Ärger nach Unfall

Hallo,

hab da nach einem Unfall nun etwas Ärger. Ich schilder euch mal den Sachverhalt evtl könnt ihr tips geben.

Ich half im Herbst einem Nachbarn bei der Maisernte. Dazu fuhr ich seinen Schlepper mit Anhänger. Alles soweit gut. Gegen späten Nachmittag fuhr ich zum nächsten Feld bei uns im Dorf. Die Straße ist nicht gerade die beste, aber halt zwei Spurig mit wenig Verkehr. Ich fuhr richtung Feld. Von weitem sah ich wo ich hin musste. Ich verringerte die Geschwindigkeit weil Gegenverkehr kam. Setzte den Blinker links, wartete dann aber kurz und überlegte ob ich aufs Feld fahre oder direkt zum nächsten. Ich beschloss doch aufs Feld zu fahren und fuhr los. Genau in dem Moment überholt mich ein Auto und streift mein linkes Vorderrad. Auto linke Seite kaputt, Schlepper keine Schhäden erkennbar.

Polizei kam, wir den Sachverhalt geschildert. Polizei geschaut ob Blinker ok sei, anschließend alles auf Protokoll festgehalten. Ich gab zu nicht richtig in den Spiegel geschaut zu haben, der Autofahrer gab zu den Blinker nicht richtig gesehen zu haben.
Ich zahlte mein Verwarngeld und dachte alles sei gut.

Heute bekam ich Post vom Amtsgericht, ich solle dem seine Karre bezahlen. Der gute Herr war mit Papas Auto unterwegs, hat wohl der Versicherung erzählt ich hätte nicht geblinkt oder Anzeichen gemacht abbiegen zu wollen. Die wollen nun nicht zahlen. Laut Gericht liegt als Beweis die Zeugenaussage vor und die Polizeiakte. Daraus ergebe sich eindeutig ich wäre Schuld und solle den Zeitwert zahlen, da das Auto Totalschaden sei.

Nur ich weiß noch genau was im Protokoll stand und eine Zeugin hatte ich auch dabei. Werde nachher oder morgen mal mit unserem Nachbarn reden, ob der auch Post bekommen hat bzw was er dazu weiß, er ist ja auch der Halter.

Hatte schonmal jemand so einen Fall? Oder was meint ihr dazu?

Beste Antwort im Thema

Dein Unfallgegner ist mit der Regulierung des Schlepper-Versicherers nicht einverstanden und klagt auf weiteren Schadenersatz. Um dich als "Zeugen" auszuschalten, verklagt er nicht nur den Versicherer, sondern auch dich als Fahrer. Gängige Praxis, über die du dir keine Sorgen machen musst. Der Versicherer wird einen Rechtsanwalt beauftragen (und bezahlen), der auch deine Interessen vertritt. Ruf vorsorglich den Versicherer an und er wird dir genau das bestätigen. Einen eigenen Rechtsanwalt brauchst du nicht einzuschalten.

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Zitat:

Original geschrieben von Charly250



Ich geh auf jedenfall morgen zu unserem Anwalt der soll sich das mal angucken und sagen was da Sache ist. Das wird das beste sein.

Dein Anwalt wird sich sicherlich darüber freuen, dir einen kostenlosen Ratschlag geben zu dürfen. 

Der Gang zum Anwald ist eh hier im Versicherungsforum der Standartratschlag.

Warum fällt man eigentlich immer wieder darauf rein und versucht zu erklären???

Du hast warscheinlich einen Anhörungsbogen geschickt bekommen, ist die Versicherung des Schleppers eigentlich informiert worden? Klingt alles irgendwie ein wenig suspekt hier.

as schreiben vom Gericht kam. Da steht drin, ich hab zwei Wochen zeit mich zu melden oder zu bezahlen.

Dass will ich sehen
Bopp19

Im übrigen bist du bei der angesagten Tätigkeit Erfüllungsgehilfe und da hast du überhaupt nicht zu regulieren.
Bopp19

Ich habe keinen Anhörungsbogen bekommen. Habe meine Aussage damals gegenüber den Polizisten gemacht sonst nix. Ob der Halter des Schleppers, welcher auch Versicherungsnehmer ist, einen Bogen bekommen hat, kann ich nicht sagen.

Er sagte auf jedenfall das seine Versicherung ihn nicht auf das Auto angesprochen hätte bzw das dort schreiben eingegangen sind dies bzgl. Er stehe mit seiner Versicherung in Kontakt, dabei gehe es aber nur um den Schaden am Schlepper.

Muss dazu sagen der Anwalt ist ein guter Freund unserer Familie. Denke es kann nicht schaden wenn er mal drüber guckt.

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Zitat:

Original geschrieben von Charly250


Setzte den Blinker links, wartete dann aber kurz und überlegte ob ich aufs Feld fahre oder direkt zum nächsten. Ich beschloss doch aufs Feld zu fahren und fuhr los. Genau in dem Moment überholt mich ein Auto und streift mein linkes Vorderrad.

Darauf komm ich gleich nochmal zurück!

Zitat:

Original geschrieben von Charly250


Also ich habe zugegeben nicht richtig in den Spiegel gesehen zu haben. Er hat zugegeben, den Blinker am Anhänger übersehen zu haben denn er habe erst den Blinker am Schlepper gesehen. So steht es im Protokoll. Ich hab ja auch ein Verwarngeld bekommen und er ein Bußgeld. Steht alles so im Protokoll.
...
Für mich ist nur komisch, im Polizeiprotokoll sagt der Kerl aus, er habe den Blinker nicht richtig gesehen etc und in dem Schreiben vom Anwalt ist plötzlich die reden davon ich hätte keine Anzeichen gemacht ab zu biegen.

Du standest also auf der Straße rum und hast dich dann entschieden doch nach links abzubiegen! Sonst hättest du ja nicht anfahren müssen! Und dann wunderst du dich wenn man dich zur Kasse bitten will?!?

Und DU hattest due doppelte RückschauPFLICHT! Der andere kann, ist ja auch hier passiert, einen gesetzten Blinker (dalls überhaupt rechtzeitig gesetzt / tatsächlich gesetzt) übersehen.
Er sieht den Blinker am Anhänger nicht, Momentanversagen?, und setzt zum Überholen an. Als er sich in Höhe des Anhängers befindet sieht er den Blinker am Schlepper. So weit so gut, aber was soll er dann deiner Meinung nach machen?
Da du aber deiner Sorfaltspflicht beim Linksabbiegen nicht nachkommst streifst du ihn mit deinem Schlepper auf der linken Fahrbahn. Er kann da nicht mehr runter, aber du hättest den Unfall ganz einfach verhindern können: SCHAUEN, SCHAUEN; SCHAUEN und erst dann abbiegen!

Und nur weil du ein Verwarngeld zahlst und er ein Bußgeld heißt das noch lange nicht, dass die Polizisten richtig liegen mit ihrem Rechtsempfinden und er tatsächlich die "Hauptschuld" am Unfall trägt.

könnte auf eine Quotelung rauslaufen.

Der eine überholt, obwohl das FZG vor ihm anscheinend den Blinker gesetzt hat und der andere zieht auf die andere Strassenseite ohne in den Spiegel zu schauen.

Bei Traktoren sieht man übrigens oft das Blinken nicht, da die Rücklichter oft total verdreckt sind......

Zitat:

Original geschrieben von AMoll


Hallo,

Rechtsanwalt einschalten, denn nur der hat Akteneinsicht.

Wofür? Der Schaden ist doch wohl der Haftpflicht des Schleppers gemeldet. Die wehren ungerechtfertigte Ansprüche ab, gerechtfertigte bezahlen sie. Dafür haben sie genügend Juristen.

Alles sehr dubios. Wenn der Überholer angegeben hat, er habe den Blinker nicht gesehen, kann das auch bedeuten, dass der TE ihn nicht betätigt hatte. Wo war die Zeugin und was sagte sie aus?

Amen

Die Rücklichter des Anhänger waren sauber und der Blinker funktionierte, wurde beides vom Polizisten überprüft.

Der Autofahrer sagte vor Ort aus, er habe den Blinker am Anhänger scheinbar übersehen, dann habe der den Blinker am Schlepper gesehen. Ich hab ja auch zugegeben nicht richtig in den Spiegel geschaut zu haben.

Die Zeugin saß mit auf dem Schlepper und gab vor Ort an, sie habe gesehen das ich den Blinker betätigt hätte. Nein, es war kein kleines Kind sondern eine 25jährige Frau, falls jemand fragt.

Die Straße auf der es passierte ist nicht wirklich ausgebaut. Fahrbahnbreite ca. 5m. Desweiteren etwas uneinsehbar. So wie es mir vorkam war er nicht gerade langsam.

Erkläre noch mal den Schriftverkehr ordentlich. Verzichte auf Stammtischformulierungen wie "Wisch vom Richter, soll Karre bezahlen". Wichtig sind hier die genauen Bezeichnungen.

Vereinfacht: Prinzipiell ist der ganze Vorgang ein Fall für die Versicherung des Traktors. Es werden Ansprüche gegen das Fahrzeug gestellt, wer da gefahren ist, ist erstmal unerheblich (vorrausgesetzt, der Fahrer ist mitversichert). Die Versicherung ist für solche Aufgaben zuständig, die hat selbstverständlich ein Interesse daran, nicht oder möglichst wenig bezahlen zu müssen.

Das es am Ende klüger sein kann, diesen Betrag der Versicherung zu erstatten, weil das günstiger ist, als eine höhere Prämie, ist eine andere Geschichte.

Moin,

eine KFZ Haftpflichtversicherung (hier die des Schleppers) ersetzt nicht nur berechtigte Schadenersatzansprüche, sondern wehrt notfalls vor Gericht unberechtigte (und überhöhte) Forderungen mit eigenen (oder beauftragten) Anwälten ab.

In sofern gilt das, was AKB und Hafi bereits gepostet haben.

Wichtig sollte aber sein, dass alle Forderungen, die gegen Dich persönlich gestellt sind, sofort an der Schlepperversicherung weitergeleitet werden, damit diese entsprechend reagieren können.

Der VN + Nutzer + KFZ Versicherung haften in dem Moment gesamtschuldnerisch.

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