Ärger nach Unfall

Hallo,

hab da nach einem Unfall nun etwas Ärger. Ich schilder euch mal den Sachverhalt evtl könnt ihr tips geben.

Ich half im Herbst einem Nachbarn bei der Maisernte. Dazu fuhr ich seinen Schlepper mit Anhänger. Alles soweit gut. Gegen späten Nachmittag fuhr ich zum nächsten Feld bei uns im Dorf. Die Straße ist nicht gerade die beste, aber halt zwei Spurig mit wenig Verkehr. Ich fuhr richtung Feld. Von weitem sah ich wo ich hin musste. Ich verringerte die Geschwindigkeit weil Gegenverkehr kam. Setzte den Blinker links, wartete dann aber kurz und überlegte ob ich aufs Feld fahre oder direkt zum nächsten. Ich beschloss doch aufs Feld zu fahren und fuhr los. Genau in dem Moment überholt mich ein Auto und streift mein linkes Vorderrad. Auto linke Seite kaputt, Schlepper keine Schhäden erkennbar.

Polizei kam, wir den Sachverhalt geschildert. Polizei geschaut ob Blinker ok sei, anschließend alles auf Protokoll festgehalten. Ich gab zu nicht richtig in den Spiegel geschaut zu haben, der Autofahrer gab zu den Blinker nicht richtig gesehen zu haben.
Ich zahlte mein Verwarngeld und dachte alles sei gut.

Heute bekam ich Post vom Amtsgericht, ich solle dem seine Karre bezahlen. Der gute Herr war mit Papas Auto unterwegs, hat wohl der Versicherung erzählt ich hätte nicht geblinkt oder Anzeichen gemacht abbiegen zu wollen. Die wollen nun nicht zahlen. Laut Gericht liegt als Beweis die Zeugenaussage vor und die Polizeiakte. Daraus ergebe sich eindeutig ich wäre Schuld und solle den Zeitwert zahlen, da das Auto Totalschaden sei.

Nur ich weiß noch genau was im Protokoll stand und eine Zeugin hatte ich auch dabei. Werde nachher oder morgen mal mit unserem Nachbarn reden, ob der auch Post bekommen hat bzw was er dazu weiß, er ist ja auch der Halter.

Hatte schonmal jemand so einen Fall? Oder was meint ihr dazu?

Beste Antwort im Thema

Dein Unfallgegner ist mit der Regulierung des Schlepper-Versicherers nicht einverstanden und klagt auf weiteren Schadenersatz. Um dich als "Zeugen" auszuschalten, verklagt er nicht nur den Versicherer, sondern auch dich als Fahrer. Gängige Praxis, über die du dir keine Sorgen machen musst. Der Versicherer wird einen Rechtsanwalt beauftragen (und bezahlen), der auch deine Interessen vertritt. Ruf vorsorglich den Versicherer an und er wird dir genau das bestätigen. Einen eigenen Rechtsanwalt brauchst du nicht einzuschalten.

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Die Versicherung des Schleppers muss den Schaden wohl regulieren,ich weiß nicht wo das Problem ist.

Das Thema kann eigentlich ins Versicherungs Forum verschoben werden.

Hallo,

Rechtsanwalt einschalten, denn nur der hat Akteneinsicht.

Wenn denn im Protokoll steht, das er den Blinker nicht gesehen hat und deine Aussage, nicht richtig in den Spiegel gesehen zu haben,
habt ihr beide Schuld.

Aber wer schlußendlich Schuld hat entscheidet der Richter.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Die Versicherung des Schleppers muss den Schaden wohl regulieren,ich weiß nicht wo das Problem ist.

Das Thema kann eigentlich ins Versicherungs Forum verschoben werden.

Moin,

Je nachdem ob du schon geblinkt hast als er zum überholen angesetzt hat.

Wenn du geblinkt hast und er dann erst den Überholvorgang gestartet hat, bist du im recht!

War er schon am Überholen als du geblinkt hast dann sieht es schlecht für dich aus.´



Das jeweilige zu Beweisen dürfte aber die größte Schwierigeit sein.



Gruß

Das lernt doch jedes Kind, dass es lebensgefährlich ist, langsam fahrende Baumaschinen auf Landstraßen zu überholen. Eben wegen der Gefahr. Wievielte tödliche Unfälle hat es da schon gegeben. Komisch, dass du auch schuld haben sollst.

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Zitat:

Original geschrieben von Charly250


Hallo,

Genau in dem Moment überholt mich ein Auto und streift mein linkes Vorderrad. Auto linke Seite kaputt, Schlepper keine Schhäden erkennbar.

Wie funktioniert der Trick?

Eigentlich müsste doch die rechte Seite kaputt sein.

Du hast bereits den Blinker gesetzt, aber den Spiegel etwas vernachlässigt und er hat trotz gesetztem Blinker überholt.
Wenn Du ne Zeugin hast, die wird das selbe aussagen 😉 

ich wage dann mal diesen fred ins feld zu führen:

http://www.motor-talk.de/.../schuldfrage-links-abbiegen-t4322863.html

Dein Unfallgegner ist mit der Regulierung des Schlepper-Versicherers nicht einverstanden und klagt auf weiteren Schadenersatz. Um dich als "Zeugen" auszuschalten, verklagt er nicht nur den Versicherer, sondern auch dich als Fahrer. Gängige Praxis, über die du dir keine Sorgen machen musst. Der Versicherer wird einen Rechtsanwalt beauftragen (und bezahlen), der auch deine Interessen vertritt. Ruf vorsorglich den Versicherer an und er wird dir genau das bestätigen. Einen eigenen Rechtsanwalt brauchst du nicht einzuschalten.

Oh sry meinte ja rechte Seite.

Also ich habe zugegeben nicht richtig in den Spiegel gesehen zu haben. Er hat zugegeben, den Blinker am Anhänger übersehen zu haben denn er habe erst den Blinker am Schlepper gesehen. So steht es im Protokoll. Ich hab ja auch ein Verwarngeld bekommen und er ein Bußgeld. Steht alles so im Protokoll.

Hab vorhin mit dem Halter gesprochen, er hätte nix bekommen von Gericht und auch nix wegen dem Auto. Nur wegen seinen Schaden am Schlepper.

Laut den Schreiben die ich bekommen hab, hat der Rechtsanwalt wohl 2mal der Versicherung des Schlepperhalters geschrieben die sollen zahlen, nur die haben sich scheinbar nicht gerührt.

Für mich ist nur komisch, im Polizeiprotokoll sagt der Kerl aus, er habe den Blinker nicht richtig gesehen etc und in dem Schreiben vom Anwalt ist plötzlich die reden davon ich hätte keine Anzeichen gemacht ab zu biegen. Irgendwie stinkt die Sache.

Werd morgen zum Anwalt, das der ein Schreiben fertig macht. Weil hab ne Frist von 2 Wochen mich zu melden bzw zu zahlen sonst muss ich wirklich zahlen und da nun Feiertage sind etc ist die Frist ruckzuck rum.

Danach gucken wir weiter. Der Halter wollte sich noch mit seinem Anwalt beraten und unser kommt dann auch dazu. Weil denke so einfach können die mir nicht an die karre fahren.

Wozu fragst du hier, wenn du dann doch was anders machen willst? xAKBx hat doch geschrieben, dass du keinen Anwalt beauftragen sollst. Die Versicherung wurde verklagt und hat bereits einen Anwalt beauftragt. Gehst du zu einem weiteren Anwalt, zahlst du ihn.

Haftungsfragen bei Linksabbiegern und Überholern sind sehr kritisch und fast nie hat nur einer Schuld. Als Linksabbieger hast du auf jeden Fall gegen die doppelte Rückschaupflicht verstoßen. Damit ist eine Mithaftung sehr wahrscheinlich.

An den Aussagen des TE kann doch irgend was nicht stimmen.
Hier wrd im Vorfeld reger Schriftverkehr geführt.
Und kein Amtgericht schreibt dir du sollst den Karren bezahlen.
Bopp19

Siehe Post weiter unten.

Du hast doch geschrieben, du hättest Post vom Amtsgericht bekommen??

war das jetzt ein gerichtliches Schreiben (wobei der Hinweis weiter oben, dass das Gericht dich nicht zur Zahlung auffordert, richtig war)
oder ein Forderungsschreiben vom Anwalt?

Naja, what ever. Du machst's das schon.

Also es war ein Schreiben vom Amtsgericht. Drin steht, ich solle mich innerhalb von 2 Wochen melden. Tue ich dies nicht, würde es berücksichtigt werden. Von Zahlen steht da nix, ihr habt recht, hab das vorhin falsch geselen bei dem ganzen Beamtendeutsch.

Mit angehängt ist das Schreiben vom RA ans Gericht, das Gutachten wegen dem Wagen und die Schreiben welche an die Versicherung des Schleppers gingen.

Fakt ist, der Geschädigte fordert von mir den Schade zu ersetzen, da seine Versicherung nicht zahlt und die Versicherung des Schleppers sich nicht rührt.

Auch weicht die Schilderung des Fahrers von dem Polizeiprotokoll ab. Die Polizisten welche vor Ort waren, haben mir eine Teilschuld gegeben und ihm die Hauptschuld. Sonst wäre ich ja nicht mit einem Verwarngeld davon gekommen.

Eine Zeugin gibt es übrigens auch,

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