
Original geschrieben von onkel_eduard
Also ich entnehme der Schilderung, dass Drahkke bei der Ausführung seines Überholvorgangs behindert wurde, durch die Missachtung des Rechtsfahrgebotes durch seinen Vordermann. Von den drei Beteiligten war er der einzige, der sich richtig verhalten hat.Zitat:
Original geschrieben von TT-Eifel
Hallo,
deiner Schilderung entnehme ich, dass sowohl dein Vordermann, als auch du das Rechtsfahrgebot nicht eingehalten haben.
...
So isses, denn andernfalls müsste jeder der hinter nem Schleichter auf die Überholmöglichkeit wartet, sofort rechts rüber ziehen wenn ihm das möglich wäre - totaler Unsinn.
Und selbst wenn es sich um eine 10km lange Kolonne auf der linken Spur handelt, weil keiner rechts überholt, dann ist trotzdem niemand verpflichtet einem Hintermann Platz zu machen...weiter kommt der dadurch nämlich auch nicht.
Emulex
Hi,
ich fahre jetzt seit einem Jahr TT. Da ich sehr viel beruflich unterwegs bin, kann ich bis jetzt nur feststellen, dass der Großteil der anderen Fahrer eher respektvoll hinter dem TT herfährt. Manchmal habe ich sogar den Eindruck, dass sich einige nicht einmal getrauen das Auto überhaupt zu überholen.
Vielleicht entfernst du einfach mal die Embleme (falls nicht schon erledigt). Viele können dann nicht mal mehr identifizieren was da überhaupt fährt. Ich bin schon mehrfach gefragt wurden, was das denn für ein Auto ist.
Im Notfall hol dir ein Dacia-Emblem.😁
Zitat:
Original geschrieben von Emulex
So isses, denn andernfalls müsste jeder der hinter nem Schleichter auf die Überholmöglichkeit wartet, sofort rechts rüber ziehen wenn ihm das möglich wäre - totaler Unsinn.
Und selbst wenn es sich um eine 10km lange Kolonne auf der linken Spur handelt, weil keiner rechts überholt, dann ist trotzdem niemand verpflichtet einem Hintermann Platz zu machen...weiter kommt der dadurch nämlich auch nicht.Emulex
Hallo,
wenn eine 10km lange Kolonne auf der linken Spur handelt und die rechte Spur frei ist dann mißachten alle das Rechtsfahrgebot, und das ist eine Ordnungswidrigkeit.
Es geht auch nicht darum ob man dem Hintermann Platz machen muss, sondern dass man dann den Verkehr behindert.
Zitat:
Wer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen mit mehreren Spuren in einer Richtung fortgesetzt und grundlos die linke oder, bei drei Spuren, die mittlere Spur benutzt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert, begeht einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, der mit 80 € Bußgeld und einem Punkt geahndet werden kann.
Zitatende.
Man kann nur hoffen, dass das öfter kontrolliert wird.
Das einzige wo man davon abweichen kann ist bei entsprechender Verkehrsdichte, das heißt wenn die rechte Spur sehr dicht befahren ist.
Die gänige Rechtsprechung geht von folgender Regel aus.
"In der Regel gilt es, dass man sich ab spätestens 300 Metern freier Fahrbahn wieder rechts einordnen sollte."
Gruß
TT-Eifel
Zitat:
Original geschrieben von TT-Eifel
...wenn eine 10km lange Kolonne auf der linken Spur handelt und die rechte Spur frei ist dann mißachten alle das Rechtsfahrgebot, und das ist eine Ordnungswidrigkeit.
Es geht auch nicht darum ob man dem Hintermann Platz machen muss, sondern dass man dann den Verkehr behindert.Zitat:
Wer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen mit mehreren Spuren in einer Richtung fortgesetzt und grundlos die linke oder, bei drei Spuren, die mittlere Spur benutzt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert, begeht einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, der mit 80 € Bußgeld und einem Punkt geahndet werden kann.
Zitatende.
Wenn man Gesetzestexte zitiert und in einen Kontext zu einer konkreten Verkehrssituation stellt, dann sollte man auch auf die wesentlichen Details achten, welche überhaupt für eine entsprechende Anwendbarkeit des Gesetzes sorgen.
Das Detail liegt im vorliegenden Fall auf dem Wort "grundlos", welches in der beschriebenen Situation eben nicht gilt, weil sich die dem vorausfahrenden Fahrzeug folgenden Fahrzeuge ja eben nicht grundlos auf der linken Spur eingeordnet haben, sondern in Überholabsicht. Würden sie nämlich zum Überholen auf die rechte Spur wechseln, dann würden sie gegen das Verbot des Rechtsüberholens verstoßen.
Zitat:
Original geschrieben von TT-Eifel
Hallo,
wenn eine 10km lange Kolonne auf der linken Spur handelt und die rechte Spur frei ist dann mißachten alle das Rechtsfahrgebot, und das ist eine Ordnungswidrigkeit.
Es geht auch nicht darum ob man dem Hintermann Platz machen muss, sondern dass man dann den Verkehr behindert.Zitat:
Wer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen mit mehreren Spuren in einer Richtung fortgesetzt und grundlos die linke oder, bei drei Spuren, die mittlere Spur benutzt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert, begeht einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, der mit 80 € Bußgeld und einem Punkt geahndet werden kann.
Zitatende.Man kann nur hoffen, dass das öfter kontrolliert wird.
Das einzige wo man davon abweichen kann ist bei entsprechender Verkehrsdichte, das heißt wenn die rechte Spur sehr dicht befahren ist.
Die gänige Rechtsprechung geht von folgender Regel aus.
"In der Regel gilt es, dass man sich ab spätestens 300 Metern freier Fahrbahn wieder rechts einordnen sollte."Gruß
TT-Eifel
Ich glaube du hast da einen Denkfehler drin.
Sieh das mal nicht aus der Sicht eines heranfahrenden sondern aus der Sicht des 1. oder 2. in der Kolonne, die den Blockierer überholen möchten.
Würdest du jedem der von hinten kommt Platz machen, aufgrund eines Rechtsfahrgebots, obwohl der dann lediglich deinen Platz in der Kolonne einnehmen könnte ?
Das ist doch nur ein Durchreichen des letzten in der Kolonne an den ersten Platz hinterm Stauführer und ohne jeden Zweifel äusserst sinnfrei.
Emulex
Hallo,
eine Überholabsicht wird nicht durch ständiges Links fahren angekündigt, sonder durch entsprechende Lichtzeichen.
Und das auch bevor man die Fahrspur wechselt.
Aber ich denke die Diskussion bringt nix die notorischen Linksfahrer werden nie ausstreben aus welchen Gründen auch immer.
Bleibt nur zu hoffen, dass das öfter kontrolliert wird und die 80,- und der Punkt vergeben werden.
Gruß
TT-Eifel
Zitat:
Original geschrieben von TT-Eifel
Hallo,
eine Überholabsicht wird nicht durch ständiges Links fahren angekündigt, sonder durch entsprechende Lichtzeichen.
Und das auch bevor man die Fahrspur wechselt.Aber ich denke die Diskussion bringt nix die notorischen Linksfahrer werden nie ausstreben aus welchen Gründen auch immer.
Bleibt nur zu hoffen, dass das öfter kontrolliert wird und die 80,- und der Punkt vergeben werden.Gruß
TT-Eifel
Du schockierst mich gerade ein wenig, denn deine Einstellung ist nichts weiter als ein "Bahn frei - jetzt komm ich!".
Wenn ich mit 160 auf der linken Spur fahre und vor mir befindet sich ein langsameres Fahrzeug das nicht rechts rüber will, was soll ich deiner Ansicht nach tun ?
Einmal kurz Lichthupe aus großzügiger Entfernung ist wohl erlaubt - das war's aber auch schon.
Bleibt mir also nur, mit ausreichendem Sicherheitsabstand hinter dem Linksfahrer zu bleiben und darauf zu warten dass er mir die Spur frei macht.
Von hinten kommt nun der TT-Eifel und ist der Meinung ich solle ihm meinen Platz hinter dem Linksfahrer frei machen oder 80 Euro bezahlen.
Ungeachtet dessen dass es dafür keine rechtliche Grundlage gibt, hoffe ich dass auch DU sofort für MICH frei machst, wenn ich im umgekehrten Fall von hinten herannahe...auch wenn ich das von dir nichtmal erwarten würde, da es keinem was bringt.
Emulex
Zitat:
Original geschrieben von TT-Eifel
Bleibt nur zu hoffen, dass das öfter kontrolliert wird und die 80,- und der Punkt vergeben werden.
Ist dir denn nie in den Sinn gekommen, warum die 80,- € und der Punkt hier nicht vergeben werden?
In der beschriebenen Situation wäre die Vergabe juristisch nicht untermauert und vor Gericht grundsätzlich anfechtbar. In Anbetracht dieser Sachlage kann man es der Polizei nicht verübeln, daß sie kein Papier für die Tonne ausfüllen möchte. Belangt werden kann hier einzig und allein der 1. Fahrer in der Kolonne, denn der ist es, welcher definitiv den nachfolgenden Verkehr blockiert.
Hallo,
Du meinst also wenn zwei das gleiche tun ist es noch lange nicht das selbe.
Das ist natürlich auch eine Einstellung.
Auf dem Bild hätte man z.B. leicht 160,- kassieren können.
Das Problem ist, dass das zu wenig kontrolliert wird.
Gruß
TT-Eifel
Wenn du uns jetzt noch erklären könntest, wie du auf Basis des von dir zitierten Gesetzestextes zu dem Schluß kommst, daß auf dem Foto eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, bestünde vielleicht eine geringe Chance, daß wir das auch verstehen.
Ich sehe darin lediglich eine versteckte Aufforderung zum verbotwidrigen Rechtsüberholen. Und das ist dann auch wirklich ein Grund, die dem Linksschleicher folgenden Fahrzeugführer zu belangen.