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Ärger mit dem Käufer meines Clk's

Themenstarteram 14. April 2010 um 19:49

Hallo zusammen!

Hab letzte Woche Samstag meinen CLK 230 Kompressor verkauft.

Der Wagen wurde nur bei Mercedes scheckheft gepflegt.

Nun rief mich der Käufer an und sagte ich könnte ihn wieder haben, weil angeblich ein Zylinder auf der Autobahn "geplatzt" (Zitat) wär. Dabei habe ich den Wagen nie kalt belastet und alle Wartungsintervalle pünktlich bei Mercedes-Benz durchführen lassen. Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass das überhaupt bei 120tkm passieren kann.

Im Kaufvertrag steht ja, das es ein Privatverkauf ist und kein Anspruch auf Garantie oder Rücknahme besteht. Der Wagen lief zum Verkauf auch einwandfrei. Der muss den gefahren haben wie eine wilde Sau.

Das kann doch eigentlich gar nicht passieren, oder?

Beste Antwort im Thema

Hi,

also ich studiere nebenberuflich an der Uni BWL, mit einigen Vorlesungen in dem Bereich "Recht".

Von meinem Kenntnisstand her kann ich sagen, das der Käufer dir gegenüber keinen Anspruch geltend machen kann, da es sich hierbei um ein Vertrag unter Privatpersonen handelt.

Er kann im blödsten Fall versuchen, über einen Anwalt, Reperatur - Nachbesserung - Schadensersatz, klagen. Hierfür muss ihr dir aber nachweisen können, das der Defekt bereits zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe bestanden hatte und du davon Kenntnis hattest. Somit hättest du es "mutwillig" verschwiegen, und der Vertrag wäre anfechtbar.

Aus der Praxis würde ich behaupten, das man es dir zu 99,9 %, nicht nachweisen kann - solltest du den Wagen mutwillig mit dem Defekt verkauft haben.

So würde die Klage ins leere laufen, und sämtliche Rechtskosten wären vom Kläger (Käufer) zu tragen

D.h.: mach dir mal keine Sorgen, ich würde mit dem Käufer auf fairer, sachlicher Ebene kommunizieren (nicht todschweigen, oder beleidigt sein!!!). Im Grunde kann dir wirklich nichts passieren!

Viel Glück, und wie gesagt, mach dir keine Sorgen!

Gruß

Tobi

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27 Antworten
Themenstarteram 15. April 2010 um 17:36

ne, kenne mich mit kfz nicht aus... darum bin ich auch immer zu mercedes gefahren^^

Zitat:

Original geschrieben von hotw

Zitat:

Original geschrieben von tobimaster87

Von meinem Kenntnisstand her kann ich sagen, das der Käufer dir gegenüber keinen Anspruch geltend machen kann, da es sich hierbei um ein Vertrag unter Privatpersonen handelt.

Mit "privat hat das erst mal nichts zu tun!

ich bin kein Rechtsanwalt, und ein Richter würde sich auf meine Aussagen wahrscheinlich nicht berufen - aber: es ist sehr wohl wichtig ob es mit pirvat zu tun hat, da wir hier in verschiedenen Gesetztgebungen zwischen Privat (Privatrecht) und gewerblich (HGB-Recht - je nach Rechtsform der Parteien)

aber im Moment ist es nicht entscheidend!

Zitat:

Original geschrieben von hotw

Zitat:

Original geschrieben von tobimaster87

Er kann im blödsten Fall versuchen, über einen Anwalt, Reperatur - Nachbesserung - Schadensersatz, klagen. Hierfür muss ihr dir aber nachweisen können, das der Defekt bereits zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe bestanden hatte und du davon Kenntnis hattest. Somit hättest du es "mutwillig" verschwiegen, und der Vertrag wäre anfechtbar.

Nein! Die Beweislastumkehr findet erst nach einem halben Jahr statt! Nicht schon nach einer Woche! Bis zu einem halben Jahr ist der Verkäufer in der Nachweispflicht, wenn er nicht die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen hat. Und eben das geht nur von "privat" oder b2b...

Da der Verkäufer, sprich Threadersteller, scheinbar einen Vordruck verwendet hat (ich schließe das aus der Formulierung), schließt er dort die Gewährleistung aus ;) Mit einer Garantie, lieber TE, hat das allerdings auch absolut nichts zu tun.

Da ich auch davon ausgegangen bin das ein Vordruck verwendet worden ist, habe ich eben gesagt das die Beweislast hier nicht beim Threadersteller liegt...

aber hotw hat insofern recht, als das die Kommentare (natürlich einschl. der meinigen) nur Hilfestellungen sein sollen...

Also wenns ernst wird, wirklich einen Anwalt kontaktieren!

Alles gute!

Themenstarteram 15. April 2010 um 19:27

danke euch alle nochmal für nie nützlichen informationen. ja, der kaufvertrag war ein vordruck, aber das hat er schließlich ja mit unterschrieben...

ich werde mich wieder melden und euch berichten wie es ausgegangen ist... bislang hab ich aber noch nichts von ihm gehört...

ihr wart mir immer eine große hilfe in sachen w208:)

aber nun freue ich mich auf die gemeinsame zeit mit meinem w211:)

Zitat:

Original geschrieben von tobimaster87

ich bin kein Rechtsanwalt, und ein Richter würde sich auf meine Aussagen wahrscheinlich nicht berufen

Ein BWLer erklärt die Welt... :rolleyes:

Tschuldigung aber ich muß mich täglich damit rum plagen....

Zitat:

Original geschrieben von tobimaster87

es ist sehr wohl wichtig ob es mit pirvat zu tun hat, da wir hier in verschiedenen Gesetztgebungen zwischen Privat (Privatrecht) und gewerblich (HGB-Recht - je nach Rechtsform der Parteien)

aber im Moment ist es nicht entscheidend!

Falsch! HGB heißt Handelsgesetzbuch! Ein Privatgesetzbuch gibt es gar nicht ;) Dieses Thema steht aber im BGB also Bürgerlichen Gesetzbuch. Und man ist auch, wie oben geschrieben auch von "privat" zur Gewährleistung verpflichtet, es sei denn, man schließt sie aus! Also, wenn Du nachschlagen willst, dann nicht im HGB sondern im BGB.

Zitat:

Original geschrieben von tobimaster87

Da ich auch davon ausgegangen bin das ein Vordruck verwendet worden ist, habe ich eben gesagt das die Beweislast hier nicht beim Threadersteller liegt...

Er hat die Gewährleistung ausgeschlossen, nicht die Beweislast umgekehrt! Und wenn Du von was ausgehst, bei so einem Thema, dann schreib das auch dazu. Jeder Recht Professor sollte doch so was lehren!

ch_paul hat das Auto doch unter Auschluss der Sachmängelhaftung verkauft und darauf hatte sich tobi wohl auch berufen. Und nun habt euch lieb :) Auch BWLer können nette Menschen sein :D

ich erkläre die Welt? Schade das hier viele Sachen in einer persönlichen Zitat-Schlacht enden müssen... Haben wir ja leider oft genug bei MT...

Damit ist glaube ich keinem, und v.a. dem Threadersteller nicht geholfen!!

Sorry das ich jetzt nicht weiter drauf eingehe, hotw...

@ch_paul

Alles Gute, berichte dann mal!

Gute fahrt mit dem neuen!

Dann einfach richtig schreiben oder bleiben lassen! Dann brauchen es andere nicht auseinander nehmen und verbessern.

am 15. April 2010 um 21:07

Zitat:

Original geschrieben von hotw

Zitat:

Original geschrieben von tobimaster87

ich bin kein Rechtsanwalt, und ein Richter würde sich auf meine Aussagen wahrscheinlich nicht berufen

Ein BWLer erklärt die Welt... :rolleyes:

Tschuldigung aber ich muß mich täglich damit rum plagen....

Warum, was machst Du beruflich?

 

Zitat:

Original geschrieben von hotw

Zitat:

Original geschrieben von tobimaster87

es ist sehr wohl wichtig ob es mit pirvat zu tun hat, da wir hier in verschiedenen Gesetztgebungen zwischen Privat (Privatrecht) und gewerblich (HGB-Recht - je nach Rechtsform der Parteien)

aber im Moment ist es nicht entscheidend!

Falsch! HGB heißt Handelsgesetzbuch! Ein Privatgesetzbuch gibt es gar nicht ;) Dieses Thema steht aber im BGB also Bürgerlichen Gesetzbuch. Und man ist auch, wie oben geschrieben auch von "privat" zur Gewährleistung verpflichtet, es sei denn, man schließt sie aus! Also, wenn Du nachschlagen willst, dann nicht im HGB sondern im BGB.

Privatverkauf ist nach EU-Recht mit Gewährleistung.

Am Besten immer bei Privatverkaufe Garantie, Gewährleistung, Rückwandlung (Rücknahme) und Widerrufsrecht ausschliessen!!!!

Dann bist Du auf der sicheren Seite.

Du hast nur Garantie und Rückwandlung (Rücknahme) ausgeschlossen und nicht die Gewährleistung, welches Du nach EU-Recht trägt. Die Beweislast liegt in den ersten 6 Monaten in Deiner Pflicht.

Tobimaster87 hat nie behauptet das es ein "Privatgesetzbuch" gibt!!!!

 

Zitat:

Original geschrieben von hotw

Zitat:

Original geschrieben von tobimaster87

Da ich auch davon ausgegangen bin das ein Vordruck verwendet worden ist, habe ich eben gesagt das die Beweislast hier nicht beim Threadersteller liegt...

Er hat die Gewährleistung ausgeschlossen, nicht die Beweislast umgekehrt! Und wenn Du von was ausgehst, bei so einem Thema, dann schreib das auch dazu. Jeder Recht Professor sollte doch so was lehren!

Wie oben beschrieben hat er nur die Garantie ausgeschlossen und nicht die Gewährleistung.

@ TS

Sei froh, wenn kein Schreiben vom Anwalt kommt.

am 15. April 2010 um 21:14

wenn er den schaden, falls einer bestand, vorher NICHT wusste, so hat er doch auch nicht arglistig gehandelt und somit hat der käufer keinen anspruch oder?!

Zitat:

Original geschrieben von Rayman7979

Warum, was machst Du beruflich?

Hat etwas mit dem Forum und mit BWL zu tun ;)

Zitat:

Original geschrieben von Rayman7979

...

Du hast nur Garantie und Rückwandlung (Rücknahme) ausgeschlossen und nicht die Gewährleistung, welches Du nach EU-Recht trägt. Die Beweislast liegt in den ersten 6 Monaten in Deiner Pflicht

...

Wie oben beschrieben hat er nur die Garantie ausgeschlossen und nicht die Gewährleistung.

Bitte lesen! Klar hat er die Gewährleistung ausgeschlossen, nämlich hier:

Zitat:

Original geschrieben von ch_paul

Unter Ausschluß der Sachmängel-Haftung wird das Kfz verkauft

und das mit der Beweislast hatte ich auch schon geschrieben:

Zitat:

Original geschrieben von hotw

Die Beweislastumkehr findet erst nach einem halben Jahr statt! Nicht schon nach einer Woche! Bis zu einem halben Jahr ist der Verkäufer in der Nachweispflicht, wenn er nicht die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen hat. Und eben das geht nur von "privat" oder b2b...

Zitat:

Original geschrieben von nitrocb

wenn er den schaden, falls einer bestand, vorher NICHT wusste, so hat er doch auch nicht arglistig gehandelt und somit hat der käufer keinen anspruch oder?!

Ja, aber nur wenn der Verkäufer, wie die ganze Zeit geschrieben, die Gewährleistung (Sachmängelhaftung)

Aktuell bin ich noch in Sindelfingen. Wenn ich am WE wieder daheim im Badischen bin schaff ich's hoffentlich die entsprechenden Stellen ausm BGB zu zitieren.

am 15. April 2010 um 21:20

dazu müsste man halt genau wort für wort wissen, was im kaufvertrag steht!

muss denn die sachmangelhaftung expliziet ausgeschlossen werde. d.h. im kaufvertrag muss stehen z.b der verkäufer schließt die sachmangelhaftung aus?

Ja, er hat doch auch oben zitiert.

am 15. April 2010 um 21:24

Zitat:

Original geschrieben von nitrocb

dazu müsste man halt genau wort für wort wissen, was im kaufvertrag steht!

muss denn die sachmangelhaftung expliziet ausgeschlossen werde. d.h. im kaufvertrag muss stehen z.b der verkäufer schließt die sachmangelhaftung aus?

ja solltest du am besten tun!!!

solltest nicht müssen ;-)

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