Ärger mit der Polizei! Bitte um Ratschläge!
Hallo Freunde!
Neulich war bei uns im Ort eine Polizeikontrolle.
Sprich, die Polizei stand an der Hauptstraße und hat Auto "heraus gewunken".
Es war nicht viel los und daher wollten sie mich beim passieren kontrollieren...
Ich hatte aber keine Lust mich kontrollieren zu lassen - hatte eigentlich nichts zu verbergen - aber eben einfach keine Lust auf diesen Quatsch...
Der Beamte wollte mich mit seiner Kelle "heraus winken"...
Ich bin da aber einfach auf mein Gaspedal gestiegen und weiter gefahren (also an dem Beamten vorbei und habe einfach durchgezogen).
Sie stiegen auch nicht in ihr Auto oder so... und haben mir nur nachgeschaut.
Nun ging zu diesem Zeitpunkt, an dieser Stelle ein Bekannter vorbei.
Er hat meine Daten den Beamten übergeben.
Also, wo ich wohne, wer ich bin usw....
Vor zwei Tagen kamen die Beamten bei mir zu Hause nun vorbei und meinten, das gäbe "Ärger".
Was kann mich nun erwarten?
Habt Ihr da eine Ahnung?
Muss ich nun mit Führerscheinentzug oder sowas rechnen?
Beste Antwort im Thema
Hallo, azrazr,
Zitat:
@azrazr schrieb am 25. Februar 2017 um 10:14:05 Uhr:
Die dürfen das Auto gar nicht durchsuchen.Wenn Du das Warndreieck usw. im Fahrgastraum hast, brauchst auch nix zu öffnen. Wenn ich Schikane vermutet hätte, hätte ichmichins Auto gesetzt, abgeschlossen und mir dann überlegt, was ich sonst tue - evtl. 110 rufen, Anwalt o.Ä. Ohne Durchsuchungsbefehl oder Anfangsverdacht dürfen die nämlich GAR nichts...
Du schaust zu viele schlechte Filme.
Punkt 1: Es gibt keinen Durchsuchungsbefehl, sondern einen Durchsuchungsbeschluss.
Punkt 2: Einfach ins Auto setzen und abschließen kann als Widerstand gewertet werden.
Wenn Du Pech hast, wird man eben ein wenig Gewalt anwenden, um Dich aus dem Auto zu holen.
Punkt 3: Je nachdem, wo Du angetroffen wirst und je nach Bundesland dürfen die Beamten Dich, Dein Auto und Deine mitgeführten Sachen durchsuchen. Lies mal die entsprechenden Paragrafen der jeweiligen Polizeigesetze (in BW z. B. §§ 26, 29, 30 PolGBW)
Punkt 4 ist immer ganz lustig:
VT nachts um 03.00 Uhr: ich rufe erst mal meinen Anwalt an, bevor sie etwas machen dürfen.
Polizeibeamter: Machen Sie ruhig, ich warte solange.
VT: Äh, der ist aber gar nicht in seinem Büro und seine Privatnummer habe ich nicht. Können Sie mir da weiterhelfen?
Polizeibeamter: 😁😎
Punkt 5: Was soll der Beamte in der Leitstelle Dir sagen, wenn Du dort über die 110 anrufst und fragst, ob Du seinem Kollegen Deine Papiere aushändigen musst? Soll er Dir sagen, dass das ja gar nicht notwendig ist?
Zitat:
@azrazr schrieb am 25. Februar 2017 um 11:05:59 Uhr:
Sein Job ist nicht Normalos aufzuhalten, sondern für Sicherheit zu sorgen.
gähn. Was glaubst Du, wie oft ein Polizeibeamter zu hören bekommt, dass er doch Verbrecher jagen und harmlose Bürger nicht belästigen soll.
Eigenartigerweise sind es oft die "harmlosen Bürger", die sternhagelvoll mit dem KFZ unterwegs sind, die zu schnell fahren und andere dabei gefährden usw.
Zum Aufgabenbereich des Polizeibeamten gehört nun mal auch die Kontrolle der "Normalos", denn es steht niemandem auf der Stirn geschrieben, ob er ein "Normalo" ist oder ein Schwerverbrecher.
Zitat:
@azrazr schrieb am 25. Februar 2017 um 11:26:33 Uhr:
ALLE Polizistinnen waren Psycho - aber volle Kanone.
In den psychiatrischen Abteilungen sitzen auffällig viele Menschen, die der Ansicht sind, dass alle anderen Psycho sind, nur sie selber nicht.
Wie das wohl sein kann?
Hallo, Martrucks,Zitat:
@Martruckus schrieb am 25. Februar 2017 um 11:06:04 Uhr:
Ich kenne auch einige Beamte persönlich, vom einfachen Streifenpolizisten bis zum Kriminaloberkommissar.
😁😁😁
Was unterscheidet für Dich den "einfachen Streifenpolizisten" vom Kriminaloberkommissar?
Der KOK hat schlicht und ergreifend ein anderes Aufgabengebiet, ist aber ansonsten genauso ein Polizeibeamter wie der Streifenbeamte, der nicht selten sogar Polizeihauptkommissar und somit eine Stufe höher angesiedelt ist als Dein KOK.
In der Realität ist es nicht so, wie im Film, wo der Kripobeamte dem Streifenbeamten Anweisungen gibt, weil er "etwas Besseres ist".
Fakt ist: Derjenige, der einen Fall bearbeitet, ist den anderen gegenüber erst einmal weisungsbefugt, egal, um wen es sich vor Ort handelt und da kommt es auch z. B. bei Unfallaufnahmen vor, dass der Polizeimeister dem PHK sagt, wen er als nächsten zu vernehmen hat.
Im Gegensatz zu den Krimis im Fernsehen arbeiten die meisten Polizeibeamten miteinander und nicht gegeneinander.
Viele Grüße,
Nachteule
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Zitat:
@puls130 schrieb am 27. Februar 2017 um 14:46:17 Uhr:
Hatte noch nie Probleme mit den Freunden von der Polizei. Ich behandle diese mit dem notwendigen Respekt und freundlichem menschlichen Anstand. Etwas anderes haben diese Freunde und Helfer auch mal grundsätzlich nicht verdient. Schließlich arbeiten diese zuerst mal für uns und nicht gegen uns.So wurde mir auch immer ebenfalls die gleiche Freundlichkeit und Korrektheit entgegen gebracht und ein netter Konsens gefunden. Habe mich (allen Ernstes) auch schon mal für ein Ticket wegen versehentlicher Geschwindigkeitsüberschreitung bedankt.
Ging auch schon mal soweit, dass ein freundlicher Polizist, zusammen mit mir, auf dem Boden herum gerutscht ist und mein Fahrzeug nach einem unverschuldeten leichten Auffahrunfall wieder soweit "gerichtet" hat, dass eine Weiterfahrt möglich war.
Die Aktion des TE war, mit Verlaub, etwas sehr unüberlegt. Begründung "keine Lust auf diesen Quatsch" - wer hat das im Normalfall schon? Da hast Du mal Glück gehabt das die offenbar nur eine allgemeine Verkehrskontrolle und keine Fahndung nach irgend einem Schwerverbrecher durchgeführt haben. Hätte für Dich schlechter ausgehen können.
Also, etwas Reue zeigen, Bälle flach halten, beim nächsten Mal koorperativ anhalten und frage ob Du helfen kannst ;-).
Sehr gut geschrieben, besser kann es nicht gesagt werden.
Ich wurde heute angehalten als ich ein Fahrzeug auf der hauptsstrasse überholte da es leicht bergab gind hatte ich 70 auf dem Tacho aus einer neben str kam ein Streifenwagen sie hielten mich direkt an und sagten das ich mit circa 90-100kmh an ihnen so Eben vorbei gefahren sei und das sie einen Bericht an die Fahrerlaubnis Behörde schicken würden.
Was kann ich dagegen tun ?
Kann man überhaupt was dagegen tun?
Demnächst die StVO einhalten wäre ein guter Anfang.
Vergiss da bla bla meines Vorposters und auch das der Bullen. Die wollten dir nur Angst machen und haben nichts in der Hand, da bei uns im Gegensatz zu z. B. Österreich die Geschwindigkeit von den Ordnungshütern nicht geschätzt werden darf und das aus gutem Grund.
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Das Problem ist der polizist wurde extrem pampig als ich mich aufregte meinte er ich hätte meine wut nicht im griff dies das bla bla bla
War will er dir den Vorwerfen, das er deine Geschwindigkeit subjektiv eingeschätzt hat? Vergiss es, Angstmacherei.
Wurde schon mehrfach von unseren Freunden angehalten und beschuldigt zu schnell gefahren zu sein. Auf meine Frage wie das den begründen kam als Antwort das sie mir hinter her gefahren seinen. Als ich sie darauf hin wies das sie ja wesentlich schneller als ich gewesen sein müssen, da sie ja einen nicht zu verachteten Abstand auf mich aufholen mußten und somit meine Geschwindigkeit objektiv also gar nicht beurteilen können kam nicht mehr viel, ausser das sie mir eine gute Weiterfahrt wünschten. Hätte ich eingeschüchtert reagiert wäre ich abkassiert worden.
Zitat:
@HD-Moos schrieb am 9. Februar 2019 um 03:48:38 Uhr:
War will er dir den Vorwerfen, das er deine Geschwindigkeit subjektiv eingeschätzt hat? Vergiss es, Angstmacherei.
Eventuell das
103600
Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.
- A - 1 100,00
§ 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat
Da müssen die "Bullen" wie du sie so liebevoll nennst🙄 nicht messen.
Zitat:
@HD-Moos schrieb am 9. Februar 2019 um 03:42:06 Uhr:
Vergiss da bla bla meines Vorposters
Warum sollte man das vergessen? Es stimmt doch.
Zum Rest: lächerlich. Die "Eier" haben den Tacho nicht zu beachten aber sich hinterher wieder ins Hemd machen. 🙄
Geschwindigkeit schätzen ist nur in Österreich möglich, glaub ich. In D brauchts ein richtiges Messergebnis. Sprich, einen konkreten Zahlenwert.
Demzufolge kommt die Androhung der Polizei eher einer Mahnung gleich. Hier wird nix weiter folgen.
Zitat:
@wiesoeinname schrieb am 9. Februar 2019 um 07:57:08 Uhr:
Zitat:
@HD-Moos schrieb am 9. Februar 2019 um 03:42:06 Uhr:
Vergiss da bla bla meines VorpostersWarum sollte man das vergessen? Es stimmt doch.
Zum Rest: lächerlich. Die "Eier" haben den Tacho nicht zu beachten aber sich hinterher wieder ins Hemd machen. 🙄
Na wenn du mehr auf denn Tacho schaust als auf die strasse dann Prost mahlzeit !das auto fuhr 35-40 ich überholte ihn leicht bergab hatte 70 drauf laut Tacho !!!!! Ist ja nicht so das ich bin 200kmh vorbei gefahren bin! Zumal die strecke 2 spurig war
Auch in D ist es grds. möglich, die Geschwindigkeit zu schätzen, dafür gelten aber viele Besonderheiten und Umstände.
Und die wären?