Ärger nach Kauf 307 HDi 136PS mit Radlager und Turbo
Hallöchen,
wir, d.h. meine Freundin und ich, haben ein großes Problem:
Vor ca. 3 Wochen haben wir bei einem freien Händler in Hamm (130 km von hier!) einen gebrauchten Peugeot 307 Tendance HDi mit 136 PS gekauft, hat 136.000km runter. Unsere Bedingungen zum Kauf des Wagens, die auch im Vertrag festgehalten wurden waren:
1.) Durchführung der Inspektion Typ C
2.) Reparatur des linken Aussenspiegels (war wohl mal jemand gegengefahren, Gehäuse war gebrochen und Kappe zerkratzt)
3.) TÜV & AU neu
Haben das Fahrzeug unter diesen Bedingungen angezahlt und wollten es 1 Woche später holen kommen.
Wir kamen also ca. 1 Woche später das Fahrzeug abholen und stellten fest, dass beim Spiegel nur die Kappe neu bestellt, lackiert und angebracht worden war. Das Gehäuse war immer noch kaputt. Man hatte angeblich das falsche Teil bestellt, bzw. übersehen, dass es auch das Gehäuse betraf.
TÜV und AU waren gemacht. Inspektion war im Scheckheft eingetragen, aber ohne genauere Spezifikationen oder Rechnung o.ä.
Es stellte sich bei der Fahrt nach Hause heraus, dass deder Wagen ein sehr lautes Brummgeräusch im vorderen Radbereich aufwies. Zudem kam uns relativ komisch vor, dass er mit 136 PS nicht etwas mehr Leistung auf die Straße brachte. Also zu Hause angekommen mit dem Händler telefoniert, Termin für Spiegel gemacht und 1 Woche später nochmal hingefahren. Hier haben wir auch nochmal darauf aufmerksam gemacht, dass der Wagen sehr laut brummt. Spiegel wurde repariert alles o.k., aber zum Rad nix gesagt.
Wieder in Krefeld haben wir diese Woche die Werkstatt unseres Vertrauens (auch freie Werkstatt) unseren neuen Löwen mal begutachten lassen. Die sagten sofort, dass das Brummen sehr wahrscheinlich ein kaputtes Radlager ist und irgendwas mit dem Turbo nicht stimmt, da kaum Leistung von den 136 Pferdchen auf die Straße kommt.
Stellt sich jetzt die Frage: Hätte die Werkstatt, die die große Inspektion durchgeführt hat, diese Mängel nicht bemerken und beheben müssen. Spätestens bei der darin enthaltenen Probefahrt? Wir haben natürlich jetzt die Vermutung bzw. Befürchtung, da sie sich in direkter Nachbarschaft zu unserem Händler befindet, dort möglicherweise gefuscht bzw. nur oberflächlich gearbeitet wurde, da wir den Wagen ja schon angezahlt hatten.
Frage: Was können bzw. sollen wir jetzt als weitere Schritte tun? Hat jemand Tips? Sind echt gerade ziemlich verzweifelt! Bis Hamm würde ich auch ungern nochmal mit dem kaputten Radlager fahren. Ne Gebrauchtwagengarantie haben wir natürlich auch abgeschlossen.
MfG Henne77
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von besher_307
Ich möchte Dir keinen Vorwurf machen aber der grösste Fehler war schon, das du dir einen Pug zugelegt hast. Diese Gehhilfen sollte man nach Ablauf der Werksgarantie in die Dritte Welt verschiffen!!!
Ja genau und nimm bitte gleich die alten VW 1.6i Motoren mit, ich meine die, die im Winter durch Vereisung geplatzt sind, eine wahre Meisterleistung der Ingenieurskunst. Ein Turbo dagegen ist ein Zulieferteil.
Btw
Gut dass es hier ua auch einen Meldebutton für Regelverstöße gibt.
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von acid_66rus
in klar text bitte.Zitat:
Original geschrieben von dukemt
Bin mal gespannt, wann das auch der letzte selbsternannt "Experte" begreift. ;-)
§ 433 BGB i.V.m. §§ 434, 437, 439, 476 BGB u.a. was die Nacherfüllung betrifft.
Dazu empfehle ich für den Laien dieses Buch.
Diese und andere Vorschriften jetzt im "Klartext" zu zitieren und sogar zu kommentieren, ist bisschen viel. Dafür gibt es einschlägige Fachliteratur. ;-)
Wer Garantie und Gewährleistung nicht voneinander trennen kann, möge einfach Google mit den Begriffen füttern und sich dort "fortbilden". ;-)
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.
"Vor ca. 3 Wochen haben wir bei einem freien Händler in Hamm (130 km von hier!) einen gebrauchten Peugeot 307 Tendance HDi mit 136 PS gekauft, hat 136.000km runter."
autor,was für "garantieleistungen" von freien händler haben sie?
dukemt was machen SIE beruflich?
Man kann sich viel Ärger ersparen, wenn man einfach eine Probefahrt macht und das Auto beim Tüv vorführt.
Viele Defekte lassen sich schon auf den ersten Metern feststellen.
so ist es.
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Hallo,
hinterher sind wir ja alle schlauer. Bei den Kaufverhandlungen erst den Händler fragen; sind Sie der Verkäufer oder verkaufen Sie im Kundenauftrag ? Wenn er im Kundenauftrag verkaufen will, ist das Fahrzeug eine "Gurke". Finger weg, auf Wiedersehen. Immer wenn der Händlet eine Garantie verkaufen will, ist etwas faul im Staate Dänenmark. Er will sich nur aus der Gewährleistung schleichen. Niemals eine Anzahlung leisten, erst nach gründlicher Prüfung des Wagens den Kaufvertrag abschließen und bezahlen. Wie der Kollege oben schon gesagt hat; "Autohändler sind die abgewichsten Einzelhändler".
Gruß
Monterleone