Ärger mit der Versicherung.
Hallo liebe Leute,
ich hatte im Oktober einen kleinen Zusammenstoß beim zurücksetzen in einem Parkhaus. Dabei wurde der Stoßfänger auf der rechten Seite seitlich beschädigt. Ich wollte das über die Vollkasko regeln lassen.
Ich habe keine Werkstattbindung und 300€ Eigenleistung. Es ist ein W205, C220 d, Bj:06/16, Ez: 07/16.
Kostenvoranschlag in Höhe von ca.1800€ bei einem Benz Händler eingeholt.
Gutachter von der Versicherung schätz voraussichtlich ca.722€
Was kann ich jetzt tun ?
Wie sollte ich vorgehen ?
Vielen Dank euch im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Leute, das ist doch ganz Einfach:
Kaskoschaden ist Vertragsrecht.
Grundlage ist die jeweilige AKB und dass, was in dieser vereinbart wurde.
Und selbst wenn ein extern beauftrager Sachverständiger im Kaskoschaden ein Gutachten erstellt,
dann muss dies nach den Gesichtspunkten des Kasko- Vertrages erstellt
werden und nicht nach Haftptflicht- Kriterien.
Sonst ist das Gutachten nicht verwendbar.
Und bezahlen muss der, wer die Musik bestellt. Hier der Versicherungsnehmer als Auftraggeber.
Punkt.
105 Antworten
aber dann bitte nicht einer für Verkehrsrecht, wie von @baer-tram "erklärt", sondern ein solcher für Versicherungsrecht. Wenn schon verquer, dann richtig.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 21. Dezember 2017 um 20:11:40 Uhr:
es ist (leider) schon erschreckend, wass hier manchmal für ein fachlicher Unfug gepostet wird.Mir tun nur die Fagesteller leid, die wegen solch einer "Beratung" Nachteile erleiden
Dann würde es mich sehr freuen, wenn Du mir den richtig Weg aufzeigen könntest. Was soll ich jetzt konkret auf meinem Fall bezogen tun ?
Zitat:
@albert.u1988 schrieb am 21. Dezember 2017 um 20:14:49 Uhr:
Unterschied zwischen Haftpflicht und kasko Gesichtspunkte? Magst Du etwas dazu schreiben?
Ganz einfach:
Bei einem Haftpflichtschaden gilt das gesetzliche Schadensersatzrecht.
Bei einem Kaskoschaden gilt Vertragsrecht, genauer Versicherungsvertragsrecht. Es gilt (erst einmal) genau das, was im Vertrag steht. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn man sich einig ist. Es gilt daher das, was Du mit dem Versicherer ausgemacht hast.
Zitat:
@albert.u1988 schrieb am 21. Dezember 2017 um 20:16:48 Uhr:
Dann würde es mich sehr freuen, wenn Du mir den richtig Weg aufzeigen könntest. Was soll ich jetzt konkret auf meinem Fall bezogen tun ?
Lass einfach reparieren. Die Werkstatt soll sich eine Reparaturfreigabe geben lassen.
Ist doch alles gut, solange solange die Reparatur zur Schadenbeseitigung notwendig ist, nach Herstellervorgabe repariert und abgerechnet wird. Das soll bei einer Mercedes Werkstatt nicht im Ansatz Probleme machen.
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Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 21. Dezember 2017 um 20:18:24 Uhr:
Zitat:
@albert.u1988 schrieb am 21. Dezember 2017 um 20:14:49 Uhr:
Unterschied zwischen Haftpflicht und kasko Gesichtspunkte? Magst Du etwas dazu schreiben?Ganz einfach:
Bei einem Haftpflichtschaden gilt das gesetzliche Schadensersatzrecht.
Bei einem Kaskoschaden gilt Vertragsrecht, genauer Versicherungsvertragsrecht. Es gilt (erst einmal) genau das, was im Vertrag steht. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn man sich einig ist. Es gilt daher das, was Du mit dem Versicherer ausgemacht hast.
Ich muss zugeben, dass ich dir nicht ganz folgen kann. Ich habe nicht mit dem Vertragspartner sinngemäß vereinbart, dass wenn ein Schaden entsteht, das Teil 1 zu 1 getauscht oder nur repariert werden muss. Wenn das oder so etwss gemeint sein sollte .
Ja, gern noch einmal:
Kasko-Schaden ist Vertragsrecht. Da gilt dass, was du mit deiner Versicheurng vereinbart hast.
Danach richtet sich im übrigen auch deine Prämie.
Beim Haftpflichtschaden nach dem § 249 BGB kannst du so verfahren, wie du es angekündigt hast.
Du solltest jetzt erst einmal deinen Versicherer anschreiben und um Übermittlung des Gutachten oder auch der Kalkulation bitten. Anrufen bringt gar nicht !
Jeder Versicherer, auch die AXA, hat ein Beschwerdemanagement an welches man sich wenden kann, wenn das nicht fruchtet.
Wenn man Klarheit über den Reparaturweg hat, kan man weitersehen. Vorher nicht.
Ich sage nicht, dass die kalkulierten Reparaturkosten unbedigt richtig sind.
Bevor mann aber die fakten nicht kennt, kann man das nicht beurteilen.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 21. Dezember 2017 um 20:21:30 Uhr:
Zitat:
@albert.u1988 schrieb am 21. Dezember 2017 um 20:16:48 Uhr:
Dann würde es mich sehr freuen, wenn Du mir den richtig Weg aufzeigen könntest. Was soll ich jetzt konkret auf meinem Fall bezogen tun ?
Lass einfach reparieren. Die Werkstatt soll sich eine Reparaturfreigabe geben lassen.
Ist doch alles gut, solange solange die Reparatur zur Schadenbeseitigung notwendig ist, nach Herstellervorgabe repariert und abgerechnet wird. Das soll bei einer Mercedes Werkstatt nicht im Ansatz Probleme machen.
Ja, würde ich gerne machen, aber habe dazu noch keine Info von der Vers. nur dass eben der Unterschied zwischen kostenvoranschlag und Gutachter beachtlich sind.
@albert.u1988
Ja, würde ich gerne machen, aber habe dazu noch keine Info von der Vers. nur dass eben der Unterschied zwischen kostenvoranschlag und Gutachter beachtlich sind.
und genau aus diesem Grund solltest du mit einem Auftrag zur Repartur etwas zurückhaltend sein.
Im Streitfall bist du der Auftraggeber und der Zahlemann bei der Werkstatt.
Das ist nun einmal Fakt.
hierneben darf angemerkt werden, dass zum SV Verfahren auch obsoletes Wissen bekundet wird.
Das alles und noch viel mehr regelt ein guter
Rechtsanwalt.
Welche Gründe sprechen dafür, das alles selbst in die Hand zu nehmen , und dabei als Laie Gefahr zu laufen, irgendwo ein falsches "Häkchen" zu setzen,
und damit der Vers. in die Hände zu spielen?
also ich hatte das bisher bei meinen schadenfällen so, dass "meine" Werkstatt bzw. das Autohaus meines Vertrauens sich um die Reparaturfreigabe gekümmert hat und das wurde auch im Auftrag festgehalten. D.h. ohne Freigabe der Höhe nach keine Reparatur.
Die meisten Kaskoschäden werden über eine Abtretungserklärung direkt mit der Werkstatt abgerechnet, wenn denn repariert wird. Es ist im auch in diesem Zuge nicht unüblich, dass die Versicherung bis X.XXX Euro eine Reparaturfreigabe erteilt und während der Reparatur erst weitere Schäden sichtbar werden. Ja und dann muss die Werkstatt das halt nachmelden und der Versicherer erweitert die Freigabe oder schickt ein Gutachter raus, wenn sie es selber sehen will.
Das alles sollte für Deinen Mercedes-Händler auch nichts Neues sein. Geh doch einfach mal hin und babbel mit denen. "Auftrag vorbehaltlich der Repaturfreigabe durch den Kosten tragenden Versicherer." o.a. in den Auftrag schreiben und gut ist.
Mach Dir net so n Kopf. Geh doch erst einmal so an die Sache heran, wie Du es bei jedem anderen Geschäft auch tun würdest; nämlich mit einer gesunden Portion Misstrauen und nicht mit dem Ansatz: "Die ziehen mich eh über den Tisch"., wie es hier von den gleichen Personen gebetsmühlenartig propagiert wird.
Vertrag kommt von Vertragen oder so...
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 21. Dezember 2017 um 20:25:18 Uhr:
Ja, gern noch einmal:Kasko-Schaden ist Vertragsrecht. Da gilt dass, was du mit deiner Versicheurng vereinbart hast.
Danach richtet sich im übrigen auch deine Prämie.
Beim Haftpflichtschaden nach dem § 249 BGB kannst du so verfahren, wie du es angekündigt hast.
Du solltest jetzt erst einmal deinen Versicherer anschreiben und um Übermittlung des Gutachten oder auch der Kalkulation bitten. Anrufen bringt gar nicht !
Jeder Versicherer, auch die AXA, hat ein Beschwerdemanagement an welches man sich wenden kann, wenn das nicht fruchtet.
Wenn man Klarheit über den Reparaturweg hat, kan man weitersehen. Vorher nicht.
Ich sage nicht, dass die kalkulierten Reparaturkosten unbedigt richtig sind.
Bevor mann aber die fakten nicht kennt, kann man das nicht beurteilen.
Gutachten habe ich bereits von dem Gutachter-Büro erhalten. Da hat sich auch eine Art Fehler eingeschlichen. Auf Nachfrage wollte man sich das nochmal anschauen und gegebenenfalls korrigieren. Er schrieb von Vorschäden, obwohl es definitiv keine gibt! Das habe ich den GA gesagt. Er meinte daraufhin, "hmm, kann sein, weil die Werte noch im Toleranz Bereich sind, ja, da könnten Sie Recht haben". Hört sich sehr seriös an, oder etwa nicht? Ist die Hüsges Group, oder sp ähnlich.
Zitat:
@NanoQ2 schrieb am 21. Dezember 2017 um 20:39:42 Uhr:
Welche Gründe sprechen dafür, das alles selbst in die Hand zu nehmen , und dabei als Laie Gefahr zu laufen, irgendwo ein falsches "Häkchen" zu setzen, und damit der Vers. in die Hände zu spielen?
Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Es ist ein Kaskoschaden.
Zitat:
@NanoQ2 schrieb am 21. Dezember 2017 um 20:39:42 Uhr:
Das alles und noch viel mehr regelt ein guter
Rechtsanwalt.Welche Gründe sprechen dafür, das alles selbst in die Hand zu nehmen , und dabei als Laie Gefahr zu laufen, irgendwo ein falsches "Häkchen" zu setzen,
und damit der Vers. in die Hände zu spielen?
Mag sein, das ein Anwalt hier beraten kann, wenn er etwas vom Kaskorecht versteht. Das ist aber nicht selbstverständlich und im übrigen nicht kostenlos.
Auch hier gilt das mit der bestellten Musik.
dar war jemand schneller.......😁