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Ärger mit Händler. Bitte reinschauen!

Themenstarteram 15. Juli 2004 um 16:16

Hi zusammen!

Ich habe das Thema jetzt mal hier reingepackt, obwohl es ja nichts direkt mit dem Omega zu tun hat. Wenn jemand einen besseren Platz findet, dann bitte verschieben :)

So, ich benötige eure Hilfe/Meinung/Ratschläge.

Und zwar habe ich mir am 1.4.04 (jo, nix sagen ;) ) einen Omega B CD von 1996 mit 108000 km gekauft. Ich habe dafür beim Straßenhändler 4600€ berappt (er wollte eigentlich 5200€ haben).

Der Wagen war von Anfang an sehr ungepflegt und ich mußte ihn erst säubern. Mir wurde zwar von dem Händler (sind eigentlich 3 Leute) mündlich bestätigt, dass ich vorbeikommen kann, um den Wagen zum Aufbereiter bringen zu lassen. Als ich dann die darauffolgende Woche angerufen habe, hatte ich einen anderen von den Dreien dran und der wußte dann plötzlich nichts mehr davon.

Nun gut, habe das dann selber gemacht (da ich Autowaschen auch liebe *g*) und mich damit abgefunden. Habe dann aber bemerkt, dass die Klimaanlage ziemlich müffelt. Außerdem ging der Wagen an der Ampel immer aus (Leerlaufdrehsteller und Ölabscheider). Leider war die Batterie schon sehr kaputt und ich mußte den Wagen an fast jeder Ampel boostern. Hat mich natürlich auch recht angek****. Habe dann selber den Leerlaufdrehsteller und die Drosselklappe gereinigt und nen Ölabscheider eingebaut. Außerdem habe ich mir bei ATU ne neue Batterie gekauft und die Klima komplett reinigen lassen (99€ Sommeraktion).

Hätte wahrscheinlich schon der Händler machen müssen, aber naja...ich bin da mal wieder sehr gutmütig oder eher bescheuert.

Denn: ca. 1 Monat nach dem Autokauf fing der Wagen wieder an die Drehzahl zu ändern. Außerdem zeigte mir der Bordcomputer "Bremsbelag" an. Habe dann neue Zündkerzen gekauft und den Leerlaufdrehsteller wieder gereinigt. Dann war für ne Woche Ruhe. Leider fing das Drehzahlpochen wieder an :( Die Bremsbelag-Anzeige kam mal, dann wieder 3 Tage nicht mehr. Habe gedacht, das wär ein Wackelkontakt und habe es erstmal gelassen (wollte das mal überprüfen, hatte aber zum dem Zeitpunkt sehr viel um die Ohren). Als es dann nach ca. 2 Monaten nach dem Kauf häufiger auftrat, bin ich dann nach Pitstop gefahren, um mal checken zu lassen, wie viel so ein Bremsenwechsel kosten würde. Der Mann hat dann folgende Sachen festgestellt:

- Bremsbeläge vorne defekt

- Bremsscheiben vorne defekt

- Querlenker links und rechts ausgeschlagen

- Stoßdämpfer hinten links und rechts defekt (Ölaustritt)

Diese Sachen würden sich alleine schon auf 1000€ belaufen. Außerdem würde die Verbindung zwischen Krümmer und KAT (dieses Drahtgeflecht) bald reissen. Leider gibt es das nicht als Austauschteil und der ganze KAT müsste erneuert werden (auch wieder ca. 700€).

Habe dann mal durchgerechnet, wieviel die Materialkosten betragen würden, wenn ich das selber einbaue (KAT mal ausgenommen). Material würde mich ca. 400€ kosten. Aber ich sehe ja nicht ein, das selber zu zahlen.

Also bin ich zu dem Händler gefahren (ich wohne in Dortmund, der Händler ist in Castrop-Rauxel). Der Händler meinte dann überraschenderweise nachdem ich ihm die Mängel mitgeteilt habe: "OK, ich rufe Sie dann heute abend an".

Ich natürlich erfreut nach Hause, aber es folgte kein Telefonat. Habe dann zwei Tage gewartet und versucht anzurufen....kein Anschluss unter dieser Nummer. Weder auf Festnetz noch auf Handy konnte ich ihn erreichen. Hab schon gedacht, der Händler hätte zugemacht und wär verduftet. Ich also nochmal die 30km nach Castrop gefahren und er kam dann an: "Die Telefonanlage ist defekt und mein Handy wurde geklaut." Nun gut....sehr seltsam, aber könnte ja vllt passiert sein. Er meinte zu mir, dass ich mich an die Versicherung wenden sollte, die ich abgeschlossen hätte. Die regelt dann alles. Ich habe bei dem Kauf ein Heftchen von einer Versicherung bekommen, über die ich wohl versichert sein soll. Keine Ahnung, was er da gemacht hat, aber ich habe da auch nichts unterschrieben und in dem Kaufvertrag stand auch nichts. Habe ihm dann gesagt, dass er der Händler ist und auch er Gewährleistung zu geben hat. Er könne sich das nicht so drehen wie er will.

Nach 5 Minuten hin und her meinte er dann, dass er sich mit den Anderen erst beraten müsse und mich spätestens um 18 Uhr (des gleichen Tages!) anrufen würde. Ich habe ihn dann extra nochmal gefragt: "Rufen Sie mich wirklich an? Nicht, dass ich wieder wie ein Dummer warte" und er meinte dann 2x zu mir, dass er dies auf jeden Fall tuen würde.

Ihr ahnt es schon...nichts ist passiert!

Bin dann (wieder mal nach 2 Tagen) zur Verbraucherberatung gegangen und die meinten, dass ich 100%ig im Recht liegen würde und einen Anwalt einschalten sollte. Ich hätte eh sofort schriftlich eine Mängelliste an den Händler schicken sollen.

Bin dann zum Anwalt gegangen (bin im DAS) und habe ihm den Fall mitgeteilt. Er meinte auch, dass ich ihm Recht sei und hat den Händler mal angerufen. Diesmal ging auch jemand dran und ich konnte alles über Lautsprecher mithören. Das Gespräch verlief wie folgt:

Anwalt: "Guten Tag, hier ist der Rechtsanwalt von Herrn PizzaPooch. Es geht um den Opel Omega und die an dem Wagen aufgetretenen Mängel. Mein Klient sagte mir, dass sie sich wiederholt nicht gemeldet haben. Wie sieht die Sache denn nun aus?"

Händler: "Ich war bei meinem Anwalt und der meinte, ich muß nicht zahlen."

Anwalt: "Ach, und das ist ein Grund nicht zurückzurufen?! Sie wollen also definitiv nichts unternehmen?"

Händler: "Nein! Auf keinen Fall!"

Anwalt: "Gut, dann gebe ich Ihnen hiermit 2 Wochen Zeit die Mängel zu beseitigen. Wenn Sie diese Frist nicht einhalten, dann wird die Sache größere Ausmaße annehmen und sie werden gezwungen sein, den Wagen zurückzunehmen und meinem Klienten die Kosten zu erstatten."

So in etwa lief das ab. Nun ja...die 2 Wochen sind schon lange vorbei und es hat sich nichts getan. Der Anwalt hat dann alles Nötige eingeleitet und meinte, dass wir damit vor Gericht müssen (also definitiv klagen).

Na super :(

Da kauft man sich ein Auto und man hat nur Ärger damit. Die Reperaturen wären nicht das Problem. Ich kann schon selbst Sachen am Auto reparieren, aber warum sollte ich das tun, wenn ich noch Gewährleistung habe?

War erstmal verwirrt, weil diese Sachen ja so gesehen Verschleißteile sind, aber seit 1.1.2002 muß der Händler wohl alles reparieren.

Nun ja, bis jetzt hat sich nicht viel geändert.

Ich melde mich auch nur hier, weil ich heute morgen im Radio einen Bericht gehört habe, wo einer Frau ihr Motor nach 5 Monaten kaputtgegangen ist und der Händler auch nicht zahlen wollte. Es ging dann auch vor Gericht und sie hat im Endeffekt Recht bekommen, aber das zieht sich anscheinden noch weiter. Hat mich dann sehr an meinen Fall erinnert und ich habe mir gedacht, ich Frage hier mal ein paar Füchse, welche Chancen ich überhaupt habe, ob jemand schon sowas erlebt hat (Resultat?) und wie überhaupt die Meinung dazu ist.

Würde mich sehr freuen, wenn ihr hier ein wenig antworten würdet.

Noch zu dem Händler: die 3 Händler sind Türken. Ich habe absolut nichts gegen Ausländer. Habe sehr viele ausländische Freunde und bin auch sehr neutral eingestellt. Leider gibt es hier in Deutschland aber bei manchen Richtern einen "Ausländerbonus" auf Grund unserer Vergangenheit. Davon hört man leider immer wieder. Ich mache mir daher Sorgen, ob ich vor dem Gericht dann noch eine reelle Chance habe.

Versteht mich bitte nicht falsch. Bin wahrlich kein Ausländerfeind. Habe nur gedacht, ich erwähne das mal, da sowas leider Gottes ausschlaggebend sein KANN!

Also bitte nicht böse sein. Ich finde, jeder sollte gleich behandelt werden. Dies ist nicht BÖSE gemeint !!

 

Freue mich schon auf eure Antworten.

Schönen Abend noch...

Pipo

edit: Hui! Sehe gerade, dass der Text sehr lang geworden ist. Hier nochmal ein nettes Danke fürs Lesen!

Und was ich noch vergessen habe: Ich darf den Wagen jetzt eigentlich nicht nutzen. Ich bin aber sehr von dem Wagen abhängig (meine Oma ist körperlich behindert und ich muß ihr oft helfen).

Ich kaufe mir ja kein Auto für 4600€, um es dann nicht zu fahren.

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34 Antworten
am 15. Juli 2004 um 16:34

Hi,

habe deinen Beitrag mit großem Interesse gelesen. An einigen Stellen mußte ich schon schmunzeln und dachte was es alles noch gibt. Um es mal kurz zu sagen. Was die Brüder sich leisten ist nicht sehr seriös. Also beharre auf dein Recht. Du bist im Recht. Schließlich geht es nicht um dich sondern auch um Käufer anderer Autos bei diesem Händler. Ich selber habe auch einige Beispiel im Freundeskreis wo ähnliche Sachen passierten. Und einigen war es zu mühsam weitere Schritte einzuleiten. Die aber die sich getraut haben (also A und B gesagt haben) für die hat es sich gelohnt und haben ihr Recht bekommen.

---- So wie es sein soll. ------

Also das mit den Ausländerbonus glaub ich weniger. Sicher gibt es da Fälle aber die werden nur hoch gespielt und bei der Presse verstärkt.

Poche auf dein Recht und nerv den Rechtsanwalt was nun ist.

Zusätzlich kannst dich an den ADAC oder irgendwelche Art von Publicitie wenden. Die Freuen sich auf solche Fälle und im Endeffekt den Schaden hat der Unseriöse Händler. (Danke mal nicht das es ein Autohaus ist denn die wären sicher kulanter und seriöser da die von gutem Ruf und zufriedenen Kunden leben)

Hoffe dir Mut gemacht zu haben.

MFG

PITI

Themenstarteram 15. Juli 2004 um 16:42

Hi!

Danke für Deine Antwort, Piti!

So eine Antwort freut mich natürlich.

Leider wird man bei so einem Fall ja immer irgendwie alleine gelassen. Werde dem Anwalt also mal auf die Füße latschen.

Das mit dem Ausländerbonus habe ich eben nur erwähnt, weil man das ja öfters hört.

Wenn es nicht stimmt, dann bin ich gleich noch ein wenig fröhlicher gestimmt ;)

 

Würde mich über mehr Antworten/Meinungen freuen.

Denke, dass sowas auch anderen Leuten in der gleichen bzw. ähnlichen Situation helfen könnte.

am 15. Juli 2004 um 16:43

Ärger mit Händler

 

Hallo ,

Es gibt im Geschäftsleben eine Kurzformel die bei dir durchaus zur anwendung käme

R : Rückgabe

U: Umtausch

M: Minderung

S: Schadensersatz

Also den Ausländerbonus kannst du in diesem Falle getrost vergessen . Jeder Richter hat mit sicherheit schon mal ein Auto gekauft , und vielleicht auch Ärger gehabt, die Richter stehen in so einem Fall immer auf der Seite der Verbraucher. Das Du die Karre vorher checken häst sollen , braucht nicht extra gesagt zu werden , weißt du mittlerweile selbst.

Gruß vom Haushamster

Themenstarteram 15. Juli 2004 um 17:00

Hi!

Achso, sorry.

Habe ich vergessen zu erwähnen.

War sofort nach dem Kauf bei der Dekra.

Hatte einen Gutschein von der HUK für einen QuickCheck. War anscheinend sehr quick, da mir gesagt wurde, dass der Wagen super in Ordnung sei.

Habe dann natürlich auch darauf gebaut :(

Wie sieht das denn nun mit dem Fahren aus?

Darf ich den Wagen noch bewegen oder nicht?

Der Anwalt meinte, in den nötigsten Fällen.

Er blockt aber irgendwie immer ab (ist selten in der Kanzlei). Werde den aber nochmal besuchen gehen. Sowas geht ja nicht, dass man noch nicht mal ne vernünftige Antwort bekommt.

Hallo PizzaPooch,

echt sch... was dir da passiert. Allerdings ist

Zitat:

Anwalt gegangen (bin im DAS) und habe

das dein Megabonus den du in der Hand hast. Letztlich sitzt du sicherlich am längeren/besseren Hebel.

Gruß

derwesa

Hi PizzaPooch,

rechtlich gar keine Frage, dass Du gute Karten hast. Am besten nun so viele Mängel wie möglich so genau wie möglich dokumentieren. (Fotos, Zeugen, schriftliche Bestätigungen von der Werkstatt...)

Was willst Du konkret vom Verkäufer?? (Schadensersatz, Rückgabe oder Minderung??) Grundsätzlich dürfte der auch nachbessern, wenn aber die dafür gesetzte Frist verstrichen ist, kannst Du selber tätig werden.

Ob Du mit dem Auto fahren kannst/solltest hängt auch davon ab, was Du erreichen willst. Freage Deinen Anwalt danach - wenn der nicht da ist, hat er denn keine Kollegen, die Dir mal eben ein paar Fragen beantworten können?? - er kann Dir die Einzelheiten erklären.

Einen Ausländerbonus ;-), nee, nee, nicht im realen Leben. Zumal die Sache glasklar und Du als Verbraucher rechtlich besonders geschützt bist.

Ich drücke die Daumen!!

Gruss

Dieselmöhre

Hi,

bei Dir kommts aber knüppeldicke. Ich hatte mit meinem Ommi auch einige Probleme nach dem Kauf, aber nicht in dem Maße.

Zur Gewährleistung gilt erstmal folgendes: im ersten halben Jahr nach dem Kauf MUSS der Verkäufer NACHWEISEN (!), dass die Mängel nicht schon beim Kauf bestanden haben, und da wird er sich bei solchen Verschleissteilen schwer tun (Aussage eines mir persönlich bekannten Autohändlers). Wer fotografiert schon ein Auto in allen Teilen, mit dem er jemanden über den Tisch ziehen will. Ich denke, da kannst Du gut anpacken. Gib Deinem Anwalt den klaren Klageauftrag, und wenn er das nicht will oder nicht mit dem entsprechenden Elan hinterher ist, kann Dich niemand daran hindern, einen anderen Anwalt zu konsultieren. Er ist nicht der einzige Anwalt in Bochum.

Jackson5

am 15. Juli 2004 um 20:23

Hi,

vorneweg erstmal mein Beileid. Ich weiß genau wie es ist, wenn man Ärger mit der Karre hat. Man freut sich was neues zu haben und muss sich aber nur damit rumärgern.

Leider wirft das jetzt auch kein gutes Licht auf diese Wald- und Wiesenhändler, die ja meistens irgendwelche Orientalen sind. Ich hatte auch mal mit dem Gedanken gespielt, so ein Auto zu kaufen und habe dann davon Abstand genommen, weil ich genau vor deinem/diesem Schicksal gewarnt wurde.

Nur gut, dass Du innerhalb der ersten 6 Monate zum Anwalt gegangen bist, denn somit hast Du alle Asse in Deiner Hand. Mit dem fahren Ja oder Nein kann es so sein, dass wenn Du denn Wagen nicht behalten willst und die drei Amigos den zurücknehmen, die die Möglichkeit haben, die von Dir gefahrenen KM anzurechnen. Der Satz liegt glaube ich bei 30Cent pro KM.

Meine besten Wünsche...

Gruß,

Sven

Themenstarteram 15. Juli 2004 um 20:49

Hi!

Erstmal Danke für die trostspendenden Worte!

Tut echt gut mal etwas Positives zu hören.

Also ich möchte (oder teilweise muß) mein Auto gerne weiterfahren. Momentan steht der Wagen.

Das Problem ist aber:

ich habe den Wagen mit 108000 km auf der Uhr gekauft. Momentan steht der Tacho bei 111xxx km.

Heißt das also, dass die mir jetzt schon über 900€ abziehen dürfen? Das ist ja ne Frechheit, da ich ja in den ersten zwei Monaten noch nichts von den ganzen Mängeln wusste. Da fährt man natürlich ganz normal mit dem Wagen, weil man an nichts Böses denkt.

Kann man da echt nichts machen? Ich finde das nämlich ne Sauerei. Mir war klar, dass man mir dann Nutzungsgebühr abziehen würde, aber doch nicht so viel? Ich nutze den Wagen eben häufig. Deshalb habe ich mir auch einen komfortablen Wagen gekauft. Soll ich nun dafür büßen?

Bin mal gespannt wie das ausgeht. Ich bin 20 Jahre alt und habe mir einmal etwas Luxuriöseres gekauft. War anscheinend ein Fehler (obwohl mir das Auto ansich immer noch sehr gut gefällt). Wenn ich jetzt ca. 1000€ abgezogen bekomme, dann wird mein nächster Wagen (wenn ich mir überhaupt wieder etwas Vernünftiges leisten kann) sehr mager ausfallen :(

Tja, vllt lern ich ja daraus.

am 15. Juli 2004 um 21:01

Hi ,

mach dich mal nicht verrückt wegen den Km und dem eventl. Abzug , wenn dein Autohändler so "gut" ist wie du ihn darstellst , was ich gerne glaube ,kann es gut sein das er von dieser Nutzungsgebühr noch nie gehört hat. Wenn doch hilft nur eins , handeln - handeln- handeln , wie auf einem türk. Basar .

Viel Glück das sich dein Montagsauto doch noch als vernüftige Wahl herausstellt.

Gruß vom Haushamster

am 15. Juli 2004 um 21:23

Hey,

ich hatte auch einige Prob's mit meinem Ommi, habe ihn aber zum Glück beim FOH gekauft.

Mängelliste, Frist setzen und dann wurde alles repariert, sogar das Auto hat er vor der Tür abgeholt und mir einen Leihwagen dagelassen.

Klagen, bis der Arzt kommt, Mängelliste von einem FOH oder einem Meister erstellen lassen und dann geht es meistens schon. Außer der Händler macht seinen Laden dicht und einen neuen nebenan auf, dann hast Du keine große Chance !

Gru0 und viel Erfolg

Skrollan

Ich wünsch dir alles Gute und viel Glück bei der Sache!

Wenn Du den Wagen behalten willst, dann gibt's auch keine Prob's mit der Abnutzung ( der genannte Kostensatz mit gilt M.E. sowieso nur für Neufahrzeuge )

Achtung aber beim Anwaltswechsel: Deine RSV bezahlt die Kosten nur für EINEN Anwalt (so auch die Gegenseite, wenn Du den Prozeß gewinnst)

Die Kosten für den zweiten Anwalt (Gebühren fallen dort erneut an!!) bleiben dann bei Dir, wenn Du nicht RA No. 1 dazu bringst, keine Rechnung zu stellen - oder RA No. 2 ihn wegen mangelnder Leistung verklagt ( dann - hehe - wieder mit Kostendeckung von der Rechtsschutz )

Tritt lieber RA No. 1 kräftig auf die Füße. Wenn der nix tut in angemessener Frist, droh ihm mit der Anwaltskammer. Das sollte ziehen.

Viel Glück wünscht

Die-Möhre

@ PizzaPooch

Eins verstehe ich nicht an der Sache: So wie Du schreibst, scheinst Du Ahnung von Kfz-Reparaturen zu haben, denn Du schreibst bei allen Defekten, daß Du die Reparatur selber machen könntest oder selber gemacht hast. Wenn Du also soviel Sachverständnis hast, wieso hast Du Dir vor dem Kauf die Karre nicht genau angesehen? Defekte Bremsscheiben und -Beläge z.B. erkennt man doch als Schrauber, oder liege ich da falsch?

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