Ärger mit der Versicherung.
Hallo liebe Leute,
ich hatte im Oktober einen kleinen Zusammenstoß beim zurücksetzen in einem Parkhaus. Dabei wurde der Stoßfänger auf der rechten Seite seitlich beschädigt. Ich wollte das über die Vollkasko regeln lassen.
Ich habe keine Werkstattbindung und 300€ Eigenleistung. Es ist ein W205, C220 d, Bj:06/16, Ez: 07/16.
Kostenvoranschlag in Höhe von ca.1800€ bei einem Benz Händler eingeholt.
Gutachter von der Versicherung schätz voraussichtlich ca.722€
Was kann ich jetzt tun ?
Wie sollte ich vorgehen ?
Vielen Dank euch im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Leute, das ist doch ganz Einfach:
Kaskoschaden ist Vertragsrecht.
Grundlage ist die jeweilige AKB und dass, was in dieser vereinbart wurde.
Und selbst wenn ein extern beauftrager Sachverständiger im Kaskoschaden ein Gutachten erstellt,
dann muss dies nach den Gesichtspunkten des Kasko- Vertrages erstellt
werden und nicht nach Haftptflicht- Kriterien.
Sonst ist das Gutachten nicht verwendbar.
Und bezahlen muss der, wer die Musik bestellt. Hier der Versicherungsnehmer als Auftraggeber.
Punkt.
105 Antworten
Zitat:
@albert.u1988 schrieb am 21. Dezember 2017 um 21:17:50 Uhr:
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 21. Dezember 2017 um 21:12:41 Uhr:
naja, ich würde erst einmal warten bis die versicherung einer reparatur gemäß Mercedes-Benz ablehnt. Dann geht es eh in SV-Verfahren. Aber bis jetzt liegt doch noch nicht einmal ein Ablehnungsschreiben vor.
Oder hat die Versicherung die Reparatur gemäß MB-Werkstatt abgelehnt und ich habe das überlesen? (@TE)Nein, wurde telefonisch nur erklärt, dass die der Meinung sind, dass ein Austausch nicht notwendig sei. Dann wurde ich fresch gefragt, ob ich die ca. 300€ Versicherungsanteil haben wollen würde. Wurde aber abgeraten, weil man raufgestuft wird und deshalb lieber die Meldung stornieren sollte.
Ja dann ruf nochmal an und fordere schriftlich die Ablehnung. Länger als 2 Minuten würde ich das Gespräch nicht führen. Dann ein Beschwerdebrief. Wenn der nichts hilft eine Vorstandsbeschwerde; weiterhin Bafin-Beschwerde. Ist scheiße, aber Du hast sonst folgendes Problem:
Solange Du keine Ablehnung schriftlich hast, würde ich mit dem Anwalt vorsichtig sein. Im Zweifel sagen sie nämlich nachher, dass Deine Forderung nie abgelehnt haben und dann bleibst Du auf den Anwaltskosten sitzen. Du kommst nur über einen vertraglichen Schadensersatzanspruch in eine Erstattungspflicht der außergerichtlichen Anwaltskosten. Den musst Du beweisen.
@NanoQ2
Und Du meinst tatsächlich, wenn der Threaderöffner der Vers. was schreibt, dass das der Vers. groß interessiert?
Es hat ja anscheinend 2 Monate nichts gebracht.
Ich bleibe dabei: Nicht lange fackeln und Rechtsanwalt nehmen
Richtig, weil du keine Ahnung hast und vom Thema auch nichts verstehst und weil du für Arumente auch nicht zugänglich bist.
Aber deine Meinung bleibt dir unbenommen.
@Delle: Danke. Seit wann gibt es die Änderung?
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 21. Dezember 2017 um 21:34:19 Uhr:
@Delle: Danke. Seit wann gibt es die Änderung?
ist Aktuell aus diesem Jahr
Ähnliche Themen
Manchmal hat man einfach nur die Arschkarte...
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 21. Dezember 2017 um 21:32:31 Uhr:
@NanoQ2
Und Du meinst tatsächlich, wenn der Threaderöffner der Vers. was schreibt, dass das der Vers. groß interessiert?
Es hat ja anscheinend 2 Monate nichts gebracht.Ich bleibe dabei: Nicht lange fackeln und Rechtsanwalt nehmen
Richtig, weil du keine Ahnung hast und vom Thema auch nichts verstehst und weil du für Arumente auch nicht zugänglich bist.
Aber deine Meinung bleibt dir unbenommen.
Dellenzähler,
du musst aber nicht gleich pampig werden, nur weil jemand einer anderen Meinung ist!
@NanoQ2
du musst aber nicht gleich pampig werden, nur weil jemand einer anderen Meinung ist!
wenn ich pampig werde, dann liest sich das aber ganz anders.
Und nun ist Ritze hier. In diesem Sinne Frohes Fest dir.
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie den Kostenvoranschlag meiner Mercedes-Benz Vertragswerkstatt. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie einer Reparatur auf der Basis des beiligenden Kostenvorschlags (Refernznummer usw..) vom TT.MM.JJJJ zustimmen oder diese ablehnen.
Bei einer Ablehnung bitte ich um Begründung unter Bezugnahme auf die Vertragsbedingungen meiner Kaskoversicherung und Übersendung selbiger.
Ihrer Antwort sehe ich bis TT.MM.JJJJ (2 Wochen würde ich machen) entgegen.
Mfg
usw...
Dann in zwei Wochen Abstand:
Beschwerdebrief.
Vorstandsbeschwerde;
Bafin-Beschwerde (Garant für eine Antwort)
(RA für Versicherungsrecht)
Zitat:
@NanoQ2 schrieb am 21. Dezember 2017 um 15:35:24 Uhr:
Das die Versicherungen gern Spielchen machen, sollte doch wohl bekannt sein.Was noch nicht erwähnt wurde, das jeder das Recht auf einen eigenen Gutachter hat.
Und den muss die Versicherung zahlen!
Würde ich aber alles einem R.-Anwalt übergeben!
Die Aussage ist grundsätzlich falsch - bei Kasko besteht kein Recht auf einen (bezahlten) Gutachter. Zur Schadenhöhe laut Werkstatt und zum Gutachten - hier sollte mal dargestellt werden, ob vielleicht Werkstattbindung (laut Vertrag) besteht. Dann sind die Unterschiede durchaus denkbar.
Und...Versicherer bescheißen nicht grundsätzlich, das machen meist die Geschädigten. Prämie steht gegen Schadenaufwand und damit muss die Versicherung umgehen. Reichen die Prämien nicht, wird die Versicherung (für alle) teurer. Dann jammern hier genau die selben Typen rum. Das der Hersteller an einem Auto 25% Marge hat und an einer Reparatur noch deutlich mehr stört keinen. Na ja, das Auto ist ja Heiligtum... Sorry, manchmal kriegt man hier die Krise...
Zitat:
@Driver664 schrieb am 21. Dezember 2017 um 22:23:41 Uhr:
Zitat:
@NanoQ2 schrieb am 21. Dezember 2017 um 15:35:24 Uhr:
Das die Versicherungen gern Spielchen machen, sollte doch wohl bekannt sein.Was noch nicht erwähnt wurde, das jeder das Recht auf einen eigenen Gutachter hat.
Und den muss die Versicherung zahlen!
Würde ich aber alles einem R.-Anwalt übergeben!Die Aussage ist grundsätzlich falsch - bei Kasko besteht kein Recht auf einen (bezahlten) Gutachter. Zur Schadenhöhe laut Werkstatt und zum Gutachten - hier sollte mal dargestellt werden, ob vielleicht Werkstattbindung (laut Vertrag) besteht. Dann sind die Unterschiede durchaus denkbar.
Und...Versicherer bescheißen nicht grundsätzlich, das machen meist die Geschädigten. Prämie steht gegen Schadenaufwand und damit muss die Versicherung umgehen. Reichen die Prämien nicht, wird die Versicherung (für alle) teurer. Dann jammern hier genau die selben Typen rum. Das der Hersteller an einem Auto 25% Marge hat und an einer Reparatur noch deutlich mehr stört keinen. Na ja, das Auto ist ja Heiligtum... Sorry, manchmal kriegt man hier die Krise...
Wer hat denn was von bezahltem Recht auf einen RA geschrieben?
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 21. Dezember 2017 um 22:05:41 Uhr:
@NanoQ2
du musst aber nicht gleich pampig werden, nur weil jemand einer anderen Meinung ist!wenn ich pampig werde, dann liest sich das aber ganz anders.
Und nun ist Ritze hier. In diesem Sinne Frohes Fest dir.
Du willst mir hier doch nicht das Schreiben meiner Meinung verbieten?
Im Kaskofall muss die Versicherung weder Gutachter noch Rechtsanwalt bezahlen, AUSSER es wurde vereinbart und steht in den AKB oder die Versicherung beauftragt.
Von daher ist der Tipp mit eigenem Gutachter im Kaskofall ein teurer Rat, wenn man dann mehrere hundert Euro selber zahlen darf.
@NanoQ2
Du willst mir hier doch nicht das Schreiben meiner Meinung verbieten?
nein von dir will ich eigentlich gar nichts.
Ich möchte nur nicht, das der Fragesteller aufgrund deiner auf Unwissenheit basierenden falschen Informationen hier finanzielle Nachteile erleidet.
Das hier ist nämlich ein Fachformum und kein Stammtisch.
Hoffe das war jetzt deutlich genug.