Ärger mit der Polizei! Bitte um Ratschläge!
Hallo Freunde!
Neulich war bei uns im Ort eine Polizeikontrolle.
Sprich, die Polizei stand an der Hauptstraße und hat Auto "heraus gewunken".
Es war nicht viel los und daher wollten sie mich beim passieren kontrollieren...
Ich hatte aber keine Lust mich kontrollieren zu lassen - hatte eigentlich nichts zu verbergen - aber eben einfach keine Lust auf diesen Quatsch...
Der Beamte wollte mich mit seiner Kelle "heraus winken"...
Ich bin da aber einfach auf mein Gaspedal gestiegen und weiter gefahren (also an dem Beamten vorbei und habe einfach durchgezogen).
Sie stiegen auch nicht in ihr Auto oder so... und haben mir nur nachgeschaut.
Nun ging zu diesem Zeitpunkt, an dieser Stelle ein Bekannter vorbei.
Er hat meine Daten den Beamten übergeben.
Also, wo ich wohne, wer ich bin usw....
Vor zwei Tagen kamen die Beamten bei mir zu Hause nun vorbei und meinten, das gäbe "Ärger".
Was kann mich nun erwarten?
Habt Ihr da eine Ahnung?
Muss ich nun mit Führerscheinentzug oder sowas rechnen?
Beste Antwort im Thema
Hallo, azrazr,
Zitat:
@azrazr schrieb am 25. Februar 2017 um 10:14:05 Uhr:
Die dürfen das Auto gar nicht durchsuchen.Wenn Du das Warndreieck usw. im Fahrgastraum hast, brauchst auch nix zu öffnen. Wenn ich Schikane vermutet hätte, hätte ichmichins Auto gesetzt, abgeschlossen und mir dann überlegt, was ich sonst tue - evtl. 110 rufen, Anwalt o.Ä. Ohne Durchsuchungsbefehl oder Anfangsverdacht dürfen die nämlich GAR nichts...
Du schaust zu viele schlechte Filme.
Punkt 1: Es gibt keinen Durchsuchungsbefehl, sondern einen Durchsuchungsbeschluss.
Punkt 2: Einfach ins Auto setzen und abschließen kann als Widerstand gewertet werden.
Wenn Du Pech hast, wird man eben ein wenig Gewalt anwenden, um Dich aus dem Auto zu holen.
Punkt 3: Je nachdem, wo Du angetroffen wirst und je nach Bundesland dürfen die Beamten Dich, Dein Auto und Deine mitgeführten Sachen durchsuchen. Lies mal die entsprechenden Paragrafen der jeweiligen Polizeigesetze (in BW z. B. §§ 26, 29, 30 PolGBW)
Punkt 4 ist immer ganz lustig:
VT nachts um 03.00 Uhr: ich rufe erst mal meinen Anwalt an, bevor sie etwas machen dürfen.
Polizeibeamter: Machen Sie ruhig, ich warte solange.
VT: Äh, der ist aber gar nicht in seinem Büro und seine Privatnummer habe ich nicht. Können Sie mir da weiterhelfen?
Polizeibeamter: 😁😎
Punkt 5: Was soll der Beamte in der Leitstelle Dir sagen, wenn Du dort über die 110 anrufst und fragst, ob Du seinem Kollegen Deine Papiere aushändigen musst? Soll er Dir sagen, dass das ja gar nicht notwendig ist?
Zitat:
@azrazr schrieb am 25. Februar 2017 um 11:05:59 Uhr:
Sein Job ist nicht Normalos aufzuhalten, sondern für Sicherheit zu sorgen.
gähn. Was glaubst Du, wie oft ein Polizeibeamter zu hören bekommt, dass er doch Verbrecher jagen und harmlose Bürger nicht belästigen soll.
Eigenartigerweise sind es oft die "harmlosen Bürger", die sternhagelvoll mit dem KFZ unterwegs sind, die zu schnell fahren und andere dabei gefährden usw.
Zum Aufgabenbereich des Polizeibeamten gehört nun mal auch die Kontrolle der "Normalos", denn es steht niemandem auf der Stirn geschrieben, ob er ein "Normalo" ist oder ein Schwerverbrecher.
Zitat:
@azrazr schrieb am 25. Februar 2017 um 11:26:33 Uhr:
ALLE Polizistinnen waren Psycho - aber volle Kanone.
In den psychiatrischen Abteilungen sitzen auffällig viele Menschen, die der Ansicht sind, dass alle anderen Psycho sind, nur sie selber nicht.
Wie das wohl sein kann?
Hallo, Martrucks,Zitat:
@Martruckus schrieb am 25. Februar 2017 um 11:06:04 Uhr:
Ich kenne auch einige Beamte persönlich, vom einfachen Streifenpolizisten bis zum Kriminaloberkommissar.
😁😁😁
Was unterscheidet für Dich den "einfachen Streifenpolizisten" vom Kriminaloberkommissar?
Der KOK hat schlicht und ergreifend ein anderes Aufgabengebiet, ist aber ansonsten genauso ein Polizeibeamter wie der Streifenbeamte, der nicht selten sogar Polizeihauptkommissar und somit eine Stufe höher angesiedelt ist als Dein KOK.
In der Realität ist es nicht so, wie im Film, wo der Kripobeamte dem Streifenbeamten Anweisungen gibt, weil er "etwas Besseres ist".
Fakt ist: Derjenige, der einen Fall bearbeitet, ist den anderen gegenüber erst einmal weisungsbefugt, egal, um wen es sich vor Ort handelt und da kommt es auch z. B. bei Unfallaufnahmen vor, dass der Polizeimeister dem PHK sagt, wen er als nächsten zu vernehmen hat.
Im Gegensatz zu den Krimis im Fernsehen arbeiten die meisten Polizeibeamten miteinander und nicht gegeneinander.
Viele Grüße,
Nachteule
108 Antworten
Zitat:
@Cemoooo schrieb am 9. Februar 2019 um 10:05:58 Uhr:
Zitat:
@wiesoeinname schrieb am 9. Februar 2019 um 07:57:08 Uhr:
Warum sollte man das vergessen? Es stimmt doch.
Zum Rest: lächerlich. Die "Eier" haben den Tacho nicht zu beachten aber sich hinterher wieder ins Hemd machen. 🙄
Na wenn du mehr auf denn Tacho schaust als auf die strasse dann Prost mahlzeit !das auto fuhr 35-40 ich überholte ihn leicht bergab hatte 70 drauf laut Tacho !!!!! Ist ja nicht so das ich bin 200kmh vorbei gefahren bin! Zumal die strecke 2 spurig war
Beim Überholen/Vorbeifahren bis auf 70km/h zu beschleunigen, obwohl du weiß das in Ortschaften nur 50km/h erlaubt ist, ist Vorsatz. Sind immerhin 40% Überschreitung.
Wenn du eh 2 Spuren pro Richtung hast, hättest du auch mit 55km/h an ihm vorbei fahren können. Wäre ne Vdiff von 15km/h gewesen. Nun ist der Drops gelutscht.
Um deine Frage zu beantworten,
Für den Fall das man zu schnell wird gibt es die Bremse im Auto.😉
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 9. Februar 2019 um 10:06:17 Uhr:
Auch in D ist es grds. möglich, die Geschwindigkeit zu schätzen, dafür gelten aber viele Besonderheiten und Umstände.
Du müsstest noch dazu schreiben, dass die Schätzung im Fall des Falles vor Gericht kaum angenommen wird. Zuviele Faktoren beeinflussen die Schätzung. Wie lange sieht man das Fahrzeug ? Welche Farbe hat es( es spielt tatsächlich eine Rolle, weil Rot z.B. immer schneller geschätzt wurde als es tatsächlich fuhr) Motorengeräusch( eventuell falscher Gang und der Motor heult auf, was viele mit überhöhter Geschwindigkeit gleichsetzen)? Selbst Xenonlicht oder Halogen kann das subjektive Ergebnis beeinflussen. Auch spielt die Erfahrung des Beamten mit rein.
Schätzen ist einfach zu ungenau und daher zu Recht nicht weiter relvant.
Etwas anderes wäre es zum Beispiel, wenn es um eine verkehrsberuhigte Zone geht. Ist hier aber nicht der Fall.
Zitat:
@Cemoooo schrieb am 9. Februar 2019 um 03:44:14 Uhr:
Das Problem ist der polizist wurde extrem pampig als ich mich aufregte meinte er ich hätte meine wut nicht im griff dies das bla bla bla
Hm. Kann es sein, dass das mit der Aggressivität tatsächlich auf dich zutrifft?
Nein bin eher gelassen aber in diesem moment hat der mich so provoziert ein Beispiel der erste sagt mit 90 der andere dan warum fahren sie mit 120 ich dann so der eine sagt 90 der andere 120 dann sagt der sie werden agressiv ja kein wunder bei den Anschuldigungen
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Hat mal wer eine Tüte Satzzeichen und ein paar Großbuchstaben übrig? ... Man achte bitte auf die Lesbarkeit. Danke. 😉
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 9. Februar 2019 um 10:06:17 Uhr:
Auch in D ist es grds. möglich, die Geschwindigkeit zu schätzen, dafür gelten aber viele Besonderheiten und Umstände.
Das gilt eigentlich nur in verkehrsberuhigten Bereichen, denn ob jemand Schrittgeschwindigkeit fährt, kann man mit bloßem Auge erkennen.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 25. Februar 2017 um 00:57:20 Uhr:
Die Geschichte ist frei erfunden, sage ich mal.
Wieso frei erfunden? Hab ich auch schon mal gemacht. Passiert.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 9. Februar 2019 um 16:22:33 Uhr:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 25. Februar 2017 um 00:57:20 Uhr:
Die Geschichte ist frei erfunden, sage ich mal.Wieso frei erfunden? Hab ich auch schon mal gemacht. Passiert.
Was hast Du schonmal gemacht?
Vor der Kelle Gasgegeben und ab durch die Mitte?
Und ? Kam da noch was nach?
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 9. Februar 2019 um 16:22:33 Uhr:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 25. Februar 2017 um 00:57:20 Uhr:
Die Geschichte ist frei erfunden, sage ich mal.
Wieso frei erfunden? Hab ich auch schon mal gemacht. Passiert.
Hast du jetzt echt auf einen fast zwei Jahre alten Beitrag geantwortet? 😎
2 Jahre alt hin oder her, der Thread Titel "Ärger mit der Polizei! Bitte um Ratschläge!" ist eigentlich immer aktuell 🙂
Trotzdem würde ich gern wissen was der Gurkengräber gemacht hat.
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 9. Februar 2019 um 19:24:03 Uhr:
Trotzdem würde ich gern wissen was der Gurkengräber gemacht hat.
Dann kannst du ihm auch eine PN senden . Das schreckt nicht das ganze Forum auf! 😁
Da kam dann eine Anzeige nach §315b. Der Polizist fühlte sich über den Haufen gefahren. Mit einem zwar leider nicht unerheblichen finanziellen Aufwand durch die Anwaltskosten wurde die Sache aber zu meiner Überraschung eingestellt. Dauerte ca 2 Monate, der Schriftverkehr hin und her. Es stellte sich als glücklich für mich heraus, dass sein Kollege den Fall nicht beobachtet bzw. gesehen hatte.
Und von wegen 2 Jahre alter Thread, ich hab ihn ja nicht hochgeholt. Habe dann aber beim Lesen nicht auf das Datum der Beiträge im Threadverlauf geachtet, sorry. 🙁
Na da haste ja nochmal Schwein gehabt!
Auf der vorigen Seite wurde ein ähnlicher Fall geschildert. Um diesen gings es eigentlich in den letzten Postings.
Gurknegräber hatte hier nicht aufgepasst und ein älteres Zitat verwendet.