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Ärger in der Bucht

Themenstarteram 11. Juni 2009 um 21:38

Servus!

möchte hier mal ein aktuelles Thema ansprechen, welches nur indirekt etwas mit dem Signum zu tun hat um eure Meinung zu hören.

Vor ein paar Tagen ahbe ich in der Bucht einen "Dachgrundträger für Opel Signum" zum Preis von 44,05 Euro zzgl. 8,90 Euro Versand ersteigert.

Hier die Artikelbeschreibung:

Zitat:

Ich biete einen Dachlastgrundträger für den Opel Signum ohne Dachrehling .

Der Träger ist gebraucht und hat auch einige Gebrauchsspuren - funktioniert aber einwandfrei.

Lieferumfang : 4x Standfüße incl.Abdeckung und Schlüssel

2x Stahlträger

2x Aluträger

Lieferung innerhalb Deutschlands .

Dies ist eine Privatauktion,ohne Gewährleistung und Rücknahme !

Als der Träger bei mir ankam musste ich feststellen, dass der mitgelieferte Stahl-Vierkantträger zwar passt, aber wohl im Eigenbau passend gesägt und gebohrt wurde. Das eigentliche Problem allerdings ist, dass der Aluträger (Alu-Nutprofilschienen) etwa 6cm zu kurz waren und so nicht passen.

 

Nun habe ich den Verkäufer kontaktiert und mitgeteilt, dass der Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht und so für meine Zwecke nicht zu gebrauchen ist (Ich habe einen Satz Fahrradträger für Nutprofilmontage) und ich daher vom Kaufvertrag zurücktrete. Ich habe ihn darüberhinaus aufgefordert den Kaufpreis und alle Versandkosten (auch die der Rücksendung) zu erstatten.

 

Der Verkäufer hat nach etwas hin und her zugestimmt, den Artikel zurückzunehmen. Die Versandkosten will er allerdings nicht erstatten.

 

Was würdet ihr an meiner Stelle tun?

- Den Artikel weiterverkaufen und euch das gefallen lassen

- Verklagen auf Schadenersatz???

- ...

Welche Vorgehensweise funktioniert in der Praxis, sicher möchte niemand mehrere hundert euro in einen Anwalt investieren, aber so möchte ich das auch nicht auf sich beruhen lassen. Mir geht es ums Prinzip, kann doch nicht sein, dass man derart um ein paar Euro gebracht wird!

Der letzte Kommentar des Verkäufers war der folgende:

Zitat:

Ich habe ihnen geliefert,wie beschrieben.

Wenn sie der Meinung sind,dann

müssen sie halt zum Anwalt gehen !

Schönen Urlaub.

HILFE, was mach ich jetzt? Dass der Fall rechtlich klar ist weiss ich, doch wie regele ich das in der Praxis am besten?

Danke Vorab!!!

Gruß merc

-btpb7ew-mk-kgrhgoh-c4ejlllzvvhbkh-yw-0yw-1
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12 Antworten

Lass dir die 44,05€ + 8,90 versand zurück erstatten. Auf die Rücksendekosten wirste sitzen bleiben. Ärgerlich aber besser wie alles weg.

Verschicke es dann so günstig wie es geht mit hermes zb

Sowas verkaufen würde ich nicht, denn wer weiß ob der nächste dir das auch zurück schicken will ;)

Themenstarteram 11. Juni 2009 um 22:17

Hallo icepick,

der Verkäufer will mir ja nur die 44,05€ erstatten - wenn ich es wieder in die Bucht stelle würde, dann würde ich selbstverständlich dazu schreiben, dass die Aluprofile nicht passen bzw. das Teil an Bastler verkaufen.

 

Zitat:

Ärgerlich aber besser wie alles weg.

also das ist ja genau das Problem, sowas passiert 1x, 2x, 3x und dann reichts einem auch mal. An Diesem Punkt bin ich bereits angekommen.

Gruß merc

am 11. Juni 2009 um 22:25

Moin, moin,

 

wegen 55€ würde ich niemals einen Anwalt bemühen, dann wird es nur noch teurer und da bleibst du am Ende auch noch drauf sitzen.

 

Nimm sein Angebot an und schick ihm die Träger zurück.

 

Dann kaufst du dir was Neues im Fachhandel von Thule für ca.130€, hast gute Quallität und Garantie und vor allem Kein Ärger.

 

mfg

Zitat:

Original geschrieben von curious_merc

Zitat:

Ich biete einen Dachlastgrundträger für den Opel Signum ohne Dachrehling .

Der Träger ist gebraucht und hat auch einige Gebrauchsspuren - funktioniert aber einwandfrei.

Lieferumfang : 4x Standfüße incl.Abdeckung und Schlüssel

2x Stahlträger

2x Aluträger

Lieferung innerhalb Deutschlands .

Dies ist eine Privatauktion,ohne Gewährleistung und Rücknahme !

Als der Träger bei mir ankam musste ich feststellen, dass der mitgelieferte Stahl-Vierkantträger zwar passt, aber wohl im Eigenbau passend gesägt und gebohrt wurde....

Tja und da liegt das Kernproblem.

Du hättest Dich vor dem Kauf erkundigen müssen WAS Du da kaufst.

Aus der Artikelbeschreibung geht doch rein gar nichts konkretes hervor.

Er hätte im Hifi Forum auch schreiben können "Ich verkaufe einen Lautsprecher".

Bei Ebay ist kein Platz für den guten Glauben, da muss man einfach auf Nummer sicher gehen und exakt wissen was man kauft.

Geht das aus der Artikelbeschreibung nicht hervor lasse ich mich schriftlich vom VK aufklären.

Alles andere geht in die Hose und von dort aus direkt in die Schublade "wichtige Erfahrungen".

Zitat:

Der letzte Kommentar des Verkäufers war der folgende:

Zitat:

Ich habe ihnen geliefert,wie beschrieben.

Wenn sie der Meinung sind,dann

müssen sie halt zum Anwalt gehen !

Schönen Urlaub.

HILFE, was mach ich jetzt? Dass der Fall rechtlich klar ist weiss ich, doch wie regele ich das in der Praxis am besten?

Du könntest Ebay darüber informieren (Stichwort: "Unstimmigkeiten Online klären") und versuchen auf der Plattform einen Konsens zu finden.

am 11. Juni 2009 um 23:28

Kommt jetzt auf die AGB bzw. Widerrufserklärung an. Ich meine mich erinnern zu können, das bei Artikeln, deren Wert 40 EUR übersteigt, die Rücksendekosten vom VERKÄUFER getragen werden. War schließlich einige Zeit lang selbstständig über die Bucht und bei mir gab es die Regelung jedenfalls. Hatten auch viele andere Verkäufer, was ja meiner Meinung nach Pflicht ist. Könntest du evtl. die Widerrufserklärung des Verkäufers hier hin stellen? Dann kann ich dir näheres dazu sagen...

Aber der Verkäufer ist GEWERBLICH oder ???

Edit: Wer lesen kann ist klar im Vorteil... Also nicht gewerblich sondern Privat...

Aber er hat dir also verschwiegen, dass der Träger "bearbeitet" wurde. Meiner Meinung nach reicht es da nicht aus, zu sagen, dass der Artikel "Gebrauchsspuren" hat. Unter Gebrauchsspuren verstehe ich Kratzer, abschürfungen etc, aber keine erheblich gekürzten Stahlprofile o. ähnliches. (Man verkauft ja schließlich Unfallfahrzeuge auch nicht bloß mit dem Hinweis auf "leichte Gebrauchsspuren ;) ) D.h. der Verkäufer hat dir den Artikel nicht "wie beschrieben" verkauft, sondern eher wie verschwiegen. Eigentlich biste ja im Recht (oder? was meinen die anderen :confused:)

Da ich leider kein Anwalt bin, kann ich dir auch nicht sagen, ob du damit aber trotzdem durchkommst...

Am einfachsten wär es aber wenn du das Angebot annimmst. Du weißt ja, der klügere gibt nach ;)

mfg

Ich würde keinen Anwalt einschalten. Nimm das Angabot an. Wegen ein paar Euro lohnt sich der Aufwand nicht. Habe auch schon Lehrgeld bezahlt. Seitdem versuche ich möglichst nichts mehr zu ersteigern. Ein Neukauf ist nur ein paar Euro teurer, aber man hat Garantie.

Gruß

Themenstarteram 12. Juni 2009 um 8:04

Also ich habe vor

- Absicht zu unterstellen (er hat tatsachen bewusst verschwiegen um einen höheren Preis zu erzielen)

--> das wäre doch Betrug und ich könnte ihn Anzeigen, was dann Strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

- den Artikel zurückzusenden und schriftlich den Warenwert und alle Versandkosten zu fordern, ich werde diese Gesamtsumme mit einer Frist fordern, anschließend mit Mahnkosten anmahnen und eine Klage androhen. Sollte der Betrag nicht gezahlt werden werde ich die Sache beim Amtsgericht einreichen.

Und wenn mich das was kostet, das lass ich nicht auf mir sitzen. Das ist weder Recht noch gerecht.

Seit ihr wirklich der Meinung man solle immer den Kürzeren ziehen und auf den Kosten und dem Schrott sitzen bleiben?

Gruß merc

am 12. Juni 2009 um 8:31

Was bleibt dir schon anderes übrig?

Als Käufer bist Du immer der Dumme, wenn Du gebrauchtes oder von Privatpersonen kaufst. Schicks zurück und hoffe, daß Du die Artikelkosten bekommst. Wegen der Versandkosten ein Fass aufzumachen und wochenlang Ärger, Zeit und Geld zu investieren ist es nicht wert. Du kannst noch eine negative Bewertung absetzen und das wars.

Die Ebucht hat in den letzten Jahren viel an Ehrlichkeit, Niveau und Durchsichtigkeit verloren, leider.

Ich kaufe, wenn überhaupt, nur noch Neuware von gewerblichen Anbietern, da ich auch ein paarmal auf die Nase fiel.

Gruß

chromium

am 12. Juni 2009 um 10:31

Hier die Artikelbeschreibung:

Zitat:

Original geschrieben von curious_merc

Zitat:

Ich biete einen Dachlastgrundträger für den Opel Signum ohne Dachrehling .

 

Der Träger ist gebraucht und hat auch einige Gebrauchsspuren - funktioniert aber einwandfrei.

 

Lieferumfang : 4x Standfüße incl.Abdeckung und Schlüssel

2x Stahlträger

2x Aluträger

 

Lieferung innerhalb Deutschlands .

Dies ist eine Privatauktion,ohne Gewährleistung und Rücknahme !

Hi,

Also wenn ich die Artikelbeschreibung die von dir Hier eingestellt wurde der Wahrheit entspricht verstehe ich nicht dein Problem ???

Hast selbst gesagt dass er passt oder ?

Wo steht dass ein gebrauchter Gegenstand nicht bearbeitet sein darf damit er korrekt sitzt und passt ??

Meiner Meinung nach wirst du da keine Chance haben, aber wenn du unsere Gerichte natürlich mit gekränkter Eitelkeit bemühen musst dann bitte.

Ich seh das alles nur realistisch .

Themenstarteram 12. Juni 2009 um 11:19

Zitat:

Original geschrieben von jajobaby

Meiner Meinung nach wirst du da keine Chance haben, aber wenn du unsere Gerichte natürlich mit gekränkter Eitelkeit bemühen musst dann bitte.

Ich seh das alles nur realistisch .

Zitat:

Original geschrieben von chromium

Was bleibt dir schon anderes übrig?

Als Käufer bist Du immer der Dumme, wenn Du gebrauchtes oder von Privatpersonen kaufst. Schicks zurück und hoffe, daß Du die Artikelkosten bekommst. Wegen der Versandkosten ein Fass aufzumachen und wochenlang Ärger, Zeit und Geld zu investieren ist es nicht wert. Du kannst noch eine negative Bewertung absetzen und das wars.

Die Ebucht hat in den letzten Jahren viel an Ehrlichkeit, Niveau und Durchsichtigkeit verloren, leider.

Ich kaufe, wenn überhaupt, nur noch Neuware von gewerblichen Anbietern, da ich auch ein paarmal auf die Nase fiel.

Gruß

chromium

Also ich denke man steht zu dem was man sagt und ist Ehrlich bei solchen Geschäften. Wenn nicht, dann soll man die Unkosten tragen nicht andersrum.

Hi

 

Haste ihn mal gefragt wieso er ihn bearbeitet hat? Muss ja nen Grund haben.

am 12. Juni 2009 um 15:41

hallo

erstmal ,was willst du für 44Euronen und paar zerquetschte verlangen,

das kann nix gutes sein und Neuware war es auch nicht

ok die Beschreibung sagt wie du schreibst nix von bearbeitet,ich bin der Meinung wen alle so reagieren auf gebrauchte ware bei der bucht,dan haben die Anwälte und Richter in Deutschland aaaAAArbeit noch und nöcher:confused::confused::confused:

in diesem sinne

schönes wochenende:D

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