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Ärger mit der Zulassungsstelle

Hi zusammen,
ich habe derzeit ein wenig Ärger mit unserer örtlichen Zulassungsstelle und wollte mal nach Eurer Meinung fragen.
Ich habe es bisher versäumt, meine neue Anschrift in den Fahrzeugpapieren (Brief/Fz-Schein) eintragen zu lassen. Das ist mein Fehler und den will ich auch nicht wegdiskutieren.
Anfang Mai wurde ich von der Zulassungsstelle mit dem Hinweis freundlich informiert, daß ich das machen müsse, und das die Ausstellung neuer Papiere 10,40 Euro kosten würde.
Genau 14 Tage später bekomme ich eine Erinnerung für die Erinnerung.
Am 12. Juni kriege ich dann eine förmliche Zustellung, daß ich umgehend die neuen Fz-Papiere ausstellen müsse, ansonsten wird mein Fahrzeug stillgelegt. Dieses förmliche Schreiben wird mit 36 Euro in der Gebührenordnung berücksichtigt, die ich gefälligst zu zahlen hätte.
Jetzt stellt sich sicher jeder die Frage: "Weshalb hat der jetzt so lange gewartet?"
Erklärung: Ich habe mich von Anfang Mai bis Mitte Juni zwecks Urlaub im Ausland befunden und hatte da keine Möglichkeit meine Post zu lesen geschweige denn meine Fahrzeugpapiere berichtigen zu lassen.
Ich habe nach Rückkehr natürlcih sofort neue Papiere ausstellen lassen (die keine 10,40, sondern 15 Euro gekostet haben) und habe gegen den Bescheid vom 12. Juni Widerspruch eingelegt.
Dieser Widerspruch wurde jetzt zurückgewiesen mit dem Hinweis, daß eine Urlaubsreise keine Fristhemmung darstellt.
Ich wollte ja auch die Frist nicht hemmen, sondern ledliglich feststellen, daß ich von den Schreiben gar keine Kenntnis bekommen konnte !
Ich habe jetzt zwei/drei Möglichkeiten:
- zähneknirschend die 36 Euro zahlen (zusätzlich zu den 15 Euro für die neuen Papiere)
- es auf einen Rechtsstreit mit dem Regierungspräsidium Tübingen ankommen lassen.
- nochmals auf den Bescheid antworten und fragen, nach welcher Rechtsgrundlage der Widerspruch abgewiesen wurde (das fehlt nämlich).
Eure Meinungen dazu?
Wie gesagt, bitte keine Diskussion, daß ich zu dämlich war, die Papiere gleich umschreiben zu lassen. Das Kind ist nunmal in den Brunnen gefallen.

Beste Antwort im Thema

Nicht dein Urlaub war die Ursache sondern schlicht das du in der Zeit zwischen Umzug und Urlaub nicht in der Lage warst die Anschrift in den Wagenpapieren ändern zu lassen.Dafür kann die Behörde auch nicht,ebensowenig kann sie was dafür das du am Stück länger Urlaub gemacht hast als Andere überhaupt Jahresurlaub haben.
Du reitest jetzt auf den unflexiblen Behörden rum die sich an ihre Vorschriften hielten,im gegensatz zu dir der die Vorschriften bezüglich Adressänderung schlicht ignorierte.Warum sollen sie jetzt also irgendwas unternehmen um deinen Fehler zu deinen Gunsten auszubügeln?

Wenn man länger weg ist soll man ja auch dafür sorgen das sich jemand um die Post kümmert damit solche Fristversäumnisse gar nicht erst passieren.

Wie wäre es mal wenn du dich vor den Spiegel stellst und dir den einzig verantwortlichen Urheber für dein Problem genau anschaust?Sorry,aber in 1,5 Jahren sollte es jedem möglich sein seine Fahrzeugpapiere ändern zu lassen.

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Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Ist wahrscheinlich das selbe, wie wenn man längere Zeit im Urlaub ist und innerhalb des Zeitraums das Parken in der Straße temporär verboten wird. Dann sind die auch im Recht, wenn sie dein Fahrzeug umsetzen (inkl. der dazugehörigen Gebühren). Dagegen hilft nur sich vorher zu erkundigen, ob ein Antrag auf Parkverbot vorliegt, oder nicht. Auch keine angenehme Angelegenheit. Gibt es nich seit der Cebit den Launch dieser deutschlandweiten Behördennummer 115? Vielleicht haben die so eine Beauskunftung ja in ihrem Leistungskatalog?

Naja, mein Auto stand während des Urlaubs auf einem Privatgrundstück, es hat sich niemand dafür interessiert. Daher kann der Grund nur in einer allgemeinen Überprüfung bzw. einem Datenabgleich liegen. Inwieweit dieser im Rahmen eines Routineverfahrens zulässig ist, kann ich nicht beurteilen.

Wenn ich aber wegen eines Vergehens (Knöllchen) erwischt werde und die Zulassungsbehörde das Ding zurückbekommt, weil ich umgezogen bin, dann wird das sicher im Rahmen der Amtshilfe abgeglichen werden können. Wie sollen die sonst den Halter ermitteln können?

Wie gesagt, mir gehts hier nicht um Rechtmäßigkeit oder darum, das Verfahren der Änderung der Fahrzeugpapiere anzuzweifeln, sondern lediglich um die Frage, ob man als Zulassungsbehörde in meinem speziellen Fall auf Einhaltung der Vorschriften zwingend beharren muss.

Schon allein die Tatsache, daß nach deutscher Rechtsprechung eine Zustellung erfolgt ist, wenn das Schreiben lediglich im Briefkasten liegt, ist IMHO großer Käse. Aber dafür kann nun wiederum die Zulassungsstelle nix.

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka


meine Ausbildung bestand zu 1/3 aus Verwaltungsrecht, warum auch immer habe es bis dato nicht verstanden, Widerspruch, Einsprucht, aufschiebende Wirkung usw. das ist alles zu viel für den Normalbürger!

Der unverschämte Part kommt aber da, wo vom Normalbürger verlangt wird dies auch ohne Anwaltliche Hilfe hinzubekommen.
Und was die 36 Euro angeht.
Unabhängig davon, wie die Beamten vorgegangen sind, wird kaum ein Richter sich bereit finden lassen eine Behörde zu irgendwas zu verknacken. Eine Krähe hackt der anderen schliesslich kein Auge aus.
In meinem Fall ging ( geht) es um darum einem Schuldner beizukommen, im zuständigen Amtsgericht hat man das ganze wirklich versaut indem ein angeblich nicht zu ermittelnder Mitarbeiter den Antrag erst an den falschen Antragsteller rausschickte und anschliessend an den falschen Drittschuldner.
Auf Nachfrage, was denn alle so dort passiert sei, kam nichtmal eine Entschuldigung.

Ach ja, der Schuldner hat dann das Konto gekündigt 3 Tage bevor der Drittschuldner der Pfüb überstellt wurde.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Wenn du tatsächlich gegen den Bescheid einen WIDERSPRUCH eingelegt hast bist du leider falsch vorgegangen!
Du hättest einen Antrag auf Einsetzen in den vorherigen Stand stellen müssen. Als Begründung hätte dann dein längerer nachgewiesener Urlaub reichen können!

Also die Gebühr zahlen und beim nächsten mal besser vorgehen!

Und während des langen Urlaubs hat er den Umzug vollzogen und konnte das Wägelchen nicht mal ummelden. Wie konnte er dann sich selber ummelden?

Die Behörde wird mit Recht kichern, denn hier hilft selbst eine Einsetzung in den vorherigen Stand nichts. Es fehlt einfach die Logik.

Ich war nur in Urlaub, bin nicht umgezogen ;)
Hugaar's Aussage stimmt zwar, aber nur teilweise.
Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nur bei gesetzlich festglegten Fristen möglich, nicht aber bei Fristen, die eine Behörde nach eigenem Ermessen festgelegt hat.
Daher hätte mir selbst das nicht geholfen.

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Ich war nur in Urlaub, bin nicht umgezogen ;)
Hugaar's Aussage stimmt zwar, aber nur teilweise.
Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nur bei gesetzlich festglegten Fristen möglich, nicht aber bei Fristen, die eine Behörde nach eigenem Ermessen festgelegt hat.
Daher hätte mir selbst das nicht geholfen.

Echt nicht umgezogen?

Somit keine Adressänderung?

Zitat:

Original geschrieben von kerberos



Ich habe es bisher versäumt, meine neue Anschrift in den Fahrzeugpapieren (Brief/Fz-Schein) eintragen zu lassen. Das ist mein Fehler und den will ich auch nicht wegdiskutieren.

Der Umzug war aber nicht der Grund für die Gebührenrechnung, sondern der Urlaub.

Nicht dein Urlaub war die Ursache sondern schlicht das du in der Zeit zwischen Umzug und Urlaub nicht in der Lage warst die Anschrift in den Wagenpapieren ändern zu lassen.Dafür kann die Behörde auch nicht,ebensowenig kann sie was dafür das du am Stück länger Urlaub gemacht hast als Andere überhaupt Jahresurlaub haben.
Du reitest jetzt auf den unflexiblen Behörden rum die sich an ihre Vorschriften hielten,im gegensatz zu dir der die Vorschriften bezüglich Adressänderung schlicht ignorierte.Warum sollen sie jetzt also irgendwas unternehmen um deinen Fehler zu deinen Gunsten auszubügeln?

Wenn man länger weg ist soll man ja auch dafür sorgen das sich jemand um die Post kümmert damit solche Fristversäumnisse gar nicht erst passieren.

Wie wäre es mal wenn du dich vor den Spiegel stellst und dir den einzig verantwortlichen Urheber für dein Problem genau anschaust?Sorry,aber in 1,5 Jahren sollte es jedem möglich sein seine Fahrzeugpapiere ändern zu lassen.

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Ich reite nicht auf Prnzipien rum, sondern erwarte auch von einer Behörde mal ein gaaanz kleines bisschen gesunden Menschenverstand, Bürgernähe und 'Kundenservice'.
(...)

Die Leute verwechseln Behörden immer mit dem Bäcker. Bürgernähe, oder Kundenservice ist da nicht von Nöten.

Zitat:

Schon allein die Tatsache, daß nach deutscher Rechtsprechung eine Zustellung erfolgt ist, wenn das Schreiben lediglich im Briefkasten liegt, ist IMHO großer Käse. Aber dafür kann nun wiederum die Zulassungsstelle nix.


Wie soll es sonst rechtlich festgelegt werden? Irgendwo muss ja ein Punkt kommen. Ansonsten kommen immer irgendwelche Typen an und sagen sie hätten den Brief ja nie gelesen. Der Hund hat ihn aus dem Briefkasten gefischt oder sonst was.

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann würde ich versuchen per Gericht etc. dagegen zu halten.
Es kann doch sein das ein Richter es genau so sieht wie du, und das der Richter die Tatsache das du jemanden beauftragen musst deine Post zu kontrollieren für völlig blöd hält und dieses "Gesetz" für rechtswiedrig erklärt.
Es sind doch oft solche Fälle, wo eine Person wegen einer scheinbar verlorenen Sache vor Gericht zieht und dann Recht bekommt, so das es später für andere Personen auch einfacher wird.
Kerberos hat natürlich Recht die Summe ist nicht hoch, aber wie er schon sagte darum geht es doch gar nicht. Ich finde es einfach völlig Unrecht wenn man jemanden beauftragen muss der die Post kontrolliert wenn man im Urlaub ist.
Man sollte auch bedenken das das Kosten sind die nicht jeden Monat anfallen wie zb. Strom, Miete, Telefon usw.
Da ist es natürlich nicht angebracht zu sagen " ich war im Urlaub "
Was ist wenn mein Freund mit meinem Auto geblitzt wird und der Bescheid kommt während ich im Urlaub bin, so das die widerspruchszeit abläuft???????????
Bekomme ich dann Punkte, wird mein Führerschein etc. entzogen, nur weil ich in der angegebenen Zeit kein Widerspruch eingelegt habe, und den eigentlichen Fahrer nicht genannt habe.
Ist doch blöd:rolleyes:

Ist es nicht. Sonst kommt Hinz und Kunz auf die Idee sich aus jedem kleinem Ding mit dem Urlaub rauszureden. Sei es die Mahnung für die Rate vom Fernseher oder die Steuernachzahlung.
Und so schnell bekommt man den Führerschein nicht entzogen weil man sein Verwarngeld nicht bezahlt hat...
Oder man impft den Bekannten doch etwas vorsichtiger zu Fahren mit dem fremden Auto.
Überhaupt. Frauen und Autos verleiht man nicht.

Zitat:

Original geschrieben von mustafa5727


Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann würde ich versuchen per Gericht etc. dagegen zu halten.
Es kann doch sein das ein Richter es genau so sieht wie du, und das der Richter die Tatsache das du jemanden beauftragen musst deine Post zu kontrollieren für völlig blöd hält und dieses "Gesetz" für rechtswiedrig erklärt.
...

Wieso hab ich nur so lange auf diesen Satz warten müssen!:D
Ich denk mal jeder Richter wird sich freuen wenn du ihm berichtest, dass du gegen Kosten vorgehen willst die aus deiner Untätigkeit von über einem Jahr entstanden sind!

Du verstehst das Grundproblem hier nicht:
Unser TE hat es über 1 Jahr nicht geschafft sein Auto auf die neue Anschrift umzumelden. Dann erhält er vom Amt eine "Mahnung". Leider ist er zu diesem Zeitpunkt im Urlaub. Dafür kann das Amt aber nichts. Und gebühren fallen nunmal im Verfahren an und sind auf den Betroffenen im Verfahren (unser TE) umlegbar.
Wäre alles vermeidbar gewesen, man muss nur das auto innerhalb der gesetzl Frist ummelden!

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Ich habe direkt das Regierungspräsidium angeschrieben und den Vorfall geschildert. Beigefügt hatte ich alle Unterlagen, damit man sich ein Bild des Vorgangs machen kann.
...und man die Zulassungsstelle angewiesen habe, den Vorgang nochmals zu prüfen.
Ich kann das jetzt noch weiter aussitzen, dann geht das Ding im Zuge des Mahnverfahrens dann zurück an das Regierungspräsidium, von dort wird dann der Mahnbescheid kommen und ich muß noch mehr zahlen. Im Endeffekt ziehe ich immer den Kürzeren.

Sorry, aber wieviel Steuer-Gelder hier wegen 36€ verbrannt werden (nur an Arbeitslohn der Mitarbeiter)! Für ein Vergehen, welches Du vollkommen selbst verschuldet hast. Das finde ich ethisch absolut nicht vertretbar, ich würde mich an Deiner Stelle schämen (keine Aufforderung, ich persönlich würde mich wirklich schämen).

Persönlich glaube ich, daß die Bürokratie in Deutschland deshalb so ausgeprägt ist, weil in Deutschland jedes noch so winzige Schlupfloch ausgenutzt werden würde. Den Behörden bleibt doch oft gar nichts anderes übrig, als Selbstschutz. Augen zudrücken in Deutschland? Das würde doch keiner hinnehmen: "Bei meinem Nachbarn ging's doch auch!" - "Aber da war es was anderes, der hatte xyz, Sie nicht." - "Egal, aus Prinzip, wenn es mein Nachbar bekommen hat, habe ich da auch ein Recht drauf!"

viele Grüsse,

Andre

gezahlt.

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