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Ärger mit dem Käufer meines Clk's

Themenstarteram 14. April 2010 um 19:49

Hallo zusammen!

Hab letzte Woche Samstag meinen CLK 230 Kompressor verkauft.

Der Wagen wurde nur bei Mercedes scheckheft gepflegt.

Nun rief mich der Käufer an und sagte ich könnte ihn wieder haben, weil angeblich ein Zylinder auf der Autobahn "geplatzt" (Zitat) wär. Dabei habe ich den Wagen nie kalt belastet und alle Wartungsintervalle pünktlich bei Mercedes-Benz durchführen lassen. Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass das überhaupt bei 120tkm passieren kann.

Im Kaufvertrag steht ja, das es ein Privatverkauf ist und kein Anspruch auf Garantie oder Rücknahme besteht. Der Wagen lief zum Verkauf auch einwandfrei. Der muss den gefahren haben wie eine wilde Sau.

Das kann doch eigentlich gar nicht passieren, oder?

Beste Antwort im Thema

Hi,

also ich studiere nebenberuflich an der Uni BWL, mit einigen Vorlesungen in dem Bereich "Recht".

Von meinem Kenntnisstand her kann ich sagen, das der Käufer dir gegenüber keinen Anspruch geltend machen kann, da es sich hierbei um ein Vertrag unter Privatpersonen handelt.

Er kann im blödsten Fall versuchen, über einen Anwalt, Reperatur - Nachbesserung - Schadensersatz, klagen. Hierfür muss ihr dir aber nachweisen können, das der Defekt bereits zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe bestanden hatte und du davon Kenntnis hattest. Somit hättest du es "mutwillig" verschwiegen, und der Vertrag wäre anfechtbar.

Aus der Praxis würde ich behaupten, das man es dir zu 99,9 %, nicht nachweisen kann - solltest du den Wagen mutwillig mit dem Defekt verkauft haben.

So würde die Klage ins leere laufen, und sämtliche Rechtskosten wären vom Kläger (Käufer) zu tragen

D.h.: mach dir mal keine Sorgen, ich würde mit dem Käufer auf fairer, sachlicher Ebene kommunizieren (nicht todschweigen, oder beleidigt sein!!!). Im Grunde kann dir wirklich nichts passieren!

Viel Glück, und wie gesagt, mach dir keine Sorgen!

Gruß

Tobi

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27 Antworten
Themenstarteram 14. April 2010 um 19:51

wollte noch anmerken, dass ich den Wagen nach bestem Wissen und Gewissen verkauft habe!

Hört sich nach ner typischen "Ich will nochn bisschen Geld rausschlagen" - Masche des Käufers an. Rechtsberatung inwiefern du da raus bist, falls der Zylinder wirklich "geplatzt" sein sollte, kann man dir aber ohne genaue Formulierung des Kaufvertrags wohl kaum geben. Und auch dann gibt's vermutlich noch Interpretationsspielraum.

Ich würd's ignorieren und abwarten was kommt. Gar nicht groß mit dem Käufer auseinandersetzen. Einfach die Ruhe bewahren :) Und bloß keinen Cent zurückerstatten, dann gestehst du nur dein schlechtes Gewissen *g*

Themenstarteram 14. April 2010 um 20:06

erstmal danke für die antwort... hab das aus dem kaufvertrag kopiert.. das steht da wort für wort so drin:

Der Verkäufer verkauft hiermit das nachstehend bezeichnete gebrauchte Kraftfahrzeug an den Käufer privat weiter. Unter Ausschluß der

Sachmängel-Haftung wird das Kfz verkauft, soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird (Buchst.C). Für

Schadensersatzansprüche aus Sachmängel Haftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Verkäufer Pflichten

beruhen, sowie bei der Verletzung von Gesundheit, Leben und Körper, gilt dieser Ausschluß nicht. Gegebenenfalls werden an den Käufer

noch bestehende Ansprüchen gegenüber Dritten aus der Sachmängel-Haftung abgetreten.

Verkäufer

hab das auto immer gerne gefahren... darum tut es mir auch selber etwas weh, wenn ich soetwas höre... hat mich überall ohne jegliche pannen überall hingebracht...

Hi,

also ich studiere nebenberuflich an der Uni BWL, mit einigen Vorlesungen in dem Bereich "Recht".

Von meinem Kenntnisstand her kann ich sagen, das der Käufer dir gegenüber keinen Anspruch geltend machen kann, da es sich hierbei um ein Vertrag unter Privatpersonen handelt.

Er kann im blödsten Fall versuchen, über einen Anwalt, Reperatur - Nachbesserung - Schadensersatz, klagen. Hierfür muss ihr dir aber nachweisen können, das der Defekt bereits zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe bestanden hatte und du davon Kenntnis hattest. Somit hättest du es "mutwillig" verschwiegen, und der Vertrag wäre anfechtbar.

Aus der Praxis würde ich behaupten, das man es dir zu 99,9 %, nicht nachweisen kann - solltest du den Wagen mutwillig mit dem Defekt verkauft haben.

So würde die Klage ins leere laufen, und sämtliche Rechtskosten wären vom Kläger (Käufer) zu tragen

D.h.: mach dir mal keine Sorgen, ich würde mit dem Käufer auf fairer, sachlicher Ebene kommunizieren (nicht todschweigen, oder beleidigt sein!!!). Im Grunde kann dir wirklich nichts passieren!

Viel Glück, und wie gesagt, mach dir keine Sorgen!

Gruß

Tobi

Themenstarteram 14. April 2010 um 20:29

ein super beitrag. danke!

aber ein wenig tut es mir schon für mein auto leid... :(

Ich würde sagen, tobimaster87 hat das treffend formuliert. Der Käufer ist erst mal am Zug und muss dir was nachweisen.

Vielleicht erfreut sich dein ehemaliger Wagen ja auch bester Gesundheit, wer weiß ;)

Zitat:

Original geschrieben von Thinky123

 

Vielleicht erfreut sich dein ehemaliger Wagen ja auch bester Gesundheit, wer weiß ;)

also das würde ich auch von "außen" betrachtet denken!

Was für einen Eindruck hat den der Käufer auf dich gemacht? So von seiner Art, Charakter usw.?

Themenstarteram 14. April 2010 um 20:45

mein erster eindruck war eigentlich sehr nett... aber manchmal kann das ja auch täuschen... am telefon erkannte ich den gar nicht wieder... in so einem unterton hat der mit mir geredet...

hoffe ich für mein auto einfach das beste:)

Zitat:

Original geschrieben von tobimaster87

also ich studiere nebenberuflich an der Uni BWL, mit einigen Vorlesungen in dem Bereich "Recht".

Ich bin schon länger für ein Verbot sämtlicher BWL Studiengänge... Aber das ist ein anderes Thema...

Zitat:

Original geschrieben von tobimaster87

Von meinem Kenntnisstand her kann ich sagen, das der Käufer dir gegenüber keinen Anspruch geltend machen kann, da es sich hierbei um ein Vertrag unter Privatpersonen handelt.

Mit "privat hat das erst mal nichts zu tun!

Zitat:

Original geschrieben von tobimaster87

Er kann im blödsten Fall versuchen, über einen Anwalt, Reperatur - Nachbesserung - Schadensersatz, klagen. Hierfür muss ihr dir aber nachweisen können, das der Defekt bereits zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe bestanden hatte und du davon Kenntnis hattest. Somit hättest du es "mutwillig" verschwiegen, und der Vertrag wäre anfechtbar.

Nein! Die Beweislastumkehr findet erst nach einem halben Jahr statt! Nicht schon nach einer Woche! Bis zu einem halben Jahr ist der Verkäufer in der Nachweispflicht, wenn er nicht die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen hat. Und eben das geht nur von "privat" oder b2b...

Da der Verkäufer, sprich Threadersteller, scheinbar einen Vordruck verwendet hat (ich schließe das aus der Formulierung), schließt er dort die Gewährleistung aus ;) Mit einer Garantie, lieber TE, hat das allerdings auch absolut nichts zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von ch_paul

Sachmängel-Haftung wird das Kfz verkauft, soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird (Buchst.C).

Ein fader Beigeschmack bleibt immer. Ich würde nicht mit ihm reden! Soll er die Nachbesserung von Dir schriftlich einfordern. Und darauf dann schriftlich mit einem Anwalt reagieren.

Ach ja, noch ein Tipp: frage nie wichtige Dinge in Motortalk. Bei seriösen Anfragen sind die Antworten meißt miserabel in diesem Forum.

am 15. April 2010 um 6:34

moin,

 

zitat:

Ach ja, noch ein Tipp: frage nie wichtige Dinge in Motortalk. Bei seriösen Anfragen sind die Antworten meißt miserabel in diesem Forum.

 

da spricht einer, der es wissen muss!

siehe "polizei- foto"  :cool:

 

grüße!

Zitat:

Original geschrieben von Koepenick

moin,

zitat:

Ach ja, noch ein Tipp: frage nie wichtige Dinge in Motortalk. Bei seriösen Anfragen sind die Antworten meißt miserabel in diesem Forum.

da spricht einer, der es wissen muss!

siehe "polizei- foto"  :cool:

grüße!

:D:D:D:D:D:D:D:D

Zitat:

Original geschrieben von Koepenick

moin,

zitat:

Ach ja, noch ein Tipp: frage nie wichtige Dinge in Motortalk. Bei seriösen Anfragen sind die Antworten meißt miserabel in diesem Forum.

da spricht einer, der es wissen muss!

siehe "polizei- foto"  :cool:

grüße!

Noch net mal ein Jahr dabei und schon über alles bescheid wissen...

Und wie man an den "Danke" vergleichen kann, bekommt eine Falschaussage hier mehr "Danke" alswas Richtiges. Manche lernen schnell, manche garnicht...

ach mach dir mal da keinen kopf

ich hatte genau das selbe problem beim verkauf meines motorrades...

total netter käufer da gewesen un ruft paar tage später an das irgendwas mit dem motor net stimmt un der kaputt sei...

hab ich gesagt das das net sein kan (weil auch alle inspektionen un co un ich wusste genau das alles i.O. war)

hab ich ihm mit anwalt gedroht un siehe da nie wieder was gehört^^^ist nur schon fast 2 jahre her^^

am 15. April 2010 um 16:32

@hotw

vielen Dank für die Richtigstellung ...

und für den TE: halt dich an die Vorschläge, alles schriftlich, dann mit bedacht und etwaigem Rechtsbeistand antworten. Eventuell Hilfreich: Rechnungen von Inspektionen in Fachwerkstatt und eventuell Laienstatus anmelden (oder bist du zufällig Kfz-ler o. ä.?).

Grüße

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