Ärger bei Neuwagenbestellung
Hallo,
ich habe da einen Bekannten, den habe wir ja alle irgendwie 🙂
Dieser hat sich Anfang November 2011 bei einem großen Mercedes-Händler (insg. 5 Standorte in der Region) einen Neuwagen bestellt (Listenpreis 58.000 Euro). Der Neuwagen wir bar bezahlt. Seinen alten BMW gibt er für 10.000 bei diesem Händler in Zahlung. unverbindlicher Übergabetermin ist Feb. 2012. Bei Übergabe des Neuwagens sind also noch 48.000 Euro zu zahlen. So steht es auch im Vertrag für den Ankauf des gebrauchten BMW.
Nun bekommt er aus direkt aus Stuttgart Post von der Daimler AG
Die teilen ihm mit, dass mit seinem Händler sämtliche Verträge zum Verkauf von Neuwagen gekündigt wurden. Seinen Neuwagen kann er bei einem anderen Händler, ca. 120 Km entfernt von seinem Wohnort, abholen. Daimler weist darauf hin, dass Absprachen mit seinem ursprünglichen Händler, also die Inzahlungnahme des Gebrauchten und etwaige Rabatte, keine Wirkung gegenüber der Daimler AG haben und die Übergabe des Neuwagen nur gegen Zahlung des Listenpreises (58.000 Euro) erfolgt.
Er ist natürlich "etwas" sauer, dass hier Daimler und "sein" Händler ihren internen Streit auf seinem, des Kunden, Rücken austragen.
Anrufe bei beiden brachten keine richtige Klarheit. Er wurde zunächst nur vertröstet. Eigentlich ist er nicht gewillt den Listenpreis von 58.000 Euro zuzahlen. Schließlich hat ihm "sein" Händler zugesichert den Neuwagen gegen Übergabe des alte BMW für 48.000 Euro zu verkaufen.
Ich habe mir seine Unterlagen mal angesehen. Er hat direkt mit der Daimler AG eine Neuwagenbestellung zum Listenpreis abgeschlossen. Weiter hat er einen extra Vertrag mit "seinem" Händler über den Ankauf des BMW und den dann noch zu zahlenden Betrag von 48.000 Euro bei der Übergabe des Mercedes. Ich denke das ist die übliche Praxis bei Mercedes
Meiner Meinung nach wird er nicht umhin kommen, den Mercedes zum Listenpreis beim "neuen" Händler zu übernehmen, schließlich hat er den Mercedes zum Listenpreis direkt bei der Daimler AG bestellt und sobald er den Mercedes hat, muss er zu seinem alten Händler gehen und ihm sein BMW für 10.000 Euro verkaufen.
Mein Bekannter will auf jeden Fall diese Woche noch zu seinem Anwalt. Mal sehen was der dazu meint.
Habt Ihr vielleicht noch Ideen ??
Beste Antwort im Thema
Hallo,
ich habe da einen Bekannten, den habe wir ja alle irgendwie 🙂
Dieser hat sich Anfang November 2011 bei einem großen Mercedes-Händler (insg. 5 Standorte in der Region) einen Neuwagen bestellt (Listenpreis 58.000 Euro). Der Neuwagen wir bar bezahlt. Seinen alten BMW gibt er für 10.000 bei diesem Händler in Zahlung. unverbindlicher Übergabetermin ist Feb. 2012. Bei Übergabe des Neuwagens sind also noch 48.000 Euro zu zahlen. So steht es auch im Vertrag für den Ankauf des gebrauchten BMW.
Nun bekommt er aus direkt aus Stuttgart Post von der Daimler AG
Die teilen ihm mit, dass mit seinem Händler sämtliche Verträge zum Verkauf von Neuwagen gekündigt wurden. Seinen Neuwagen kann er bei einem anderen Händler, ca. 120 Km entfernt von seinem Wohnort, abholen. Daimler weist darauf hin, dass Absprachen mit seinem ursprünglichen Händler, also die Inzahlungnahme des Gebrauchten und etwaige Rabatte, keine Wirkung gegenüber der Daimler AG haben und die Übergabe des Neuwagen nur gegen Zahlung des Listenpreises (58.000 Euro) erfolgt.
Er ist natürlich "etwas" sauer, dass hier Daimler und "sein" Händler ihren internen Streit auf seinem, des Kunden, Rücken austragen.
Anrufe bei beiden brachten keine richtige Klarheit. Er wurde zunächst nur vertröstet. Eigentlich ist er nicht gewillt den Listenpreis von 58.000 Euro zuzahlen. Schließlich hat ihm "sein" Händler zugesichert den Neuwagen gegen Übergabe des alte BMW für 48.000 Euro zu verkaufen.
Ich habe mir seine Unterlagen mal angesehen. Er hat direkt mit der Daimler AG eine Neuwagenbestellung zum Listenpreis abgeschlossen. Weiter hat er einen extra Vertrag mit "seinem" Händler über den Ankauf des BMW und den dann noch zu zahlenden Betrag von 48.000 Euro bei der Übergabe des Mercedes. Ich denke das ist die übliche Praxis bei Mercedes
Meiner Meinung nach wird er nicht umhin kommen, den Mercedes zum Listenpreis beim "neuen" Händler zu übernehmen, schließlich hat er den Mercedes zum Listenpreis direkt bei der Daimler AG bestellt und sobald er den Mercedes hat, muss er zu seinem alten Händler gehen und ihm sein BMW für 10.000 Euro verkaufen.
Mein Bekannter will auf jeden Fall diese Woche noch zu seinem Anwalt. Mal sehen was der dazu meint.
Habt Ihr vielleicht noch Ideen ??
15 Antworten
Du hast die Rechtslage meine ich ganz richtig dargestellt, der Vertrag über den Kauf des Neuwagens zum Preis von 58.000 EUR ist mit der Daimler AG und der Vertrag über den Kauf ("Inzahlungnahme"😉 des BMW zum Preis von 10.000 EUR ist mit dem Händler geschlossen. Beide Verträge sind nur wirtschaftlich, nicht aber rechtlich verbunden. Fällt einer der Verträge ins Wasser (zB wegen Insolvenz des Händlers), bleibt der andere trotzdem bestehen, leider..
Da kannst Du nur auf Entgegenkommen von Daimler hoffen, etwa wenn Du denen klar machst, dass Du, wenn die keine vernünftige Lösung anbieten, da nie mehr ein Auto kaufst.
Was ist denn ein realistischer Preis für den BMW? Da scheint ja der Rabatt reingerechnet zu sein.
Ist in dem Vertrag mit MB nicht ein bestimmter Händler als Erfüllet / Lieferant genannt? Vertragsänderungen bedürfen ja normalerweise beiderseitigen Einverständnisses - dieses würde ich in diesem Fall nicht erteilen und den Vertrag als gekündigt ansehen. Falls schon gebaut, gibt's den Wagen dann zu guten Konditionen im Pool. 🙂
Wie stellt sich der Händler dazu? Der Wortlaut des Händler-Vertrages ist u. U. auch interessant.
Ich vermute, es dürfte es für den Händler schwer fallen, sich dort herauszulösen. Aber die Sache stinkt, und wenn der Händler vielleicht schon am Rande der Zahlungs(un)fähigkeit steht, ist auch nichts mehr zu holen.
die einschaltung eines anwalts ist durchaus geboten, hier kann man nur begrenzt helfen, zumal wir nicht die kompletten unterlagen einsehen können. ob allerdings inzahlungnahme und fahrzeugkauf in jedem fall getrennt zu betrachten sind, wage ich zu bezweifeln. in einem anderen fall, aber vermutlich sehr ähnlichen vertragskonstrukt, hat das bgh vom 20.02.2008 VIII ZR 334/06 wie folgt geurteilt:
Zitat:
Die Vereinbarung über das Altfahrzeug bildet im vorliegenden Fall mit dem Kauf des Neufahrzeugs eine rechtliche Einheit. Entscheidend ist die Interessenlage der Parteien. Beim Neuwagenkauf unter Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens ist die Interessenlage dadurch gekennzeichnet, dass der Fahrzeughändler sich auf die Hereinnahme des Altwagens nur einlässt, um den Neuwagen verkaufen zu können; das ist auch dem Käufer bewusst.
Ähnliche Themen
Hallo TE,
wenn es um solche Summen und das Thema Autohändler geht, muß nach meinen Erfahrungen grundsätzlich immer zwingend ein RA eingeschaltet werden, der deine Rechte wahrt.
Grüße VC
Hallo ins Forum,
klar ist der Ankauf des BMW und der Verkauf des Mercedes irgenwie auch rechtlich verwoben. Das Problem ist hier, dass es über eine Händler gelaufen ist, was beim Daimler ja schon eine Seltenheit ist. Daher gibt's einen Vertrag für das Neufahrzeug zwischen Kunde -> Daimler AG vermittelt durch den Händler (der dafür Provision bekommt) und einen zweiten Vertrag über den Ankauf des BMW zwischen Kunde -> Händler (mit dem Daimler nichts zu tun hat).
Übrigens: Ich habe bei einer NL gekauft. Selbst da werden die Verträge getrennt. Der Neuwagen war ein Vertrag zwischen mir und der Daimler AG vermittelt durch die NL XY und der Ankaufs des Alten lief direkt zwischen mir und der NL.
Dem Betroffenen würde ich vor dem RA raten, sich freundlich mit dem Problem mal an das Kundenserviceteam des Vorstands wenden. Mal sehen, ob die eine Lösung finden. Wenn's nicht klappt, kann man ja immer noch zum Anwalt (kostet bei den Autopreisen ja auch nicht wenig). Juristisch ist das mit den Verträgen einfach, da der Rabatt nicht beim Neuwagen erwähnt ist. Ggf. geht es über Wegfall der Geschäftsgrundlage, wenn nun der Ankauf des BMW nicht klappt.
Viele Grüße
Peter
Ich lasse mir bei solchen Geschäften immer den Zusammenhang zwischen den beiden Teilen schriftlich bestätigen. Dann liegt, wie der Jurist so schön sagt, eine Akzessorietät zwischen beiden Verträgen vor. Das von mehrzehdes zitierte Urteil des BGH geht genau in diese Richtung.
Ich würde auf jeden Fall zu einem Anwalt gehen. Es dürfte nicht schwer fallen, die Verbindung zwischen beiden Verträgen nachzuweisen, weil niemand heutzutage ein Auto gegen Barzahlung zum Listenpreis kauft. Auf den Listenpreis lässt man sich nur ein, wenn man andere Vergünstigungen wie z.B. eine besonders günstige Inzahlungnahme bekommt. Und schon hat man die Verbindung zwischen den Verträgen dargelegt. Zur Not soll der neue Händler den Neuwagen in Höhe der Überbewertung des BMW im Preis herabsetzen. Damit wird der Händler immer noch einen guten Schnitt machen, denn so hoch kann die Überbewertung bei einem Preis von 10TEUR nicht sein.
Ich glaube hier nicht an einen einfachen Erfolg.
Der Händler hat einen MB vermittelt (Vertrag zwischen Käufer und der Daimler AG)
Und der Händler hat einen zweiten Vertrag gemacht über den Kauf des BMW.
Wenn überhaupt kann man versuchen gegenüber dem Händler den Kauf des BMW durchzusetzen. Gegenüber der Daimler AG sehe ich da ganz schwarz - die hat da keine Finger drin gehabt.
Eventuell könnte Daimler da etwas kulant sein und möglicherwesie entgegen kommen - aber darauf würde ich nicht setzen.
Just my 2 cents
Hyperbel
oder er fragt einmal nach was der nachgesetzte Händler für den BMW noch gib, 😕 vielleicht ist er bereit mehr für den Ärger zu bezahlen. (ein Versuch wäre es wert)
Zitat:
Original geschrieben von Bruno_Pasalaki
Warum verkauft er den BMW nicht privat?
Ich behaupte, der Händler muss dafür gerade stehen, zumal er ja auch seine Marge sowie seinen Bonus für die Erfüllung einer Verkaufsquote zum Jahresende (ggf. Quartalsende) von der Daimler AG bekommt/bekam.
In diesem Zusammenhang sollte wohl auch noch die 3.000 Euro Eintauschprämie (also 3.000 € über Wert des Gebrauchten) bzw. deren Anteil der Daimler AG berücksichtigt werden...
Habt erst mal vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten und Hinweise.
Ich werde das hier alles mal ausdrucken und meinem Bekannten geben.
Er hat morgen einen Termin bei seinem Anwalt. Mal sehen was der zu der ganzen Angelegenheit meint.
Bevor es zum Anwalt geht, der ja nicht gratis arbeitet gilt es doch 2 Fragen zu klären beziehungsweise 2 Anrufe zu tätigen:
1. Anruf: beim "alten" Händler: Nimmst Du den BMW für 10kilo - auch wenn Du mir keinen Daimler verkaufen kannst? ja oder nein?
2. Anruf beim neuen Händler. (Bei "ja", der alte Händler nimmt den BMW): Was tust Du mir denn Gutes, da Du so unverhofft die Provision für einen Neuwagen einstreichen kannst? Die Arbeit hat ja der andere gemacht. Ein Satz Winterräder zum halben Preis vielleicht?
Und bei "nein" des alten Händlers - er nimmt den BMW nicht..). Da Du mir den Neuwagen verkaufen darfst/sollst gehe ich davon aus, dass Du auch den BMW für 10kilo nimmst. Deine Kalkulation kann ja nicht schlechter sein, alsi die vom anderen. ja oder nein?
Erst wenn keiner den BMW will, bleibt die Frage, die hier schon gestellt wurde, was ist der Bayer denn wirklich Wert? Ist Privatverkauf eine Option?
Wenn der Wert unter 10k liegt, also eine Art Rabatt auf dem Ankauf liegt, dann kann der RA ran um die rechtlichen Dinge genau zu prüfen.
Good Luck!
NN